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Unsere Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Von dort aus vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit bei allen Delikten aus dem Bereich des Steuerstrafrechts.
Unser erstes Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens bzw. eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung. Sollte das dennoch nicht möglich sein und es zu einem Gerichtsverfahren kommen, entwickeln wir in Absprache mit Ihnen eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und vertreten Sie engagiert vor allen Gerichten im gesamten Bundesgebiet. Alle Einzelheiten des Verfahrens besprechen wir gern mit Ihnen im unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch.
Anwalt für Steuerstrafrecht mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt Dresden, Hamburg und Berlin
Die Finanzbehörden ermitteln gegen Sie wegen der Hinterziehung von Steuern oder anderen Verstößen gegen die Steuergesetze? Egal, worum es sich dabei genau handelt – Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten Sie in ganz Deutschland. Bei unserer Kanzlei ist Ihnen eine fachkompetente Vertretung garantiert.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit der Zusatzausbildung als zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht hat sich Dr. Matthias Brauer auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Er verbindet damit seine umfangreichen Kenntnisse als Strafverteidiger mit der Expertise für das besondere Gebiet des Steuerstrafrechts.
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Ihr erfahrener Anwalt bei Steuerdelikten
„Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Strafverteidigung. Deshalb habe ich den Abschluss als Fachanwalt für Strafrecht erworben. Zusätzlich bin ich zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung).
Falls gegen Sie wegen einer Steuerstraftat ermittelt wird, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Ganz gleich ob es sich dabei um eine vermeintliche Steuerhinterziehung, einen sogenannten Bannbruch oder ein anderes Steuerdelikt handelt.
Als erfahrener Rechtsanwalt kenne ich die Arbeit der Finanzbehörden und der Staatsanwaltschaft sehr genau. Nach erfolgter Akteneinsicht kann ich sofort Gegenmaßnahmen einleiten. Das Ziel meiner Strafverteidigung ist immer eine Schadensbegrenzung für meinen Mandanten und im optimalen Fall die Einstellung des Strafverfahrens.“
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Häufige Fragen im Steuerstrafrecht
Was ist Steuerstrafrecht?
Unter dem Begriff Steuerstrafrecht versteht man alle Normen, die strafrechtliche Verstöße gegen die Steuergesetze beinhalten. Speziell sind damit die §§ 369 bis 376 der Abgabenordnung (AO), § 26c Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Straftatbestände in den Steuergesetzen der einzelnen Bundesländer gemeint. Sie können Freiheitsstrafen oder Geldbußen umfassen.
Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält keine eigenen Normen zum Steuerstrafrecht. Die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) finden hingegen auch in Steuerstrafsachen Anwendung.
Welche Strafen drohen im Steuerstrafrecht?
Die Bandbreite der Strafen im Steuerstrafrecht ist sehr groß. Die vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldbuße bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug – je nach Schwere der Straftat.
Für Steuerhinterziehung sieht § 370 Abs. 1 AO eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen ist gemäß § 370 Abs. 3 AO mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren zu rechnen. Als besonders schwer gilt u. a., wenn die Hinterziehung der Steuern in einem großen Ausmaß oder fortgesetzt oder bandenmäßig erfolgt ist. Die Grenze für die Annahme eines großen Ausmaßes liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits bei 50.000 Euro. Ausführliche Informationen zum Strafmaß lesen Sie hier: Strafen bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO
Neben Straftaten sind in der Abgabenordnung auch Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Dazu gehört z. B. die Steuerverkürzung (§ 378 AO). Dabei geht es um die in § 370 AO genannten Taten, mit dem Unterschied, dass sie vom Steuerpflichtigen oder einem Steuerberater nur leichtfertig (grobfahrlässig) begangen wurden. Doch auch hier kann eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro drohen.
Droht bei Steuerhinterziehung eine Hausdurchsuchung?
Da die Ermittlungsbehörden in Steuerstrafsachen als Beweismittel steuerrelevante Unterlagen benötigen, muss beim Verdacht der Steuerhinterziehung mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden. Die Steuerfahnder werden in Wohn- und Geschäftsräumen nach Dokumenten und elektronischen Speichergeräten suchen, auf denen sie Hinweise zur Erhärtung des Tatverdachts vermuten.
Auch wenn eine Hausdurchsuchung für Betroffene immer eine besonders unangenehme Situation ist: Bleiben Sie ruhig und leisten Sie auf keinen Fall Widerstand. Prüfen Sie aber, ob der Durchsuchungsbeschluss korrekt ist. Dieser darf u. a. nicht älter als sechs Monate sein, die vorgeworfene Straftat nennen und muss die zu durchsuchenden Räumlichkeiten beinhalten.
