Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass Sie Drogen besitzen oder mit ihnen Handel treiben, dann wird sie ein Ermittlungsverfahren einleiten und über die Staatsanwaltschaft eine richterliche Anordnung für eine Hausdurchsuchung erwirken.
Grund für den Verdacht auf Besitz, Handel oder weitere Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist meistens die Aussage eines anderen Beschuldigten oder eines Zeugen oder die Auswertung von Daten, die im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens gewonnen wurden (zum Beispiel nach der Bestellung von Drogen im Darknet oder durch Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
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- Welche Voraussetzungen gibt es für eine Hausdurchsuchung wegen Drogen?
- Wann findet eine Hausdurchsuchung wegen Drogen statt?
- Wie ist der Ablauf einer Hausdurchsuchung?
- Kann eine Hausdurchsuchung auch in meiner Abwesenheit durchgeführt werden?
- Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung gewaltsam in meine Wohnung eindringen?
- Kann man Schadensersatz für Schäden durch die Hausdurchsuchung verlangen?
- Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung?
- Wonach sucht die Polizei bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen?
- Welche Folgen hat eine Hausdurchsuchung bei Verstößen gegen das BtMG?
- Was muss ich nach einer Hausdurchsuchung tun?
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Hausdurchsuchung wegen Drogen?
Voraussetzungen einer Hausdurchsuchung:
Rechtliche Voraussetzung einer richterlichen Anordnung für eine Hausdurchsuchung ist ein begründeter Verdacht auf den Besitz von Drogen.
Im Ausnahmefall (wegen „Gefahr im Verzug“) kann auch die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung anordnen. Sollte eine Hausdurchsuchung nicht zur Sicherstellung von Beweismitteln sondern zur Ergreifung eines Tatverdächtigen durchgeführt werden, dann bedarf es keines Durchsuchungsbeschlusses, sondern eines Haftbefehls.
Wann findet eine Hausdurchsuchung wegen Drogen statt?
Wann Hausdurchsuchungen stattfinden dürfen:
Die Uhrzeit für Hausdurchsuchungen ist gesetzlich in § 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. Eine Hausdurchsuchung darf im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr stattfinden und im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Der Wochentag spielt keine Rolle, eine Hausdurchsuchung kann also auch am Wochenende erfolgen.
Bei der Beschränkung der Tageszeit gibt es Ausnahmen im Fall der Verfolgung auf frischer Tat, bei „Gefahr im Verzug“ und der Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen. In diesen Fällen kann eine Hausdurchsuchung auch in der Nacht erfolgen.
In der Regel findet eine Hausdurchsuchung in den frühen Morgenstunden statt, um die Überraschung des Betroffenen für die weiteren Ermittlungen zu nutzen.
Wie ist der Ablauf einer Hausdurchsuchung?
Ablauf einer Hausdurchsuchung:
Eine Hausdurchsuchung erfolgt immer unangekündigt. Sie findet im Fall des Verdachts von Drogenbesitz oder Handel mit Betäubungsmitteln meistens in der Wohnung statt, kann aber auch am Arbeitsplatz erfolgen oder an beiden Orten. Die Polizei bringt bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen meistens einen Drogenspürhund mit.
Es werden alle Räumlichkeiten nach belastendem Material durchsucht. Unter Räumlichkeiten ist nicht nur die Wohnung selbst gemeint, sondern auch Nebenräume wie Keller, Speicher, Garage, Schuppen, Kfz usw.
Bei der Hausdurchsuchung in einer Wohngemeinschaft (WG) werden neben dem Zimmer des Beschuldigten auch die gemeinschaftlich genutzten Räume durchsucht.
Die Örtlichkeiten sowie alle eventuellen Funde werden von der Polizei dokumentiert. Das sichergestellte Beweismaterial wird beschlagnahmt und im weiteren Ermittlungsverfahren gegen Sie verwendet. Sie haben am Ende einer Hausdurchsuchung Anspruch auf die Aushändigung des Protokolls einschließlich der Liste der beschlagnahmten Gegenstände.
Kann eine Hausdurchsuchung auch in meiner Abwesenheit durchgeführt werden?
Muss ich bei einer Hausdurchsuchung anwesend sein?
Für die Durchführung einer Hausdurchsuchung ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht erforderlich. Falls Sie nicht vor Ort sind, wird die Polizei einen Zeugen hinzuziehen. Das kann z. B. ein Nachbar sein oder ein mitgebrachter Mitarbeiter der Kommunalverwaltung.
Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung gewaltsam in meine Wohnung eindringen?
