Anwalt bei Jugendpornografie
Dr. Brauer Rechtsanwälte – Anwälte bei Erwerb, Verbreitung und Besitz von Jugendpornografie
Dr. Brauer Rechtsanwälte – Anwälte bei Erwerb, Verbreitung und Besitz von Jugendpornografie
Der Vorwurf des Besitzes, der Verbreitung oder des Erwerbs von Jugendpornografie kann die Existenz massiv bedrohen.
Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Jugendpornografie einschalten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger bei Jugendpornografie.
Wir verteidigen Sie diskret und ohne Vorverurteilung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie nicht schutzlos den Ermittlungsbehörden ausgeliefert sind.
In zahlreichen Fällen erreichten wir bereits eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine milde Strafe.
Standorte unserer Kanzlei befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Dresden, Stuttgart, Nürnberg und München. Durch moderne Kommunikationsmittel sind wir stets gut erreichbar.
Ihnen wird ein Delikt im Zusammenhang mit Jugendpornografie vorgeworfen? Dann benötigen Sie einen spezialisierten Anwalt für Jugendpornografie. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
Jetzt anrufen
oder nutzen Sie unser Formular
Das sollten Sie beachten.
Ein Vorwurf im Zusammenhang mit Jugendpornografie ist für die Betroffenen oft eine existentielle Bedrohung. Meistens erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Hausdurchsuchung von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Bei Jugendpornografie-Delikten drohen harte und drastische Konsequenzen – zum einen strafrechtlich und unter Umständen auch familiär, gesellschaftlich und beruflich. Sie sollten daher nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte raten wir Ihnen:
Bleiben Sie ruhig und besonnen. Jeder Schritt, der nun unternommen wird, muss zuvor gut durchdacht werden.
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Jugendpornografie wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
Erstkontakt
Beauftragung
Prüfung
Verteidigung
Jetzt anrufen
oder nutzen Sie unser Formular
Der Vorwurf des Besitzes, Erwerbs oder der Verbreitung von jugendpornografischen Schriften ist schwerwiegend und kann weitreichende Konsequenzen haben. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sieht sich nicht nur mit strafrechtlichen Folgen, sondern auch mit dem Verlust des sozialen Ansehens und beruflichen Einschränkungen konfrontiert. In solchen Situationen ist eine spezialisierte und erfahrene Strafverteidigung von größter Bedeutung.
Unsere Kanzlei hat sich auf das Strafrecht, insbesondere auf Fälle im Bereich der Jugendpornografie, spezialisiert. Der § 184c des Strafgesetzbuches (StGB) regelt diesen Bereich und stellt den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung jugendpornografischer Inhalte unter Strafe. Dabei kann es bereits genügen, wenn entsprechende Dateien unbewusst heruntergeladen oder weitergeleitet wurden, um in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu geraten.
In diesen Fällen ist es entscheidend, die individuelle Situation der Betroffenen genau zu analysieren und sämtliche rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine umfassende Beratung und Verteidigung beginnt mit der sorgfältigen Prüfung der Beweislage. Nicht selten ergeben sich Ansatzpunkte für eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion, wenn beispielsweise der Vorsatz nicht nachweisbar ist oder eine unbewusste Handlung vorlag.
Zudem kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, frühzeitig mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren, um eine strafmildernde Wirkung zu erzielen. Dabei steht die Wahrung der Rechte und Interessen unserer Mandanten stets im Vordergrund. Unsere Aufgabe ist es, Sie während des gesamten Verfahrens kompetent zu beraten und zu begleiten – von der ersten Anhörung bis hin zur gerichtlichen Verteidigung.
Wenn Sie sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Juristen. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht.
Jetzt anrufen
oder nutzen Sie unser Formular
Wer über Cloud oder Messenger sexualdeliktische Inhalte (Kinderpornografie / Jugendpornografie) bezieht oder verbreitet, darf sich nicht sicher fühlen. Längst registriert die KI…
Schnelle Rückmeldung
Kontakt direkt zum Anwalt
Kostenlose Ersteinschätzung
Jugendpornografische Schriften nach dem StGB umfassen Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren, die den Tatbestand des § 184c StGB erfüllen. Dazu zählen sowohl Bild- als auch Video- oder Textdateien.
Je nach Schwere des Vergehens drohen nach dem StGB Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Entscheidend dabei ist, wie drastisch die strafbaren Inhalten von Missbrauch sind. Auch eine Eintragung ins Führungszeugnis oder berufsrechtliche Konsequenzen sind möglich. Läuft ein Ermittlungsverfahren wegen sexualstrafrechtlicher Delikte gegen Sie, drohen auch öffentliche Folgen durch Vorverurteilung des persönlichen Umfeldes.
Ja, auch das unbewusste Herunterladen oder Weiterleiten solcher Dateien ist strafbar und kann zu einem Ermittlungsverfahren führen. In diesen Fällen ist es entscheidend, während der Ermittlungen nachzuweisen, dass kein Vorsatz vorlag, solche sexuellen Darstellungen von Jugendlichen nach § 184c StGB zu besitzen. Dies kann die Strafe erheblich reduzieren.
Wenn die Polizei Ihren Computer während einer Durchsuchung beschlagnahmt, werden alle Daten intensiv untersucht ob strafbares Material im Sinne des StGB vorliegt. In einem solchen Fall sollten Sie umgehend Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu schützen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Ja, in bestimmten Fällen ist eine Einstellung des Verfahrens möglich. Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie der Schwere der Tat, dem Vorliegen von Vorsatz oder der Kooperationsbereitschaft ab. Eine erfahrene Strafverteidigung durch einen Fachanwalt kann hier entscheidend sein. Wenn eine Einstellung nicht möglich ist, dann ist das Ziel, eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe zu erreichen.
Ein Strafverteidiger prüft die Vorwürfe, analysiert die eventuell strafbaren Beweise und entwickelt eine Strategie, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Er begleitet Sie durch das gesamte Verfahren und setzt sich für Ihre Rechte ein. Ein Rechtsanwalt wird versuchen, dass Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, damit sich der Beschuldigte nicht einer öffentlichen Gerichtsverhandlung aussetzen muss. Zunächst wird die Akte angefordert und der Stand der Ermittlungen überprüft.
Dabei ist entscheidend, welche Darstellungen von sexuellen Handlungen oder Missbrauch sexueller Natur überhaupt vorliegt. Gerade nach einer Hausdurchsuchung sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren um am Ende eine hohe Freiheitsstrafe zu verhindern.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen