Piercing mit Heilversprechen – Verstoß gegen § 5 HeilprG?
Piercings werden längst nicht mehr nur aus ästhetischen Gründen gestochen. Viele Menschen lassen sich Piercings setzen, um gesundheitliche Beschwerden wie Migräne oder…
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Medizinstrafrecht.
Dabei vertreten wir Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinisches Fachpersonal bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Medizinstrafrecht.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Ihnen wird ein Straftat vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Medizinstrafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Im Medizinstrafrecht erfahren Beschuldigte meist durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Hausdurchsuchung von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Im Medizinstrafrecht drohen mitunter empfindliche Strafen. Auch der Verlust der Approbation ist unter Umständen möglich. Deshalb sollten Sie als Arzt oder medizinisches Fachpersonal strafrechtliche Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter nehmen und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für Medizinstrafrecht raten wir Ihnen:
Bleiben Sie ruhig und besonnen. Jeder Schritt muss jetzt gut durchdacht werden.
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen oder zu relativieren. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Medizinstrafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Ärzte und medizinisches Fachpersonal tragen eine immense Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten. Gleichzeitig sind sie jedoch erheblichen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Ob es sich um den Vorwurf eines Behandlungsfehlers, Abrechnungsbetrugs, unerlaubten Arzneimittelhandels oder eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt – das Medizinstrafrecht ist komplex und fordert eine spezialisierte Verteidigung.
Gerade im medizinischen Bereich können strafrechtliche Ermittlungen schnell die berufliche Existenz gefährden. Der Verlust der Approbation, hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sind mögliche Konsequenzen. Auch Reputationsschäden sowie zivilrechtliche Ansprüche können sich aus strafrechtlichen Verfahren ergeben. In solchen Fällen ist eine umgehende und fachkundige Verteidigung unverzichtbar.
Als erfahrene Strafverteidiger im Medizinstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite und bieten Ihnen umfassende Unterstützung. Wir kennen die spezifischen Herausforderungen dieses Rechtsgebiets und setzen uns dafür ein, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder das Strafmaß zu reduzieren. Dabei analysieren wir die Vorwürfe detailliert, prüfen die medizinischen und juristischen Hintergründe und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Eine rechtzeitige und kompetente Beratung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden, die Ihre Position verschlechtern könnten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Medizinstrafrecht, um Ihre Rechte und Ihre berufliche Zukunft zu schützen. Wenn Sie von strafrechtlichen Ermittlungen betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen diskret und professionell zur Seite.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Medizinstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Piercings werden längst nicht mehr nur aus ästhetischen Gründen gestochen. Viele Menschen lassen sich Piercings setzen, um gesundheitliche Beschwerden wie Migräne oder…
Unter Umständen kann sich ein Arzt wegen einer falschen Diagnose strafbar machen. Hierbei muss ein grober Diagnosefehler vorliegen. Mögliche Straftatbestände wegen eines…
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Das Medizinstrafrecht umfasst strafrechtliche Vergehen im medizinischen Bereich, wie z.B. Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder den unerlaubten Arzneimittelhandel.
Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen, der Verlust der Approbation und erhebliche Reputationsschäden. Auch zivilrechtliche Konsequenzen sind möglich.
Zu den häufigsten Vorwürfen gehören Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, unerlaubte Verschreibung oder Abgabe von Betäubungsmitteln und Verstöße gegen Aufklärungspflichten.
Ein Anwalt prüft die Vorwürfe gründlich, analysiert die medizinischen und rechtlichen Hintergründe und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um das Verfahren möglichst früh zu beenden oder das Strafmaß zu minimieren.
Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Anwalt, um rechtzeitig eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und sich gegen mögliche strafrechtliche, berufsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen zu schützen. Auf keinen Fall sollten Sie Angaben zu den Vorwürfen machen, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben.
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