Anwälte für Verkehrsstrafrecht

Dr. Brauer Rechtsanwälte

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Verkehrsstrafrecht.

Wird Ihnen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht kontaktieren.

Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht.

Dr. Brauer Rechtsanwälte - Strafrechtsanwälte

Kompetent bei Verkehrsdelikten

Bei Straftaten im Straßenverkehr drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern ebenso Nebenfolgen wie unter Umständen der Verlust der Fahrerlaubnis.

Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht vertreten wir kompetent bei allen Delikten, die im Straßenverkehr begangen werden.

Bundesweit im Verkehrsstrafrecht

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind eine bundesweit renommierte Strafrechtskanzlei. Standorte befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.

Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.

Strafe mindern - Führerschein retten

Der Führerschein ist für viele Menschen existenziell wichtig. Bei Delikten aus dem Straßenverkehr ist dieser oftmals bedroht. Darauf achten wir bei unserer Strafverteidigung und arbeiten darauf hin, dass Sie möglichst wenig Konsequenzen dadurch erleiden.

Sollte beispielsweise eine MPU unvermeidlich sein, verfügen wir über ein gutes Netzwerk (z . B. MPU Berater).

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Rechtsanwalt Matthias Brauer studiert die Akte

Soforthilfe im Verkehrsstrafrecht

Ihnen wird ein Verkehrsdelikt vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.

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Das sollten Sie beachten.

To do beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat

Verkehrsdelikte sind Straftaten und die Konsequenzen können teilweise sehr drastisch sein. Viele Beschuldigte fragen sich:

  • Erwartet mich nun eine Strafe und wie hoch kann diese ausfallen?
  • Habe ich mit weitere Konsequenzen zu rechnen?
  • Wer kann mir in meiner Situation nun helfen?

Bei Verkehrsdelikten werden häufig Strafbefehle mit zum Teil hohen Geldstrafen verhängt. Dabei darf man nicht vergessen, dass anschließend auch bittere Nebenerscheinungen auftreten können, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU). Bei einem Strafbefehl können Sie nur innerhalb zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Auch hier ist also eine schnelle Hilfe gefragt.

Damit Sie mit dem besten Ergebnis aus dieser Sache raus kommen, sollten Sie folgende Punkte beachten.

Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht raten wir Ihnen:

  • Machen Sie keine Aussage!

    Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

  • Sofort einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten!

    Ein kompetenter Anwalt für Verkehrsstrafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Sachlage genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.

  • Strafbefehl prüfen lassen!

    Haben Sie einen Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe erhalten? Dann sollten Sie diesen schnellstens von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Einspruch ist oftmals vielversprechend, muss jedoch innerhalb 2 Wochen eingelegt werden.

Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht – so helfen wir Ihnen!

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Anwälte für Verkehrsstrafrecht: Unsere Expertise bei Delikten im Straßenverkehr

Bei der Strafverteidigung wegen Delikten im Straßenverkehr ist es wichtig, sowohl die tatsächlichen Geschehnisse als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Beweislage, insbesondere die Frage, ob technische Messungen oder Zeugenaussagen zuverlässig sind. Verfahrensfehler können unter Umständen zur Einstellung des Verfahrens führen.

Auch die Frage der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes des Fahrers ist entscheidend, da sich daraus unterschiedliche rechtliche Konsequenzen ergeben können.

Besonders bei schwerwiegenden Delikten wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr können Führerscheinentzug, Geldstrafen oder sogar Haftstrafen drohen. Setzen Sie dabei auf eine möglichst frühe Strafverteidigung durch einen Spezialisten und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsstrafrecht auf.

Unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht verteidigen Sie bei allen Verkehrsdelikten, wie etwa:

Bundesweit im Verkehrsstrafrecht – durch alle Instanzen!

Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.

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Ihre Ansprechpartner

Erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht

Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Verkehrsstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.

Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.

Besprechung der Anwälte in der Kanzlei
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FAQ

Welche Verkehrsstraftaten gibt es?

28. Oktober 2024

Es gibt eine Vielzahl von Verkehrsstraftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder anderen Vorschriften strafrechtlich verfolgt werden. Die wohl weitverbreitetsten Verkehrsdelikte sind:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, § 142 StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)

Welche Strafen drohen bei Verkehrsdelikten?

28. Oktober 2024

Die möglichen Strafen sind je nach Delikt unterschiedlich. Von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen ist alles möglich. Als Orientierung dient unsere Tabelle:

Delikt Strafmaß
Fahren im Vollrausch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Unterlassene Hilfeleistung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Nötigung im Straßenverkehr Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Fahrlässige Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Fahrlässige Tötung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Fahren ohne Versicherungsschutz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Kennzeichenmissbrauch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Kann mir wegen eines Verkehrsdelikts der Führerschein entzogen werden?

28. Oktober 2024

Grundsätzlich ja. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Auch dieser Aspekt muss bei einer strafrechtlichen Vertretung berücksichtigt werden. Wir beraten Sie ausführlich über alle möglichen Nebenerscheinungen von Verkehrsdelikten und erarbeiten mit Ihnen eine ideale Verteidigungsstrategie um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Was sind die „7 Todsünden des Straßenverkehrs“?

28. Oktober 2024
  1. Vorfahrt wird nicht beachtet
  2. Falsches Überholen und sonstiges Falschfahren bei Überholvorgängen
  3. Falschfahren an Fußgängerüberwegen
  4. Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen
  5. Nichteinhalten der rechten Seite der Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen
  6. Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (einschließlich Versuch) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (oft auch als Schnellstraßen oder Schnellverkehrsstraßen bezeichnet)
  7. Nicht kenntlich machen von haltenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen auf einer ausreichenden Entfernung, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsdelikten?

28. Oktober 2024

Bei verkehrsrechtlichen Vergehen kommt in der Regel die Rechtsschutzversicherung für entstandene Kosten, auch die des Anwalts auf. Der Rechtsschutz besteht dabei unabhängig davon, ob wegen eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehens ermittelt wird.

Bei der Verurteilung des Versicherungsnehmers wegen eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherte muss hierbei die übernommenen Kosten zurückzahlen.

Verkehrsstrafrecht Zuletzt aktualisiert: 28.10.2024 von Kanzlei_Brauer_Webadmin