Anwälte für Verkehrsstrafrecht
Langjährige Erfahrung
Bundesweite Vertretung
Effektive Verteidigung
Kostenlose Ersteinschätzung
Wenden Sie den größten Schaden ab und befolgen Sie folgende Punkte:
1. Keine Aussage machen!
2. Anwalt für Verkehrsstrafrecht kontaktieren!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Verkehrsstrafrecht auf. Wir versuchen Ihr Verfahren außergerichtlich zu lösen und vertreten Sie auch energisch bei allen gerichtlichen Instanzen.
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Ihre Kanzlei bei allen Verkehrsdelikten
Wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts ermittelt wird oder Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich einen starken und engagierten Partner an Ihre Seite holen.
Bei Verkehrsdelikten werden oftmals Strafbefehle mit zum Teil hohen Geldstrafen verhängt. Dabei darf man nicht vergessen, dass anschließend auch bittere Nebenerscheinungen auftreten können, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU). Bei einem Strafbefehl können Sie nur innerhalb zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Auch hier ist also eine schnelle Hilfe gefragt.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Anwälte für Verkehrsrecht mit Expertise im Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten unsere Anwälte Sie bundesweit bei allen Verkehrsdelikten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg & Berlin
Mit dem Verkehrsrecht will der Gesetzgeber die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Vergehen werden dabei als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet. Schwerwiegendere Verstöße verlassen hingegen den Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte können durchaus auch Haftstrafen nach sich ziehen. Allgemein spricht man hier vom Verkehrsstrafrecht, was die Rechtsbereiche Strafrecht und Verkehrsrecht verbindet.
Die Strafen werden hierbei nicht nach einer Bußgeldverordnung, sondern von einem Richter festgelegt. Aus diesem Grund sollte man hierbei immer einen starken Strafverteidiger an seiner Seite wissen.
Bei unserer Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht achten wir nicht nur auf die Strafe an sich, sondern auch auf Nebenerscheinungen, wie den Verlust des Führerscheins. Sollte ein MPU unvermeidlich sein, verfügen wir über ein gutes Netzwerk (z. B. MPU-Berater).
Ablauf unserer Vertretung im Verkehrsstrafrecht
Kontakt + Ersteinschätzung
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Verteidigung
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Strafrecht & Verkehrsrecht:
- Fachanwalt für Strafrecht
- Anwalt für Verkehrsrecht
- Erfahrung im Verkehrsstrafrecht
Verteidigungsstrategie:
- Beantragung und Prüfung der Akte
- Transparente Absprache
- Individuelle Strategie
Vertretung vor Gericht:
- Durchsetzungsstark
- Kompetent
- Verhandlungssicher
Erfahren im Strafrecht & Verkehrsrecht
Individuelle Strategie für jeden Mandanten
Starke Verteidigung durch alle Instanzen
Ihr erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
„Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.
Wir haben uns auf das Strafrecht sowie auf das Verkehrsrecht fokussiert. Zwei Bereiche, die im Verkehrsstrafrecht aufeinandertreffen. Durch unsere Erfahrung bei beiden Gebieten und insbesondere bei Delikten im Straßenverkehr, können wir Ihnen eine ideale Verteidigung bieten.
Im Zentrum unserer Beratung und Vertretung stehen Sie als Mandant sowie Ihre Interessen. Alle Probleme wollen wir schnell und sachgerecht lösen und bei einem zweifelsfrei nachgewiesenen Verkehrsdelikt Ihre Strafe so gering wie möglich halten.
Wenn gegen Sie wegen einem Delikt im Straßenverkehr ermittelt wird, dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und bewerten Ihren Fall individuell. Wir stehen an Ihrer Seite!“
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Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Problem im Verkehrsstrafrecht. Wir kämpfen für Sie und Ihre Rechte!
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Unsere Rechtstipps zum Thema Verkehrsstraftaten
FAQ: Häufige Fragen bei Verkehrsdelikten
Welche Verkehrsstraftaten gibt es?
- Fahren im Vollrausch (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unterlassene Hilfeleistung
- Nötigung im Straßenverkehr (z. B. Drängeln oder Ausbremsen)
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht)
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Kennzeichenmissbrauch
- Beleidigung
Welche Strafen drohen bei Verkehrsdelikten?
Die Strafmaße sind je nach Delikt unterschiedlich. Von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Haftstrafen ist alles möglich. Als Orientierung dient unsere kleine Tabelle:
Delikt | Strafmaß |
---|---|
Fahren im Vollrausch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Nötigung im Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Kennzeichenmissbrauch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Dazu kommen können weitere Nebenerscheinungen wie Punkte in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit Anordnung einer MPU.
Kann mir wegen eines Verkehrsdelikts der Führerschein entzogen werden?
Grundsätzlich ja. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Auch dieser Aspekt muss bei einer strafrechtlichen Vertretung berücksichtigt werden. Wir beraten Sie ausführlich über alle möglichen Nebenerscheinungen von Verkehrsdelikten und erarbeiten mit Ihnen eine ideale Verteidigungsstrategie um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Was sind die „7 Todsünden des Straßenverkehrs“?
- Vorfahrt wird nicht beachtet
- Falsches Überholen und sonstiges Falschfahren bei Überholvorgängen
- Falschfahren an Fußgängerüberwegen
- Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen
- Nichteinhalten der rechten Seite der Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen
- Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (einschließlich Versuch) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (oft auch als Schnellstraßen oder Schnellverkehrsstraßen bezeichnet)
- Nicht kenntlich machen von haltenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen auf einer ausreichenden Entfernung, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsdelikten?
Bei verkehrsrechtlichen Vergehen kommt in der Regel die Rechtsschutzversicherung für entstandene Kosten, auch die des Anwalts auf. Der Rechtsschutz besteht dabei unabhängig davon, ob wegen eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehens ermittelt wird.
Bei der Verurteilung des Versicherungsnehmers wegen eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherte muss hierbei die übernommenen Kosten zurückzahlen.
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