Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Wirtschaftsstrafrecht.
Wird Ihnen eine Wirtschaftsstraftat vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger.
Wir sind seit Jahren auf Strafverteidigung spezialisiert und konnten uns in unzähligen Verfahren vollumfängliche Expertise aneignen.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Ihnen wird ein Wirtschafts- oder Steuerdelikt vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Beschuldigte von wirtschaftlichen Straftaten erfahren meist durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einer Festnahme von Ermittlungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Im Wirtschaftssstrafrecht drohen harte und drastische Konsequenzen – zum einen strafrechtlich und unter Umständen auch beruflich. Sie sollten daher nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für Strafverteidigung raten wir Ihnen:
Bleiben Sie ruhig und besonnen. Versuchen Sie nicht, die Untersuchungen zu behindern. Ohne entsprechende Rücksprache und Beratung mit einem Rechtsexperten sollten Sie keine Maßnahmen auf eigene Faust veranlassen.
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien der Ermittlungen genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht verfügen wir über umfangreiche rechtliche Kenntnisse in diesem Bereich. Darüber hinaus sind uns interne Unternehmensabläufe, präventive Maßnahmen sowie Zusammenhänge mit Compliance wohlbekannt. Darüber hinaus bieten wir natürlich noch fachliche Expertise im Bereich Steuerstrafrecht und Steuerrecht.
Ob Angestellter oder Geschäftsführer: Wer mit einem Wirtschaftsdelikt konfrontiert ist, findet sich in Deutschland schnell vor Gericht wieder. Unsere Strategie zielt darauf ab, das Verfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen. Wir sind immer bemüht, eine außergerichtliche Lösung zu finden und einen Eintrag ins Führungszeugnis zu verhindern. Sollte es doch zu einer Verhandlung kommen, werden wir Ihre Strafe so gering wie möglich halten.
In wenigstens der Hälfte der Fälle führen unsere Verteidigungsschriften dazu, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Bereits zu Anfang des Ermittlungsverfahrens beschäftigen wir uns mit belastenden Zeugenaussagen, um diese auszuwerten.
E-Mails und Telefonate unserer Mandanten werden umgehend und diskret beantwortet.
Unsere Honorar kommunizieren wir Ihnen transparent und direkt. Wir sind bundesweit tätig und helfen Ihnen bei sämtlichen wirtschaftlichen Delikten.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Köln, Essen, Hamburg, Lübeck, Greifswald, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Als erfahrene Rechtsanwälte sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Eine Auswahl anonymisierter Verfahren aus dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht, die wir für unsere Mandanten erfolgreich abgeschlossen haben.
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Geldwäsche nach § 261 StGB ermittelt, auch in der leichtfertigen Begehungsform nach Absatz 6. Im Raum stand der Vorwurf, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte verschleiert zu haben. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben die Herkunft der betroffenen Vermögenswerte aufgearbeitet und gegenüber der Staatsanwaltschaft dargestellt. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Brandenburg · Max Bartusch LL.M.
Wirtschaftsstrafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war der Vorwurf eines besonders schweren Falles des Betruges nach § 263 Abs. 3 StGB. Der Strafrahmen reicht hier von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Eine Anklage wurde nicht erhoben.
Ergebnis
Wir haben nach Akteneinsicht dargelegt, dass sich der Verdacht in tatsächlicher Hinsicht nicht tragen lässt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Schleswig-Holstein · Philipp Neumann
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten bestand der Verdacht der Geldwäsche nach § 261 StGB.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift dargestellt, wie sich die beanstandeten Vorgänge erklären lassen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und dies damit begründet, dass kein begründeter Tatverdacht mehr besteht. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Hessen · Max Bartusch LL.M.
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten bestand der Verdacht der Geldwäsche nach § 261 StGB.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift die wirtschaftlichen Hintergründe der beanstandeten Zahlungen dargestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Bayern · Olaf Beismann LL.M.
Jugendstrafrecht · Amtsgericht · 2024
Ausgangslage
Die Anklage warf unserem Mandanten Erpressung nach § 253 StGB und Betrug nach § 263 StGB vor. Er sollte die Rückzahlung eines angeblichen Darlehens davon abhängig gemacht haben, dass ihm weiteres Bargeld und Wertgegenstände übergeben werden, und dabei mit Dritten gedroht haben. Beide Delikte sind mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Ergebnis
Wir konnten aufzeigen, dass belastbare Beweise für die behaupteten Geldflüsse und Übergaben fehlten. Die Hauptbelastungszeugen legten trotz mehrfacher Aufforderung keine Belege vor und blieben der Hauptverhandlung fern. Das Amtsgericht sah es nicht als erwiesen an, dass unser Mandant die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, und sprach ihn aus tatsächlichen Gründen in allen Punkten frei. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Sachsen · Patrick Bass
Wirtschaftsstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Die Staatsanwaltschaft legte unserem Mandanten zur Last, sich wegen Betruges gemäß § 263 StGB strafbar gemacht zu haben. Der Vorwurf betraf einen Vorgang aus dem täglichen Lebens- und Geschäftsverkehr. § 263 StGB sieht für Betrug eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Der Vorwurf hat sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Es erfolgte weder eine Verurteilung noch eine Auflage. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Rheinland-Pfalz · Dr. Matthias Brauer LL.M.
Wirtschaftsstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Die Anklage warf unserem Mandanten Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB vor. Er soll in einem Antrag auf eine staatliche Unterstützungsleistung Schäden geltend gemacht haben, die ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zustanden. Die Strafandrohung für Betrug beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir haben herausgearbeitet, dass unser Mandant den Antrag nach laienhafter Bewertung für berechtigt halten durfte und ohne Bereicherungsabsicht handelte, und dass er sich andernfalls in einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum befunden hätte. Das Amtsgericht ist dem gefolgt und hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Nordrhein-Westfalen · Dr. Matthias Brauer LL.M.
Wirtschaftsstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten erging zunächst ein Strafbefehl wegen Betrugs in mehreren Fällen nach § 263 Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 53 StGB. Ihm wurde vorgeworfen, unter unbefugter Verwendung von Personen- und Kontodaten Dritter Waren bestellt und an seine eigene Anschrift geliefert bekommen zu haben. Betrug ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Ergebnis
Nach Akteneinsicht haben wir dargelegt, dass sich unser Mandant zum Zeitpunkt der Auslieferungen an einem anderen Ort aufhielt und die Unterschrift auf einem Lieferschein nicht von ihm stammte. Ferner konnten wir aufzeigen, dass an seine Anschrift auch zu Zeiten seiner Abwesenheit bestellt wurde. Das Amtsgericht sah die Taten als nicht erwiesen an und sprach unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen in allen Anklagepunkten frei. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Baden-Württemberg · Philipp Neumann
Wirtschaftsstrafrecht · Amtsgericht · 2022
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten Subventionsbetrug nach § 264 StGB zur Last. Er soll bei der Beantragung einer staatlichen Corona-Soforthilfe wahrheitswidrig angegeben haben, vor dem maßgeblichen Stichtag keinen Liquiditätsengpass gehabt zu haben. Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Ergebnis
Nach Akteneinsicht haben wir dargelegt, dass der Antrag nicht von unserem Mandanten selbst, sondern von einem beauftragten steuerlichen Berater gestellt worden war und unser Mandant auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen durfte. Das Amtsgericht konnte weder ein vorsätzliches noch ein fahrlässiges Verhalten feststellen und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Nordrhein-Westfalen · Dr. Matthias Brauer LL.M.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit unternehmerischer oder wirtschaftlicher Tätigkeit stehen. Dazu zählen insbesondere:
Auch Verstöße gegen spezielle Wirtschaftsgesetze wie das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) oder das Kreditwesengesetz (KWG) fallen unter das Wirtschaftsstrafrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht handelt es sich zumeist um komplexe Fälle.
Das Strafmaß im Wirtschaftsstrafrecht richtet sich nach dem konkreten Tatvorwurf, dem entstandenen Schaden sowie dem individuellen Verschulden. Möglich sind Geldstrafen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen. Bei schwerem Betrug droht etwa eine Strafe bis zu 10 Jahren Haft.
Im Wirtschaftsstrafrecht gilt außerdem: Schon ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Reputationsschäden verursachen – unabhängig vom späteren Urteil. Bei einer Verurteilung drohen unter Umständen auch Berufsverbote oder ein Entzug von Erlaubnissen. Schnelles und professionelles Handeln ist daher für Beschuldigte entscheidend.
Wichtigste Regel: Keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren!
Jede Aussage kann sich später negativ auswirken, auch wenn Sie im Moment der Aussage glaubten, dass Sie hierbei Dinge richtigstellen. Ein erfahrener Strafverteidiger wird für Sie die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und sofort Akteneinsicht beantragen. Erst nach Prüfung der Akte kann eine zielführende Verteidigungsstrategie entworfen werden. Bis dahin heißt es: Schweigen!
Ja – bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat im wirtschaftlichen Zusammenhang dürfen auch Geschäftsräume, Büros und Lagerräume durchsucht werden. Voraussetzung ist ein richterlicher Dursuchungsbeschluss. In dringenden Fällen kann auch die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung nach dem Motto „Gefahr im Verzug“ anordnen.
Bei Durchsuchungen in Unternehmen drohen nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Folgen, etwa durch Reputationsschäden, Datenverlust oder Produktionsstillstand. Es ist daher ratsam, einen Notfallplan und anwaltliche Kontakte für den Ernstfall bereitzuhalten.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht geht es oft um komplexe Sachverhalte und hohe Beträge – eine frühzeitige und strategische Verteidigung ist hier besonders wichtig. Je nach Aktenlage bzw. Beweislage wählt ein Strafverteidiger die passende Verteidigungsstrategie. Lässt es die Aktenlage zu, so ist das Ziel, das Verfahren schnell und diskret zu beenden. Idealerweise ohne öffentliche Anklage oder Gerichtsverhandlung. Eine qualifizierte Strafverteidigung kann beispielweise:
Die Wahl des Strafverteidigers ist bei komplexen Verfahren wie bei Wirtschaftsstraftaten sehr entscheidend.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, welches fundierte Kenntnisse sowohl im Strafrecht als auch im Wirtschaftsrecht erfordert. Viele Sachverhalte sind technisch und rechtlich äußerst anspruchsvoll – z. B. bei Bilanzdelikten, Steuerdelikten oder Kapitalmarktverstöße.
Ein spezialisierter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht kennt die Abläufe in Strafverfahren, versteht wirtschaftliche Zusammenhänge und weiß, welche Verteidigungsstrategien in der Praxis erfolgsversprechend sind. Zudem ist Diskretion im Umgang mit sensiblen Daten und Geschäftsvorgängen unerlässlich.
Ob Vorladung, Durchsuchung oder Anklage: Je früher Sie sich anwaltliche Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind erfahren im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht – wir verteidigen Sie bundesweit, diskret, konsequent und spezialisiert. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
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