Der § 176a StGB wurde eingeführt, um insbesondere die Gefahren für Kinder im Internet einzudämmen. Somit ist ein psychischer oder seelischer Missbrauch eines Kindes auch ohne Körperkontakt strafbar.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Eine Geldstrafe ist in vielen Fällen nicht möglich.
Schnelles Handeln ist essenziell, um falsche Anschuldigungen und unhaltbare Vorwürfe zu entkräften. Beschuldigten sei empfohlen, keine Aussage zu tätigen und sofort nach Bekanntwerden des Strafverfahrens Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht aufzunehmen.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Neuer Straftatbestand – Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
- Wer gilt als Kind nach § 176a StGB?
- Welche Handlungen sind nach § 176a StGB strafbar und welche Strafen drohen?
- Rechtliche Besonderheit: Untauglicher Versuch durch "Scheinkind"
- Was tun bei einem solchen Vorwurf?
- Anwalt beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt
Neuer Straftatbestand – Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
Der Bundestag hat am 25. März 2021 ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Dabei wurden Strafmaße erhöht und rechtliche Begrifflichkeiten präzisiert, um Grauzonen zu minimieren. Besonders im Fokus standen die Risiken des Internets für Kinder, die durch die vermeintliche Anonymität in sozialen Netzwerken vermehrt Opfer sexualisierter Übergriffe werden.
Mit der Einführung des § 176a StGB wurde der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt eingeführt. Während bis 2021 nur physische Missbrauchshandlungen strafbar waren, werden nun auch psychische und seelische Einflussnahmen unter Strafe gestellt.
Besonders relevant sind hierbei:
- Cybergrooming: Erwachsene nehmen über das Internet Kontakt zu Kindern auf, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Mehr Infos zum Thema Cybergrooming.
- Sexualisierte Kommunikation: Unangemessene Gespräche oder explizite Inhalte, die an Kinder gesendet werden.
- Videochats oder Bildversand: Übermittlung von sexuellen Handlungen per Webcam oder Messenger-Dienste.
Häufig geraten vor allem Personen, die mit Minderjährigen chatten, ins Visier der Ermittlungsbehörden. Wenn sie dabei die strafrechtlichen Grenzen überschreiten, drohen harte Strafen.
Wer gilt als Kind nach § 176a StGB?
Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB festgelegt, dass alle Personen unter 14 Jahren als Kinder im Sinne dieses Straftatbestands gelten. Dabei spielt weder die individuelle Reife noch die Einsichtsfähigkeit eine Rolle.
Welche Handlungen sind nach § 176a StGB strafbar und welche Strafen drohen?
Der § 176a StGB unterscheidet mehrere Tatbestände:
- Sexuelle Handlungen vor einem Kind oder durch eine dritte Person an sich vornehmen lassen:
Nach § 176a Absatz 1 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft (Geldstrafe ist nicht vorgesehen), wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt. Laut BGH ist es ausreichend, wenn sexuelle Handlungen über das Internet an das Opfer übermittelt werden und die Möglichkeit besteht, dass das Opfer die Handlungen auf dem Bildschirm sieht. Denkbar sind hier Videochats oder der Austausch von Bildern über einen Messenger. - Ein Kind dazu bestimmen, sexuelle Handlungen vorzunehmen:
Gemäß § 176a Absatz 1 Nr. 2 StGB wird ebenso bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt. Unter Bestimmen versteht der Gesetzgeber das unmittelbare Einwirken auf das Kind, das mitursächlich für die Handlungen des Kindes ist (z. B. die Entblößung des Körpers). Hierunter ist vor allem das Auffordern via Chat zu verstehen. Eine räumliche Nähe zwischen Täter und Opfer ist nicht erforderlich. - Einwirken auf ein Kind durch pornografische Inhalte oder sexualisierte Sprache:
§ 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt das Einwirken auf das Kind durch pornographische Inhalte und durch entsprechende Reden unter Strafe. Hier wird unter Einwirken eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art auf das Opfer verstanden, mit dem ein nicht-altersgerechtes Sexualinteresse geweckt werden soll (BGH, Beschluss vom 14.06.2018, Az.: 3 StR 180/18). Es ist somit auch strafbar, sich in sexueller Art und Weise gegenüber Kindern zu äußern. Der Rahmen von Handlungen, die unter den Tatbestand des § 176a Abs. 1 StGB fallen, ist weit gefasst. - Anbieten oder Vermitteln eines Kindes für sexuelle Handlungen sowie Verabredungen zu einer Tat:
Nach § 176a Abs. 2 StGB wird bestraft, wer ein Kind für die oben genannten Taten anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen für eine Tat nach § 176a Abs. 1 StGB verabredet.
Bereits der Versuch eines sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt ist strafbar.
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Rechtliche Besonderheit: Untauglicher Versuch durch "Scheinkind" ist strafbar
Eine gesetzliche Neuerung betrifft den sogenannten untauglichen Versuch: Bereits der Versuch, mit einem vermeintlichen Kind Kontakt aufzunehmen, ist strafbar, selbst wenn es sich dabei um einen erwachsenen Lockvogel handelt. Dies ermöglicht es Ermittlungsbehörden, sich als Minderjährige auszugeben, um Verdächtige zu überführen.
Was tun bei einem solchen Vorwurf?
Schätzungen zufolge beruhen bis zu 20 % der Fälle auf Falschanschuldigungen, beispielsweise im Kontext von Sorgerechtsstreitigkeiten oder Trennungskonflikten. Dennoch sind Vorverurteilungen häufig, wodurch nicht nur die Verteidigungsstrategie erschwert, sondern auch erhebliche soziale und psychische Belastungen verursacht werden. Damit man als Beschuldigter möglichst glimpflich aus der Sache rauskommt, sind folgende Vorgehensweisen empfohlen.
Empfohlene Vorgehensweise:
- Keine Aussage machen: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
- Sofort einen Anwalt kontaktieren: Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und herausfinden, was konkret vorgeworfen wird.
- (Entlastende) Beweise sichern: Speichern Sie alle relevanten Nachrichten oder Chatverlaufe zur Verteidigung.
- Rufschädigung verhindern: Selbst bei einem Freispruch kann der Vorwurf langanhaltende berufliche und gesellschaftliche Folgen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, was hier zu tun ist.
Anwalt einschalten! Schnelle Hilfe beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt
Ein Vorwurf nach § 176a StGB ist gravierend und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Sofortiges Handeln ist daher entscheidend, um unhaltbare Vorwürfe frühzeitig zu entkräften. Lassen Sie sich daher umgehend von einem spezialisierten Strafverteidiger beraten.
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt gerade im Sexualstrafrecht über eine enorme und langjährige Erfahrung. Wenn Ihnen ein Sexualdelikt wie der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt vorgeworfen wird, verteidigen wir Sie bundesweit. Das Ziel unserer Strafverteidigung ist dabei - nach Möglichkeit - die vorzeitige Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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