Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2023
Anzeige wegen § 370 AO: diese Strafen drohen bei Steuerhinterziehung
Fälle von Steuerhinterziehung durch Prominente sorgen regelmäßig für Schlagzeilen in den Medien. Am Ende von solchen spektakulären Prozessen steht häufig eine Freiheitsstrafe. Doch bei weitem nicht alle Strafverfahren enden mit der Verurteilung zu einer Haftstrafe und verhängte Freiheitsstrafen werden regelmäßig auch zur Bewährung ausgesetzt. Wesentlich öfter wird eine Geldstrafe verhängt.
Dennoch ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt, und eine Anzeige sollte auf jeden Fall ernst genommen werden. In diesem Artikel erklären wir, wann man sich strafbar macht, mit welcher Strafe zu rechnen ist und was Beschuldigte nach der Einleitung eines Strafverfahrens unbedingt beachten sollten.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Steuerhinterziehung: Bedeutung und Strafbarkeit
- Strafen bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO
- Wie kann ich einer Strafe entgehen?
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung
- Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
- Weitere Konsequenzen nach einer Verurteilung
- Wie entdeckt das Finanzamt Steuerstraftaten?
- Verteidigungsstrategien bei Steuerhinterziehung
- Steuerstrafverfahren - was ist zu tun?
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Was bedeutet Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung ist die bewusste und vorsätzliche Handlung einer Person oder eines Unternehmen, mit der absichtlich falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Informationen gemacht werden, um Steuern zu umgehen oder zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch das Verschweigen von Einkommen, das überhöhte Ausstellen von Ausgaben oder das Verstecken von Vermögenswerten geschehen.
Die Straftat Steuerhinterziehung ist gesetzlich nicht im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in § 370 der Abgabenordnung (AO). Die Abgabenordnung ist das zentrale Regelwerk für steuerliche Belange in Deutschland.
Wann macht man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar?
Eine strafbare Steuerhinterziehung liegt vor, wenn man vorsätzlich und rechtswidrig Steuern verkürzt oder nicht rechtzeitig zahlt. Nachfolgend einige Beispiele:
- Falsche Angaben über Einnahmen:
Wenn eine Person absichtlich Einnahmen nicht angibt oder diese falsch deklariert, um ihre Steuerlast zu verringern. - Nicht angegebene Vermögenswerte:
Verstecken von Vermögenswerten, wie beispielsweise ausländischen Bankkonten oder Immobilien, vor den Steuerbehörden mit dem Ziel, Steuern zu umgehen. - Scheinrechnungen und -ausgaben:
Ausstellen oder Verwenden von gefälschten oder überhöhten Rechnungen, um die Ausgaben künstlich zu erhöhen und so die Steuerlast zu mindern. - Nicht abgeführte Umsatzsteuer:
Wenn ein Unternehmen bewusst Umsatzsteuer von Kunden erhebt, diese aber nicht an das Finanzamt abführt.
Das sind aber nur einige Beispiele. Es gibt viele weitere Handlungen, die als Steuerhinterziehung betrachtet werden können. Wichtig: Nach § 370 Abs. 2 AO ist bereits der Versuch strafbar.
Welche Steuern können überhaupt hinterzogen werden?
Grundsätzlich können sämtliche Arten von Steuern hinterzogen werden. Nachfolgend einige häufiger vorkommende Beispiele:
- Einkommensteuer:
Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten. Bei der Einkommensteuerhinterziehung werden Einnahmen verschwiegen, falsch deklariert oder absetzbare Ausgaben überhöht angegeben, um die Steuerschuld zu verringern. - Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Bei der Umsatzsteuerhinterziehung werden Umsätze nicht ordnungsgemäß erfasst oder falsche Umsatzsteuerbeträge angegeben, um die Steuerbelastung zu reduzieren. - Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer betrifft gewerbliche Unternehmen. Bei der Gewerbesteuerhinterziehung werden beispielsweise Gewinne nicht richtig angegeben oder Kosten überhöht, um die Steuerschuld zu mindern. - Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen wie Kapitalgesellschaften. Bei der Körperschaftsteuerhinterziehung werden beispielsweise Gewinne verschwiegen oder falsch deklariert, um die Steuerschuld zu reduzieren. - Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann es zu Hinterziehung kommen, wenn Vermögensübertragungen nicht oder nicht vollständig angegeben werden.
