Ihre Anwälte für Internetstrafrecht
Erfahren im Internetstrafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Bundesweit bei Internetstraftaten
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Jetzt dürfen Sie keine Zeit verlieren. Beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte:
- Keine Aussage machen!
- Strafverteidiger kontaktieren!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei für Strafverteidigung auf. Zunächst versuchen wir, Ihr Verfahren außergerichtlich zu beenden und wenn nötig verteidigen wir Sie in allen gerichtlichen Instanzen.
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Deutschlandweite Verteidigung bei Straftaten im Internet
Unsere Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Von dort aus vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit bei allen Delikten im Internet.
Erstes Ziel ist für uns immer eine Einstellung des Strafverfahrens bzw. eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, entwickeln wir in Absprache mit Ihnen eine auf Ihren ganz persönlichen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und vertreten Sie engagiert vor allen Gerichten im gesamten Bundesgebiet. Sämtliche Einzelheiten des Verfahrens besprechen wir gern mit Ihnen im unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch.
Anwalt bei Internetstrafrecht mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt Dresden, Hamburg und Berlin
Gegen Sie wird wegen einer Straftat im Internet ermittelt? Sie suchen Hilfe für einen Angehörigen der deshalb in Untersuchungshaft ist? Egal, worum es sich handelt – die Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten Sie in ganz Deutschland. Bei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist Ihnen eine kompetente fachliche Vertretung garantiert.
Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Dr. Matthias Brauer auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Unsere Strafverteidiger können auf viele Mandate zurückschauen, bei denen es um Straftaten im Internet ging. Durch unsere anwaltliche Erfahrung können wir die Vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaft sehr gut einschätzen, wovon unsere Mandanten profitieren.
Internetstrafrecht: Der Anwalt macht den Unterschied!
Auch wenn immer wieder betont wird, dass das Internet „kein rechtsfreier Raum“ ist, haben es der Gesetzgeber sowie seine Ermittlungsbehörden bei Kriminalität im Internet nicht wirklich einfach. Zu schnelllebig ist das Medium und der Kontrollierbarkeit sind deutliche Grenzen gesetzt. Zwar immer etwas hinterher, aber dennoch kommen stetig neue Paragraphen und Gesetze im Bezug des Internetstrafrechts hinzu.
Läuft ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat übers Internet, so sind die Verteidigungschancen häufig sehr gut. Jedoch sollte man einen Anwalt an seiner Seite wissen, der auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist und für den Begriffe wie IP-Adresse, VPN oder Darknet nicht unbekannt sind.
Ablauf unserer Strafverteidigung bei Internetstraftaten
Kontakt + Ersteinschätzung
Mandatserteilung
Akteneinsicht
Verteidigung
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Internetdelikte im deutschen Strafrecht
- Cyber-Mobbing
- Cyber-Stalking
- Beleidigung im Internet
- Diffamierung im Internet
- Verhetzende Beleidigung
- Betreiben krimineller Handelsplattformen
- Urheberrechtsverletzungen (Filesharing)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Warenbetrug
- Warenkreditbetrug
- Abofalle
- Phishing (§ 269 StGB)
- Pharming (§ 303a StGB)
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Identitätsdiebstahl
- Datenveränderung (§ 303a)
- Illegale Internetbestellungen
Alle Internetstraftaten:
- Betrug
- Mobbing / Beleidigung
- Urheberrechtsverletzungen
Verteidigungsstrategie:
- Anforderung und Prüfung der Akte
- Absprache mit dem Mandanten
- Individuelle Vertretung
Vertretung vor Gericht:
- Durchsetzungsstark
- Kompetent
- Verhandlungssicher
Erfahren im Internetstrafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Leidenschaftlicher Einsatz
Ihr erfahrener Anwalt für Internetstrafrecht
„Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Strafrecht. Wir haben schon viele Mandanten als Strafverteidiger vertreten, denen eine Straftat im Internet vorgeworfen wurde. Falls auch gegen Sie in einer solchen Sache ermittelt wird, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Ganz gleich ob es sich dabei um ein vermeintliches Cyber-Stalking, eBay-Betrug oder ein anderes Delikt im Internet handelt.
Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Arbeit der Strafverfolger und kann nach der Akteneinsicht sofort Gegenmaßnahmen einleiten. Das Ziel unserer Strafverteidigung ist immer eine Schadensbegrenzung und im besten Fall die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Sie brauchen einen starken Strafverteidiger? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr spezielles Problem und stehen an Ihrer Seite!“
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Unsere Rechtstipps zum Thema Straftaten im Internet
FAQ: Strafverteidigung im Internetstrafrecht
Was versteht man unter Internetstrafrecht?
