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LSD-Derivate / Prodrugs: In Deutschland verboten oder legal?

LSD-Derivate / Prodrugs verboten oder legal?

LSD-Derivate und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Um das BtMG zu umgehen, werden von findigen Chemikern und Händlern immer wieder sogenannte LSD-Derivate / Prodrugs als Forschungschemikalien (Research Chemicals) angeboten. Damit sollen die Gesetze umgangen und quasi „legales LSD“ angeboten werden.

Doch sind LSD-Derivate in Deutschland wirklich legal oder doch verboten? Hier finden Sie Antworten darauf, welche hierunter fallenden Substanzen in Deutschland verboten sind und wann welche Strafe droht. Zudem zeigen wir auf, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn eine Anzeige wegen dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) vorliegt.




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Was sind LSD-Derivate und Pro-Drugs usw.?

Die Partydroge LSD ist seit langem bekannt und weit verbreitet. Ein anderer Begriff für LSD ist beispielsweise „Acid“. Was aber sind LSD-Derivate?

Unter Derivaten versteht man allgemein Dinge, die aus einer anderen Sache abgeleitet oder aus einer anderen entstanden sind. LSD-Derivate sind demnach Substanzen, die aus LSD abgeleitet werden. LSD ist hier die Grundsubstanz für andere, relativ neue Substanzen. Die LSD-Derivate sollen der Grundsubstanz bzw. ihrer Wirkung dabei möglichst nahekommen.

Aus dem Grundstoff LSD (Lysergsäurediethylamid) lassen sich auch sogenannte Prodrugs herstellen. Prodrugs sind Arzneimittel bzw. „Research Chemicals“, deren Wirkung nicht unmittelbar nach Aufnahme bzw. Konsum einsetzt. Zur Entfaltung der gewünschten Wirkung bedarf es erst einer Verstoffwechslung. Zweck dieser Mittel ist es, den enthaltenen Wirkstoff zu ermöglichen und das BtMG zu umgehen.

Straffreiheit durch Research Chemicals

Das Konzept verbessert also den betroffenen Stoff. Sei es hinsichtlich dessen Eigenschaften, etwa Löslichkeit, Aufnahmefähigkeit oder der Bioverfügbarkeit, also wie stark, wie schnell und an welcher Stelle des Körpers der verabreichte Wirkstoff nach der Einnahme wirkt.

Bei Betäubungsmitteln ist die Logik folgende: Durch die Ableitung und die Stoffeigenschaften verändert sich die Substanz so, dass sie nicht mehr von den Gesetzen erfasst wird. Gleichzeitig sorgt das Prodrug-Konzept dafür, dass die unliebsamen Stoffe im Körper gleich verbraucht werden, der gewünschte Effekt des Wirkstoffes (Rausch) aber an der gewünschten Stelle eintritt.

So zumindest die Theorie.




Welche Wirkung haben LSD-Derivate?

LSD-Derivate gibt es viele. Einige bekannte sind etwa 1P LSD, 1V LSD, 1cp LSD oder 1D LSD. Sie sind so angelegt, dass sie der Wirkung des herkömmlichen LSD möglichst nahekommen.

LSD ist eine stark psychedelische Substanz, die Halluzinationen auslöst. Nach dem Konsum kann eine regelrechte Trance eintreten. Konsumenten erleben dann eine Verstärkung der Sinne und Emotionen (Unspezifischer Verstärker) beziehungsweise Traum- oder Alptraumwelten, vielfältige Halluzinationen oder auch heftige (oft vermeintliche) Bewusstseinserweiterungen. So etwa werden Farben, Töne und andere Empfindungen z.B. der Haut verstärkt und vermischt. Mitunter berichten Konsumenten davon, Farben schmecken oder Musik spüren zu können.