In der anwaltlichen Praxis haben wir es häufig mit diesen Vorwürfen zu tun:
- Steuerhinterziehung beim Fahrtenbuch
- Scheinselbstständigkeit
- Steuerhinterziehung in der Gastronomie
- Schwarzarbeit am Bau, bei Erntehelfern, Sicherheitsfirmen sowie Reinigungs- und Putzfirmen
- Steuerhinterziehung durch Influencer
- Steuerhinterziehung durch Tabakbestellung
- Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen
- Steuerhinterziehung wegen unberechtigten Kindergeldbezug
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO?
Die Strafen sind in § 370 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die tatsächliche Strafzumessung richtet sich unter anderem nach der Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags und dem individuellen Verschulden des Täters.
Zusätzlich zu der Strafe wegen Steuerhinterziehung kommt die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen.
Strafe bei besonders schwerer Steuerhinterziehung
Für besonders schwere Fälle sieht § 370 Abs. 3 AO eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.
Als besonders schwer gilt eine Steuerhinterziehung, wenn
- Steuern in großem Ausmaß (ab 50.000 Euro) Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden,
- der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB) missbraucht oder unter Mithilfe eines solchen Amtsträgers handelt,
- unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden,
- die Täter als Mitglied einer Bande gehandelt haben, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO verbunden hat, um Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile zu erlangen,
- unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 3 AO) zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen genutzt wurde, um auf diese Weise fortgesetzt Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.
Zu erwartendes Strafmaß - Praktische Tabelle
Hinterzogene Steuern | Strafmaß |
---|---|
Bis 1.000 € | Einstellung gegen (Geld-) Auflage |
Bis 50.000 € | Geldstrafe |
Bis 100.000 € | Geld- oder Freiheitsstrafe (Bewährung möglich) |
Bis 1.000.000 € | Freiheitsstrafe (Bewährung selten möglich), evtl. zusätzliche Geldstrafe |
Ab 1.000.000 € | Freiheitsstrafe ohne Bewährung |
Wie hoch eine Geldstrafe sein wird, hängt von Faktoren wie der Schwere des Tatvorwurfs, möglichen strafmildernden oder strafverschärfenden Umständen des Einzelfalls und dem Wohnort ab. Die Geldstrafe wird vom Gericht immer in Tagessätzen festgelegt. Die mögliche Höhe der Tagessätze liegt zwischen 1 und 500 Euro. Es können mindestens 5 und maximal 360 Tagessätze verhängt werden.
Wie kann ich einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen?
Wenn man den Verdacht hat, an einer Steuerhinterziehung beteiligt zu sein oder Fehler in der Steuererklärung gemacht zu haben, gibt es Möglichkeiten, einer Strafe entgegenzuwirken:
- Selbstanzeige:
Eine Selbstanzeige kann erstattet werden, wenn eine Person erkennt, dass sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat und Steuern hinterzogen hat. Durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige kann eine Straffreiheit erlangt werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Selbstanzeige alle relevanten Informationen enthält und fristgerecht erstattet wird. Es ist unbedingt ratsam, hierbei einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Selbstanzeige ordnungsgemäß erfolgt. - Kooperation mit den Finanzbehörden:
Wenn eine Person von einem möglichen Fehler oder einer Steuerhinterziehung erfährt, bevor die Steuerbehörden dies selbst entdecken, kann es sinnvoll sein, proaktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Durch Offenlegung und Kooperation können die Chancen auf Straffreiheit erhöht werden.
In beiden Fällen wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet des Steuerrechts zu konsultieren. Nur so kann man eine spezifische rechtliche Beratung erhalten, die auf den individuellen Umständen basiert.
Wann macht eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Sinn?
