Während die Cosmopolitan Tipps für „attraktive Dick Pics“ liefert, beschweren sich unter anderem Influencerinnen über eine stetig anwachsende Zahl an geschickten Penisfotos über Messenger wie WhatsApp, Snapchat, Instagram, Tinder oder andere soziale Netzwerke. Meist ist dann von Belästigung bzw. sexueller Belästigung die Rede.
In diesem Rechtstipp wollen wir klären, wann es strafbar ist, ein DickPic zu versenden, welchen rechtlichen Tatbestand es dabei gibt, wie hoch die Strafen dabei ausfallen und was man bei einer Anzeige wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB) beachten sollte.[1]
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DickPic: Kunst oder Pornografie?
Die Bezeichnung DickPic kommt aus dem englischen (dick = „Schwanz“ + pic = picture, also Bild). Umgangssprachlich steht es für ein Penisbild, bzw. Schwanzbild, also die Abbildung des männlichen Geschlechtsteils. Meist werden Bilder wie DickPics über das Internet – häufig über Messenger oder soziale Medien wie WhatsApp, Tinder oder Instagram – versendet. Oft werden diese Bilder unaufgefordert und ungefragt verschickt und die Situation ist für Betroffene unangenehm.
Die Handlung des Versendens von DickPics kann als „unerlaubte Verbreitung pornografischer Inhalte“ strafbar sein.[2] Doch der Begriff „Pornografie“ ist gesetzlich nicht abschließend definiert und die Grenze zwischen Kunst (z. B. Aktfotos) und Pornografie liegt häufig eng beieinander.
Als Faustregel gilt: Intime Bilder, die in aufdringlicher Weise sexuelle Vorgänge in den Vordergrund stellen und überwiegend der sexuellen Erregung dienen, werden in der Praxis regelmäßig als pornografische Inhalte bewertet.
Wann sind DickPics strafbar?
Folgende erforderlichen Faktoren müssen zusammentreffen, damit man sich mit einem DickPic (versendet an einen Erwachsenen) strafbar macht:
- Das DickPic gilt als Pornografie und
- der Empfänger hat kein Einverständnis für die Zusendung erteilt (unaufgefordert).[3]
Ein wahlloses oder ungefragtes Versenden von intimen Fotos des männlichen Genitals ist somit in den allermeisten Fällen strafbar als Straftatbestand „Verbreitung pornografischer Inhalte“ (§ 184 StGB).[2]
Wer DickPics an Personen zwischen 14 und 18 Jahren verschickt, macht sich ebenfalls strafbar – auch mit Einverständnis des Minderjährigen –, denn pornografische Inhalte dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.[4]
Ist der Empfänger unter 14 Jahre alt, kann zusätzlich der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt erfüllt sein (§ 176a StGB n. F.).[5]
Nicht strafbar im rechtlichen Sinne macht man sich, wenn ein Erwachsener an eine weitere erwachsene Person ein DickPic verschickt, die darin ausdrücklich eingewilligt hat.
Welche Strafe droht beim Versenden eines DickPics?
Bei Empfängern ab 14 Jahre greift regelmäßig § 184 StGB „Verbreitung pornographischer Inhalte“. Dort heißt es u. a.:
„Wer pornographische Inhalte … an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, … [oder] … öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, … anbietet, ankündigt oder anpreist … wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“[3]
Beim Versenden eines DickPics an eine Person unter 14 Jahren kommt § 176a StGB („Missbrauch ohne Körperkontakt“) in Betracht – hier droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.[5]
Was tun bei einer Anzeige wegen einem DicPic?
DickPics werden sehr häufig versendet. Gerade Prominente, insbesondere Influencerinnen, beklagen sich oft über die Anzahl an geschickten Schwanzbildern. Anzeigen können nicht nur bei der Polizei gestellt werden; über Plattformen wie DICKSTINCTION lassen sich Vorfälle mit wenigen Angaben zur Anzeige bringen.[6]
Haben Sie eine Anzeige erhalten, folgt im Regelfall eine Vorladung der Polizei und ein Strafverfahren. Machen Sie als Beschuldigter keine Angaben zur Sache und nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht. Die Auswertung Ihres Smartphones erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses; Ausnahmen bestehen bei „Gefahr im Verzug“.[7]
Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie nach Kenntnis von der Anzeige sofort Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger auf. Ein Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht und entwickelt auf dieser Basis Ihre Verteidigungsstrategie.
Unsere Kanzlei ist auf Verteidigung im Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten im Sexualstrafrecht – insbesondere bei Vorwürfen rund um DickPics – bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall und nehmen Sie über Telefon, E-Mail, das Kontaktformular oder WhatsApp Kontakt zu uns auf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- Allgemeiner Überblick zu § 184 StGB („Verbreitung pornographischer Inhalte“), Gesetzestext und Systematik: dejure.org – § 184 StGB. Link. ↩
- Trusted Shops: Erotikartikel im Online-Handel vs. Jugendschutz Link. ↩ ↩
- Gesetzeswortlaut § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB („… ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein …“): dejure.org. Link. ↩ ↩
- Zugangsbeschränkung gegenüber Jugendlichen: § 184 StGB (insb. Abs. 1, u. a. öffentliche Zugänglichmachung, Anbieten/Anpreisen). dejure.org. Link. ↩
- § 176a StGB („Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt“) – Gesetzestext/Neufassung: buzer.de. Link. ↩ ↩
- Meldeseite „DICKSTINCTION“ (Projekt im Umfeld von HateAid) – Beispiel für niedrigschwellige Online-Anzeigeerstattung. Link. Hintergrund zu HateAid (Wikipedia): Link. ↩
- Beschlagnahme/Sicherstellung zu Beweiszwecken: Richtervorbehalt nach StPO (grundsätzlich richterliche Anordnung, Ausnahme „Gefahr im Verzug“). Zusammenfassung: Rodorf-Jurablog zu § 94/§ 98 StPO. Link. ↩














