Anwälte bei BtMG & Drogendelikten
Schnelle Hilfe vom BtMG Anwalt
Erfahren bei BtM-Delikten
Fachanwalt für Strafrecht
Deutschlandweite Verteidigung
bearbeitete BtMG-Fälle
in Deutschland
spezialisiert auf BtMG
Wir sind bekannt aus:
Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) legt den Strafrahmen im Umgang mit illegalen Drogen fest. Darunter fallen unter anderem Erwerb, Besitz, Herstellung (z. B. Anbau), Einfuhr oder der Handel mit in Deutschland verbotenen Betäubungsmitteln.
Wird gegen Sie wegen eines Drogendelikts ermittelt, sollten Sie dies niemals auf die leichte Schulter nehmen. Es drohen harte Strafen und drastische Nebenfolgen.
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Anschuldigungen im BtMG-Strafrecht – Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!
Strafverfahren wegen BtMG?
So sollten Sie jetzt handeln:
- Ruhe bewahren und Aussage verweigern!
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie höflich, aber bestimmt absagen, sich nicht auf Diskussionen einlassen und auf keinen Fall Versprechungen oder Drohungen glauben. - Sofort einen erfahrenen Anwalt einschalten!
Umso früher eine gute Strafverteidigung einsetzt, umso besser ist es. Wir versuchen für Sie, Ihren Fall außergerichtlich zu klären oder nach Möglichkeit sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Ersteinschätzung.
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Neue Gesetzeslage bei Cannabis
Wichtige Anmerkung: Durch die Teillegalisierung von Cannabis hat sich am 01.04.2024 die Rechtslage in Deutschland geändert. So sind der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am Wohnort, das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei lebenden Marihuana-Pflanzen für Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Auch bei einer Bestellung von Hanfsamen aus dem EU-Ausland drohen keine strafrechtlichen Probleme mehr.
Aktuell passen wir nach und nach unsere Inhalte auf die neue Gesetzeslage an. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Informationen zum Konsumcannabisgesetz haben wir hier für Sie zusammengefasst:
FAQ zum Konsumcannabisgesetz
Diese Strafe droht Ihnen nach dem BtMG
Sie möchten wissen, welche Strafe Sie zu erwarten haben? Dann beantworten Sie die folgenden Fragen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Bundesweite Strafverteidigung im BtMG-Strafrecht
Die Drogenpolitik in Deutschland sorgt weiterhin dafür, dass jährlich über 350.000 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert werden. Viele davon landen vor Gericht und teils harte Strafen sind die Folge.
Wir haben bereits Tausende Verfahren im Drogenstrafrecht (u. a. wegen § 29 BtMG) geführt und Beschuldigte erfolgreich verteidigt. Durch diese praktische Erfahrung kennen wir die Abläufe und Methoden der Strafverfolgungsbehörden bei Drogendelikten sehr genau und können Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe garantieren.
Dabei beraten und vertreten wir unsere Mandanten ortsunabhängig in ganz Deutschland. Mithilfe moderner Kommunikationsmittel und unseren Kanzleien in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München stehen wir einem BtMG Anwalt aus der Nähe in nichts nach.
Nach Möglichkeit streben wir eine Einstellung des Verfahrens oder eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung an. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie und vertreten Sie konsequent vor allen Gerichten und durch alle Instanzen in ganz Deutschland.
+3000 BtMG-Verfahren
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Bundesweit bei Drogendelikten
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Unsere Leistungen als Anwälte für BtMG
Alle Bereiche des BtMG
- Besitz von Drogen (geringe und nicht geringe Menge)
- Einfuhr von verbotenen Betäubungsmitteln
- Inverkehrbringen von illegalen Drogen
- Herstellung / Anbau von illegalen Stoffen
- Erwerb oder Verkauf von Drogen im Darknet
- Erwerb oder Verkauf von Drogen über Messenger
- Drogenhandel allgemein (gewerbsmäßig oder als Bande)
Effektive Strafverteidigung
- Ausführliche Beratung
- Beantragung und Prüfung der Akte
- Transparente Absprache
- Kommunikation mit den Behörden
- Versuch der vorzeitigen Verfahrenseinstellung
- Individuelle Verteidigungsstrategie
BtMG Anwalt -
Dr. Matthias Brauer
Fachanwalt für Strafrecht | Erfahren im Drogenstrafrecht
Seit 2016 hat sich unsere Kanzlei auf die Bereiche Strafrecht und Verkehrsrecht fokussiert und spezialisiert und alleine im Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln Tausende Fälle bearbeitet. Wir wissen, worauf es bei einer erfolgreichen Strafverteidigung bei Drogendelikten ankommt. Bei zahlreichen Verfahren konnten wir eine vorzeitige Einstellung oder einen Freispruch erreichen. Dieses Ziel nehmen wir auch für Sie in Angriff!
