§ 184l StGB wurde im Jahr 2021 als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eingeführt.
Kinderähnliche Sexpuppen im Sinne des § 184l StGB sind körperliche Nachbildungen eines Kindes oder eines Körperteils eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt sind.
Je nach konkreter Tathandlung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Für Besitz und Erwerb sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Wird gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen § 184l StGB ermittelt, sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht
Diskrete Hilfe - deutschlandweit
+1500 Verfahren im Sexualstrafrecht
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was sind kinderähnliche Sexpuppen im Sinne des § 184l StGB?
- Welche Handlungen sind nach § 184l StGB strafbar?
- Wie ermitteln Zoll und Polizei bei § 184l StGB? Droht eine Hausdurchsuchung?
- Welche Strafen drohen nach § 184l StGB?
- Ermittlungen wegen § 184l StGB: Wie sollten Sie reagieren?
- Wie hilft ein Strafverteidiger bei Vorwürfen nach § 184l StGB?
- Anwalt bei Ermittlungen wegen § 184l StGB: Jetzt Kontakt aufnehmen
Was sind kinderähnliche Sexpuppen im Sinne des § 184l StGB?
Nach § 184l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB handelt es sich dabei um eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteils eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist. Erforderlich sind insoweit eine objektiv eindeutig kindliche Gestaltung und eine sexuelle Zweckbestimmung.
Für die Feststellung der kindlichen Gestaltung verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Gesamtbetrachtung des Gegenstands. Kriterien für das kindliche Erscheinungsbild können Größe, Körperproportionen und Gesichtszüge sein. Merkmale, die einem Erwachsenen zuzuordnen sind, können gegen eine eindeutig kindliche Gestaltung und damit gegen eine Strafbarkeit sprechen.
Die sexuelle Zweckbestimmung muss sich aus der konkreten Beschaffenheit des Gegenstands ergeben, etwa aus Material und Konstruktion. Der Produktkontext kann ergänzende Hinweise liefern.
In älteren Texten zu diesem Thema wird häufig darüber diskutiert, ob § 184l StGB verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift mittlerweile bestätigt. Der pauschale Einwand, das Verbot sei verfassungswidrig, bietet daher keine tragfähige Grundlage für die Verteidigung. Ob der konkrete Gegenstand überhaupt unter die Vorschrift fällt, muss jedoch weiterhin im Einzelfall geprüft werden.
Welche Handlungen sind nach § 184l StGB strafbar?
Die Strafvorschrift trat am 1. Juli 2021 als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Kraft. § 184l StGB stellt zahlreiche Handlungen im Umgang mit kinderähnlichen Sexpuppen unter Strafe. Absatz 1 erfasst das Herstellen, Anbieten, Bewerben und Handeltreiben sowie das Verbringen nach oder durch Deutschland zum Zweck des Handeltreibens. Auch das Veräußern, Abgeben oder sonstige Inverkehrbringen ohne Handelsabsicht ist strafbar.
Nach § 184l Abs. 2 StGB sind auch das Erwerben, Besitzen sowie das Verbringen nach oder durch Deutschland ohne Handelsabsicht strafbar. Somit kann bereits der Besitz unabhängig von einer konkreten Nutzung oder Handelsabsicht den Tatbestand erfüllen. Hierfür müssen die tatsächliche Sachherrschaft und ein entsprechender Besitzwille nachgewiesen werden.
Auch eine Bestellung im Ausland kann zu einer Strafbarkeit wegen Verbringens nach Deutschland führen. Die bloße Bestellung ist jedoch nicht automatisch mit einem vollendeten Verbringen gleichzusetzen. Entscheidend sind der tatsächliche Ablauf und die Frage, wem der grenzüberschreitende Transport strafrechtlich zuzurechnen ist. Dass der Gegenstand im Ausland möglicherweise legal ist, macht das Verbringen nach Deutschland nicht straflos.
Die Versuchsstrafbarkeit ist auf die Fälle des § 184l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StGB beschränkt. Sie betrifft insbesondere das Handeltreiben, das Verbringen zum Zweck des Handeltreibens sowie das Veräußern, Abgeben oder sonstige Inverkehrbringen.
