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Was ist bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Drogen

Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2022

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Drogen: Welche Strafen drohen?

Das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stellt eine verschärfte Strafnorm im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Ziel des Gesetzgebers ist dabei die Bekämpfung der Bandenkriminalität. Das BtMG unterscheidet hier zwischen zwei Formen des bewaffneten Handeltreibens, bei denen es auf die Menge der Drogen ankommt, mit denen gehandelt wurde.




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Welche Rolle spielt die Menge an Betäubungsmitteln für die Strafe wegen bandenmäßigen Handeltreibens?

24.02.2022

§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor, wenn eine Bande BtM unerlaubt angebaut, hergestellt oder mit ihnen Handel getrieben hat. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. In dieser Strafvorschrift geht es nur um das „einfache“ Handeltreiben mit der – gesetzlich nicht definierten – Normalmenge.

In der Praxis spielt dieser Paragraph aber keine große Rolle, weil sich Banden gewöhnlich eher nicht mit der Herstellung, dem Anbau oder dem Handel von Normalmengen beschäftigen, sondern im Regelfall mit den im BtMG so bezeichneten „nicht geringen Mengen“. Dieser Tatbestand wird durch § 30a Abs. 1 BtMG erfasst. Hier treten zu den Grunddelikten Anbau, Herstellung und Handeltreiben noch die Ein- und Ausfuhr hinzu. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt hier fünf Jahre, minder schwere Fälle werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Weitere Informationen zur „nicht geringen Menge“ erhalten Sie im Abschnitt „Bedeutung der Menge an Betäubungsmitteln“ des Artikels: „Welche Strafe droht bei Verstoß gegen §§ 29 ff. BtMG?“




Was versteht man unter Anbau, Herstellung und Handeltreiben von Betäubungsmitteln sowie Ein- und Ausfuhr?

24.02.2022

Tatbestände Anbau und Herstellung

Unter Anbau versteht man das Aussäen von Samen und die Aufzucht der daraus entstehenden Pflanzen, meistens von Cannabis.

Unter Herstellen versteht man das Zubereiten, Anfertigen und Verarbeiten von Betäubungsmitteln. Dabei geht es meistens um Crystal-Meth, MDMA u. ä. synthetische Drogen.

Tatbestand Handeltreiben

Unter Handeltreiben ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes „eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich nur um eine einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt“.

Dabei wird in der Praxis der Strafgerichte der Begriff sehr weit ausgelegt. Zum Handeltreiben können deshalb auch Kurierfahrten, die Bunkerhaltung oder die Entgegenahme von Drogengeldern gehören.

Tatbestände Einfuhr und Ausfuhr

Unter Einfuhr versteht man das Verbringen von Betäubungsmitteln über eine Grenze in die Bundesrepublik Deutschland, z. B. aus den Niederlanden, unter Ausfuhr das Verbringen von Betäubungsmitteln aus Deutschland über die Grenze in einen anderen Staat.




Was ist eine Bande?

24.02.2022

Unter einer Bande versteht die Rechtsprechung den Zusammenschluss von mindestens drei Personen für eine gewisse Dauer, die sich zur Begehung von Straftaten zusammengeschlossen haben. Konkrete Taten müssen noch nicht begangen worden sein. Ebenso gibt es keine Mindestvoraussetzungen für die Organisation des Zusammenschlusses, etwa eine klare Hierarchie oder eine Organisationsstruktur.

Nicht ausreichend für eine Bande ist allerdings die bloße Bekanntschaft oder Verwandtschaft der Personen untereinander. Wichtig ist das gemeinschaftliche Zusammenwirken, das über rein individuelle Interessen der Beteiligten hinausgeht. Es muss ein gemeinsamer Wille vorhanden sein, die sogenannte Bandenabrede, die ausdrücklich oder konkludent getroffen wurde.

Eine weitere Voraussetzung ist das Begehen der Tat mit einem anderen Bandenmitglied. Beide dürfen nicht nur – mehr oder weniger zufällig – das gleiche Delikt begangen haben, sondern es kommt wiederum auf das gemeinschaftliche Zusammenwirken an.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Warum sollte frühzeitig ein BtM-Anwalt eingeschaltet werden?

24.02.2022

Angesichts des hohen Strafrahmens bei bandenmäßigem Handeltreiben versteht es sich wohl von selbst, dass die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers mit speziellen Kenntnissen im BtM-Recht unbedingt notwendig ist. Nur er kann zugunsten des Beschuldigten prüfen, ob die zahlreichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die oben skizziert wurden. Hinzu kommt der Umstand, dass wegen der hohen Strafandrohung für das bandenmäßige Handeltreiben mit Untersuchungshaft für den Beschuldigten zu rechnen ist.

Ziel des Strafverteidigers wird es immer sein, im Verfahren darzustellen, dass es sich nicht um eine Bande, sondern nur um Mittäterschaft gehandelt hat. Zudem wird er darauf hinwirken, dass das Gericht den Fall als minder schwer einstuft, was erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Wie hoch die Strafe ausfällt hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Als Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in vielen BtMG-Verfahren verfüge ich über die notwendige Erfahrung, um Sie effektiv zu verteidigen. Ich stehe Ihnen bundesweit als Strafverteidiger zur Verfügung. Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer, auch über WhatsApp, Kontakt mit mir auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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