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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2023

Wann ist ein Vorgehen gegen ein Bußgeld im Straßenverkehr sinnvoll?

Wer einen Bußgeldbescheid in der Post hat, fühlt sich oft ungerecht behandelt und denkt deshalb über einen Einspruch nach. Doch wann lohnt sich das? Welche Kosten sind damit verbunden und welche Fristen muss man beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Artikel.





Wann können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben?

06.07.2023

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken oder freies Telefonieren während des Fahrens: Grundsätzlich haben Sie immer das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ob es Sinn macht, hängt vom konkreten Fall ab. Bei einem geringen Bußgeld ist ein Einspruch meistens finanziell nicht sinnvoll. Erst recht ist das der Fall, wenn Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, was natürlich weitere Kosten verursacht.

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn es um ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot geht. Insbesondere wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Ihr Auto angewiesen sind, sollten Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen. Da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, kann sich ein Einspruch in diesen Fällen durchaus lohnen.

Außerdem spielt auch die Art des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsrecht eine Rolle bei der Einschätzung der Chancen. Bei Bußgeldern wegen Überschreitung der Geschwindigkeit oder einem zu geringen Abstand zu anderen Fahrzeugen kann man z. B. davon ausgehen, dass bis zu 15 Prozent der Messungen fehlerhaft sind und deshalb erfolgreich angefochten werden können. Manche Verkehrsrechtsexperten halten bis zu 50 Prozent aller Bußgeldbescheide für fehlerhaft und damit erfolgreich angreifbar.

Ob ein Bescheid wirklich fehlerhaft ist, zeigt sich meistens erst bei genauerem Hinsehen. So kann sich etwa im weiteren Verfahren herausstellen, dass die Eichung der verwendeten Messgeräte nicht korrekt war oder die an der Messung beteiligten Beamten keinen aktuellen Schulungsnachweis für das von ihnen verwendete Lasergerät vorweisen können.

Gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch bestehen auch in Fällen, wo die Identität des Täters nicht eindeutig geklärt werden kann. Ein pauschales Bestreiten, dass man der Fahrer war, ist aber nicht sinnvoll. So kann z. B. die Ausrede, man verleihe sein Fahrzeug häufig an andere Personen und wisse nicht, wer gefahren ist, zur Auflage der Führung eines Fahrtenbuches und weiteren negativen Folgen führen.



Ist der Bußgeldbescheid formal korrekt?

06.07.2023

Eine Grundvoraussetzung für einen Bußgeldbescheid ist die Erfüllung verschiedener formeller Vorschriften. Einschlägige Vorschrift ist hier der § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Danach müssen folgende Angaben zwingend enthalten sein:

  • Angaben zur Person des Betroffenen und von etwaigen Nebenbeteiligten,
  • Name und Anschrift des Verteidigers (sofern vorhanden),
  • die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird,
  • Zeit und Ort der vorgeworfenen Tat,
  • gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und angewendete Bußgeldvorschriften (Paragrafen),
  • die vorliegenden Beweismittel (z. B. „Blitzerfoto“, das aber nicht beiliegen muss, aber angefordert werden kann),
  • die Höhe der Geldbuße und die Nebenfolgen (z. B. ein befristetes Fahrverbot)
  • eine Rechtsbehelfsbelehrung (Möglichkeit zur Einlegung eines Einspruchs mit Fristhinweis).

Beachten Sie aber bitte: Nicht jeder Verstoß gegen formelle Vorschriften macht einen Bescheid gleich ungültig.



Nicht selbst gefahren – kann man Einspruch einlegen?

06.07.2023

In den meisten Fällen gilt im Verkehrsrecht die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. Deshalb ist ein Einspruch in diesen Fällen fast immer sinnvoll. Es sollte dann immer ein „Blitzerfoto“ angefordert werden, sofern es nicht bereits dem Bescheid beiliegt.)

Auf keinen Fall sollte man den Bußgeldbescheid ignorieren, auch wenn man nicht selbst gefahren ist. Legt man keinen Einspruch ein, dann wird der Bescheid rechtskräftig und man muss das Bußgeld trotzdem zahlen.




Muss man den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen?

06.07.2023

Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird, muss eine Anhörung des Betroffenen erfolgen. Dazu wird von der Bußgeldstelle ein Anhörungsbogen verschickt. Dieser ist zu beantworten. Es müssen aber im Verfahren keine Angaben gemacht werden, mit denen man sich selbst belastet. Machen Sie deshalb bitte von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.




Welche Verjährungsfristen gibt es bei Bußgeldbescheiden?

06.07.2023

Anders als im Verkehrsstrafrecht sind die Verjährungsfristen für Verkehrsordnungswidrigkeiten recht kurz. Die Fristen für die Verjährung beträgt drei Monate nach dem Verstoß und sechs Monate ab dem Erlass des Bußgeldbescheides.

