Zuletzt aktualisiert am 3. September 2023
Schnell kann es zum Vorwurf des Exhibitionismus kommen. Allerdings stehen die Verteidigungschancen gut. Denn oft liegt der Straftatbestand gar nicht vor.
In § 183 StGB ist die exhibitionistische Handlung unter Strafe gestellt. Es ist der einzige Straftatbestand in Deutschland, welcher ausschließlich durch Männer begangen werden kann. Die Polizei bejaht den Tatverdacht meist schnell und übersendet einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung, tatsächlich ist die Voraussetzung zur Strafbarkeit nur selten erfüllt. Die Verteidigungsmöglichkeiten bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalts stehen daher gut.
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Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Was ist eine strafbare exhibitionistische Handlung?
- Welcher Vorsatz muss bei Exhibitionismus erfüllt sein?
- Welche Strafe droht im Falle einer Verurteilung?
- Was kann ein Strafverteidiger tun?
Was ist eine strafbare exhibitionistische Handlung?
Nicht immer stellt das Entblößen des männlichen Genitales eine exhibitionistische Handlung dar. Der § 183 StGB greift nur dann, wenn das Opfer körperlich anwesend ist. Das Vorzeigen von Videos oder Fotos des männlichen Genitals reichen für eine Strafbarkeit nicht aus. Auch wird der Straftatbestand § 183 StGB nicht erfüllt, wenn das Entblößen via Internet erfolgt, beispielsweise per Videochat, Skype oder Webcam. Das Übersenden von Nacktbildern fällt auch nicht unter § 183 StGB, kann allerdings unter § 184 StGB (Verbreitung von pornographischen Schriften) fallen.
Voraussetzung des § 183 StGB ist, dass eine andere Person belästigt wird. Dies bedeutet, dass die Entblößung für eine andere Person nicht nur wahrnehmbar ist, sondern Belästigung empfunden werden muss. Reine Belustigung oder Verwunderung ist nicht ausreichend für eine exhibitionistische Handlung. Die Empfindung der anderen Person muss Entsetzen, Schrecken, Scham, Abscheu oder Ekel enthalten.
Welcher Vorsatz muss bei Exhibitionismus nach § 183 StGB erfüllt sein?
Auch kann nur von einer exhibitionistischen Handlung gesprochen werden, wenn sich der Täter durch die erwartete Reaktion seines Opfers sexuell erregen will. Möchte die Person hingegen sein Glied lediglich heimlich entblößen und hält es dabei nur für möglich, dass jemand ihn hierbei entdeckt, ist kein Vorsatz gegeben, z. B. bei der Selbstbefriedigung im Auto. Weiterhin liegt nach § 183 keine Strafbarkeit vor, wenn die Handlung als Provokation dienen soll.
Das Ziel muss allerdings nicht sein, dass eine Person sich belästigt fühlt. Es ist ausreichend, wenn es der Täter für möglich hält andere Personen durch sein Handeln zu belästigen.
Welche Strafe droht nach § 183 StGB im Falle einer Verurteilung?
Grundsätzlich droht eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr. Bei der Höhe des Strafmaßes kommt es vor allem auf die Auswirkung auf das Opfer und die Intensität des Tatbestandes an. So kann also in Einzelfällen auch hier eine Freiheitsstrafe drohen.
Exhibitionistische Handlungen erfolgen oft zwanghaft. Es fällt dem Betroffenen schwer, von einem Tag auf den anderen damit aufzuhören. Dies wurde durch den Gesetzgeber berücksichtigt und daher kann eine Freiheitsstrafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn weitere exhibitionistische Handlungen erwartet werden müssen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass nach einer Heilbehandlung langfristig keine neuerlichen exhibitionistischen Handlungen zu erwarten sind.
Was kann ein Strafverteidiger tun?
Ein guter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht prüft als erstes, ob eine exhibitionistische Handlung überhaupt nach dem § 183 StGB vorliegt. Sollte dem so sein, versucht der Anwalt eine frühzeitige Einstellung bei der Staatsanwaltschaft zu erwirken. Gerade bei erstmaligen Taten ist dies häufig möglich. So wird eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden.
Weitere Besonderheiten beim Straftatbestand § 183 liegen bei der Strafzumessung. Wie bereits erwähnt, sieht der Gesetzgeber eine großzügige Auslegung zur Aussetzung einer eventuellen Freiheitsstrafe zur Bewährung. Ein Therapiewille muss hierfür jedoch klar erkennbar sein. Auch wenn der Tatbestand machweislich erfüllt ist, kann der Therapiewille zu milderen Sanktionen führen.
Die Verurteilung wegen Exhibitionismus kann auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt nach sich ziehen, gerade dann, wenn weitere Sexualstraftaten hinzukommen.
Die Folgen einer Verurteilung wegen Exhibitionismus sollten, wie stets im Sexualstrafrecht nicht unterschätzt werden. Daher sollte schon frühzeitig ein erfahrener Strafverteidiger hinzugezogen werden. Mit einer starken Verteidigungsstrategie können nicht nur strafrechtliche Folgen gemildert werden sondern Konsequenzen im beruflichen und privaten Umfeld verhindert werden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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