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Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte
Anwälte für Verkehrsstrafrecht
Dr. Brauer Rechtsanwälte

Anwälte für Verkehrsstrafrecht

Langjährige Erfahrung

Unsere Kanzlei hat sich auf die Rechtsbereiche Strafrecht und Verkehrsrecht fokussiert. Dr. Brauer ist zudem Fachanwalt für Strafrecht. Wir vertreten Sie bei sämtlichen Verkehrsdelikten.

Bundesweite Vertretung

Als Anwälte für Verkehrsstrafrecht vertreten wir Sie in ganz Deutschland. Kanzleistandorte befinden sich zudem in Bonn, Dresden, Hamburg, Frankfurt und Berlin.

Effektive Verteidigung

Juristische Kompetenz, Einfühlungsvermögen und ein leidenschaftliches sowie verhandlungssicheres Auftreten zeichnen unsere Verteidigung bei Verkehrsdelikten aus.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wird gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts ermittelt? Bei Verstößen im Straßenverkehr können nicht nur Bußgelder verhängt werden. Zahlreiche Verkehrsdelikte fallen ins Strafrecht.
Wenden Sie den größten Schaden ab und befolgen Sie folgende Punkte:

1. Keine Aussage machen!
2. Anwalt für Verkehrsstrafrecht kontaktieren!

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Verkehrsstrafrecht auf. Wir versuchen Ihr Verfahren außergerichtlich zu lösen und vertreten Sie auch energisch bei allen gerichtlichen Instanzen.

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    Verteidigung in ganz Deutschland

    Ihre Kanzlei bei allen Verkehrsdelikten

    Wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts ermittelt wird oder Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich einen starken und engagierten Partner an Ihre Seite holen.

    Bei Verkehrsdelikten werden oftmals Strafbefehle mit zum Teil hohen Geldstrafen verhängt. Dabei darf man nicht vergessen, dass anschließend auch bittere Nebenerscheinungen auftreten können, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU). Bei einem Strafbefehl können Sie nur innerhalb zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Auch hier ist also eine schnelle Hilfe gefragt.

    Als Fachanwalt für Strafrecht und Anwälte für Verkehrsrecht mit Expertise im Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten unsere Anwälte Sie bundesweit bei allen Verkehrsdelikten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, für eine kostenlose Ersteinschätzung.

    Bei allen Verkehrsdelikten

    Verteidigung im Verkehrsstrafrecht mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg & Berlin

    Mit dem Verkehrsrecht will der Gesetzgeber die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Vergehen werden dabei als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet. Schwerwiegendere Verstöße verlassen hingegen den Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte können durchaus auch Haftstrafen nach sich ziehen. Allgemein spricht man hier vom Verkehrsstrafrecht, was die Rechtsbereiche Strafrecht und Verkehrsrecht verbindet.

    Die Strafen werden hierbei nicht nach einer Bußgeldverordnung, sondern von einem Richter festgelegt. Aus diesem Grund sollte man hierbei immer einen starken Strafverteidiger an seiner Seite wissen.

    Bei unserer Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht achten wir nicht nur auf die Strafe an sich, sondern auch auf Nebenerscheinungen, wie den Verlust des Führerscheins. Sollte ein MPU unvermeidlich sein, verfügen wir über ein gutes Netzwerk (z. B. MPU-Berater).

    Vom Erstkontakt bis zur Problemlösung

    Ablauf unserer Vertretung im Verkehrsstrafrecht

    1.

    Kontakt + Ersteinschätzung

    Nehmen Sie über das Kontaktformular, über E-Mail oder WhatsApp Verbindung auf oder rufen Sie uns an. Wir besprechen anschließend Ihr Problem - unverbindlich und kostenlos.
    2.

    Mandatserteilung

    Wenn Sie sich für eine Vertretung durch uns entscheiden, unterschreiben Sie eine Vollmacht und beauftragen uns mit allen weiteren notwendigen Schritten.
    3.

    Akteneinsicht

    Nach der Mandatserteilung werden wir sofort Akteneinsicht beantragen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau prüfen. Anschließend besprechen wir alle weiteren Maßnahmen.
    4.

