Anwälte bei Verstoß gegen das Waffengesetz
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Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Strafverteidigung auf. Wir versuchen Ihr Verfahren außergerichtlich zu lösen und vertreten Sie auch energisch bei allen gerichtlichen Instanzen.
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Schnelle Hilfe bei illegalem Waffenbesitz oder Waffenhandel
Das deutsche Waffenrecht ist kompliziert und unterliegt einer ständigen Veränderung. Es gibt nur wenige Rechtsgebiete, die so häufig Gesetzesänderungen – meistens Verschärfungen – erleben wie das Waffengesetz (WaffenG). Zudem sind zahlreiche vermeintlich eher ungefährliche Waffen von Verboten betroffen, wie etwa ein Wurfstern oder ein Butterflymesser. Dadurch verstoßen nicht wenige unbewusst gegen das Waffenrecht.
Neben der Verfolgung von Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten von Waffenbesitzern sind es oft auch Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten wegen des Besitzes, Mitsichführens oder auf den Verkauf von verbotenen Waffen, die zu einer Anzeige führen. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei Verstößen schnell und unkompliziert.
Anwalt bei Waffendelikten mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg und Berlin
Wird man Beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, erfährt man häufig durch eine Hausdurchsuchung oder einer Vorladung der Polizei von dem Ermittlungsverfahren. Doch auch Zufallsfunde bei Grenzübertritt, einer Fahrzeugkontrolle oder auch einer Taschenkontrolle führen oft zu einer Anklage wegen dem Besitz von verbotenen Waffen. Dabei ist den Betroffenen in vielen Fällen gar nicht bewusst, dass sie eine illegale Waffe mit sich führen.
Viele Messer (z. B. Faustmesser, Butterflymesser), Wurfsterne, bestimmte Elektroschocker und auch Teleskopschlagstöcke sind in Deutschland verbotene Gegenstände. Selbst wenn Sie in ausländischen Onlineshops oder auch an grenznahen Ständen verkauft werden. Bereits bei diesen Gegenständen können empfindliche Strafen verhängt werden.
Haben Sie von einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes gegen Sie erfahren oder wurde ein verbotener Gegenstand bei Ihnen gefunden, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt aufnehmen. Machen Sie bis dahin auf keinem Fall eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Unsere Verteidigung beim Verstoß gegen das Waffengesetz
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Verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz
- Würgeholzer / Würgegeräte (Nun-Chakus)
- Stahlrute
- Totschläger
- Schlagring
- Wurfstern
- Elektroschocker (Einzelfall)
- Spring- und Schnappmesser (Einzelfall)
- Faustmesser
- Butterflymesser
- Fallmesser
- Balisongmesser
- Frontspringmesser
- Pfefferspray (außer zur Tierabwehr)
- Munition und Geschosse
- Pump-Guns
- Schusswaffen (ohne Waffenschein)
- Vollautomatische Schusswaffen
- Kriegswaffen
Alle Delikte im Waffengesetz:
- Umgang mit Waffen
- Besitz oder Mitführen von Waffen
- Erwerb, Lagerung & Handel
Verteidigungsstrategie:
- Beantragung und Prüfung der Akte
- Transparente Absprache
- Individuelle Strategie
Vertretung vor Gericht:
- Durchsetzungsstark
- Kompetent
- Verhandlungssicher
Leidenschaftlicher Einsatz
Erstklassige Verteidigung
Fachanwalt für Strafrecht
Ihr erfahrener Anwalt für Waffenrecht & Strafrecht
„Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.
Der Fokus unserer Kanzlei liegt auf dem Strafrecht. Zudem verfügen wir über eine langjährige Erfahrung im Waffenrecht. Wenn Ihnen eine Straftat in Verbindung mit Waffen vorgeworfen wird, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Ganz gleich ob es sich dabei um Waffenbesitz, das Mitführen von Waffen, Waffenhandel oder ein anderes Waffendelikt handelt.
Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden und kann nach einer Akteneinsicht sofort Gegenmaßnahmen planen und durchführen. Das Ziel unserer Strafverteidigung ist stets Schadensbegrenzung und im besten Fall die Einstellung des Verfahrens.
Sie brauchen eine starke Verteidigung? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und ihr Problem. Wir stehen an Ihrer Seite!“
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Unsere Rechtstipps zum Thema Waffenrecht
FAQ: Strafverteidigung beim Verstoß gegen das Waffenrecht
Was sind überhaupt Waffen im Sinne des Waffengesetzes?
Der Begriff „Waffe“ wird gleich in § 1 des WaffenG definiert. Man unterscheidet dort in Absatz 2 unter Nummer 1 in „Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände“ und unter Nummer 2 in tragbare Gegenstände, die a) „ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“ oder b) „die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
In Absatz 3 folgt dann eine weitere wichtige Definition: „Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt."
Schließlich verweist Absatz 4 auf nähere Regelungen zum Begriff der Waffen und der Munition sowie zu Arten des Umgangs und weiteren waffenrechtlichen Begriffen in der Anlage 1 zum WaffenG.
Wie hoch ist die Strafe bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz?
Das WaffenG sieht in den §§ 51 und 52 verschiedene Strafrahmen vor, abhängig davon, gegen welche Vorschrift des Gesetzes konkret verstoßen wurde. Der Umgang mit verbotenen Waffen wird mit einer Freiheitsstrafe entweder von sechs Monaten oder einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei Fahrlässigkeit muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gerechnet werden.
Außerdem enthält § 53 WaffenG noch einen umfangreichen Katalog mit Ordnungswidrigkeiten. Sie können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Was kann ein Anwalt bei einem Ermittlungsverfahren wegen Waffenbesitz tun?
Ein Anwalt kann gleich zu Beginn einschätzen, welche ungefähre Strafe droht. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und beantragt Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt erhält Einsicht in die Ermittlungsakte und kann dadurch die Beweislast überprüfen. Im besten Fall kann durch einen Anwalt früh eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Kommt es zum Gerichtsprozess oder zu einem Strafbefehl, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung bei Waffendelikten an Ihrer Seite haben.
Wenn Sie ein Problem rund um das Waffenrecht haben, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen mit, was voraussichtlich auf Sie zukommen wird. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, für eine individuelle und kostenlose Ersteinschätzung!
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Strafverfahren wegen eines Waffendelikts?
Auch bei Strafsachen wegen Waffenbesitz oder Waffenhandel richtet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Aufwand sind hierbei die Kosten selbstverständlich unterschiedlich. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hier besprechen wir auch sämtliche Kosten, die im Zuge der Strafsache auf Sie zukommen.
Sie können sich keinen Anwalt leisten? Auch hier kann es Wege und Möglichkeiten geben. Ratenzahlungen oder auch eine Pflichtverteidigung sind gängige Mittel. Sprechen Sie uns darauf an.
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