Während die Cosmopolitan Tipps für „attraktive Dick Pics“ liefert, beschweren sich unter anderem Influencerinnen über eine stetig anwachsende Zahl an geschickten Penisfotos über Messenger wie WhatsApp, Snapchat, Instagram, Tinder oder andere soziale Netzwerke.
In diesem Rechtstipp wollen wir klären, wann es strafbar ist, ein DickPic zu versenden, welche Strafen dabei drohen und was man bei einer Anzeige wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB) beachten sollte.
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DickPic: Kunst oder Pornografie?
Die Bezeichnung DickPic kommt aus dem englischen (dick = „Schwanz“ + pic = picture, also Bild). Umgangssprachlich steht es für ein Penisbild, bzw. Schwanzbild, also die Abbildung des männlichen Geschlechtsteils. Meist werden DickPics über das Internet – häufig über Messenger oder soziale Medien wie WhatsApp, Tinder oder Instagram – versendet.
Das Versenden von DickPics kann als „unerlaubte Verbreitung pornografischer Schriften“ strafbar sein, wie wir im nächsten Kapitel erfahren. Doch der Begriff „Pornografie“ ist gesetzlich nicht definiert und die Grenze zwischen Kunst, wie Aktfotos und Pornografie liegt oftmals eng beieinander.
Die Frage ist nun, ab wann ein DickPic juristisch gesehen als Pornografie angesehen wird.
Intime Bilder, zu denen Schwanzbilder unweigerlich gehören, die in grob aufdringlicher Weise sexuelle Vorgänge in den Vordergrund stellen und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielen, sind in der Rechtsprechung pornografische Inhalte.
Im praktischen wird es also schwierig bis unmöglich, wenn ein Mann seinen Penis – gerade im erregten Zustand - fotografiert und das Bild abschickt, dass dies als Kunst im Sinne von Art. 5 GG zählt und nicht als Pornografie.
Wann sind DickPics strafbar?
Folgende Faktoren müssen zusammentreffen, damit man sich mit einem DickPic (versendet an einen Erwachsenen) strafbar macht:
- Das DickPic gilt als Pornografie und
- der Empfänger hat dafür kein Einverständnis gegeben.
Ein wahlloses oder ungefragtes Versenden von intimen Fotos des männlichen Genitals ist somit in den allermeisten Fällen strafbar als „Verbreitung pornografischer Inhalte“.
Wer DickPics an Personen zwischen 14 und 18 Jahren verschickt, macht sich auch strafbar, wenn er ein Einverständnis des minderjährigen Empfängers hat.
Ist der Empfänger unter 14 Jahre alt, kann § 176a StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) erfüllt sein. Hierbei kann die Strafe um ein Vielfaches höher ausfallen, wie Sie gleich erfahren werden.
Nicht strafbar macht man sich, wenn ein Erwachsener an eine weitere erwachsene Person ein DickPic verschickt, die darin eingewilligt hat.
Welche Strafe droht beim Versenden eines DickPics?
Wie bereits ausführlich dargelegt macht man sich beim Versenden eines DickPics in den meisten Fällen strafbar. Bei Empfängern ab 14 Jahre greift der Straftatbestand „Verbreitung pornographischer Inhalten“. Geregelt ist dieser in § 184 StGB. Hier heißt es unter anderem:
„Wer pornographische Inhalte … an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, … [oder] … öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, … anbietet, ankündigt oder anpreist … wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Beim Versenden eines DicPics an eine Person unter 14 Jahren kann es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind handeln. Hierbei droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Was tun bei einer Anzeige wegen einem DicPic?
DickPics werden sehr häufig versendet. Gerade Prominente, insbesondere Influencerinnen, beklagen sich oft über die Anzahl an geschickten Schwanzbildern. Anzeigen können nicht nur bei der Polizei gestellt werden, es gibt sogar eine Internetseite, in denen man in unter einer Minute Strafanzeige stellen kann. Durch das Ausfüllen des Formulars bei DICKSTINCTION zwingt der Anzeigensteller die Ermittlungsbehörden zu einer Strafverfolgung.
Haben Sie eine Anzeige erhalten, folgt im Regelfall eine Vorladung der Polizei. Hierbei sollten Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache machen und Ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen. Ohne richterlichen Beschluss darf auch Ihr Smartphone nicht von den Behörden eingesehen werden!
Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie am besten sofort, nachdem Sie von der Anzeige erfahren haben, Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht auf. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und darauf eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten im Sexualstrafrecht insbesondere bei versendeten DickPics bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall und nehmen Sie Kontakt über Telefon, E-Mail, dem Kontaktformular oder WhatsApp zu uns auf.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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