Wie ermitteln Zoll und Polizei bei § 184l StGB? Droht eine Hausdurchsuchung?
Ein Fund beim Zoll kann den Anlass für Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen § 184l StGB geben. Der Zoll sichert den Gegenstand sowie gegebenenfalls vorhandene Empfänger-, Zahlungs- und Bestelldaten und leitet diese an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiter.
Im weiteren Verlauf kann es zu einer polizeilichen Vorladung kommen. Auch eine Hausdurchsuchung ist möglich – unter Umständen bereits vor einer Vorladung. Dabei können insbesondere Smartphones, Computer und andere Datenträger sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Durch deren Auswertung sollen mögliche Bestellungen und Kommunikationsverläufe nachvollzogen sowie Hinweise darauf gewonnen werden, wer den Gegenstand bestellt hat und ob vorsätzlich gehandelt wurde. Die Auswertung der Geräte und Daten kann längere Zeit dauern, in Einzelfällen auch mehrere Jahre.
Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollten und welche Rechte Sie haben, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Hausdurchsuchung.
Ein weiterer Ausgangspunkt können Ermittlungen gegen Händler oder Betreiber einschlägiger Plattformen sein. Ergeben sich dabei konkrete Verdachtsmomente gegen Kunden, können die Ermittlungen auf diese ausgeweitet werden.
Welche Strafen drohen nach § 184l StGB?
Die Tathandlungen des § 184l Abs. 1 StGB werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Nach § 184l Abs. 1 Satz 2 StGB tritt die Vorschrift zurück, wenn die Tat nach § 184b StGB (Kinderpornografie) mit einer schwereren Strafe bedroht ist.
§ 184l Abs. 2 StGB sieht für Erwerb, Besitz und das Verbringen nach oder durch Deutschland ohne Handelsabsicht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Auch hier gilt der Vorrang des § 184b StGB, wenn dieser eine schwerere Strafe vorsieht.
Das konkrete Strafmaß richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dazu können insbesondere die konkrete Beschaffenheit und das Erscheinungsbild der Gegenstände, deren Anzahl, die Besitzdauer, ein Handels- oder Weitergabebezug sowie mögliche Vorstrafen zählen.
§ 184l Abs. 5 StGB ordnet darüber hinaus die Einziehung des Gegenstands an, auf den sich die Straftat bezieht.
Wird die Verurteilung ins erweiterte Führungszeugnis aufgenommen?
Eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 184l StGB wird grundsätzlich auch bei einem geringen Strafmaß in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Das gilt beispielsweise auch für eine erstmalige Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen, die im einfachen Führungszeugnis regelmäßig nicht erscheint.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann insbesondere bei beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verlangt werden. Eine Verurteilung kann daher erhebliche Auswirkungen auf das weitere Berufsleben haben.
Wird die Tat von Amts wegen verfolgt und wann verjährt sie?
§ 184l StGB ist kein Antragsdelikt. Die Tat wird von Amts wegen verfolgt; ein Strafantrag ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Verfolgungsverjährungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre.
Ermittlungen wegen § 184l StGB: Wie sollten Sie reagieren?
Von laufenden Ermittlungen erfahren Sie beispielsweise durch ein Schreiben des Zolls oder der Polizei oder durch eine Hausdurchsuchung. Um Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu wahren, sollten Sie nun besonnen handeln. Unbedachte Angaben können sich später nur schwer korrigieren lassen.
Daher unser Rat:
1. Machen Sie zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf
Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Wenn Sie vollständig zur Sache schweigen, darf Ihnen dies nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Unbedachte Äußerungen können hingegen gegen Sie verwendet werden.
Wichtig ist zudem, dass Sie alle relevanten Unterlagen zu einem etwaigen Bestellvorgang aufbewahren. Diese können später Ihrer Entlastung dienen und für die Verteidigungsstrategie wichtig sein. Geben Sie den Gegenstand nicht eigenmächtig weiter und verkaufen Sie ihn nicht, da dies weitere strafbare Handlungen darstellen kann. Klären Sie den rechtlich zulässigen Umgang mit dem Gegenstand unverzüglich mit Ihrem Verteidiger.
