Anwälte für Verkehrsstrafrecht
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Verkehrsstrafrecht.
Wird Ihnen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht.
Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht vertreten wir kompetent bei allen Delikten, die im Straßenverkehr begangen werden.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung auch vor Gericht.
Sollte beispielsweise eine MPU unvermeidlich sein, verfügen wir über ein gutes Netzwerk (z . B. MPU Berater).
Ihnen wird ein Verkehrsdelikt vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Verkehrsrechtliche Delikte können nach dem Gesetz je nach Schwere der Tat neben Ordnungswidrigkeiten auch Straftaten sein und die Konsequenzen können teilweise sehr drastisch ausfallen. Viele Beschuldigte fragen sich:
Bei Verkehrsdelikten werden nach dem Gesetz häufig Strafbefehle mit zum Teil hohen Geldstrafen verhängt und nicht selten landet der Fall auch vor Gericht. Dabei darf man nicht vergessen, dass anschließend auch bittere Nebenerscheinungen auftreten können, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU). Bei einem Strafbefehl können Sie nur innerhalb zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Auch hier ist also eine schnelle Hilfe gefragt.
Damit Sie mit dem besten Ergebnis aus dieser Sache raus kommen, sollten Sie folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht raten wir Ihnen:
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Verkehrsstrafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Sachlage genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
Haben Sie einen Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe erhalten? Dann sollten Sie diesen schnellstens von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Einspruch ist oftmals vielversprechend, muss jedoch innerhalb 2 Wochen eingelegt werden.
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Bei der Strafverteidigung wegen Delikten im Straßenverkehr ist es wichtig, sowohl die tatsächlichen Geschehnisse als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Beweislage, insbesondere die Frage, ob technische Messungen oder Zeugenaussagen zuverlässig sind. Verfahrensfehler können unter Umständen zur Einstellung des Verfahrens führen.
Auch die Frage der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes des Fahrers ist entscheidend, da sich daraus unterschiedliche rechtliche Konsequenzen ergeben können.
Besonders bei schwerwiegenden verkehrsrechtlichen Delikten wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr können Führerscheinentzug, Geldstrafen oder sogar Haftstrafen drohen. Setzen Sie dabei auf eine möglichst frühe Strafverteidigung durch einen Spezialisten und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Fachanwalt auf.
Unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht verteidigen Sie bei allen Verkehrsdelikten, wie etwa:
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Köln, Essen, Hamburg, Lübeck, Greifswald, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Als erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Verkehrsstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen eines Delikts aus dem Straßenverkehr? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt.
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Das Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt und kann Bußgelder von 500 Euro oder mehr nach sich ziehen.…
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Eine Auswahl anonymisierter Verfahren aus dem Bereich Verkehrsstrafrecht, die wir für unsere Mandanten erfolgreich abgeschlossen haben.
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2024
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Last gelegt, nachdem es bei einer Fahrt zu einem Sachschaden gekommen war. Daneben stand eine Ordnungswidrigkeit wegen mangelhafter Bereifung und nicht angepasster Geschwindigkeit im Raum (§ 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO, §§ 36, 69a StVZO, § 24 StVG). Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage zur Fahrereigenschaft in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass unser Mandant das Fahrzeug geführt hatte, und hat ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Auch die Ordnungswidrigkeit wurde nicht geahndet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Seine notwendigen Auslagen trägt unser Mandant selbst.
Rheinland-Pfalz · Philipp Neumann
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Die Anklage warf unserem Mandanten vor, eine andere Verkehrsteilnehmerin durch gezielte Fahrmanöver genötigt zu haben. Ihm wurde zur Last gelegt, durch abruptes Abbremsen und das Blockieren des Überholvorgangs ein mehrfaches starkes Abbremsen erzwungen und die Zeugin so behindert zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf § 240 Abs. 1 und Abs. 2 StGB sowie § 44 StGB. Die Nötigung ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.