    Verteidigung

    Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Ihr Verfahren bereits außergerichtlich beendet wird. Bei einem härteren Vergehen und einer großen Beweislast vertreten unsere Strafverteidiger Sie konsequent vor Gericht.

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    Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon - direkt vom Anwalt

    Strafrecht & Verkehrsrecht:


    • Fachanwalt für Strafrecht
    • Anwalt für Verkehrsrecht
    • Erfahrung im Verkehrsstrafrecht

    Verteidigungsstrategie:


    • Beantragung und Prüfung der Akte
    • Transparente Absprache
    • Individuelle Strategie

    Vertretung vor Gericht:


    • Durchsetzungsstark
    • Kompetent
    • Verhandlungssicher

    Erfahren im Strafrecht & Verkehrsrecht

    Individuelle Strategie für jeden Mandanten

    Starke Verteidigung durch alle Instanzen

    Dr. Matthias Brauer LL.M.

    Ihr erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht

    „Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.

    Wir haben uns auf das Strafrecht sowie auf das Verkehrsrecht fokussiert. Zwei Bereiche, die im Verkehrsstrafrecht aufeinandertreffen. Durch unsere Erfahrung bei beiden Gebieten und insbesondere bei Delikten im Straßenverkehr, können wir Ihnen eine ideale Verteidigung bieten.

    Im Zentrum unserer Beratung und Vertretung stehen Sie als Mandant sowie Ihre Interessen. Alle Probleme wollen wir schnell und sachgerecht lösen und bei einem zweifelsfrei nachgewiesenen Verkehrsdelikt Ihre Strafe so gering wie möglich halten.

    Wenn gegen Sie wegen einem Delikt im Straßenverkehr ermittelt wird, dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und bewerten Ihren Fall individuell. Wir stehen an Ihrer Seite!

    Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Matthias Brauer LL.M.

    Jetzt Ihre starke Verteidigung kontaktieren

    Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Problem im Verkehrsstrafrecht. Wir kämpfen für Sie und Ihre Rechte!

    Verteidigung bei allen Delikten im Straßenverkehr

    Unsere Kompetenzen im Verkehrsstrafrecht

    Alkohol am Steuer

    Sogenannte Trunkenheitsfahrten können schwerwiegende Folgen haben. Vor allem wenn man dabei in einen Verkehrsunfall verwickelt ist.

    Drogen am Steuer

    Drogenkonsum in Verbindung mit dem Führen von Kraftfahrzeugen sieht die Justiz nicht gerne. Konsultieren Sie einen Anwalt.

    Fahrerflucht / Unfallflucht

    Die Strafen bei „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“ sind nicht unerheblich, auch wenn einem in dieser Situation seine Pflichten nicht klar sind.

    Gefährdung des Straßenverkehrs

    Eine Gefährdung des Straßenverkehrs liegt immer dann vor, wenn gegen eine der „7 Todsünden des Straßenverkehrs“ verstoßen wird.

    Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung

    Nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Toten kann gegen den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung ermittelt werden.

    Kennzeichenmissbrauch

    Das Kfz-Kennzeichen darf nicht verändert werden. Bereits eine starke, absichtliche Verschmutzung kann dazu führen, dass Sie eine Strafzahlung leisten müssen.

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Das sogenannte „Schwarzfahren“, egal ob mit einem Auto, Motorrad oder Roller ist eine Straftat und kann unangenehme Folgen haben.

    Illegale Autorennen

    Illegale Autorennen werden hart bestraft. Werden Sie beschuldigt an einem solchen teilgenommen zu haben, kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.

    Nötigung im Straßenverkehr

    Sie sollen andere Verkehrsteilnehmer genötigt haben? Angesichts einer Strafandrohung von bis zu drei Jahren sollten Sie sich schnell Hilfe holen.

    Unterlassene Hilfeleistung

    Wer etwa bei einem Unfall nicht die erforderliche Hilfeleistung bietet, kann durch das Strafgesetzbuch bestraft werden.

    Fahren ohne Versicherungsschutz

    Hierbei fehlt nicht nur der Versicherungsschutz, im Falle eines Unfalls. Dieses Delikt wird darüber hinaus ebenfalls als Straftat geahndet.