Da es aufgrund von Personalmangel bei den Bußgeldbehörden immer wieder zu verspäteten Bußgeldbescheiden kommt, lohnt sich immer ein Blick auf den Kalender.

Allerdings enthält § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einen ganzen Katalog von Tatbeständen, die die Verfolgungsverjährung unterbrechen. Deshalb ist die Einschätzung, ob der Verstoß bereits verjährt ist, für juristische Laien oft schwierig.

Die Frist für die Verjährung der Vollstreckung eines rechtskräftig erlassenen Bußgeldbescheides beträgt drei Jahre. Innerhalb dieser Vollstreckungsfrist muss die Zahlung der Geldbuße durchgesetzt worden sein.




Was ist richtig: Einspruch einlegen oder Widerspruch erheben?

06.07.2023

Die korrekte Bezeichnung beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid ist „Einspruch einlegen“. Widerspruch ist ein Begriff aus dem Verwaltungs- und Sozialrecht. Im Steuer- und Strafrecht und auch im Ordnungswidrigkeitenrecht ist dagegen der Einspruch richtig.

Falls Sie gegenüber der Verwaltungsbehörde irrtümlich den Einspruch als Widerspruch bezeichnet haben, ist das aber auch nicht schlimm. Aus dem Schreiben muss nur inhaltlich hervorgehen, dass Sie den Bußgeldbescheid überprüfen lassen wollen. Ihr Einspruch scheitert also nicht an der falschen Bezeichnung.




Welche Frist habe ich, um Einspruch einzulegen?

06.07.2023

Die Behörden haben drei Zeit, um Ihnen einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Sie selbst können nur zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Versäumen Sie auf keinen Fall diese kurze Einspruchsfrist! Andernfalls haben Sie kaum noch eine Chance, das Verfahren zu gewinnen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollten Sie sich innerhalb von zwei Wochen den Rat eines Verkehrsanwalts einholen.




Unterschied zwischen Bußgeldbescheid und Strafbefehl?

06.07.2023

Der Bußgeldbescheid, oft auch als „Strafzettel“ bezeichnet, ist nicht zu verwechseln mit einem Strafbefehl. Ein Strafbefehl kann erlassen werden, wenn es sich bei dem Verstoß gegen nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung, sondern um eine Straftat nach dem Verkehrsstrafrecht gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaften greifen gerade bei Verkehrsdelikten zu dieser Möglichkeit, um Zeit und Aufwand für eine Hauptverhandlung vor Gericht zu ersparen.

Beim Strafbefehl ist es wichtig zu wissen, dass dieser einem Urteil gleichsteht, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Die Einspruchsfrist beträgt wie beim Bußgeldbescheid nur zwei Wochen ab Zustellung. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig.




Verwarnungsgeld statt Bußgeldbescheid?

06.07.2023

Bei geringfügigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann statt des Bußgeldes auch ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Anders als beim Bußgeld muss der Betroffene dem zustimmen. Macht er das und zahlt das zwischen 5 und 55 Euro liegende Verwarnungsgeld, dann ist die Sache erledigt. Verwarnungsgelder werden nicht in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Ist der Betroffene dagegen nicht mit dem Verwarnungsgeld einverstanden, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die drohende Geldbuße ist dann höher, sofern das Verfahren nicht eingestellt wird.




Was kostet es, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

06.07.2023

Zunächst kostet der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kein Geld, vom Briefporto einmal abgesehen. Falls dem Einspruch aber nicht entsprochen wird und der Fall vor Gericht landet, werden Gerichtskosten fällig. Falls Sie einen Anwalt einschalten, kommen dessen Gebühren noch hinzu – falls kein Freispruch erfolgt. Die Höhe der Gerichtskosten beträgt etwa 10 Prozent der Höhe des Bußgeld, mindestens jedoch 50 Euro.




Welche Form muss ich beachten, wenn ich selbst Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchte?

06.07.2023

Der Einspruch muss schriftlich und sollte per Brief erfolgen. Alternativ können Sie ihn auch per Fax senden. Hier ist aber bezüglich der Frist entscheidend, wann die Behörde mit ihrem Faxgerät Ihr Schreiben und Ihre Daten erhalten hat. Da Sie darüber kaum eine Kontrolle haben, empfehlen wir die Versendung per Brief mit einem entsprechenden Zustellungsnachweis.

Eine weitere Möglichkeit ist der Einspruch zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde. Dabei wird der Einspruch mündlich vorgetragen und zu Protokoll genommen. In der Praxis kommt diese Vorgehensweise aber selten vor.

Geben Sie immer das Aktenzeichen des Bußgeldverfahrens an, damit der Einspruch richtig und schnell zugeordnet werden kann.

Adressat ist immer die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat und dort aufgeführt ist. Achten Sie bitte auf die richtige Adresse. Landet das Schreiben bei einer anderen Stelle, ist diese nicht verpflichtet, den Einspruch innerhalb der Frist an die zuständige Behörde weiterzuleiten.




Ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid via E-Mail gültig?

