Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2021
Der Elektroschocker wird als Selbstverteidigungswaffe in Deutschland immer beliebter. Da manch einer zwar unbedingt ein solches Gerät haben will, aber nicht bereit ist, sich im Vorhinein Informationen über die unterschiedlichen Geräte und die Rechtslage in Deutschland zu beschaffen, kommt es immer wieder zu Strafanzeigen. Gerade Bestellungen von illegalen Elektroschockern aus dem Ausland werden oft vom Zoll abgefangen.
Besitzt oder erwirbt man ein solches verbotenes Elektroimpulsgerät, droht eine saftige Strafe wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz. Völlig unnötig: Deutschland ist einer der größten Exporteure von Elektroschockern weltweit und unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen (PTB Siegel), ist der Besitz legal!
Hier finden Sie Antworten zu folgenden Themen:
- Was ist ein Elektroschocker
- Waffengesetz und Elektroschocker
- Braucht man einen Waffenschein für Elektroschocker?
- Was ist im Umgang mit Elektroschockern erlaubt?
- Welche Strafen drohen bei Besitz oder Erwerb?
- Anzeige wegen Elektroschocker - was ist zu tun?
Anzeige wegen illegalen Waffenbesitz aufgrund eines Elektroschockers erhalten?
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Was ist ein Elektroschocker?
Ein Elektroschocker (eigentlich „Elektroimpulsgerät“) ist eine Kontaktwaffe, aus der, wenn Sie direkt auf den Körper aufgesetzt ist, auf Knopfdruck Strom durch diesen fließt, was eine Verkrampfung der Muskeln, und damit eine vorübergehende Lähmung bewirken soll. Es gibt sie in unterschiedlichsten Ausführungen auf dem internationalen Markt, vom einfachen Handgerät, bis zu Geräten, die als Taschenlampe getarnt sind. Die Volt-Leistung variiert dabei stark.
Nicht zu verwechseln ist das Elektroimpulsgerät mit dem Taser. Dieser stellt eine Distanzwaffe dar, da die Elektroden verschossen werden, und kein direkter Körperkontakt zum Gerät notwendig ist. Solche Distanzwaffen sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Kleine Elektroimpulsgeräte sind jedoch im Waffenhandel ab 50 € aufwärts frei erhältlich.
Fallen Elektroschocker unter das Waffengesetz?
In Anlage 2 WaffG werden Elektroimpulsgeräte (unabhängig von der Volt-Leistung) aufgeführt und entsprechend von § 40 WaffG erfasst. Das bedeutet, dass Sie zunächst einmal zu den in Deutschland für Privatpersonen verbotenen Waffen gehören. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für solche Elektroimpulsgeräte, die das amtliche Prüfungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, das sogenannte PTB-Siegel aufweisen. Dieses Prüfungszeichen garantiert die relative Unbedenklichkeit des Gerätes für die Gesundheit dessen, an dem es angewandt wird.
Braucht man für Elektroschocker einen Waffenschein?
Der sogenannte Kleine Waffenschein berechtigt zwar zum Führen anderer Waffen mit PTB-Siegel, doch bei diesen handelt es sich um Schreckschuss-, Signal-, oder Reizstoffwaffen. Elektroimpulsgeräte sind nicht waffenscheinpflichtig.
Was ist im Umgang mit Elektroschockern erlaubt?
Sofern das Gerät über das PTB-Siegel verfügt, sind Erwerb, Besitz und Führen eines Elektroschockers für Personen über 18 Jahren erlaubt. Eine Einschränkung besteht allerdings auf öffentlichen Veranstaltungen. Dort ist das Mitführen von Waffen gemäß § 42 Abs. 1 WaffG verboten.
Welche Strafen drohen bei Bestellung oder Besitz eines Elektroschockers ohne PTB-Siegel?
Gemäß Waffengesetz drohen, wenn bei Ihnen ein verbotener Elektroschocker (ohne PTB-Prüfzeichen) gefunden wird, oder Sie einen solchen zu erwerben versucht haben, Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren, wobei für den Versuch des Kaufes bei ansonsten weißer Weste eine Haftstrafe höchst unwahrscheinlich ist, und eine Verurteilung durch eine gute Verteidigung unter Umständen überhaupt verhindert werden kann.
Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen Bestellung oder Besitz eines Elektroschockers ohne PTB-Zeichen erhalten habe?
Sie haben gute Chancen, glimpflich davon zu kommen, wenn Sie einen kühlen Kopf bewahren, und sich an die zwei goldenen Regeln halten:
- Schweigen ist Gold.
Wenn die Ermittlungsbehörden nichts als ein Päckchen mit Ihrer Adresse gegen Sie in der Hand haben, können Sie nichts dümmeres tun, als eine Aussage zur Sache zu machen, und den Beamten damit am Ende mehr Informationen zu liefern, als sie eigentlich hatten. Daher nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen und erscheinen Sie zu keiner Anhörung. - Ab zum Anwalt!
Ein Strafverteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, das heißt, er kann nachschauen, was die Ermittlungsbehörden eigentlich gegen Sie in der Hand haben. Anschließend kann er gemeinsam mit Ihnen auf dieser Basis Ihre Verteidigung planen. Nicht selten kann die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage erwirkt werden, sodass Sie gar nicht vor Gericht erscheinen müssen. Wichtig ist, dass Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, der die Korrespondenz mit den Behörden für Sie übernimmt.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere auch das Waffenrecht, spezialisiert und vertreten Sie bundesweit. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular, oder per Mail oder Telefon und nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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