Rechtsanwalt Mayer studierte Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften in Tübingen, Mainz, Marburg, Bayreuth und Speyer.
Nach der Ersten juristischen Prüfung in Bayreuth und dem Abschluss „Dipl. Jur. (Univ.)“ folgte das zweijährige Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz mit Stationen als Rechtsreferendar beim Landgericht Bad Kreuznach, der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach sowie verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien.
Während des Referendariats absolvierte er zudem ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Ferner schloss er an der Universität Bayreuth die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung mit „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“ ab.
Mit Ablegen des Zweiten Juristischen Staatsexamens erlangte er den Titel „Ass. jur.“ und ließ sich im Anschluss als „Rechtsanwalt“ zu und ist seither als Strafverteidiger tätig.
Herr Rechtsanwalt Mayer hat zudem ein Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht abgeschlossen und ist daher zum Führen der Bezeichnung „Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wiss. Weiterbildung)“ berechtigt. Darüber hinaus hat er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht absolviert.
Vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Rechtsanwalt Mayer bereits mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte tätig.