Anwälte für Strafrecht
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind spezialisierte Anwälte für Strafrecht. Unsere Kanzlei hat sich auf die Strafverteidigung von Beschuldigten und Angeklagten spezialisiert.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Nur mit einem erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite begegnen Sie den Ermittlungsbehörden und der Justiz auf Augenhöhe.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt für Strafrecht und vertreten Sie bundesweit.
Sie werden einer Straftat beschuldigt? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Beschuldigte einer Straftat erfahren meist durch eine polizeiliche Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder bei einer Festnahme von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Im Strafrecht können mitunter drastische Konsequenzen drohen – zum einen strafrechtliche und unter Umständen auch familiäre, gesellschaftliche oder berufliche. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Schicksal nicht in die Hände der Justiz legen, sondern sich selbst um Ihre Strafverteidigung kümmern. Folgende Punkte sollten Sie beachten.
Als erfahrene Anwälte für Strafrecht raten wir Ihnen:
Bleiben Sie ruhig und besonnen. Jede undurchdachte Handlung kann Ihnen jetzt enormen Schaden zufügen.
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Strafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Ein kompetenter und erfahrener Anwalt für Strafrecht kann den Unterschied machen. Als Beschuldigter sind Sie den Ermittlungsbehörden und der Justiz ausgeliefert. Auch wenn ohne rechtskräftige Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, handeln die meisten Ermittler voreingenommen. Durch die Hilfe eines Strafrechtsanwalt werden die Kräfteverhältnisse wieder hergestellt und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt.
Zudem ist gerade eine frühe Beauftragung eines Anwalt für Strafrecht Garant für Schadensbegrenzung. Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen. Ein Großteil der Fälle unserer Mandanten werden durch unsere Verteidigung ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt.
Als spezialisierte Anwälte für Strafrecht bieten wir Ihnen eine erstklassige Verteidigung, Schutz und Diskretion sowie die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen. Besondere Kernkompetenzen verfügen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.
Unsere Kompetenzbereiche im Strafrecht
Als Kanzlei sind wir an keinen Standort gebunden. Wir verfügen über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Von dort aus sind unsere Anwälte für Strafrecht bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Strafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Den Vorwurf einer Straftat sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Selbst wenn man noch so unschuldig ist, heißt das nicht, dass diese Unschuld auch eine Verurteilung verhindert. Recht haben und Recht bekommen sind häufig nicht das Gleiche.
Sie sollten bei Strafverfahren stets so früh wie möglich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihre Seite holen. Nur dieser kann vollumfänglich Akteneinsicht nehmen und die Vorwürfe genauestens prüfen. Mit Hilfe dieser Informationen lässt sich eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln, die zur Einstellung des Verfahrens, zum Freispruch oder zumindest zur Schadensbegrenzung führt. Eine möglichst frühe Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht ist somit eine möglichst effektive Verteidigung.
Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie keineswegs Folge leisten. Sollten Sie auch nicht. Am besten, Sie wenden sich bereits an dieser Stelle an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Dieser wird die Kommunikation mit den Ermittlern übernehmen und für Sie den Termin absagen. Als Beschuldigter haben Sie ohnehin ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht, welche Sie nutzen sollten.
Mehr Informationen haben wir in diesen Ratgebern für Sie zusammengefasst:
Bei jedem Strafverfahren wird eine Akte angelegt. Dort werden alle Unterlagen und Beweismittel gesammelt, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von der Polizei oder Staatsanwaltschaft gesammelt wurden. Dazu gehören etwa Zeugenaussagen, polizeiliche Protokolle, Gutachten etc.
Die Akteneinsicht ist das Recht, diese Unterlagen komplett einzusehen. Nur ein Anwalt hat das Recht auf vollumfängliche Akteneinsicht.
Jedoch nur wer die Akte kennt, weiß auch, welche Informationen die Ermittler wirklich gesammelt haben. Durch die Einsicht der Akte kann der Anwalt Fehler oder Schwachstellen im Beweisverfahren erkennen und zugunsten seines Mandanten nutzen.
Alles Wichtige zur Akteneinsicht finden Sie in unserem Ratgeber: Akteneinsicht im Strafrecht
Es gibt Möglichkeiten eine Hauptverhandlung zu verhindern. Ein Verfahren kann zum Beispiel mangels Tatverdacht, wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt werden. In den allermeisten Fällen stellen wir einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens.
Die Chancen eine Einstellung zu erreichen, erhöhen sich, wenn sich der Beschuldigte bereits früh mit uns in Verbindung setzt – am besten bereits nach einer polizeilichen Vorladung. Machen Sie unter keinen Umständen eine Aussage zu den Tatvorwürfen. Wir werden sofort Akteneinsicht beantragen und darauf eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Weitere Informationen finden Sie hier: Einstellung des Strafverfahrens – welche Möglichkeiten es gibt
Auch bei Strafsachen richtet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Aufwand sind hierbei die Kosten selbstverständlich unterschiedlich. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hier besprechen wir auch sämtliche Kosten, die im Zuge der Strafsache auf Sie zukommen.
Sie können sich keinen Anwalt leisten? Auch hier kann es Wege und Möglichkeiten geben. Ratenzahlungen oder auch eine Pflichtverteidigung sind mögliche Mittel. Sprechen Sie uns darauf an.
Weitere Informationen finden Sie hier: Anwaltskosten im Strafrecht
Die meisten Anwälte für Strafrecht sind Einzelkämpfer. Dieser Umstand kann einige Nachteile mit sich bringen. Zum einen ist ein abgestimmtes Verteidigerteam schlagkräftiger und selbst komplizierte Fälle können im Team besser gelöst werden.
Zum anderen gibt es auch Fälle, in denen mehrere Beschuldigte auf der Anklagebank sitzen, die jedoch dasselbe Interesse haben. Jeder Strafverteidiger kann jedoch nur einen Angeklagten vertreten (Verbot der Mehrfachverteidigung). Die Abstimmung unterschiedlicher Kanzleien gestaltet sich oft schwierig. Wogegen unsere Anwälte als Verteidigerteam stets an einem Strang ziehen.
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