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Verkehrsrechtsschutz bei Unfall oder Bußgeldbescheiden

Verkehrsrechtsschutz bei Unfall oder Bußgeldbescheiden

Das zahlt die Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

Unsere Kanzlei hat sich neben dem allgemeinen Strafrecht auf das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Deshalb haben erreichen uns häufig Anfragen von Personen, die eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und deshalb der Meinung vertreten, dass dadurch alle Kosten des anstehenden Verfahrens versichert sind.

Leider müssen wir die Betroffenen dann manchmal enttäuschen, weil nicht in allen Fällen die Verfahrenskosten von der Versicherung abgedeckt sind. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung aus anwaltlicherSicht beachten sollte.




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Welche Streitfälle sind von der Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht umfasst?

Eine Rechtsschutzversicherung kann verschiedene Komponenten beinhalten. Neben einem umfassenden Rechtsschutz kann man auch einen einzelnen Vertrag für den Verkehrsrechtsschutz abschließen. Was konkret abgedeckt wird, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Versicherungsvertrages ab.

Beim Rechtsschutz in Verkehrssachen sind üblicherweise folgende Kosten für Streitigkeiten im Verkehrsrecht, insbesondere nach Verkehrsunfällen, abgedeckt:

  • Gebühren des eigenen und gegnerischen Rechtsanwalts
  • Sachverständigenhonorare
  • Kosten für die Zeugenentschädigung (Fahrtkosten, Ersatz für Arbeitsausfall)
  • sonstige Gerichtskosten

Nicht umfasst ist die Haftung für Schäden beim Unfallgegner nach einem Verkehrsunfall. Dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig, die jeder Halter eines Fahrzeugs gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz abschließen muss.

Der Rechtsschutz für Verkehrssachen umfasst aber nicht nur Rechtsstreitigkeiten in Verkehrssachen im Zusammenhang mit einem Kfz (Pkw, Lkw oder Motorrad), sondern darüber hinaus auch für andere Fahrzeuge und weitere Teilnehmer am Straßenverkehr:

  • Fahrradfahrer
  • E-Scooter
  • Motorroller
  • Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Beifahrer im Taxi
  • Fußgänger

Anders als die Verkehrshaftpflicht handelt es sich beim Verkehrsrechtschutz nicht um eine Pflichtversicherung. Ob ein Abschluss sinnvoll ist, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Wer nur als Fußgänger unterwegs ist, braucht sicher keinen Rechtsschutz für das Verkehrsrecht. Für alle, die motorisiert unterwegs sind, kann sich der Versicherungsschutz aber lohnen.

Beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt.

Wichtig!
Ein Versicherer kann den Vertrag mit einem Versicherungsnehmer kündigen, wenn mehr als zwei Versicherungsfälle pro Jahr vorliegen.




Welche Kosten werden vom Rechtsschutz im Verkehrsrecht übernommen und welche nicht?

Neben klassischen Streitigkeiten um die Schuld bei Unfällen umfasst der Verkehrsrechtsschutz auch die Kostenübernahme für andere Verfahren im Zusammenhang Kraftfahrzeugen, wie etwa eine gerichtliche Auseinandersetzung um Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln bei einem Autokauf oder auch außergerichtliche Verfahren.

In vielen Fällen werden auch die Anwaltskosten beim Rechtsstreit wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder anderen Verkehrsdelikten übernommen. Nicht umfasst sind aber generell Bußgelder oder Geldstrafen. Keine Kostenübernahme gibt es auch beim Streit um den Verstoß gegen ein Halteverbot oder ein Parkverbot.




Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch bei Straftaten im Straßenverkehr?

Die Versicherung für den Verkehrsrechtsschutz übernimmt nicht die Kosten für vorsätzlich begangene Verkehrsdelikte wie z. B. illegale Straßenrennen, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Bei Fahrlässigkeit kann die Rechtsschutzversicherung aber greifen. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung an.

Aus anwaltlicher Sicht ist es immer sinnvoll, wenn durch den Rechtsschutz auch die Vertretung um Rechtsstreitigkeiten in Strafsachen mitversichert ist.




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Wie hoch sind die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz?

Die Versicherungsbeiträge beginnen laut den Angaben von Vergleichsportalen aktuell bei ca. 60 Euro jährlich. Dabei gilt es aber auch, die Leistungen beim jeweiligen Rechtsschutzversicherer im Blick zu behalten.

So sollte die Versicherungssumme (Deckungssumme) im Vertrag beachtet werden. Hier gibt es zwischen den verschiedenen Versicherern größere Unterschiede. Die Deckungssumme sollte mindestens 500.000 Euro betragen, auch wenn das zu einem im Vergleich mit billigeren Anbietern etwas höheren Versicherungssumme führen kann.

Ein wichtiger Nebenaspekt ist die Höhe der Selbstbeteiligung, die zwischen 150 und 500 Euro pro Versicherungsfall liegt. Hier sollte jeder selbst entscheiden, was er ggf. problemlos aus der eigenen Tasche zahlen kann.

Außerdem sollte beachtet werden, welche Unterschiede es beim Tarif für bestimmte Gruppen von Versicherten gibt. Es ist selbstverständlich günstiger, wenn die ganze Familie mitversichert ist. Ein Vergleich der Angebote für Verkehrsrechtsschutz bei den Rechtsschutzversicherern lohnt sich auf jeden Fall.




Kann man eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Bei fast allen Formen des Rechtsschutzes gibt es für Versicherungsnehmer eine Wartezeit. Der Verkehrsrechtsschutz bildet dabei bei den meisten Verträgen eine Ausnahme. Dann ist keine Wartezeit bei Streitigkeiten mit anderen Haltern von Fahrzeugen oder Behörden erforderlich.

Normalerweise kann eine Rechtsschutzversicherungen nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Doch beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es neben dem Verzicht aus eine Wartezeit bei manchen Rechtsschutzversicherern eine weitere Ausnahme.

Dabei kommt es auf die Versicherungsbedingungen bzw. den Tarif des Rechtsschutzversicherers an und ist meistens an die Auswahl bestimmte Verkehrsrechtsanwälte gebunden, mit denen der Versicherer zusammenarbeitet. Die Rückwirkung betrifft zudem nur einen kurzen Zeitraum, meist drei Monate nach Eintritt des Falles. Zudem ist der Versicherungsbeitrag höher als bei herkömmlichen Rechtsschutzversicherungen im Verkehrsrecht. Deshalb ist ein solcher Vertrag nur im Einzelfall sinnvoll.




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Sie haben einen Verkehrsrechtsfall und sind sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt? Dann wenden Sie sich gern an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Unsere Anwälte sind auf Verkehrsrecht spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Sie finden unsere Kanzleistandorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Nehmen Sie einfach per WhatsApp, Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich!


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Verkehrsrechtsschutz bei Unfall oder Bußgeldbescheiden Zuletzt aktualisiert: 19.05.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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