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Welche Strafe für Drogenhandel gibt es nach dem Jugendstrafrecht?

Drogenhandel im Jugendstrafrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2021

Viele Drogendelikte sind jugendtypische Straftaten. Das gilt vor allem für den Besitz und Erwerb, aber auch für den Handel mit Betäubungsmitteln. Betroffene Jugendliche und ihre Eltern fragen sich deshalb oft, welche Strafe für Drogenhandel nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochen werden kann.

Grundsätzlich gilt zunächst: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht keinen speziellen Strafrahmen für jugendliche Täter vor. Es gelten die normalen Straftatbestände der §§ 29 ff. BtMG. Bei der Strafzumessung haben die Jugendgerichte aber einen weitaus größeren Spielraum. Die Strafen fallen deshalb häufig deutlich geringer aus als bei Erwachsenen. Selbst dann, wenn ein Jugendlicher und ein Erwachsener die Tat gemeinsam begangen haben und die Vorwürfe gegen den Jugendlichen vielleicht sogar umfangreicher sind.




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Welche Voraussetzungen gibt es für eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht?

26.10.2021

Grundvoraussetzung für die Anwendung von Jugendstrafrecht ist selbstverständlich, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Jugendlichen oder Heranwachsenden handelt. Als strafmündiger Jugendlicher gilt man von 14 bis 18 Jahren, wenn man zur Zeit der Tat nach der sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Das ist bei Drogenhandel in der Regel immer der Fall.

Heranwachsender ist man von 18 bis 21 Jahren. Bei Heranwachsenden kann das Jugendstrafrecht angewendet werden, muss es aber nicht. Das Gericht hat hier nach dem Jugendgerichtsgesetz zu prüfen, ob der Beschuldigte zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelte.




Was versteht man unter Handeltreiben mit illegalen Drogen?

26.10.2021

Unter Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, umgangssprachlich Drogenhandel genannt, versteht die Rechtsprechung jedes „eigennützige Bemühen, (...) das darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich nur um eine einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt“.

In der Praxis wird der Begriff durch die Strafgerichte sehr weit ausgelegt. Zum Handeltreiben können deshalb auch Kurierfahrten, die Bunkerhaltung oder die Entgegenahme von Drogengeldern gehören.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Tatbestand Handeltreiben“ des Artikels: „Welche Strafe droht bei Verstoß gegen §§ 29 ff. BtMG?“




Welche Unterschiede bestehen bei einer Verurteilung wegen Drogenhandels zwischen Jugendlichen und Erwachsenen?

26.10.2021

Die Unterschiede liegen in der Art und in der Höhe der ausgesprochenen Strafe. Die Palette der Strafen ist im Jugendstrafrecht deutlich breiter als im Erwachsenenstrafrecht. Denkbar sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder eine Jugendstrafe. Im Jugendstrafrecht stehe der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt.

Unter Erziehungsmaßregeln versteht das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Weisungen und sogenannte Hilfen zur Erziehung. Weisungen können sich auf den künftigen Aufenthaltsort des Jugendlichen beziehen oder dass er bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen hat.

Möglich sind auch Arbeitsleistungen, die Unterstellung unter einen Betreuungshelfer, die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (z. B. ein Anti-Aggressionstraining), zum Täter-Opfer-Ausgleich, aber auch die Weisung, den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen.

Schließlich sind auch Weisungen zur therapeutischen Behandlung (heilerzieherische Behandlung, ambulante Entziehungskur) denkbar, sofern die Erziehungsberechtigten oder der gesetzliche Vertreter und bei Jugendlichen ab 16 Jahren auch der Betroffene selbst zustimmen. Bei den anderen Weisungen ist das nicht erforderlich.

Zu den Erziehungsmaßregeln des JGG gehört auch die Hilfe zur Erziehung. Formen sind die sogenannte Erziehungsbeistandschaft (meist durch Sozialpädagogen) und der Aufenthalt in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Neben den Erziehungsmitteln sieht das JGG auch Zuchtmittel vor. Das sind die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest. Sie haben nicht die gleiche Wirkung wie eine Strafe und werden deshalb nicht in das Strafregister des Bundeszentralregisters (BZR), aber in dessen Erziehungsregister eingetragen.

Die schwerste Form der Bestrafung stellt die Jugendstrafe dar. Die Jugendstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die in einer Jugendstrafanstalt verbüßt werden muss. Sie darf verhängt werden, wenn bei dem Jugendlichen oder Heranwachsenden schädliche Neigungen oder die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Die Dauer der Jugendstrafe beträgt grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre. Bei bestimmten Verbrechen kann sie auf bis zu zehn Jahre erhöht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Welche Art der Strafe erfolgt und in welcher Höhe entscheidet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls, erst recht im Jugendstrafrecht. Je umfangreicher die Tatvorwürfe sind umso höher wird auch die Strafe ausfallen. So wird beim Drogenhandel als Mitglied einer Bande und/oder mit einer Waffe eher keine Erziehungsmaßregel mehr erfolgen, sondern eine Jugendstrafe (Freiheitsstrafe).




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Was kann ein BtM-Anwalt bei Drogenhandel durch einen Jugendlichen erreichen?

26.10.2021

Angesichts der großen Bedeutung der Verurteilung eines Jugendlichen für seinen weiteren Lebensweg sollte die Strafe so ausfallen, dass der Schaden möglichst gering bleibt und der Betroffene aus dem Verfahren etwas lernt.

In BtM-Verfahren gegen Jugendliche tritt für den Strafverteidiger neben die Auseinandersetzung mit den Tatbeständen nach dem BtMG die Aufgabe hinzu, alle Punkte herauszuarbeiten, die für die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln sprechen, weil sie nicht mit einer Freiheitsstrafe verbunden sind.

Das setzt umfangreiche Erfahrungen sowohl mit dem Betäubungsmittelstrafrecht als auch mit dem Jugendstrafrecht voraus, weshalb ein Fachanwalt für Strafrecht möglichst bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens eingeschaltet werden sollte.

Im Fall eines heranwachsenden Beschuldigten kommt noch die wichtige Aufgabe hinzu, das Gericht von der Anwendung des Jugendstrafrechts zu überzeugen, wozu es in diesem Altersabschnitt – wie oben erklärt – nicht verpflichtet ist.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in vielen BtMG-Verfahren verfüge ich über die notwendige Erfahrung, um einem jugendlichen Beschuldigten und seinen Angehörigen in dieser schwierigen Situation effektiv zur Seite zu stehen. Ich bin bundesweit als Strafverteidiger tätig. Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer, auch über WhatsApp, Kontakt mit mir auf.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Welche Strafe für Drogenhandel gibt es nach dem Jugendstrafrecht? Zuletzt aktualisiert: 26.10.2021 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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