LSD kann auch ein losgelöstes Zeit- und Raumempfinden verursachen. Verknüpft werden in den halluzinogenen Zuständen mitunter biografische Erlebnisse mit außergewöhnlichen, übernatürlichen Traumwelten. Auch Stimmungslagen können drastisch verstärkt werden. Bei hohen Dosierungen kommt es zu einer sogenannten Ich-Auflösung (Ego-Tod), also einem vollständigen Verlust der subjektiven Selbstidentität.

Konsumenten berichten, dass die Wirkung von LSD-Derivaten fast eins zu eins der von klassischem LSD 25 entspricht. Lediglich in der Dosierung und der Dauer des Rausches bestünden Unterschiede.




Welche Nebenwirkungen kann der Konsum verursachen?

Wie bei fast allen Betäubungsmitteln haben die möglicherweise positiven Seiten des Konsums auch schwerwiegende Kehrseiten.

Neben euphorischen Zuständen können LSD-Derivate auch unangenehme emotionale und psychische Lagen auslösen. Etwa starke Paranoia, Angstzustände und Depressionen. Letzteres kann zu den im Zusammenhang mit LSD berüchtigten Horrortrips führen. Sehr selten sind impulsive Selbstmordgedanken bekannt.

Ferner lassen LSD-Derivate den Konsumenten zum Teil derart in andere Sphären auf- oder absteigen, dass die Wahrnehmung völlig eingeschränkt wird. Es kommt zu Beeinträchtigung motorischer und geistiger Reaktionsfähigkeit, zu Schwindel und Übelkeit. Überdies drohen Orientierungsverlust, Willen- und Wehrlosigkeit. Je nach Dosis kann dieser Zustand stundenlang anhalten. Insbesondere bei unbedachtem Konsum und schlechtem Umfeld (Set und Setting) kann der Trip mit LSD-Derivaten auch in traumatische Erfahrungen münden.




Sind LSD-Derviate und Prodrugs in Deutschland verboten?

Prodrugs sind nicht generell verboten. Diese Form der Optimierung von Stoffeigenschaften wird auch bei legalen Arzneien angewandt. Es kommt also drauf an, wozu und mit welchen Wirkstoffen dieses Verfahren zum Einsatz kommt.

LSD-Derivate sind hingegen in Deutschland in vielfacher Form verboten. Aufgrund der Vielfältigkeit und der raschen Weiterentwicklung existiert bisweilen eine Art Wettrennen zwischen Herstellern und Gesetzgeber bzw. den Ermittlungsbehörden. Kaum ist eine Substanz verboten, existieren längst neuartige Stoffe und werden gehandelt. Mitunter ist auch von „Legal Highs“ oder „Research Chemicals“ die Rede.

Zu einer skurrilen Episode kam es Ende 2022. So führte ein Tippfehler bzw. Redaktionsversehen bei einer Gesetzesänderung dazu, dass einige LSD-Derivate plötzlich legal hätten sein können. Der Fehler wurde mittlerweile aber behoben.

Der Grundstoff LSD fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Anders als die „Mutter-Droge“ werden die LSD-Derivate jedoch von einem anderen Gesetz erfasst: dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Dieses wurde erst 2016 eingeführt und regelt den Umgang mit Stoffen, die weder unter das BtMG noch unter das Arzneimittelgesetz zu fassen sind.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Welche LSD-Derivate sind konkret verboten?

Chemiker schaffen es immer wieder, aus LSD neue, ähnliche Substanzen abzuleiten. Bis diese im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gelistet sind, sind diese mitunter legal.

Illegal sind also alle entsprechenden Substanzen, die in der Anlage des NpSG aufgenommen sind. Aufgenommene Stoffgruppen sind

  • von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen (d.h. mit Amfetamin verwandte Stoffe, einschließlich Cathinone)
  • Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide (d.h. Stoffe, die die Wirkung von Cannabis imitieren)
  • Benzodiazepine
  • von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen
  • von Tryptamin abgeleitete Verbindungen
  • von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindung
  • von Benzimidazol abgeleitete Verbindung

Das NpSG enthält neben Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten auch Strafvorschriften. Ist eine Substanz gelistet, ist nahezu jeglicher Umgang mit ihr verboten. Also das Handeltreiben (dealen), das Inverkehrbringen (Weitergeben), die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Erwerb, der Besitz und das Verabreichen an andere Konsumenten.