Im Mittelpunkt unserer Vertretung bei BtM-Verfahren steht die Wahrung der Rechte unserer Mandanten und die bestmögliche Verteidigung. Wir nehmen uns Zeit für Sie, begegnen Ihnen auf Augenhöhe und arbeiten an einer möglichst schnellen Lösung Ihres Problems. Dabei gestalten wir alle Abläufe transparent und klären sämtliche Kosten im Vorhinein mit Ihnen ab. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!
FAQ: Häufige Fragen zum BtMG-Strafrecht
Welche Stoffe bzw. Drogen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz?
Betäubungsmittel werden in Deutschland in drei verschiedene Klassen oder "Anlagen" eingeteilt und aufgeführt. Man unterscheidet zwischen "Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel" (Anlage 1), "Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Betäubungsmittel" (Anlage 2) und "Verkehrsfäige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel" (Anlage 3).
Jeglicher Umgang mit der in Anlage 1 aufgeführten Stoffe ist verboten. Hierunter finden sich etwa Lysergrid (LSD) oder Mescalin. In Anlage 2 finden sich diejenigen Stoffe die als Zwischenprodukte, Rohstoffe etc. nicht verschrieben oder verbreicht werden dürfen. Die in Anlage 3 aufgeführten Stoffe dürfen zu medizinisch-therapeutischen Zwecken verordnet werden, jedoch nur als Zubereitungen (Rezeptur, Fertigarzneimittel). Ansonsten ist der Umgang untersagt. Hierunter fallen etwa Morphin, Tilidin oder Opium.
Welche Strafen sieht das BtMG vor?
Die Strafen im Umgang mit illegalen Drogen findet man im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Am relevantesten ist hierbei der § 29 BtMG. Einem Angeklagten, dem Besitz, Anbau (z. B. Anbau von Cannabis), Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr oder Ausfuhr vorgeworfen wird, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe verurteilt werden.
Wer beispielsweise gewerbsmäßig handelt, als über 21-jähriger illegale Drogen an unter 18-jährige verkauft (Abgabe von Drogen an Minderjährige) oder eine nicht geringe Menge in Besitz hat, der kann nach § 29a BtMG mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren bestraft werden.
Bei bandenmäßigem Handeltreiben oder Handeltreiben mit Waffen kann der § 30 BtMG erfüllt sein. Dieser sieht eine Strafe von 2 bis 15 Jahren, beziehungsweise 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe vor.
Was bedeutet „nicht geringe Menge“ im BtMG-Strafrecht?
Im Drogenstrafrecht ist unter anderem die Menge der nachgewiesenen illegalen Betäubungsmittel entscheidend. Bei einer geringen Menge für den Eigenverbrauch kann unter Umständen das Verfahren eingestellt werden, ansonsten droht nach § 29 BtMG eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Wurde jedoch eine nicht geringe Menge an illegalen Drogen festgestellt, ist eine Einstellung des Verfahrens so gut wie ausgeschlossen und es wird vermutlich nach §29a BtMG angeklagt (Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren – Geldstrafe ausgeschlossen).
Damit die genaue Menge beurteilt werden kann, kommt es auf die Wirkstoffmenge an. Hier haben wir Richtwerte für Sie zusammengefasst, ab wann eine nicht geringe Menge beginnt:
- Cannabis – 7,5 g THC
- Kokain – 5,0 g Cocainhydrochlorid
- Amphetamin – 10 g Amfetamin Base
- Methamphetamin – 5 g Metamfetaminbase
- MDMA – 30 g MDMA Base
- Heroin – 1,5 g Heroinhydrochlorid
- Psilocybin – 1,2 g Psilocin
- Fentanyl – 75 mg
Vorladung wegen BtMG: Wann lohnt es sich auszusagen?
Grundsätzlich sollten Sie immer Ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen und zu den Tatvorwürfen schweigen, egal ob bei einer Vorladung wegen BtMG, einem Anhörungsbogen oder während einer Hausdurchsuchung. Die Ermittlungsbehörden möchten Ihnen etwas nachweisen, so kann eine Aussage „ihren Kopf kosten“. Jedes Wort wird dementsprechend ausgelegt und kann Ihnen später um die Ohren fliegen. Wogegen Ihr Schweigen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden darf.
Auch wenn Sie glauben, dass Sie sich mit Ihrer Aussage entlasten, sollten Sie Abstand davon nehmen. Mit Aussagen wie „das habe ich für einen Bekannten aufbewahrt“ oder dergleichen, tun Sie sich selbst nichts Gutes.
Schweigen Sie und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, der Erfahrung im BtMG-Strafrecht vorweisen kann. Dieser wird alles, was Sie entlastet, gegenüber den Ermittlungsbehörden vortragen und auf eine Einstellung des Verfahrens hinarbeiten. Ihre Aussage können Sie nach Absprache mit einem Rechtsanwalt immer noch in einer Hauptverhandlung vortragen.
Hausdurchsuchung wegen Drogen: Wie sollte ich mich verhalten?
