In Sexualstrafverfahren kommt es häufig zu Aussage-gegen-Aussage-Situationen. Hier spielt die Aussagepsychologie eine entscheidende Rolle.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten eingeholt. Dieses kann erheblichen Einfluss auf das Strafverfahren haben – ist aber keineswegs unfehlbar oder bindend.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann ein Glaubhaftigkeitsgutachten sorgfältig prüfen, mögliche methodische Schwächen aufdecken und – wenn es sinnvoll ist – auch einen privaten aussagepsychologischen Sachverständigen hinzuziehen.
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- Was ist ein Glaubhaftigkeitsgutachten?
- Was ist der Unterschied zwischen Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit?
- Wann wird ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt?
- Wie läuft ein Glaubhaftigkeitsgutachten ab?
- Kann ein Glaubhaftigkeitsgutachten falsch sein?
- Welche Rolle spielt die Aussagepsychologie bei Falschbeschuldigungen?
- Kann eine Aussage allein für eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat ausreichen?
- Kann das Gericht vom Gutachten abweichen?
- Muss ich als Beschuldigter mit einem Gutachter sprechen?
- Wie kann ein Strafverteidiger ein Glaubhaftigkeitsgutachten angreifen?
- Kann ich oder mein Strafverteidiger ein eigenes Gutachten beauftragen?
- Was passiert, wenn sich zwei Gutachter widersprechen?
- Was sollte ich tun, wenn im Verfahren ein Glaubhaftigkeitsgutachten angekündigt wurde?
- Kontakt zum Anwalt bei einem Glaubhaftigkeitsgutachten
Was ist ein Glaubhaftigkeitsgutachten?
In vielen Verfahren wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat gibt es keine objektiven Beweismittel wie Videoaufnahmen, DNA-Spuren oder unabhängige Zeugen. Häufig steht daher die Aussage des mutmaßlichen Opfers der Aussage des Beschuldigten gegenüber. In solchen sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann das Gericht einen aussagepsychologischen Sachverständigen beauftragen, ein Glaubhaftigkeitsgutachten zu erstellen.
Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung soll ein solches Gutachten nicht feststellen, ob eine Person lügt oder die Wahrheit sagt. Ein Aussagepsychologe verfügt über keine Methode, mit der sich die Wahrheit einer Aussage zweifelsfrei nachweisen lässt. Vielmehr untersucht er anhand wissenschaftlich anerkannter aussagepsychologischer Kriterien, ob die konkrete Aussage Merkmale aufweist, die typischerweise für ein tatsächlich erlebtes Geschehen sprechen oder ob Anhaltspunkte für eine erfundene, beeinflusste oder nachträglich veränderte Schilderung bestehen.
Dabei wird bewusst zwischen der Glaubwürdigkeit einer Person und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage unterschieden. Die Glaubwürdigkeit betrifft die Person selbst und die Frage, ob sie grundsätzlich vertrauenswürdig erscheint. Die Glaubhaftigkeit bezieht sich hingegen ausschließlich auf die konkrete Schilderung des behaupteten Geschehens. Auch eine grundsätzlich glaubwürdige Person kann sich irren oder unzutreffende Erinnerungen haben. Umgekehrt kann eine Person, deren Glaubwürdigkeit kritisch gesehen wird, dennoch eine zutreffende Aussage machen.
Für das Gericht stellt ein Glaubhaftigkeitsgutachten deshalb eine wichtige Entscheidungshilfe, aber keinen verbindlichen Beweis dar. Der Sachverständige trifft keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld. Diese Aufgabe bleibt ausschließlich dem Gericht vorbehalten. Das Gericht ist daher auch nicht verpflichtet, den Schlussfolgerungen des Gutachters zu folgen, sondern muss das Gutachten kritisch würdigen und gemeinsam mit allen weiteren Beweismitteln in seine Entscheidung einbeziehen.
