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Darknet- Marktplatz „Kingdom Market“ hochgenommen – werden nun Strafverfahren gegen Kunden eingeleitet?

Darknet- Marktplatz „Kingdom Market“ hochgenommen – werden nun Strafverfahren gegen Kunden eingeleitet?

Anzeige wegen „Kingdom Market“ erhalten? Ein Überblick:

Kingdom Market war eine Handelsplattform im Darknet. Angeboten wurden illegale Produkte wie etwa Drogen sowie kriminelle Dienstleistungen.

Ermittler verzeichnen zunehmend Erfolge gegen derartige Plattformen und verfolgen neben Betreibern auch immer häufiger Nutzer oder Kunden.

Kunden von Kingdom Market müssen mit einem Strafverfahren insbesondere einer Hausdurchsuchung rechnen und sollten in einem solchen Fall keine Aussage tätigen und einen Anwalt kontaktieren.



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Kingdom Market im Darknet – was ist das?

Kingdom Market war eine Handelsplattform im Darknet, die etwa über den sogenannten „Tor-Browser“ verfügbar war. Angeboten wurden dort insbesondere illegale Betäubungsmittel, also Drogen aller Art. Laut Polizeiangaben wurden dort auch kriminelle Dienstleistungen angeboten, wie zum Beispiel die Fälschung von Dokumenten oder spezielle Schadsoftware zur Computer-Manipulation.

Hunderte Anbieter und über zehntausend potenzielle Kunden waren bei Kingdom Market im Darknet registriert. Von den zuletzt 42.000 angebotenen Produkten auf dem Darknet-Marktplatz stammten etwa 3.600 aus Deutschland.

Seit Dezember 2023 ist die Plattform nicht mehr erreichbar. In einer international koordinierten Aktion wurde die Serverinfrastruktur des Darknet-Marktplatzes sichergestellt und Strafverfahren insbesondere gegen die Betreiber der Plattform eingeleitet.

Sicherstellungsbanner des Bundeskriminalamtes auf der Tor-Webseite des Darknet-Marktplatzes
Aus „Kingdom Market“ wird „Fallen Kingdom“: Sicherstellungsbanner des Bundeskriminalamtes auf der Tor-Webseite des Darknet-Marktplatzes.



Nutzer von Kingdom Market: Was habe ich zu befürchten?

Ausfindig gemachte Betreiber und Händler müssen mit langjährigen Haftstrafen rechnen. Doch was ist mit sonstigen Nutzern des Darknet-Marktplatzes?

Grundsätzlich ist das Surfen im Darknet auch auf solchen Marktplätzen nicht strafbar. Hat man dort jedoch illegale Produkte oder kriminelle Dienstleistungen erworben oder kinderpornografische Inhalte heruntergeladen, kann es schnell zu einem Strafverfahren kommen.

Fest steht: Polizei und Staatsanwaltschaften gehen immer häufiger auch gegen die Nutzer und Kunden derartiger Darknet-Verkaufsportale vor. Gerade bei den verbreiteten Deliktsformen im Darknet – der Kinderpornografie sowie den Betäubungsmittelverstößen – kann es durchaus auch zu Hausdurchsuchungen kommen.

Werden die Ermittler auf Sie aufmerksam, weil Sie zum Beispiel Drogen bei Kingdom Market bestellt haben, dann sollten Sie mit einer Hausdurchsuchung und einem Strafverfahren rechnen. Wie Sie sich dabei verhalten, haben wir in unseren praktischen Ratgebern zusammengefasst:

Ratgeber für Beschuldigte im Ermittlungsverfahren




Kunde von Kingdom Market – Welche Strafe droht?

Das kommt auf das jeweilige Delikt an, welches Ihnen konkret vorgeworfen wird. Da gerade der Handel mit Betäubungsmittel wie Cannabis, Kokain, LSD und anderen illegalen Drogen im Zentrum der Händler bei Kingdom Market stand, wollen wir hierbei etwas näher darauf eingehen.

Der § 29 BtMG regelt den Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln in Deutschland. Haben Sie illegale Drogen über das Darknet bestellt, droht Ihnen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Die konkrete Strafe hängt hierbei von der Art und Menge des bestellten Betäubungsmittels sowie eventuell vorhandenen Vorstrafen und Ihrer Sozialprognose ab.

Informationen zur Strafe bei gängigen Delikten im Darknet finden Sie hier:




Ermittlungsverfahren wegen Darknet-Käufen: Wie verhalte ich mich?

Betroffene erfahren meist durch eine Hausdurchsuchung von einer Strafverfolgung. Hierbei sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren, keine Aussage tätigen und einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.

Ratgeber Hausdurchsuchung: Verhalten während und nach der Durchsuchung

Machen Sie nicht den Fehler und warten Sie hierbei ab. Eine möglichst frühe und professionelle Strafverteidigung kann während des Ermittlungsverfahrens bereits die Weichen für eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch stellen. Ein erfahrener Anwalt wird sofort Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe gegen Sie prüfen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte haben sich auf Strafrecht spezialisiert und verfügen gerade im BtM-Strafrecht sowie im Darknet-Strafrecht über eine langjährige Erfahrung - bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Darknet- Marktplatz „Kingdom Market“ hochgenommen – werden nun Strafverfahren gegen Kunden eingeleitet? Zuletzt aktualisiert: 19.02.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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