Strafverteidigung bundesweit
Fachanwalt für Strafrecht
Bundesweit bei Strafdelikten
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1. Keine Aussage machen!
2. Strafverteidiger kontaktieren!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Strafverteidigung auf. Wir versuchen Ihr Verfahren außergerichtlich zu lösen und vertreten Sie auch energisch bei allen gerichtlichen Instanzen.
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Ihre Anwälte für Strafrecht
Von unseren Kanzleistandorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München aus, vertreten wir Strafrechtsmandate in ganz Deutschland. Vom allgemeinen Strafrecht, über BtMG-Delikte, Vermögensdelikte, Verkehrsstraftaten, bis hin zu Kapitalverbrechen kämpfen wir für Ihr Recht als Angeklagter.
Bei unserer Strafverteidigung streben wir stets die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung und die Einstellung des Verfahrens an. Kommt es dennoch zum Gerichtsprozess, können Sie sich auf ein verhandlungssicheres, durchsetzungsstarkes und leidenschaftliches Auftreten unserer Anwälte für Strafrecht vertrauen.
Strafverteidiger mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg und Berlin
Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Kenntnis erlangt man dabei oft durch eine Vorladung der Polizei als Beschuldiger, durch einen Anhörungsbogen oder auch durch eine Hausdurchsuchung.
Eine frühe Strafverteidigung ist Garant für Schadensbegrenzung. Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Anwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens herbeizuführen. Warten Sie also nicht bis zu Anklage, sondern suchen Sie bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen den Weg zu einem Strafverteidiger.
Ruhe bewahren. Anwalt einschalten.
Ob Bagatelle oder drastische Vorwürfe: vermeiden Sie Panik und bewahren Sie Ruhe. Machen Sie vor allem keine Angaben zu den Tatvorwürfen, da Sie sich damit nur Schaden können.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, beantragen Akteneinsicht und versuchen das Problem möglichst schnell aus der Welt zu schaffen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten mit der Situation umgehen sollten und welche Möglichkeiten es gibt!
Ablauf unserer Strafverteidigung
Kontakt + Ersteinschätzung
Mandatserteilung
Akteneinsicht
Verteidigung
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Anwaltliche Vertretung im Strafrecht
- Allgemeines Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Drogenstrafrecht (BtMG)
- Jugendstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Arbeitgeberstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Computerbetrug
- Revisionsverfahren
- Verstöße Waffengesetz
- Hausdurchsuchungen
- Organisierte Kriminalität
- Bandenkriminalität
- Vertretung der Nebenklage
Alle Delikte im Strafrecht:
- Leichte Vergehen
- Schwere Vergehen
- Kapitalverbrechen
Verteidigungsstrategie:
- Beantragung und Prüfung der Akte
- Transparente Absprache
- Individuelle Strategie
Vertretung vor Gericht:
- Durchsetzungsstark
- Kompetent
- Verhandlungssicher
Leidenschaftlicher Einsatz
Erstklassige Verteidigung
Fachanwalt für Strafrecht
Ihr erfahrener Fachanwalt für Strafrecht
„Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.
Als Kanzlei mit Fokus auf Strafrecht vertreten wir seit Jahren Menschen, denen Straftaten vorgeworfen werden. Das darf man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Vor den Strafgerichten geht es nicht selten um empfindliche Freiheitsstrafen und somit um die Existenz des Angeklagten.
Als Fachanwalt weiß ich genau, was eine gute Strafverteidigung ausmacht: Erfahrung, juristische Kompetenz, leidenschaftlicher Einsatz sowie das Einfühlungsvermögen in den Mandanten. Das können wir Ihnen bei uns garantieren.
Sie haben ein Problem? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und bewerten Ihren Fall individuell. Wir stehen an Ihrer Seite!“
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Unsere Rechtstipps zum Thema Strafrecht
FAQ: Anwalt für Strafrecht
Wann soll ich bei Strafsachen einen Anwalt einschalten?
Den Vorwurf einer Straftat sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Selbst wenn man noch so unschuldig ist, heißt das nicht, dass diese Unschuld auch eine Verurteilung verhindert. Recht haben und Recht bekommen sind häufig nicht das Gleiche.
Sie sollten bei Strafverfahren stets so früh wie möglich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihre Seite holen. Nur dieser kann Akteneinsicht nehmen und die Vorwürfe genauestens prüfen. Nur dadurch kann man eine Verteidigungsstrategie aufbauen, die zur Einstellung des Verfahrens, zum Freispruch oder zumindest zur Schadensbegrenzung führt.
Was macht einen Fachanwalt für Strafrecht aus?
Fachanwalt für Strafrecht ist ein Titel, den sich ein Anwalt nicht einfach so geben darf. Neben einem fundierten theoretischen Wissen ist vor allem eine besondere praktische Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet die Grundvoraussetzung, um einen Fachanwaltstitel zu erhalten.
Dr. Matthias Brauer hat über die Jahre viel Erfahrung bei der Strafverteidigung gesammelt und hat sich bereits früh auf das Strafrecht fokussiert. Nutzen Sie diese Erfahrung.
Kann ein Strafverteidiger die Gerichtsverhandlung verhindern?
Es gibt durchaus die Möglichkeit eine Hauptverhandlung zu verhindern. Ein Verfahren kann zum Beispiel mangels Tatverdacht, wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt werden. In den allermeisten Fällen stellen wir einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens.
Die Chancen eine Einstellung zu erreichen, erhöhen sich, wenn sich der Beschuldigte bereits früh mit uns in Verbindung setzt – am besten bereits nach einer polizeilichen Vorladung. Machen Sie unter keinen Umständen eine Aussage. Wir werden sofort Akteneinsicht beantragen und darauf eine individuelle und überlegene Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei Strafverfahren?
Auch bei Strafsachen richtet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Aufwand sind hierbei die Kosten selbstverständlich unterschiedlich. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hier besprechen wir auch sämtliche Kosten, die im Zuge der Strafsache auf Sie zukommen.
Sie können sich keinen Anwalt leisten? Auch hier kann es Wege und Möglichkeiten geben. Ratenzahlungen oder auch eine Pflichtverteidigung sind gängige Mittel. Sprechen Sie uns darauf an.
Verteidigerteam oder Einzelkämpfer: Was ist sinnvoller?
Die meisten Anwälte für Strafrecht sind Einzelkämpfer. Dieser Umstand kann einige Nachteile mit sich bringen. Zum einen ist ein abgestimmtes Verteidigerteam schlagkräftiger und selbst komplizierte Fälle können im Team besser gelöst werden.
Zum anderen gibt es auch Fälle, in denen mehrere Beschuldigte auf der Anklagebank sitzen, die jedoch dasselbe Interesse haben. Jeder Strafverteidiger kann jedoch nur einen Angeklagten vertreten (Verbot der Mehrfachverteidigung). Die Abstimmung unterschiedlicher Kanzleien gestaltet sich oft schwierig. Wogegen unsere Anwälte als Verteidigerteam stets an einem Strang ziehen.
Strafverteidiger Frankfurt
Schumannstraße 27
60325 Frankfurt am Main
Strafverteidiger Dresden
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01067 Dresden
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Friedrichstraße 171
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