Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte

Datenhehlerei (§ 202d StGB): Was tun bei einer Anzeige?

Anzeige wegen Datenhehlerei Welche Strafe droht nach § 202d StGB?

Straftatbestand und Strafmaß nach § 202d StGB

Mit der Einführung der Datenhehlerei als neuem § 202d ins Strafgesetzbuch im Jahr 2015 wollte der Gesetzgeber gezielt gegen den illegalen Handel mit Kreditkarten- und anderen Nutzerdaten vorgehen, wie er vor allem im Darknet stattfindet.

Doch auch der Kauf von illegalen Softwarelizenzen kann nach Meinung mancher Staatsanwaltschaften unter den Straftatbestand der Datenhehlerei fallen und ahnungslose Kunden treffen, wie der Fall Lizengo vor einiger Zeit gezeigt hat. In diesem Artikel erläutern wir, was als Datenhehlerei strafbar ist und welche Strafe droht.




Gegen Sie wird wegen Datenhehlerei ermittelt?

Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!


  • Erfahrene Anwälte für Strafrecht

  • Schnelle Hilfe - deutschlandweit

  • Kostenlose Ersteinschätzung

Dr. Brauer Rechtsanw?lte

Jetzt anrufen:
0228 25 999 361


Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:

WhatsApp Kontakt direkt zum Anwalt

Hier finden Sie unser Kontaktformular




Was ist Datenhehlerei und wann macht man sich strafbar?

Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt Datenhehlerei vor, wenn man Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die man rechtswidrig erlangt hat, sich oder jemand anderem verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

Die Datenhehlerei ist an den bereits sehr alten Tatbestandes der Hehlerei (§ 259 StGB) angelehnt.

Dazu erfahren Sie mehr in unserem Artikel:
Hehlerei: Diese Strafe droht nach einer Anzeige




Welche Voraussetzungen müssen für eine Datenhehlerei vorliegen?

Voraussetzung ist zunächst,

  • dass die Daten nicht allgemein zugänglich sind und
  • dass man die Daten illegal erlangt hat.

Öffentlich zugängliche Daten unterliegen nicht dem strafrechtlichen Schutz des Gesetzes. Rechtswidrig im Sinne des Strafgesetzbuches sind Daten z. B. dann, wenn sie durch Diebstahl oder Unterschlagung des Datenträgers erlangt oder durch Betrug erworben wurden. Die bloße Verletzung von Vertragsbestimmungen (AGB) fällt nicht darunter.

Es ist strafbar, solche Daten sich selbst oder einem anderen

  • zu verschaffen,
  • einem anderen zu überlassen,
  • zu verbreiten oder
  • sonst zugänglich zu machen.

Unter Verschaffen versteht man die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt. Mit Überlassen ist ein vorübergehendes zur Verfügung stellen gemeint. Verbreitung ist die Weitergabe an einen größeren Personenkreis, der vom Täter nicht mehr überblickt und kontrolliert werden kann.

Schließlich muss man sich selbst oder einen Dritten dadurch

  • bereichern oder
  • einen anderen schädigen.

Bereichern meint, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Alternativ reicht auch eine bloße Schädigung einer anderen Person aus, indem dieser etwa durch die Daten bloßgestellt wird. Die Erlangung eines Vermögensvorteils ist demzufolge keine zwingende Voraussetzung des Tatbestandes.

Generell ist bei § 202d StGB zu beachten, dass die Daten immer durch eigene Straftaten einer anderen Person erlangt worden sein müssen. Man kann also nicht gleichzeitig Datendiebstahl und Datenhehlerei begehen.

Was sind Daten im Sinne der Vorschrift?

§ 202d StGB verweist hier auf § 202a Abs. 2 StGB. Danach sind Daten „nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden“.

Keine Rolle spielt, ob die Daten eine Verletzung von Privatgeheimnissen im Sinne von § 203 StGB darstellen, ob es sich um personenbezogene Daten gemäß den Datenschutzgesetzen handelt oder ob sie aus einem anderen Grund rechtswidrig sind. Entscheidend ist, dass die Vortat strafbar war.

Ist bei Datenhehlerei Vorsatz erforderlich?

Ja, der Täter muss die Hehlerei der Daten vorsätzlich begehen. Seine Handlung muss wissentlich und willentlich erfolgen.




Welche Strafe droht bei Datenhehlerei?

Die Ausspähung von Daten wird gemäß § 202 StGB mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft.