Das Internetstrafrecht ist ein Teil des Internetrechts und umfasst sehr viele Straftatbestände. Es ist nicht genau definiert, was alles dazugehört. Fakt ist: Die Cybercrime wächst ständig mit der Weiterentwicklung des Internets und neuen Phänomenen wie seinerzeit etwa dem Darknet oder dem Aufkommen von Kryptowährungen wie Bitcoin.
Zum Teil gibt es eigene Straftatbestände für Internetkriminalität. Häufig werden die Taten aber auch von ganz klassischen Tatbeständen wie z. B. dem Betrug erfasst: Einen eigenen Tatbestand "Internetbetrug" gibt es nämlich nicht. Manche IT-Straftaten rechnet man zum Untergebiet Wirtschaftsstrafrecht.
Teilweise gibt es Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten. Dabei ist z. B. an das Wettbewerbsrecht zu denken oder an das Markenrecht bzw. das Urheberrecht zudenken, wenn entsprechende Verletzungen verfolgt werden. Auch rechtliche Sachverhalte aus dem Datenschutzrecht oder dem Medienrecht spielen oft eine Rolle.
In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Internetnutzer immer weiter gestiegen und damit auch die Zahl der potenziellen Opfer von Straftaten im Internet. Heute nutzen laut Umfragen fast 90 Prozent der Menschen in Deutschland das Internet, inzwischen selbst 75 Prozent der Generation 75+. In dieser Altersgruppe gibt es überdurchschnittlich viele Opfer von Betrugsfällen (nicht nur im Internet).
Welche Internetdelikte gibt es?
Wie bereits erwähnt: Eine genaue Defintion gibt es nicht. Im Allgemein zählt man zur Internetkriminalität:
- Cyber-Mobbing
- Cyber-Stalking
- Beleidigung (§ 185 StGB) und Diffamierung im Internet
- Urheberrechtsverletzungen (z. B. Filesharing)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Abofallen
- Phishing (§ 269 StGB)
- Pharming (§ 303a StGB)
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Warenbetrug
- Warenkreditbetrug
- Identitätsdiebstahl
- Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
- Verhetzende Beleidigung (§ 192a)
Welche Strafen drohen bei Internetdelikten?
Die Strafandrohung ist so unterschiedlich wie die Art der Delikte. Deshalb kann man dazu keine pauschalen Aussagen machen. Der § 263 StGB, der bei vielen Betrugsdelikten im Internet die Rechtsgrundlage bildet, sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Im Fall von gewerbsmäßigem Bandenbetrug muss man mit einem bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
In welchem Umfang ein Täter rechtlich zur Verantwortung gezogen wird, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Welcher Anwalt bei Straftaten übers Internet?
Delikte im Internet sind selbstverständlich Straftaten. Sollte Anklage erhoben werden, stehen Sie vor einem Strafgericht. In diesem Fall ist ein erfahrener Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht die beste Wahl.
Dennoch ist auch Strafrecht nicht gleich Strafrecht. Viele Gesetze im Bezug auf Internetstrafrecht sind neu und nach und nach werden hierbei erste Urteile gefällt. Somit brauchen Sie einen Strafverteidiger, mit Expertise in diesem Gebiet. Nicht nur der Blick auf die aktuelle Gesetzeslage sondern gerade auch ein Know-how im Bezug auf Technik sind bei einer guten Strafverteidigung wichtig.
Warum bei Internetstraftaten einen Anwalt einschalten?
Wie oben beschrieben, ist das Rechtsgebiet äußerst vielfältig, und manche Delikte sind sehr kleinteilig im Strafgesetzbuch geregelt. Andere finden sich dort wiederum nur recht allgemein. Ob bei einem bestimmten Verhalten tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt oder nicht, ist für juristische Laien oftmals kaum zu überblicken.
Zudem drohen bei vielen Tatbeständen erhebliche Strafen, und in vielen Fällen geht es auch um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Opfer, die es aus Sicht des Beschuldigten rechtlich abzuwehren gilt. Die drohenden Zahlungen sind für ihn am Anfang des Verfahrens oft noch nicht zu überblicken.
Deshalb bedarf es des fachkundigen Rats durch einen Rechtsanwalt. Der Strafverteidiger wird die Ermittlungsakte anfordern und auf dieser Grundlage eine fundierte Einschätzung des Falles geben sowie eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Bevor Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, sollten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Angaben zur Sache machen. Dieses Recht steht dem Beschuldigtem zu und darf später vor Gericht nicht gegen ihn verwendet werden.
Die Dr. Brauer Rechtsanwälte haben schon viele Mandanten wegen des Vorwurfs von Internetstraftaten verteidigt und haben dadurch große Erfahrung auf dem Gebiet des IT-Rechts gesammelt.
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