2. Kontaktieren Sie frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger
Je früher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite haben, desto eher kann dieser Ihre Rechte wahren und auf das Verfahren Einfluss nehmen. Der Anwalt wird Sie zum weiteren Vorgehen beraten und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen. So vermeiden Sie, sich durch unbedachte Äußerungen selbst zu belasten.
Durch Akteneinsicht kann Ihr Verteidiger prüfen, welche konkreten Vorwürfe und Beweismittel vorliegen. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Wie hilft ein Strafverteidiger bei Vorwürfen nach § 184l StGB?
Der Anwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, was Ihnen im Detail zur Last gelegt wird und welche Beweise dafür vorliegen. Darauf aufbauend entwickelt er eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespricht diese mit Ihnen.
Rechtliche Einordnung des Gegenstands und Prüfung des Vorsatzes
Zunächst muss der Gegenstand rechtlich eingeordnet werden. Nur wenn er eine eindeutig kindliche Gestaltung und eine sexuelle Zweckbestimmung aufweist, kann § 184l StGB überhaupt einschlägig sein.
Gibt es einen entlastenden Bestellkontext, wird der Anwalt diesen gezielt in die Verteidigung einbringen. Die Produktseite, die Bestellansicht, die ausgewählte Produktvariante und die Kommunikation mit dem Händler können belegen, was beim Bestellvorgang erkennbar war oder ob gegebenenfalls ein anderes Produkt geliefert wurde. Relevant ist daher, was bei der Bestellung sichtbar war, welcher konkrete Gegenstand ausgewählt wurde und ob das gelieferte Produkt dem bestellten entsprach.
Auch bei § 184l StGB muss Vorsatz nachgewiesen werden. Dieser muss sich sowohl auf die tatsächlichen Merkmale des Gegenstands als auch auf die jeweilige Tathandlung beziehen.
Zuordnung der Bestellung und Nachweis des Besitzes
Der Bestellvorgang muss dem Beschuldigten zugeordnet werden können. Die Prüfung, wer das betreffende Gerät oder den Account tatsächlich genutzt hat, kann Zweifel an dieser Zuordnung aufzeigen. Für die Auswertung und rechtliche Einordnung digitaler Spuren sind technisches Verständnis und Erfahrung wichtig. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Beim Vorwurf des Besitzes ist zu prüfen, ob der Beschuldigte die tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand und einen entsprechenden Besitzwillen hatte. Diese Zuordnung kann insbesondere bei gemeinsam genutzten Wohnräumen eine Rolle spielen.
Gesetzliche Ausnahmen und Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung
§ 184l Abs. 4 StGB sieht Ausnahmen für Handlungen vor, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung staatlicher Aufgaben oder dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Diese Ausnahmen gelten allerdings nur für die Tathandlungen des § 184l Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 StGB.
Die Voraussetzungen müssen im konkreten Fall vorliegen und nachvollziehbar dargelegt werden können. Ein lediglich behaupteter beruflicher oder dienstlicher Bezug genügt nicht. Kommt eine solche Ausnahme in Betracht, wird der Anwalt die entsprechenden Umstände zu Ihrer Entlastung vortragen.
Je nach Sach- und Beweislage kann es möglich sein, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen. Dann bleibt Ihnen eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.
Anwalt bei Ermittlungen wegen § 184l StGB: Jetzt Kontakt aufnehmen
Dr. Brauer Rechtsanwälte vertritt bundesweit Mandanten im Sexualstrafrecht. Wird gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen § 184l StGB ermittelt, stehen wir Ihnen zur Seite.
Sie finden unsere Kanzleistandorte in Bonn, Köln, Essen, Hamburg, Lübeck, Greifswald, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf.
Kostenlose Ersteinschätzung - jetzt Kontakt aufnehmen!
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.