Das Strafgesetzbuch sieht in § 202d Abs. 1 dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Absatz 2 schreibt vor, dass die Strafe nicht höher sein darf als die für die Vortat, z. B. Diebstahl oder Betrug. Ersttäter müssen in der Regel nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Das konkrete Strafmaß ist immer von den Umständen des Einzelfalls und eventuell vorhandenen Vorstrafen des Beschuldigten abhängig.




Strafverteidigung aus Leidenschaft - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Gibt es Ausnahmen von der Strafbarkeit?

Absatz 3 in § 202d sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, wenn die in Absatz 1 als Tatbestandsvoraussetzungen genannten Handlungen ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Ausdrücklich werden hier erwähnt:

  • Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen,
  • berufliche Handlungen von Journalisten, die entsprechende Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2022 in einer Entscheidung klargestellt, dass sich Journalisten nach der Vorschrift ausdrücklich nicht strafbar machen, wenn sie "geleakte" Daten von Whistleblowern oder anderen Informanten entgegennehmen.

Amtsträger, wie z.B. Staatsanwälte oder Finanzbeamte, werden durch geschützt, wenn sie entsprechende Daten zur Strafverfolgung nutzen. Das betrifft nicht zuletzt Steuerstrafverfahren, für die von Dritten illegal erlangte Informationen von Steuerpflichtigen verwendet werden. Sie unterliegen damit keinem Beweismittelverbot.




Ist der Versuch der Datenhehlerei strafbar?

Da versuchte Datenhehlerei im Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist sie nicht strafbar.




Muss bei Datenhehlerei ein Strafantrag gestellt werden?

Das Delikt des § 202d ist laut § 205 Abs. 1 Satz 2 StGB ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln nur dann, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt oder wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Das kann z. B. der Fall sein, wenn um eine große Datenmenge geht.




Was tun bei Anzeige wegen Datenhehlerei?

In der Praxis kommt Datenhehlerei meistens im Zusammenhang mit weiteren Straftaten vor, z. B. dem Ausspähen von Daten gemäß § 202a oder dem Abfangen von Daten nach § 202b StGB.

Wie eingangs erwähnt, gab es auch mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Käufer und Nutzer von illegalen Softwarelizenzen. Vor allem das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Kunden der Firma Lizengo sorgte für Schlagzeilen. In einigen Fällen gab es sogar Hausdurchsuchungen. Diese Strafverfolgungsmaßnahmen standen unserer Auffassung nach in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zur vorgeworfenen Tat. Darüber hinaus ist eine Strafbarkeit der Kunden fraglich, weil es ihnen an der subjektiven Tatbestandsvoraussetzung des Vorsatzes fehlt. Immerhin waren die nicht legalen Windows-Lizenzen nicht nur im Internet bei eBay oder Amazon, sondern sogar in EDEKA-Filialen erhältlich. Deshalb sind wir zuversichtlich, hier Mandanten effektiv helfen zu können, falls dennoch Strafverfahren eingeleitet werden.

Im Fall des Verdachts von illegalem Datenhandel im Darknet sieht die Verteidigung naturgemäß schwieriger aus. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an und den Umfang der Taten.

Aussage verweigern und Anwalt einschalten!

Bei einer Anzeige wegen Datenhehlerei sollten Sie auf keinen Fall vorschnell Aussagen bei der Polizei machen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, das Sie unbedingt nutzen sollten.

Nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt zu einem Anwalt auf, am besten einem Fachanwalt für Strafrecht. Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen und kann so die vorhandenen Beweismittel der Staatsanwaltschaft juristisch bewerten. Im optimalen Fall kann er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeiten bundesweit als Strafverteidiger. Einer unserer Schwerpunkte ist die Verteidigung von Mandanten wegen Darknet-Strafverfahren oder Internetkriminalität. Wenn Ihnen der Vorwurf der Datenhehlerei gemacht wird, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind per WhatsApp, E-Mail, Telefon oder das Kontaktformular für Sie erreichbar. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie kostenlos und unverbindlich.


Hier finden Sie unser Kontaktformular





Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Datenhehlerei (§ 202d StGB): Was tun bei einer Anzeige? Zuletzt aktualisiert: 14.02.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

Kommentar hinterlassen

Phone icon
Jetzt anrufen
|
WhatsApp icon
WhatsApp Kontakt
Dr. Brauer Rechtsanwälte hat 4,91 von 5 Sternen 923 Bewertungen auf ProvenExpert.com