Freispruch im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Anstiftung zur Urkundenfälschung
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Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person dazu bestimmt zu haben, einen gefälschten Impfausweis vorzulegen, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Dies wurde als Anstiftung zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB gewertet, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. In erster Instanz erging eine Verurteilung zu einer Geldstrafe, gegen die wir Berufung eingelegt haben.
Ergebnis
In der Berufungshauptverhandlung haben wir dargelegt, dass sich weder eine vorsätzliche Haupttat noch eine Anstiftungshandlung feststellen lässt. Das Landgericht hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die vorlegende Person von der Fälschung wusste oder dass unser Mandant sie zur Vorlage bestimmt hatte. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen unseres Mandanten wurden der Staatskasse auferlegt.