Eine Selbstanzeige bei der Finanzbehörde wegen Steuerhinterziehung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Nachfolgend einige Situationen, in denen eine Selbstanzeige erwogen werden könnte:
- Entdeckung des Fehlverhaltens:
Wenn eine Person feststellt, dass sie falsche Angaben gemacht oder Einkommen verschwiegen hat und dadurch Steuern hinterzogen wurden, kann eine Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden. Eine frühzeitige Entdeckung des Fehlverhaltens und die Abgabe einer Selbstanzeige bevor die Steuerbehörden davon Kenntnis erlangen, können die Chancen auf Straffreiheit erhöhen. - Vollständige und korrekte Offenlegung:
Eine Selbstanzeige sollte alle relevanten Informationen über die begangene Steuerhinterziehung vollständig und korrekt offenlegen. Es ist wichtig, alle falschen Angaben zu berichtigen und sämtliche unversteuerten Einkünfte oder Vermögenswerte anzugeben. Eine unvollständige oder ungenaue Selbstanzeige kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. - Fristgerechte Abgabe der Selbstanzeige:
Eine Selbstanzeige muss rechtzeitig erstattet werden, bevor die Steuerbehörden Kenntnis von der Steuerhinterziehung erlangen. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann dazu führen, dass Straffreiheit gewährt wird. Wird die Selbstanzeige erstattet, nachdem die Steuerbehörden bereits Kenntnis von der Hinterziehung erlangt haben, kann dies zu einer Strafverfolgung führen.
Die Voraussetzungen und Folgen einer Selbstanzeige sind sehr komplex und von vielen Faktoren abhängig. Wir empfehlen deshalb, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine spezifische rechtliche Beratung zu erhalten, die auf den individuellen Umständen des Einzelfalls basiert. Von einer Selbstanzeige ohne vorherige rechtliche Prüfung durch einen Experten ist dringend abzuraten.
Welche Verjährungsfrist gilt bei Steuerdelikten?
Die Frist für die Verjährung von Steuerhinterziehung richtet sich nach den Verjährungsfristen in § 78 StGB. Diese sind abgestuft ja nach dem festgelegten Strafrahmen für ein Delikt. Da laut § 370 Abs. 1 AO die Strafe für Steuerhinterziehung bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug beträgt, ergibt sich nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung hat der Gesetzgeber in § 376 Abs. 1 AO eine besondere Frist für die Verjährung eingeführt. Sie beträgt 15 Jahre.
Dabei handelt es sich um die Strafverfolgungsverjährung. Davon zu unterscheiden ist die Festsetzungsverjährung. Darunter versteht man die Frist, innerhalb derer das Finanzamt noch steuerliche Nachforderungen stellen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist erst nach Ablauf des betreffenden Jahres beginnt, in dem die Steuerhinterziehung begangen wurde. Es gibt auch bestimmte Situationen, in denen die Verjährungsfrist unterbrochen oder gehemmt werden kann, beispielsweise durch eine Selbstanzeige oder bestimmte Maßnahmen der Steuerbehörden.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung?
Beide Begriffe werden oft im Zusammenhang mit Verstößen gegen Steuergesetze verwendet werden. Obwohl sie ähnlich klingen, gibt es einen wesentlichen Unterschied:
- Unter Steuerverkürzung versteht man die unbeabsichtigte oder fahrlässige Nichtzahlung oder Minderzahlung von Steuern. Es handelt sich um einen Fehler oder eine falsche Berechnung bei der Steuererklärung oder Steuerzahlung, die nicht vorsätzlich oder bewusst ist. Eine Steuerverkürzung kann zum Beispiel auftreten, wenn eine Person versehentlich Einkünfte nicht angegeben oder absetzbare Ausgaben übersehen hat. Bei einer Steuerverkürzung sind die rechtlichen Konsequenzen in der Regel geringer als bei Steuerhinterziehung.