Gerade weil ein Glaubhaftigkeitsgutachten erheblichen Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens haben kann, sollte es von der Verteidigung sorgfältig geprüft werden. Auch aussagepsychologische Gutachten sind nicht unfehlbar. Fehler bei der Begutachtung, unvollständige Tatsachengrundlagen oder methodische Mängel können dazu führen, dass die Schlussfolgerungen des Sachverständigen angreifbar sind. Deshalb gehört die kritische Analyse eines solchen Gutachtens regelmäßig zu den wichtigsten Aufgaben eines erfahrenen Strafverteidigers.
Was ist der Unterschied zwischen Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit?
Die Begriffe Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit werden häufig verwechselt, beschreiben im Strafverfahren aber unterschiedliche Dinge.
Die Glaubwürdigkeit bezieht sich auf die Person selbst. Es geht um die Frage, ob Anhaltspunkte bestehen, die für oder gegen ihre persönliche Zuverlässigkeit sprechen.
Die Glaubhaftigkeit betrifft dagegen ausschließlich die konkrete Aussage. Aussagepsychologen prüfen, ob die Schilderung Merkmale aufweist, die für ein tatsächlich erlebtes Geschehen sprechen oder ob Anhaltspunkte für eine unzutreffende oder beeinflusste Aussage bestehen.
Für das Gericht ist diese Unterscheidung von großer Bedeutung. Auch eine grundsätzlich glaubwürdige Person kann sich irren oder falsch erinnern. Umgekehrt kann eine Person, deren Glaubwürdigkeit kritisch beurteilt wird, dennoch eine zutreffende Aussage machen. Deshalb steht bei einem Glaubhaftigkeitsgutachten in erster Linie die Analyse der Aussage und nicht die Bewertung der Person im Mittelpunkt.
Wann wird ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt?
Ein aussagepsychologisches Gutachten wird vor allem dann eingeholt, wenn die Aussage eines Anzeigenerstatters das wichtigste oder sogar einzige Beweismittel ist. Das ist insbesondere bei vielen Sexualstraftaten der Fall, da sich die Vorwürfe häufig ohne Zeugen oder andere objektive Beweise ereignen.
Typischerweise handelt es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Das Gericht muss dann beurteilen, ob der geschilderte Sachverhalt mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann. Ein aussagepsychologischer Sachverständiger kann dabei helfen, die Qualität und Entstehung der Aussage wissenschaftlich zu bewerten.
Ein Glaubhaftigkeitsgutachten wird jedoch nicht automatisch in jedem Sexualstrafverfahren erstellt. Bestehen beispielsweise aussagekräftige DNA-Spuren, Videoaufnahmen oder andere belastbare Beweismittel, ist ein solches Gutachten häufig nicht erforderlich. Ob ein Sachverständiger beauftragt wird, entscheidet das Gericht nach den Umständen des Einzelfalls.
Für die Verteidigung kann die Frage, ob ein Glaubhaftigkeitsgutachten erforderlich ist und wie dieses ausfällt, erhebliche Bedeutung für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens haben.
Wie läuft ein Glaubhaftigkeitsgutachten ab?
Zu Beginn wertet der aussagepsychologische Sachverständige die Ermittlungsakte aus und verschafft sich einen Überblick über die bisherigen Aussagen und den Verfahrensverlauf. Anschließend führt er in der Regel ein oder mehrere ausführliche Gespräche mit der aussagenden Person.
Im Mittelpunkt steht dabei die möglichst freie Schilderung des behaupteten Geschehens. Ergänzend stellt der Sachverständige Nachfragen, um die Aussage genauer einordnen und analysieren zu können. Anschließend bewertet er die Aussage anhand anerkannter aussagepsychologischer Kriterien und fasst seine Ergebnisse in einem schriftlichen Gutachten zusammen.
In der Hauptverhandlung erläutert der Sachverständige seine Einschätzung und beantwortet Fragen des Gerichts sowie der Verfahrensbeteiligten. Das Gutachten ist jedoch nicht bindend. Die Entscheidung darüber, ob eine Aussage letztlich als glaubhaft angesehen wird, trifft ausschließlich das Gericht.
Kann ein Glaubhaftigkeitsgutachten falsch sein?