Lassen Sie sich während der Durchsuchung nicht auf Gespräche mit den Ermittlern der Steuerfahndung bzw. der Polizei ein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen auch nicht beim Auffinden von Unterlagen behilflich sein, etwa durch das Öffnen eines Tresors oder die Herausgabe von Passwörtern.
Sobald Sie durch die Hausdurchsuchung von dem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen, der sich mit dem Steuerstrafrecht auskennt. Ein Telefonat mit einem Anwalt darf Ihnen nicht verweigert werden.
Unterschreiben Sie nicht das Durchsuchungsprotokoll. Machen Sie sich aber möglichst selbst Notizen zum Ablauf und halten Sie eventuelle Unstimmigkeiten fest. Diese Angaben können im weiteren Verlauf des Verfahrens von großem Wert für die Strafverteidigung sein.
Wann sollte ich einen Anwalt für Steuerstrafrecht nehmen?
Egal ob Steuerhinterziehung oder Bannbruch, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht ist auf diesem komplizierten Rechtsgebiet immer sinnvoll. Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Steuerrecht sind für juristische Laien nicht zu überschauen. Außerdem ändern sich rechtlichen Vorschriften zu Steuern häufiger als andere Rechtsnormen.
Zudem sollte man bedenken, dass man es als Steuerpflichtiger auf der anderen Seite – bei Finanzamt und Steuerfahndung – mit Experten für das Steuerrecht zu tun hat. Um hier Waffengleichheit herzustellen, ist die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt mit Fachkompetenz auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und Steuerrechts unbedingt zu empfehlen.
Sie werden sich jetzt vielleicht fragen: Kann mich nicht auch mein Steuerberater in dem Strafverfahren vertreten? Das ist nur möglich, solange das Finanzamt selbst das Verfahren führt. Sobald die Staatsanwaltschaft eingeschalter wurde, sind Steuerberater nicht mehr zur strafrechtlichen Vertretung berechtigt. Außerdem liegt der Schwerpunkt der Fachkenntnisse eines Steuerberaters eher auf dem Gebiet des Steuerrechts und nicht auf dem Strafprozessrecht. Eine Kooperation beider Experten ist allerdings sinnvoll.
Gibt es einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht?
Die Qualifikation „Fachanwalt“ ist in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Sie regelt die Voraussetzungen für die Verleihung. Um diese Bezeichnung führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt eine umfangreiche und zeitintensive theoretische Fortbildung mit einer schriftlichen Abschlussprüfung absolviert haben. Außerdem muss er nachweisen, dass er eine Vielzahl von Fällen in diesem Rechtsgebiet bearbeitet hat und sich auf seinem Spezialgebiet fortbildet.
Die FAO sieht einen „Fachanwalt für Steuerstrafrecht“ nicht vor. Deshalb darf kein Rechtsanwalt diese Bezeichnung verwenden. Mögliche Qualifikationen sind „Fachanwalt für Steuerrecht“ und „Fachanwalt für Strafrecht“. Möglich ist auch eine Zusatzausbildung. So ist Dr. Matthias Brauer Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wiss. Weiterbildung).
Was kostet ein Anwalt für Steuerstrafrecht?
Wer eine Haftstrafe oder hohe Geldbuße in einem Steuerstrafverfahren vermeiden möchte, sollte sich einen Anwalt für Steuerrecht suchen. Ein auf dieses Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Abwehr einer Strafverfolgung effektiv helfen.
Dabei entstehen natürlich Anwaltskosten, die vom Streitwert abhängig sind. Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten. Anwälte sind nicht verpflichtet, nach dem RVG abzurechnen.
Unsere Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeitet in der Regel mit Pauschalhonoraren. Über die Höhe informieren wir Sie im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.
Kann eine strafbefreiende Selbstanzeige Ihr Problem lösen?
Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige bei Steuerdelikten ist allgemein bekannt. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass eine Straffreiheit nur gewährt wird, wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen dafür vorliegen. Ob das der Fall ist, muss jeweils konkret genau geprüft werden.
Vor allem der richtige Zeitpunkt und die Vollständigkeit und Korrektheit aller Angaben bei der Selbstanzeige sind von großer Bedeutung. Das kann nur ein Fachmann überblicken. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten, wenn Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten wollen.
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