- Steuerhinterziehung hingegen bezieht sich auf die vorsätzliche und bewusste Handlung, bei der jemand absichtlich falsche bzw. unrichtige Angaben macht, Einnahmen verschweigt oder Ausgaben überhöht, um Steuern zu umgehen oder zu reduzieren. Bei Steuerhinterziehung handelt es sich um einen aktiven Betrug gegenüber den Steuerbehörden, um eine unrechtmäßige finanzielle Ersparnis zu erzielen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
Die genaue Abgrenzung zwischen Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Die Steuerbehörden prüfen den Grad des Vorsatzes, die Höhe der hinterzogenen Beträge und andere Faktoren, um zu bestimmen, ob es sich um eine Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung handelt.
Gibt es weitere Konsequenzen nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung?
Ja, neben den strafrechtlichen Konsequenzen können weitere Konsequenzen nach einer Verurteilung nach § 370 AO auftreten. Mögliche Folgen können sein:
- Nachzahlung der hinterzogenen Steuern: Nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann das Finanzamt die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, einschließlich Zinsen und möglicherweise Strafzuschlägen, fordern. Die Nachzahlung erfolgt zusätzlich zu der bereits verhängten (Geld-)Strafe.
- Berufsrechtliche Konsequenzen: Wenn die Hinterziehung von einer Person begangen wurde, die einen steuerberatenden oder ähnlichen Beruf ausübt, kann dies berufsrechtliche Konsequenzen haben. Es sind Disziplinarmaßnahmen wie Berufsverbot, Berufsausübungsverbot oder den Verlust der Zulassung oder Lizenz zu erwarten.
- Ansehensverlust: Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann zu einem erheblichen Reputationsschaden führen. Dies kann Auswirkungen auf die berufliche Karriere, das geschäftliche Ansehen und persönliche Beziehungen haben.
- Steueraufsicht und verstärkte Überwachung: Nach einer Verurteilung wegen der Hinterziehung von Steuern werden die Steuerbehörden möglicherweise die steuerlichen Angelegenheiten des Täters künftig genauer prüfen und eine verstärkte Überwachung durchführen.
Die genauen Konsequenzen hängen von verschiedenen Faktoren, wie der Schwere der Steuerhinterziehung, dem Umfang des Schadens, der Zusammenarbeit mit den Behörden und anderen individuellen Umständen.
Wie entdeckt das Finanzamt Steuerstraftaten?
Die Finanzbehörden können Verstöße gegen das Steuerrecht auf verschiedene Weisen entdecken. Einige gängige Methoden sind:
- Datenabgleich: Das Finanzamt verfügt über umfangreiche Datenbanken und Informationen, die es ermöglichen, verschiedene Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen und Unregelmäßigkeiten zu identifizieren. Es werden beispielsweise Daten aus den Steuererklärungen, Banken, Arbeitgebern, Rentenversicherungen und anderen Quellen miteinander abgeglichen, um Auffälligkeiten zu erkennen.
- Betriebsprüfung: Das Finanzamt kann Unternehmen und Selbstständige einer Betriebsprüfung unterziehen, um die Richtigkeit der steuerlichen Angaben zu überprüfen. Hierbei werden die Buchführung, die Belege und andere Unterlagen geprüft, um mögliche Unregelmäßigkeiten oder Hinweise auf Steuerhinterziehung zu finden.
- Hinweise und Anzeigen: Das Finanzamt kann Hinweise oder anonyme Anzeigen von Dritten erhalten, die auf mögliche Steuerstraftaten hinweisen. Diese Informationen werden sorgfältig überprüft, um festzustellen, ob eine weitere Untersuchung erforderlich ist.
- Datenübermittlung durch andere Behörden: Das Finanzamt kann Informationen von anderen Behörden oder Institutionen erhalten, wie zum Beispiel dem Zoll, der Sozialversicherung oder anderen staatlichen Stellen. Diese Daten können bei der Aufdeckung von Steuerstraftaten helfen.
- Steuerfahndung: In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung kann die Steuerfahndung eingesetzt werden. Die Steuerfahndung hat erweiterte Ermittlungsbefugnisse und kann beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Zeugen vernehmen, um Beweise für Steuerstraftaten zu sammeln.
Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Steuerhinterziehung entdeckt zu werden, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei Unklarheiten oder Fragen zu den gesetzlichen Regelungen sollte ein Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht konsultiert werden, um Fehler und daraus folgende rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.
Was sind mögliche Verteidigungsstrategien bei Steuerhinterziehung?
Bei einer Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung können verschiedene Strategien verfolgt werden, je nach den Umständen des Einzelfalls.
Sinnvolle Verteidigungsstrategien können sein:
- Unschuld geltend machen: Die Verteidigungsstrategie kann darin bestehen, die Unschuld des Beschuldigten zu betonen und zu argumentieren, dass keine vorsätzliche oder bewusste Hinterziehung von Steuern stattgefunden hat. Dies kann beispielsweise durch Vorlage von Beweisen oder Zeugenaussagen erfolgen, die die rechtmäßige Verhaltensweise des Beschuldigten belegen.
- Fehlerhafte Beweise oder Verfahrensfehler aufzeigen: Eine Verteidigung kann darauf abzielen, mögliche Fehler bei der Erhebung oder Verwendung von Beweisen durch die Staatsanwaltschaft aufzudecken. Wenn Verfahrensfehler oder Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze vorliegen, kann dies die Glaubwürdigkeit der Beweise beeinträchtigen und zu einem Freispruch oder einer Reduzierung der Anklage führen.
- Einschränkungen der Beweisführung: Diese Verteidigungsstrategie kann darauf abzielen, die Beweisführung der Anklage zu bestreiten oder die Beweise einzuschränken. Dies kann beispielsweise durch die Befragung von Zeugen oder Experten geschehen, um Zweifel an der Beweislast zu wecken oder alternative Erklärungen für die vorliegenden Fakten anzubieten.
- Mit mangelnden Vorsatz argumentieren: Eine weitere mögliche Verteidigungsstrategie besteht darin, zu argumentieren, dass der Beschuldigte keinen Vorsatz hatte, die Steuerhinterziehung zu begehen. Dies kann beispielsweise auf einem Missverständnis der steuerlichen Vorschriften oder auf einem Vertrauen in die Richtigkeit von Informationen beruhen.
- Kooperation und Selbstanzeige: Eine Strategie kann auch darin bestehen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und eine Selbstanzeige zu erstatten. Eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige kann zu Straffreiheit oder zu einer Verringerung der Strafe führen.
Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie im weiteren Verfahren hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Im Falle einer strafrechtlichen Anklage wegen Steuerhinterziehung wird dringend empfohlen, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren, der eine spezifische Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts bieten kann.
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung - was Beschuldigte tun sollten
Wie wir oben mehrfach betont haben, zeichnen sich Fälle aus dem Steuerstrafrecht in der Regel durch eine Komplexität aus. Sie erfordern deshalb in besonderer Weise die Bearbeitung durch einen Experten.
Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde, sollten Sie unbedingt die 2 „Goldenen Regeln des Strafrechts" beachten:
- Machen Sie keine Aussage gegenüber dem Finanzamt bzw. den Strafverfolgungsbehörden. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Das gilt auch während einer Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung, die in der Praxis häufig erfolgt, um Beweismittel sicherzustellen.
- Ob eine Kooperation mit den Behörden in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Aussagen gemacht werden können, sollte ein Anwalt prüfen. Schalten Sie deshalb so früh wie möglich einen Strafverteidiger ein, der sich mit dem Steuerstrafrecht auskennt. Er wird dann Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln. Im optimalen Fall wird das Verfahren (ggf. gegen eine Geldauflage) eingestellt. Andernfalls wird der Strafverteidiger vor Gericht auf eine möglichst geringe Strafe drängen.
Ihnen wird Steuerhinterziehung vorgeworfen? Dann wenden Sie sich gern an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wir sind bundesweit tätig und haben Standorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Der Kanzleigründer Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder WhatsApp und schildern Sie uns Ihren Fall. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich!
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Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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