    Beleidigung im Straßenverkehr

    Eine erzürnte Geste gegenüber einem Verkehrsteilnehmer kann schnell zu einer strafrechtlichen Beleidigung führen.

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      FAQ: Häufige Fragen bei Verkehrsdelikten

      Welche Verkehrsstraftaten gibt es?

      23.08.2022
      • Fahren im Vollrausch (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)
      • Fahren ohne Fahrerlaubnis
      • Unterlassene Hilfeleistung
      • Nötigung im Straßenverkehr (z. B. Drängeln oder Ausbremsen)
      • Fahrlässige Körperverletzung
      • Fahrlässige Tötung
      • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht)
      • Fahren ohne Versicherungsschutz
      • Gefährdung des Straßenverkehrs
      • Kennzeichenmissbrauch
      • Beleidigung

      Welche Strafen drohen bei Verkehrsdelikten?

      23.08.2022

      Die Strafmaße sind je nach Delikt unterschiedlich. Von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Haftstrafen ist alles möglich. Als Orientierung dient unsere kleine Tabelle:


      Delikt Strafmaß
      Fahren im Vollrausch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
      Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
      Unterlassene Hilfeleistung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
      Nötigung im Straßenverkehr Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
      Fahrlässige Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
      Fahrlässige Tötung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
      Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
      Fahren ohne Versicherungsschutz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
      Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
      Kennzeichenmissbrauch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

      Dazu kommen können weitere Nebenerscheinungen wie Punkte in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit Anordnung einer MPU.


      Kann mir wegen eines Verkehrsdelikts der Führerschein entzogen werden?

      23.08.2022

      Grundsätzlich ja. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Auch dieser Aspekt muss bei einer strafrechtlichen Vertretung berücksichtigt werden. Wir beraten Sie ausführlich über alle möglichen Nebenerscheinungen von Verkehrsdelikten und erarbeiten mit Ihnen eine ideale Verteidigungsstrategie um den Schaden so gering wie möglich zu halten.


      Was sind die „7 Todsünden des Straßenverkehrs“?

      23.08.2022
      1. Vorfahrt wird nicht beachtet
      2. Falsches Überholen und sonstiges Falschfahren bei Überholvorgängen
      3. Falschfahren an Fußgängerüberwegen
      4. Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen
      5. Nichteinhalten der rechten Seite der Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen
      6. Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (einschließlich Versuch) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (oft auch als Schnellstraßen oder Schnellverkehrsstraßen bezeichnet)
      7. Nicht kenntlich machen von haltenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen auf einer ausreichenden Entfernung, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.

      Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsdelikten?

      23.08.2022

      Bei verkehrsrechtlichen Vergehen kommt in der Regel die Rechtsschutzversicherung für entstandene Kosten, auch die des Anwalts auf. Der Rechtsschutz besteht dabei unabhängig davon, ob wegen eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehens ermittelt wird.

      Bei der Verurteilung des Versicherungsnehmers wegen eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherte muss hierbei die übernommenen Kosten zurückzahlen.


      Ihnen wird eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen?

      Schreiben Sie uns Ihr Problem übers Kontaktformular
      Wir melden uns bei Ihnen!

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        Anwalt Bonn

        Thomas-Mann-Str. 41
        53111 Bonn

        0228 25 999 361

        bonn@rechtsanwalt-brauer.com


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        Schumannstraße 27
        60325 Frankfurt am Main

        069 50 50 274 98

        frankfurt@rechtsanwalt-brauer.com


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        Anwalt Hamburg

        Ballindamm 3
        20095 Hamburg

        040 809 081 340

        hamburg@rechtsanwalt-brauer.com


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        Anwalt Dresden

        Hertha-Lindner-Straße 10-12
        01067 Dresden

        0351 896 66 462

        dresden@rechtsanwalt-brauer.com


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        Anwalt Berlin

        Friedrichstraße 171
        10117 Berlin

        030 303 660 350

        berlin@rechtsanwalt-brauer.com


        Anwälte für Verkehrsstrafrecht bundesweit Zuletzt aktualisiert: 23.08.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M
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