Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2022
Anhänger ohne Führerschein - strafbar als Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wenn das Gepäck für den Camping-Urlaub oder der Einkauf im Baumarkt etwas größer ausfällt, dann erinnert sich manch einer an den Anhänger, den er sich für solche Situationen mal angeschafft hat. Doch geht das so einfach? Oder braucht man dafür extra einen Führerschein?
Antworten auf diese und andere Fragen rund um das Thema "Anhänger fahren ohne Führerschein" finden Sie in diesem Artikel.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Ab wann brauche ich für einen Anhänger einen zusätzlichen Führerschein?
- Gilt die zulässige Gesamtmasse oder das tatsächliche Gewicht eines Zuges?
- Anhänger gefahren ohne Anhängerführerschein: Welche Strafe droht?
- Anhänger überladen: Welche Strafen drohen?
- Gilt die Haftung auch für den Halter?
- Anhänger am Mofa – darf ich das?
- Kompetente Hilfe vom Anwalt für Verkehrsrecht
Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgrund eines Anhängers erhalten?
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Ab wann brauche ich für einen Anhänger einen zusätzlichen Führerschein?
Zunächst die gute Nachricht: Die Führerscheinklasse B – die für Pkw gilt – beinhaltet grundsätzlich auch die Erlaubnis zum Fahren mit einem Anhänger. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Ein schwerer Anhänger ist dann zugelassen, wenn der Pkw mit dem Hänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht übersteigt. Darüber benötigt man einen zusätzlichen Führerschein für den Anhänger.
Wer ein Fahrzeug mit Anhänger nur mit einem normalen Anhängerführerschein über 3,5 Tonnen im Straßenverkehr fährt, gilt dann als überladen. Es handelt sich in diesem Fall rechtlich um ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Über die Führerscheinklasse B gibt es weitere Fahrerlaubnisklassen, mit denen man mit seinem Fahrzeug auch größere Anhänger bzw. höhere Lasten bewegen kann. Hier sind vor allem die BE-Fahrerlaubnis und die sogenannte B96-Bescheinigung von Bedeutung. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des B-Führerscheins, die mit einem eintägigen Seminar ohne zusätzliche Führerscheinprüfung erworben werden kann. Das Gesamtgewicht kann dann bei bis zu 4.250 kg liegen.
Praktische Tabelle: Welche Anhänger darf ich mit meiner Führerscheinklasse ziehen?
Klasse | Zugfahrzeug | Gewicht / Anhänger | Gesamtgewicht |
---|---|---|---|
B | Kfz bis 3.500 kg | bis 750 kg | - |
B | Kfz bis 3.500 kg | Über 750 kg | bis 3.500 kg |
BE | Klasse B | 750 bis 3.500 kg | - |
B96 | Klasse B | 750 bis 3.500 kg | 3.500 bis 4.250 kg |
C1 | Kfz von 3.500 bis 7.500 kg | bis 750 kg | 3.500 bis 7.500 kg |
C1E | Klasse B | über 3.500 kg | bis 12.000 kg |
C1E | Klasse C1 | 750 bis 3.500 kg | bis 12.000 kg |
C | Kfz mit mehr als 3.500 kg | bis 750 kg | über 3.500 kg |
Außerdem sollte man einige weitere Regeln beachten:
- Für Kraftfahrzeuge mit Anhänger gilt ein Tempolimit von 80 km/h, sofern nicht auf Antrag von der Zulassungsstelle eine Tempo-100-Plakette vergeben wurde.
- Nicht nur der Pkw, sondern auch ein Anhänger muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung beim TÜV.
- Das Abstellen eines Anhängers an einer öffentlichen Straße ist nur für zwei Wochen erlaubt.
Gilt die zulässige Gesamtmasse oder das tatsächliche Gewicht eines Zuges?
Rechtlich ist es bedeutungslos wie der Anhänger tatsächlich beladen war. Es zählt nur die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs plus Anhänger.
Anhänger gefahren ohne Anhängerführerschein: Welche Strafe droht?
Sofern die zulässige Gesamtmasse für die Führerscheinklasse B überschritten wurde, ist das als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafbar. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) um eine Straftat.
Nach § 21 StVG Absatz 1 droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn jemand ein Kraftfahrzeug ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis führt. Im Fall von Fahrlässigkeit wird der Verstoß nach § 21 Absatz 2 StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Zusätzlich werden drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister vergeben. Auch ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug sind denkbar.
