Anwälte für Verkehrsstrafrecht
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Verkehrsstrafrecht.
Wird Ihnen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht.
Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht vertreten wir kompetent bei allen Delikten, die im Straßenverkehr begangen werden.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Sollte beispielsweise eine MPU unvermeidlich sein, verfügen wir über ein gutes Netzwerk (z . B. MPU Berater).
Ihnen wird ein Verkehrsdelikt vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Verkehrsdelikte sind Straftaten und die Konsequenzen können teilweise sehr drastisch sein. Viele Beschuldigte fragen sich:
Bei Verkehrsdelikten werden häufig Strafbefehle mit zum Teil hohen Geldstrafen verhängt. Dabei darf man nicht vergessen, dass anschließend auch bittere Nebenerscheinungen auftreten können, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU). Bei einem Strafbefehl können Sie nur innerhalb zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Auch hier ist also eine schnelle Hilfe gefragt.
Damit Sie mit dem besten Ergebnis aus dieser Sache raus kommen, sollten Sie folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht raten wir Ihnen:
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Verkehrsstrafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Sachlage genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
Haben Sie einen Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe erhalten? Dann sollten Sie diesen schnellstens von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Einspruch ist oftmals vielversprechend, muss jedoch innerhalb 2 Wochen eingelegt werden.
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Bei der Strafverteidigung wegen Delikten im Straßenverkehr ist es wichtig, sowohl die tatsächlichen Geschehnisse als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Beweislage, insbesondere die Frage, ob technische Messungen oder Zeugenaussagen zuverlässig sind. Verfahrensfehler können unter Umständen zur Einstellung des Verfahrens führen.
Auch die Frage der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes des Fahrers ist entscheidend, da sich daraus unterschiedliche rechtliche Konsequenzen ergeben können.
Besonders bei schwerwiegenden Delikten wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr können Führerscheinentzug, Geldstrafen oder sogar Haftstrafen drohen. Setzen Sie dabei auf eine möglichst frühe Strafverteidigung durch einen Spezialisten und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsstrafrecht auf.
Unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht verteidigen Sie bei allen Verkehrsdelikten, wie etwa:
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Verkehrsstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen eines Delikts aus dem Straßenverkehr? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt.
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Es gibt eine Vielzahl von Verkehrsstraftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder anderen Vorschriften strafrechtlich verfolgt werden. Die wohl weitverbreitetsten Verkehrsdelikte sind:
Die möglichen Strafen sind je nach Delikt unterschiedlich. Von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen ist alles möglich. Als Orientierung dient unsere Tabelle:
Delikt | Strafmaß |
---|---|
Fahren im Vollrausch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Nötigung im Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Kennzeichenmissbrauch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Grundsätzlich ja. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Auch dieser Aspekt muss bei einer strafrechtlichen Vertretung berücksichtigt werden. Wir beraten Sie ausführlich über alle möglichen Nebenerscheinungen von Verkehrsdelikten und erarbeiten mit Ihnen eine ideale Verteidigungsstrategie um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Bei verkehrsrechtlichen Vergehen kommt in der Regel die Rechtsschutzversicherung für entstandene Kosten, auch die des Anwalts auf. Der Rechtsschutz besteht dabei unabhängig davon, ob wegen eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehens ermittelt wird.
Bei der Verurteilung des Versicherungsnehmers wegen eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherte muss hierbei die übernommenen Kosten zurückzahlen.
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