Ergebnis
Wir haben in der Hauptverhandlung hinterfragt, ob sich die Fahrereigenschaft unseres Mandanten überhaupt sicher feststellen lässt. Das Fahrzeug stand üblicherweise ihm zur Verfügung, konnte aber auch von anderen genutzt werden, ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt und die Zeugin konnte den Fahrer nicht identifizieren. Das Amtsgericht sprach unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen frei, weil es nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen konnte, dass er das Fahrzeug geführt hat. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Nordrhein-Westfalen · Philipp Neumann
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Unser Mandant war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Im Anschluss wurde ihm vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, § 142 StGB. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht sprach unseren Mandanten nach durchgeführter Hauptverhandlung aus tatsächlichen Gründen frei. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rheinland-Pfalz · Philipp Neumann
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2022
Ausgangslage
Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf, unser Mandant habe fahrlässig zugelassen, dass eine andere Person ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führte. Maßgeblich war § 21 Abs. 1, 2 StVG. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Der Vorwurf war zunächst im Wege eines Strafbefehls verfolgt worden.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht konnte die zur Last gelegte Tat aus tatsächlichen Gründen nicht feststellen und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Nordrhein-Westfalen · Dr. Matthias Brauer LL.M.
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2021
Ausgangslage
Nach der Anklageschrift sollte unser Mandant vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis ein Kraftrad geführt haben (§ 21 StVG). Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf die Angaben eines Zeugen, der unseren Mandanten als Führer des Fahrzeugs gesehen haben wollte.
Ergebnis
Wir haben die Zeugenangaben in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt und herausgearbeitet, dass eine weitere Aussage die Einlassung unseres Mandanten stützte, er sei lediglich mitgefahren. Das Amtsgericht hat ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da sich der Tatvorwurf nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen ließ. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Nordrhein-Westfalen · Dr. Matthias Brauer LL.M.
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2020
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Fahrer an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen zu sein, bei dem eine Person verletzt wurde, und sich anschließend vom Unfallort entfernt zu haben (§ 229 StGB, § 142 StGB). Beide Tatbestände sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die Ermittlungen richteten sich im Kern auf die Frage der Fahrereigenschaft.
Ergebnis
Wir haben die Angaben zur Identifizierung des Fahrers und die Beschreibung des Unfallfahrzeugs im Einzelnen hinterfragt und konnten aufzeigen, dass beides nicht zum Fahrzeug unseres Mandanten passte. Das Amtsgericht konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass unser Mandant das Unfallfahrzeug geführt hatte, und hat ihn von beiden Vorwürfen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
Nordrhein-Westfalen · Dr. Matthias Brauer LL.M.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
Es gibt eine Vielzahl von Verkehrsstraftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder anderen Vorschriften strafrechtlich verfolgt werden. Die wohl weitverbreitetsten Verkehrsdelikte sind:
Die möglichen Strafen sind je nach Delikt unterschiedlich. Von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen ist alles möglich. Als Orientierung dient unsere Tabelle:
| Delikt | Strafmaß |
|---|---|
| Fahren im Vollrausch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Nötigung im Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
| Fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
| Fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
| Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten |
| Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
| Kennzeichenmissbrauch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Grundsätzlich ja. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Auch dieser Aspekt muss bei einer strafrechtlichen Vertretung berücksichtigt werden. Wir beraten Sie ausführlich über alle möglichen Nebenerscheinungen von Verkehrsdelikten und erarbeiten mit Ihnen eine ideale Verteidigungsstrategie um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Bei verkehrsrechtlichen Vergehen kommt in der Regel die Rechtsschutzversicherung für entstandene Kosten, auch die des Anwalts auf. Der Rechtsschutz besteht dabei unabhängig davon, ob wegen eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehens ermittelt wird.
Bei der Verurteilung des Versicherungsnehmers wegen eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherte muss hierbei die übernommenen Kosten zurückzahlen.
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