06.07.2023

Die Rechtslage zur Gültigkeit eines Einspruchs per E-Mail ist noch nicht abschließend geklärt. Manche Behörden und Gerichte akzeptieren diese Form, andere nicht. Wir empfehlen deshalb den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid per E-Mail nicht.




Muss ich dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine Begründung beifügen?

06.07.2023

Formal ist eine Begründung nicht notwendig. In der Praxis werden aber Einsprüche ohne Begründung eher abgelehnt. Dem zuständigen Sachbearbeiter sollte daher deutlich gemacht werden, warum man Einspruch erhebt. Andererseits sollten Sie aber darauf achten, sich nicht durch Angaben zu belasten. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht.

Falls bei der Prüfung des Einspruchs herauskommt, dass der Verstoß noch schwerwiegender war als ursprünglich eingeschätzt, kann es zu einem erhöhten Bußgeld und weiteren Nebenfolgen wie Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot kommen. Um hier keinen Fehler zu begehen, sollte Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Der Einspruch kann sich auf die Höhe der Sanktionen beschränken. Es muss also nicht zwingend der vorgeworfene Sachverhalt bestritten werden. Mitunter ist nur die Höhe des verhängten Bußgelds oder anderer Sanktionen unverhältnismäßig oder nach dem Bußgeldkatalog für diese Ordnungswidrigkeit nicht vorgesehen.




Einspruch gegen Bußgeldbescheid eingelegt – wie geht es weiter?

06.07.2023

Nachdem der Einspruch gegenüber der Bußgeldstelle eingelegt wurde, prüft die Behörde diesen zunächst noch einmal selbst. Wird dem Einspruch stattgegeben, hat sich die Sache für Sie erledigt. Verwirft die Behörde dagegen den Einspruch, muss ein Gericht in einer Hauptverhandlung über den Bußgeldbescheid entscheiden. Zuständig ist das örtliche Amtsgericht.




Benötigen Sie einen Anwalt für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

06.07.2023

Jeder Betroffene kann grundsätzlich selbst Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Die Entscheidung darüber, ob ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ist der Bußgeldbescheid z. B. von vornherein formal offensichtlich falsch, weil an einen völlig falschen Empfänger gerichtet oder die Verjährungsfrist für den Verkehrsverstoß abgelaufen, dann kann man guten Gewissens selbst Einspruch einlegen. Aber bereits bei der Berechnung der Verjährungsfrist kann man als juristischer Laie an Grenzen stoßen, wie wir weiter oben erläutert haben.

Sachlage und Beweismittel prüfen

In allen anderen Fällen, bei denen die Sach- und Rechtslage nicht so eindeutig ist, sollte man sich an einen Experten, am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Häufig sind Bußgeldbescheide wegen fehlerhafter Messgeräte angreifbar. Ob das aber im konkreten Fall wirklich so ist, bedarf der Einschätzung durch einen Experten, der sich mit den einzelnen Geräten und ihren möglichen Schwächen auskennt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann nach der Akteneinsicht oft erfolgreich gegen Bußgeldbescheide vorgehen, die auf Messfehlern von Blitzern beruhen.

Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht anhand der Aktenlage einschätzen. Im Fall der Beauftragung eines Anwalts muss dieser die Kosten dafür dem Mandanten in Rechnung stellen. Nur im Fall eines Freispruchs durch das Gericht trägt diese Kosten die Staatskasse. Bei einer Einstellung des Verfahrens besteht der Gebührenanspruch des Anwalts dagegen weiterhin gegenüber dem Mandanten.

Übernimmt die Kosten meine Rechtsschutzversicherung?

In Verkehrsrechtssachen übernimmt jedoch meistens die Rechtsschutzversicherung die Kosten – sofern eine solche besteht. Ob die Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten übernimmt, sollte deshalb vor dem Einspruch geklärt werden. Oft übernehmen die Anwälte selbst die Klärung der Kostenübernahme im Auftrag ihrer Mandanten. Fragen Sie danach am besten gleich bei der Ersteinschätzung, sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel
Verkehrsrechtsschutz bei Unfall oder Bußgeldbescheiden.

Mögliche Folgen neben dem Bußgeld

Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung über die Einschaltung eines Rechtsanwalts bitte auch immer die Folgen neben dem Bußgeld. Wer z. B. beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, für den kann schon ein Fahrverbot von einem bis drei Monate nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht ein großes Problem sein. Unter Umständen kann man ein Fahrverbot umgehen, indem man eine höhere Geldbuße akzeptiert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel "Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln?"

Darüber hinaus sollte man ernsthaft überlegen, einen Anwalt zu beauftragen, wenn man als Fahrer in der Probezeit geblitzt wurde und nun laut Bußgeldkatalog zusätzliche Maßnahmen wie ein Aufbauseminar, eine Probezeitverlängerung oder sogar der Entzug des Führerscheins drohen.



Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Einspruch gegen Bußgeldbescheid Zuletzt aktualisiert: 06.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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