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Halterduldung: Strafbarkeit gemäß § 21 StVG für den Fahrzeughalter

Halterduldung – Straftat gemäß § 21 StVG

Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2024

Das Wichtigste zur Halterduldung im Überblick:

Das Wort Halterduldung taucht immer wieder in polizeilich Schreiben auf. Im Strafgesetzbuch findet man jedoch diesen Begriff nicht.

Gemeint ist dabei der § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Dabei kann sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter strafbar machen.

Als Halter eines Kfz muss man sich vergewissern, dass der Fahrzeugführer über einen Führerschein verfügt.

Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen und empfindliche Nebenfolgen. Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und einen Anwalt kontaktieren.



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Was bedeutet Halterduldung?

05.02.2024

Das Schlagwort „Halterduldung“ taucht immer wieder in polizeilichen Schreiben auf. Man sucht einen Tatbestand dieses Namens allerdings vergeblich im Strafgesetzbuch. Der Straftatbestand, um den es hier geht, findet sich unter § 21 StVG und lautet „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Jeder weiß, dass man sich strafbar machen kann, wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr ein Fahrzeug bewegt. Aber es kann sich eben nicht nur der Fahrer strafbar machen, sondern auch der Fahrzeughalter. Hier spricht man dann von Halterduldung.




Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis?

05.02.2024

Man macht sich des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ gemäß § 21 StVG schuldig, wenn man ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr (also außerhalb des eigenen privaten Grundstücks) bewegt und

  • nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, weil man keine erworben hat;
  • nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, weil diese vorübergehend entzogen wurde;
  • ein Fahrverbot gegen einen verhängt wurde;
  • der Führerschein beschlagnahmt wurde;
  • ein etwaiger ausländischer Führerschein in Deutschland ungültig ist;

Wer einen gültigen Führerschein hat und diesen bloß zu Hause vergessen hat, macht sich nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar!




Wann macht sich der Fahrzeughalter nach § 21 StVG strafbar?

05.02.2024

Eine Strafbarkeit gemäß § 21 StVG kann aber eben nicht nur den Fahrer treffen. Wenn der Fahrer und der Halter des Fahrzeugs nicht identisch sind, hat der Halter nämlich die Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt (OLG Frankfurt NJW 65, 2312).

Wenn er dies nicht tut, wird es in der Rechtspraxis ausgesprochen kompliziert, da nun genauestens erforscht werden muss, ob der Fahrer zuvor bereits dem Halter seine Fahrerlaubnis gezeigt hat, ob der Halter dem Fahrer Besitz am Fahrzeug übertragen hat etc.

Grob gesagt (denn grob verfahren die Behörden zumeist, wenn sie dem Halter nassforsch „Halterduldung“ vorwerfen) gilt: Der Fahrzeughalter macht sich nach § 21 StVG strafbar, wenn er eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis duldet oder gar anordnet.

Die Strafbarkeit tritt ein, sobald die Fahrt angetreten wird.

Die Rechtsprechung unterscheidet hier - wie bei vielen Straftatbeständen - zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Dies wirkt sich auch auf die zu erwartenden Strafen aus.




Welche Strafen drohen bei Halterduldung?

05.02.2024

Gemäß § 21 StVG wird Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft. Dieses Strafmaß gilt für den Fahrer wie auch für den Halter, wenn diesem eine Schuld nachgewiesen werden kann.

Die konkrete Höhe der Strafe hängt von den Umständen des vorliegenden Falles ab. Verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die Vorgeschichte der Tat und Täter, das Verhalten des Halters vor und nach der Tat sowie die Unterscheidung von Fahrlässigkeit und Vorsatz spielen hierfür eine Rolle.

So ist bei Fahrlässigkeit maximal mit 180 Tagessätzen Geldstrafe oder höchstens sechs Monaten Freiheitsstrafe zu rechnen.




Folgen für den Führerschein bei einer Verurteilung wegen § 21 StVG?

05.02.2024

Der Fahrer muss damit rechnen, dass ihm eine Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auferlegt wird. Diese kann zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren dauern. Dem Fahrzeughalter droht die Einziehung des Fahrzeugs oder eine lästige Fahrtenbuchauflage.




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Halterduldung: Wie soll ich mich als Beschuldigter verhalten?

05.02.2024

Wenn Sie eine Anzeige erhalten, in der Sie der „Halterduldung“ beschuldigt werden, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihnen vorgeworfen wird, am Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Schuld zu tragen. Diese Anschuldigung kann unangenehme Folgen haben.

Um nach Ihren eigenen Möglichkeiten den Schaden begrenzt zu halten, sollten Sie unbedingt die beiden folgenden Ratschläge beherzigen:

  1. Keine Aussage tätigen.
    Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Aussageverweigerung, und Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Sie sollten dieses Recht nutzen, da jede Aussage, die Sie zur Sache machen, protokolliert und nach Möglichkeit gegen Sie verwendet wird. Wenn Sie sich durch eine unbedachte Aussage selbst belasten, etwa weil Sie zugeben, den Führerschein des Fahrers unmittelbar vor der Fahrt nicht kontrolliert zu haben, ruinieren Sie sich selbst Ihre Chancen vor Gericht.

  2. Sofort Anwalt kontaktieren.
    Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt, der sich mit Strafrecht und Verkehrsrecht auskennt. Dieser kann die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und Ihre Verteidigung übernehmen.



Anzeige wegen Halterduldung: Was kann ein Anwalt tun?

05.02.2024

Wie bereits angedeutet, ist die Strafbarkeit der Halterduldung ein kompliziertes Feld. Als Fachanwalt für Strafrecht kennt man die Spitzfindigkeiten solcher Tatbestände und kann unter Umständen durch Prüfung der Ermittlungsakte den Vorwurf entkräften und die Einstellung des Verfahrens bewirken.

Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn der Fahrer

  • gar nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat,
  • wenn der Fahrer bei vorhergegangenen Fahrten nach Wissen des Halters über eine Fahrerlaubnis verfügt hat oder
  • der Halter dem Fahrer Besitz oder Eigentum am Fahrzeug übertragen hat.

Sollte eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich sein, wird der Anwalt versuchen, dass auf Fahrlässigkeit statt auf Vorsatz erkannt wird, um das mögliche Strafmaß gering zu halten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte haben sich auf Strafrecht spezialisiert und verfügen gerade im Verkehrsstrafrecht über eine enorme Erfahrung. Mandanten werden dabei bundesweit vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Halterduldung: Strafbarkeit gemäß § 21 StVG für den Fahrzeughalter Zuletzt aktualisiert: 05.02.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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