Beim Verdacht auf die Herstellung, den Anbau, Besitz oder Handel mit Drogen folgt in vielen Fällen eine Hausdurchsuchung. Dabei wollen die Ermittler weitere Beweise sichern und illegale Betäubungsmittel sicherstellen. Eine solche Durchsuchung ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Bleiben Sie ruhig und zurückhaltend. Sie brauchen den Beamten zu keiner Zeit Hilfe leisten und geben Sie auch keine Passwörter oder Pins heraus. Versuchen Sie nicht, Beweismittel wie zum Beispiel Drogen während der Durchsuchung verschwinden zu lassen. Das könnte einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr und somit Untersuchungshaft bedeuten.
Informationen zum Verhalten bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen haben wir in unserem umfangreichen Ratgeber zusammengefasst: 1x1 bei Hausdurchsuchungen.
Therapie statt Strafe im BtMG-Strafrecht
Es gibt durchaus Möglichkeiten, den Vollzug einer Strafe auszusetzen, wenn ein Verurteilter an einer Drogentherapie teilnimmt. Geregelt ist dies im § 35 BtMG. Welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen, können Sie hier nachlesen: Therapie statt Strafe - § 35 BtMG.
Bei Drogendelikten ist auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB möglich. Der sogenannte Maßregelvollzug soll der Besserung und Sicherung von Straftätern dienen. Weitere Informationen dazu hier: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB.
Geringere Strafe im BtMG für Jugendliche?
Grundsätzlich sieht das BtMG keine geringere Strafe für Jugendliche vor. Dennoch haben Jugendgerichte bei der Strafzumessung einen weitaus größeren Spielraum und so fallen Strafen bei verurteilten Jugendlichen in der Regel auch deutlich geringer aus als bei Erwachsenen.
Ein guter Strafverteidiger wird das Gericht überzeugen, Milde walten zu lassen, damit die Zukunft des Heranwachsenden nicht gefährdet wird. Selbst bei Drogenhandel im Jugendstrafrecht sind hierbei überschaubare Strafen möglich.
Gibt es einen Fachanwalt für Drogenstrafrecht?
Um sich Fachanwalt nennen zu dürfen, benötigt ein Anwalt neben dem theoretischen Wissen eine besondere praktische Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet. Es gibt keinen Fachanwalt für BtMG, jedoch einen Fachanwalt für Strafrecht. Ein Strafverteidiger kann sich jedoch durch seine Erfahrung weiterhin auf bestimmte Strafrechtsgebiete fokussieren. Dr. Matthias Brauer ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern konnte in den vergangenen Jahren eine große Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht, insbesondere in der Bestellung von Drogen übers Darknet gewinnen. Nutzen Sie diese Erfahrung.
Was kann ein Rechtsanwalt bei BtMG Vorwürfen tun?
Wichtig ist, dass Sie möglichst früh einen erfahrenen und kompetenten Anwalt kontaktieren - am besten dann, wenn Sie von den Ermittlungen gegen Sie erfahren. Ein Strafverteidiger für Drogenstrafrecht wird anschließend die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, sodass Sie nicht weiter belästigt werden. Zudem wird er sofort Akteneinsicht beantragen, um die Vorwürfe im Konkreten prüfen zu können.
Sind keine ausreichenden Beweise vorhanden oder handelt es sich um eine geringe Menge an Betäubungsmitteln, wird ein Anwalt auf die Einstellung des Verfahrens drängen. Sollte es dennoch zu einer Hauptverhandlung kommen, benötigen Sie einen verhandlungssicheren Partner, der Sie vor den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft vertritt und einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe für Sie verhandelt.
Wie viel kostet ein Anwalt für BtMG - und was, wenn ich mir das nicht leisten kann?
Gerne klären wir die Kostenfrage mit Ihnen. Nutzen Sie hierbei unsere kostenlose Ersteinschätzung. Transparent klären wir Sie über sämtliche Kosten Ihres BtMG-Verfahrens auf. Keine Sorge, wo ein Wille, da ein Weg. Bei Möglichkeit übernehmen wir auch eine Pflichtverteidigung und rechnen die Anwaltskosten zuerst mit der Staatskasse ab. Zudem bieten wir unseren Mandanten immer auch die Option einer Ratenzahlung.
Was sind die Ziele einer guten Strafverteidigung bei BtMG-Delikten?
Solange die Möglichkeit besteht, ist unser Ziel stets die Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch bei einer späteren Gerichtsverhandlung. Bei eindeutigen Beweisen für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wollen wir die Strafe so gering wie möglich halten. Geldstrafe statt Freiheitsstrafe und die Aussetzung auf Bewährung, falls es zu einer Freiheitsstrafe kommt. Hierbei achten wir nicht nur auf die Strafe selbst, sondern auch auf Nebenerscheinungen wie ein BtM-Eintrag im Führungszeugnis oder negative Folgen für die Fahrerlaubnis.
In manchen Fällen ist in der ersten Instanz - Amtsgericht - nicht viel zu gewinnen. Dann bleibt nur die Berufung vor dem Landesgericht oder eine Revision beim Oberlandesgericht.