Weitere Informationen zum Thema „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ finden Sie in unserem Artikel:
Fahren ohne Führerschein? Das muss man wissen!
Anhänger überladen: Welche Strafen drohen?
Bei einer Überladung droht ein Bußgeld je nach Höhe der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts. Bei einer Überschreitung von über 5 % beträgt es laut Bußgeldkatalog 10 Euro. Es steigt dann in Schritten von 5 kg bis zu einer Überladung von über 30 kg auf 235 Euro an. Ab einer Überladung von über 20 % droht neben dem Bußgeldbescheid zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Gilt die Haftung auch für den Halter?
Ja, denn wer jemandem einen Anhänger zur Verfügung stellt, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis dafür besitzt, kann ebenfalls strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch ein Bußgeld kann dem Halter auferlegt werden.
Anhänger am Mofa – darf ich das?
Mofas fallen unter die Ausnahmen in der Fahrerlaubnisverordnung aufgrund der geringen Motorisierung. § 4 Abs. 1 Nr. definiert sie folgendermaßen: „einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas) ...“
Doch wie sieht es mit einem Mofa mit Anhänger aus? Hier gelten besondere Regeln. Grundsätzlich dürfen Fahrräder mit einem Hilfsmotor nach § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO ) Anhänger ziehen. Es ist zwar kein eigener Führerschein notwendig, doch man muss als Mofa-Fahrer mit Anhänger eine Prüfbescheinigung einer Fahrschule für das Mofa vorweisen können. Sie ist daher immer mit sich zu führen.
Darüber hinaus ist es sehr wichtig, die Anhängelast des Mofas und die Mindeststützlast zu kennen und einzuhalten. Die Angaben zur tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers (Anhängelast für das Mofa) findet man in der Betriebsanleitung. Unterschieden wird zwischen Lasten für gebremste und ungebremste Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse eines gebremsten Anhängers darf nicht über 80 kg liegen, bei einem ungebremsten Anhänger nicht über 40 kg. Die Mindeststützlast muss gemäß § 44 Abs. 3 StVZO 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen.
Hinzu kommen weitere technische Vorschriften. So darf ein Mofa-Anhänger mit Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein. Außerdem ist eine ausreichende Beleuchtung des Gespanns Pflicht. Der Anhänger muss hinten mindestens eine rote Schlussleuchte links und zwei rote Rückstrahler haben. Vorne muss mindestens links ein weißes Licht vorhanden sein. An den Seiten ist jeweils ein gelber Rückstrahler vorgeschrieben.
Nicht nötig ist dagegen ein eigenes Nummernschild für den Mofa-Anhänger, noch eine regelmäßige Hauptuntersuchung beim TÜV.
Kompetente Hilfe vom Anwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
Sie haben eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten? Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Er wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und prüfen, ob überhaupt eine Straftat gegeben ist. Falls ja, wird er auf dieser Grundlage eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln, um entweder eine Verfahrenseinstellung (ggf. gegen eine Geldauflage) zu bewirken oder eine möglichst milde Strafe zu erreichen. So spielt z. B. die Frage eine wichtige Rolle für das Strafmaß, ob fahrlässig gehandelt wurde oder Vorsatz vorlag.
Vor allem wenn man als Beschuldigter bereits mit anderen verkehrsrechtlichen Delikten in Erscheinung getreten ist, sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden. Die Konsequenzen einer mangelhaften Strafverteidigung können über eine möglicherweise noch zu verschmerzende Geldstrafe hinausgehen. Vor allem ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Wiederholungstätern ist für viele Betroffene schmerzhaft, die auf ihr Fahrzeug täglich angewiesen sind.
Sie selbst sollten bei einer Vorladung durch die Polizei keine Angaben zur Sache machen. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben und Einspruch dagegen einlegen wollen, denken Sie bitte an die kurze Frist dafür von zwei Wochen ab Zustellung.
Sie wurden von der Polizei mit einem Anhänger festgestellt, für den Sie keine Fahrerlaubnis besitzen? Dann können Sie sich gern an unsere Kanzlei wenden. Die Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten im Strafrecht und Verkehrsrecht. Sie finden unsere Kanzlei in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Rufen Sie uns an oder melden Sie sich über WhatsApp bei. Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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