Anwälte für Internetstrafrecht
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht.
Wird Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.
Ihnen wird eine Straftat übers Internet vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Internetstrafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Bei Straftaten auch im Internet erfahren Beschuldigte meist durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einer Festnahme von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Im Internetstrafrecht drohen empfindliche Strafen, die bis zu langjährigen Haftstrafen reichen können. Anschuldigungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für Internetstrafrecht raten wir Ihnen:
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Internetstrafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Gegen Sie wird wegen einer Straftat im Internet ermittelt? Sie suchen Hilfe für einen Angehörigen der deshalb in Untersuchungshaft ist? Egal, worum es sich handelt – die Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten Sie in ganz Deutschland. Bei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist Ihnen eine kompetente fachliche Vertretung garantiert.
Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Dr. Matthias Brauer auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Unsere Strafverteidiger können auf viele Mandate zurückschauen, bei denen es um Straftaten im Internet ging. Durch unsere anwaltliche Erfahrung können wir die Vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaft sehr gut einschätzen, wovon unsere Mandanten profitieren.
Auch wenn immer wieder betont wird, dass das Internet „kein rechtsfreier Raum“ ist, haben es der Gesetzgeber sowie seine Ermittlungsbehörden bei Kriminalität im Internet nicht wirklich einfach. Zu schnelllebig ist das Medium und der Kontrollierbarkeit sind deutliche Grenzen gesetzt. Zwar immer etwas hinterher, aber dennoch kommen stetig neue Paragraphen und Gesetze im Bezug des Internetstrafrechts hinzu.
Läuft ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat übers Internet, so sind die Verteidigungschancen häufig sehr gut. Jedoch sollte man einen Anwalt an seiner Seite wissen, der auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist und für den Begriffe wie IP-Adresse, VPN oder Darknet nicht unbekannt sind.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Anwälte für Internetstrafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Internetstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Das Internetstrafrecht ist ein Teil des Internetrechts und umfasst sehr viele Straftatbestände. Es ist nicht genau definiert, was alles dazugehört. Fakt ist: Die Cybercrime wächst ständig mit der Weiterentwicklung des Internets und neuen Phänomenen wie seinerzeit etwa dem Darknet oder dem Aufkommen von Kryptowährungen wie Bitcoin.
Zum Teil gibt es eigene Straftatbestände für Internetkriminalität. Häufig werden die Taten aber auch von ganz klassischen Tatbeständen wie z. B. dem Betrug erfasst: Einen eigenen Tatbestand „Internetbetrug“ gibt es nämlich nicht. Manche IT-Straftaten rechnet man zum Untergebiet Wirtschaftsstrafrecht.
Teilweise gibt es Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten. Dabei ist z. B. an das Wettbewerbsrecht zu denken oder an das Markenrecht bzw. das Urheberrecht zudenken, wenn entsprechende Verletzungen verfolgt werden. Auch rechtliche Sachverhalte aus dem Datenschutzrecht oder dem Medienrecht spielen oft eine Rolle.
In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Internetnutzer immer weiter gestiegen und damit auch die Zahl der potenziellen Opfer von Straftaten im Internet. Heute nutzen laut Umfragen fast 90 Prozent der Menschen in Deutschland das Internet, inzwischen selbst 75 Prozent der Generation 75+. In dieser Altersgruppe gibt es überdurchschnittlich viele Opfer von Betrugsfällen (nicht nur im Internet).
Eine genaue Definition zum Internetstrafrecht gibt es nicht. Typische Internetdelikte sind:
Die Strafandrohung ist so unterschiedlich wie die Art der Delikte. Deshalb kann man dazu keine pauschalen Aussagen machen. Der § 263 StGB, der bei vielen Betrugsdelikten im Internet die Rechtsgrundlage bildet, sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Im Fall von gewerbsmäßigem Bandenbetrug muss man mit einem bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
In welchem Umfang ein Täter rechtlich zur Verantwortung gezogen wird, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Delikte im Internet sind selbstverständlich Straftaten. Sollte Anklage erhoben werden, stehen Sie vor einem Strafgericht. In diesem Fall ist ein erfahrener Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht die beste Wahl.
Dennoch ist auch Strafrecht nicht gleich Strafrecht. Viele Gesetze im Bezug auf Internetstrafrecht sind neu und nach und nach werden hierbei erste Urteile gefällt. Somit brauchen Sie einen Strafverteidiger, mit Expertise in diesem Gebiet. Nicht nur der Blick auf die aktuelle Gesetzeslage sondern gerade auch ein Know-how im Bezug auf Technik sind bei einer guten Strafverteidigung wichtig.
Wie oben beschrieben, ist das Rechtsgebiet äußerst vielfältig, und manche Delikte sind sehr kleinteilig im Strafgesetzbuch geregelt. Andere finden sich dort wiederum nur recht allgemein. Ob bei einem bestimmten Verhalten tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt oder nicht, ist für juristische Laien oftmals kaum zu überblicken.
Zudem drohen bei vielen Tatbeständen erhebliche Strafen, und in vielen Fällen geht es auch um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Opfer, die es aus Sicht des Beschuldigten rechtlich abzuwehren gilt. Die drohenden Zahlungen sind für ihn am Anfang des Verfahrens oft noch nicht zu überblicken.
Deshalb bedarf es des fachkundigen Rats durch einen Rechtsanwalt. Der Strafverteidiger wird die Ermittlungsakte anfordern und auf dieser Grundlage eine fundierte Einschätzung des Falles geben sowie eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Bevor Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, sollten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Angaben zur Sache machen. Dieses Recht steht dem Beschuldigtem zu und darf später vor Gericht nicht gegen ihn verwendet werden.
Die Dr. Brauer Rechtsanwälte haben schon viele Mandanten wegen des Vorwurfs von Internetstraftaten verteidigt und haben dadurch große Erfahrung auf dem Gebiet des IT-Rechts gesammelt.
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