Erfasst durch das NpSG und damit quasi verboten sind folgende LSD-Derivate:

  • 1P-LSD
  • 1B-LSD
  • 1CP-LSD
  • 1v-LSD
  • ALD-52

Legale und als Forschungschemikalie (nicht zu Konsumzwecken) erwerbbare LSD-Derivate sind:

(Stand 05/2023)

  • 1D-LSD



Welche Strafe droht bei Besitz oder Handel mit verbotenen LSD-Derivaten und Prodrugs?

Welche Strafe droht, liegt an vielen Faktoren.

Bei Stoffen aus der Anlage des NpSG ordnet der dortige § 4 die Strafen an. Wer bei einem oben beschriebenen Umgang, etwa dem Verkauf oder dem Herstellen von einer Substanz erwischt wird, dem drohen im Regelfall eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Merke: Gefängnisstrafen von über zwei Jahren bedeuten, dass die Strafe nicht zur Bewährung werden kann. Heißt: Knast!

Handelt man mit den LSD-Derivaten gar gewerbsmäßig oder mit anderen gemeinsam, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Gleiches gilt, wenn die Stoffe an Minderjährige weitergegeben werden.

Wie bei den herkömmlichen Betäubungsmitteln gilt aber auch hier, dass eine konkrete Strafe sich immer am Einzelfall bemisst. Entscheidend sind ferner also nicht nur die Art der Substanzen, sondern auch deren Menge und die Person und Schuld des Angeklagten. Wer auf dem Weg zur Disco mit einer Tablette angetroffen wird, der wird in der Regel eben weniger bestraft, als derjenige, der die Substanz kistenweise im Keller lagert und weltweit an Kunden verkauft.




Was tun bei einer Anzeige wegen LSD-Derivaten und Prodrugs?

Wie geschildert, ist die Rechtslage bei Grundstoffen und neuen psychoaktiven Stoffen extrem dynamisch. Welches LSD-Derivat und welche Prodrug gerade strafbar ist, das kann sich andauernd ändern. Auch die Behörden bzw. die Polizei kennen sich natürlich nicht immer aus. Oftmals wird sie also erstmal alles mitnehmen und dann ermitteln, ob eine Straftat vorliegt. Stichworte: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Ermittlungsverfahren.

Gerade diese Unsicherheit erfordert jedoch profunde Kenntnis der Strafprozessordnung. Ein im Betäubungsmittel-Strafrecht versierter Anwalt weiß, was die Polizei darf – und was nicht. Er kann sogar der Staatsanwaltschaft auf die Finger schauen, denn auch die besteht in der Regel nicht aus „Drogenexperten“.

Ruhe bewahren, Aussage verweigern, Anwalt einschalten!

Es gilt, was auch bei herkömmlichen Drogendelikten gilt, wenn diese im Raum stehen: Ruhe bewahren, schweigen, Anwalt einschalten.

Innerhalb weniger Tage oft kann ein Strafverteidiger die Ermittlungsakte anfordern. Nur so wissen Sie überhaupt, was man Ihnen vorwirft. Ein Anwalt kann auf dieser Basis die perfekte Strategie entwerfen, um Sie zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren. Und das heißt: Ihr Eigentum, Ihr Vermögen und vor allem Ihre Freiheit zu schützen und zu bewahren.

Unsere Anwälte sind im ganzen Bundesgebiet im Einsatz und vertreten deutschlandweit Mandanten bei BtM-Verfahren. Unsere Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie am besten sofort nach Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie Kontakt zu uns auf. So früher Sie anwaltlich vertreten sind, umso größer die Chance, das Verfahren einzustellen und einen Strafprozess vor Gericht zu verhindern.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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LSD-Derivate / Prodrugs: In Deutschland verboten oder legal? Zuletzt aktualisiert: 02.05.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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