Ja. Auch ein Glaubhaftigkeitsgutachten ist nicht unfehlbar. Es handelt sich um die fachliche Einschätzung eines Sachverständigen und nicht um einen sicheren Beweis für die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage.
Wie jedes andere Gutachten kann auch ein aussagepsychologisches Gutachten auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage beruhen oder methodische Schwächen aufweisen. Zudem können verschiedene Sachverständige im Einzelfall zu unterschiedlichen Bewertungen gelangen.
Deshalb wird ein Glaubhaftigkeitsgutachten von der Verteidigung regelmäßig kritisch geprüft. Ergibt sich, dass der Sachverständige wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder wissenschaftliche Standards nicht eingehalten hat, können diese Punkte im Strafverfahren angegriffen werden. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens entscheidet letztlich allein das Gericht über Schuld oder Unschuld.
Welche Rolle spielt die Aussagepsychologie bei Falschbeschuldigungen?
Die Aussagepsychologie spielt auch bei möglichen Falschbeschuldigungen eine wichtige Rolle. Sie soll dabei helfen zu beurteilen, ob eine Aussage Merkmale eines tatsächlich erlebten Geschehens aufweist oder ob Anhaltspunkte für andere Ursachen bestehen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede unzutreffende Aussage bewusst falsch sein muss. Erinnerungen können sich im Laufe der Zeit verändern oder durch Gespräche mit Dritten, Suggestionen oder andere Einflüsse unbewusst beeinflusst werden.
Für die Verteidigung ist deshalb eine sorgfältige Analyse der Aussage von besonderer Bedeutung. Ergibt sich, dass die Schilderung erhebliche Widersprüche aufweist oder aussagepsychologische Auffälligkeiten bestehen, kann dies für die Beweiswürdigung des Gerichts von erheblicher Bedeutung sein.
Kann eine Aussage allein für eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat ausreichen?
Ja. Grundsätzlich kann auch die Aussage des Belastungszeugen allein für eine Verurteilung ausreichen. Weitere Beweismittel wie DNA-Spuren, Videoaufnahmen oder Zeugen sind nicht zwingend erforderlich.
Gerade deshalb stellt die Rechtsprechung in sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen besonders hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung. Das Gericht muss die Aussage sorgfältig auf ihre Glaubhaftigkeit prüfen und sich von der Schuld des Angeklagten überzeugen. Bestehen nicht ausräumbare Zweifel, gilt der strafprozessuale Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.
Aus diesem Grund kommt aussagepsychologischen Gutachten in vielen Sexualstrafverfahren eine besondere Bedeutung zu. Sie können die richterliche Beweiswürdigung unterstützen, ersetzen diese jedoch nicht. Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld trifft das Gericht – das Gutachten ersetzt also nicht die richterliche Beweiswürdigung.
Kann das Gericht vom Gutachten abweichen?
Ein Glaubhaftigkeitsgutachten ist für das Gericht nicht bindend. Es stellt lediglich eine fachliche Einschätzung des Sachverständigen dar und dient als Unterstützung bei der Beweiswürdigung.
Das Gericht muss das Gutachten kritisch prüfen und zusammen mit allen übrigen Beweismitteln würdigen. Gelangt es zu der Überzeugung, dass die Schlussfolgerungen des Sachverständigen nicht überzeugen oder andere Umstände stärker ins Gewicht fallen, kann es von dem Gutachten abweichen.
Die endgültige Entscheidung darüber, ob der Tatvorwurf bewiesen ist, trifft allein das Gericht.
Muss ich als Beschuldigter mit einem Gutachter sprechen?
Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, mit einem aussagepsychologischen Sachverständigen zu sprechen oder sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Ihnen steht während des gesamten Strafverfahrens ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu.
Ob eine Mitwirkung im Einzelfall sinnvoll sein kann, hängt von der jeweiligen Verteidigungsstrategie ab und sollte erst nach Akteneinsicht gemeinsam mit einem erfahrenen Strafverteidiger entschieden werden. Unüberlegte Angaben können sich später nachteilig auf das Verfahren auswirken.
In den meisten Fällen empfiehlt es sich daher, zunächst zu schweigen und die Beweislage sorgfältig prüfen zu lassen.
Wie kann ein Strafverteidiger ein Glaubhaftigkeitsgutachten angreifen?
Ein Glaubhaftigkeitsgutachten sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Ein erfahrener Strafverteidiger wird sorgfältig untersuchen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Standards entspricht und alle relevanten Umstände berücksichtigt wurden.
Dabei kann unter anderem geprüft werden, ob der Sachverständige von einer vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen ist, die aussagepsychologischen Kriterien korrekt angewendet hat oder Widersprüche und alternative Erklärungen ausreichend gewürdigt wurden. Gegebenenfalls kann die Verteidigung den Sachverständigen in der Hauptverhandlung kritisch befragen oder die Einholung eines weiteren Gutachtens beantragen.
Nicht selten zeigen sich erst bei einer genauen Analyse Schwächen, die für die Beweiswürdigung des Gerichts von erheblicher Bedeutung sein können.
Kann ich oder mein Strafverteidiger ein eigenes Gutachten beauftragen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen privaten aussagepsychologischen Sachverständigen mit der Prüfung des gerichtlichen Gutachtens oder der Erstellung eines Privatgutachtens zu beauftragen.
Ein Privatgutachten ersetzt zwar nicht das vom Gericht eingeholte Gutachten, kann aber methodische Fehler, unvollständige Bewertungen oder wissenschaftliche Schwächen aufzeigen. Zudem kann es dem Strafverteidiger wichtige Ansatzpunkte für die Befragung des gerichtlichen Sachverständigen oder für die Beantragung eines weiteren Gutachtens liefern.
Ob ein Privatgutachten im Einzelfall sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Beweislage und der Bedeutung des Glaubhaftigkeitsgutachtens für das Verfahren ab. Dies sollte gemeinsam mit dem Strafverteidiger sorgfältig geprüft werden.
Was passiert, wenn sich zwei Gutachter widersprechen?
Unterschiedliche Bewertungen durch zwei aussagepsychologische Sachverständige sind zwar eher selten, kommen in der Praxis jedoch vor. In einem solchen Fall muss das Gericht die jeweiligen Gutachten sorgfältig miteinander vergleichen und nachvollziehbar begründen, welcher Einschätzung es folgt.
Keines der Gutachten hat dabei automatisch Vorrang. Entscheidend ist vielmehr, welches Gutachten fachlich überzeugender ist und die wissenschaftlichen Standards besser erfüllt. Gegebenenfalls kann das Gericht den Sachverständigen in der Hauptverhandlung eingehend befragen oder sogar ein weiteres Gutachten einholen.
Letztlich gilt auch hier: Über Schuld oder Unschuld entscheidet nicht der Gutachter, sondern ausschließlich das Gericht.
Was sollte ich tun, wenn im Verfahren ein Glaubhaftigkeitsgutachten angekündigt wurde?
Wird in einem Strafverfahren ein Glaubhaftigkeitsgutachten angekündigt, sollten Sie vor allem Ruhe bewahren und keine vorschnellen Erklärungen oder Stellungnahmen abgeben. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern.
Sinnvoll ist es, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und beurteilen, welche Bedeutung das angekündigte Gutachten für das Verfahren hat. Anschließend kann gemeinsam entschieden werden, welche Verteidigungsstrategie im konkreten Einzelfall sinnvoll ist.
Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann die sorgfältige Prüfung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens entscheidend für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens sein.
Kontakt zum Anwalt bei einem Glaubhaftigkeitsgutachten
Spielt in Ihrem Strafverfahren ein Glaubhaftigkeitsgutachten eine Rolle oder wurde bereits ein aussagepsychologischer Sachverständiger beauftragt, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann die sorgfältige Prüfung der Beweislage entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren spezialisiert und vertreten Beschuldigte bundesweit. Nach der Akteneinsicht prüfen wir das Glaubhaftigkeitsgutachten kritisch, analysieren mögliche Schwächen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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