Gewaltsames Eindringen bei Hausdurchsuchungen:
Falls Sie nicht anwesend sind oder das Öffnen der Tür verweigern, darf die Polizei gewaltsam in Ihre Wohnung eindringen. Sie kann die Tür aufbrechen oder sie durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. In der Wohnung selbst dürfen auch verschlossene Schranktüren, Schubladen usw. aufgebrochen werden.
Kann man Schadensersatz für Schäden durch die Hausdurchsuchung verlangen?
Schadensersatz nach Hausdurchsuchungen:
Bei einer gewaltsamen Öffnung der Wohnungstür entstehen oft Schäden. Einen solchen Schaden kann man sich ersetzen lassen, wenn später das Verfahren eingestellt wird, ein Freispruch erfolgt oder das Hauptsacheverfahren vor Gericht nicht eröffnet wird.
Betroffenen steht ein Anspruch auf Entschädigung ab einer Schadenshöhe von 25 Euro zu. Der Schadensersatzanspruch muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Amtsgericht geltend gemacht werden.
Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung?
Tipps für die Hausdurchsuchung vom Anwalt:
Eine Hausdurchsuchung, zumal in den frühen Morgenstunden, kommt in den meisten Fällen für den Beschuldigten überraschend. Diesen Umstand nutzt die Polizei gern für ihre Ermittlungen.
10 Regeln für den Beschuldigten bei einer Hausdurchsuchung:
- Bleiben Sie ruhig, auch wenn es Ihnen schwerfällt.
- Öffnen Sie der Polizei die Tür und lassen Sie die Beamten herein.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
- Leisten Sie während der Hausdurchsuchung keinen Widerstand und behindern Sie die Ermittler nicht bei ihrer Arbeit. Sie sind aber nicht verpflichtet, ihnen aktiv zu helfen und sollten das auch nicht tun.
- Sie müssen keine Passwörter herausgeben. Sofern Sie mit Sicherheit wissen, dass sich auf einem Datenträger kein belastendes Material befindet, können Sie das Passwort ausnahmsweise nennen. Damit verhindern Sie unter Umständen die Beschlagnahme des Datenträgers.
- Verweigern Sie auf jeden Fall jegliche Aussage zu den Tatvorwürfen.
- Ziehen Sie nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens als Zeugen hinzu, z. B. einen Nachbarn.
- Kontaktieren Sie möglichst sofort einen Anwalt.
- Notieren Sie den Ablauf der Hausdurchsuchung und die Liste der https://www.die-anwalts-kanzlei.de/arzneimittel-aus-dem-ausland-vom-zoll-beschlagnahmt-welche-strafe-droht/en Gegenstände (unabhängig von der Liste, die Ihnen die Polizei am Ende aushändigen muss).
- Lassen Sie sich die Dienstnummern der Polizeibeamten, eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Protokolls der Hausdurchsuchung geben.
Wonach sucht die Polizei bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen?
Suchverhalten der Behörden:
Zweck einer Hausdurchsuchung ist die Sicherstellung von Beweismitteln. Das umfasst alle Informationen, die darauf hindeuten, dass Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Dazu zählen nicht nur die Drogen selbst, sondern auch Zubehör wie Verpackungsmittel, Feinwaagen oder – im Fall von Cannabis – Anbaumaterialien für die Plantage. Aber auch hohe Bargeldmengen können für die Ermittler von Interesse sein, weil sie ein Indiz für das Handeltreiben mit Drogen sind.
Von großer Bedeutung als Beweismittel sind auch elektronische Datenträger, auf denen sich Informationen über den Besitz oder den Handel mit Betäubungsmittel befinden könnten, z. B. Chat-Verläufe.
Datenträger, Computer, Mobiltelefone usw. dürfen zur Entschlüsselung mitgenommen werden, wenn diese passwortgesichert sind. Sie erhalten sie – leider oft erst nach längerer Zeit – zurück, sofern es sich nicht um sogenannte Tatmittel handelte. Ein Tatmittel kann z. B. ein Smartphone sein, über das Bestellungen für Drogen entgegengenommen wurden.
Zulässig sind auch sogenannte Zufallsfunde. Das sind Beweismittel, die in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Tatvorwurf stehen, der zur Hausdurchsuchung geführt hat, aber einen Verstoß gegen andere Strafvorschriften belegt. Eine gezielte Suche danach ist aber nicht zulässig.
Welche Folgen hat eine Hausdurchsuchung wegen eines Verstoßes gegen das BtMG?
Folgen nach der Hausdurchsuchung:
Sofern Drogen bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden, müssen Sie mit einer Anklage wegen Verstoßes gegen das BtMG rechnen.
Bereits beim Besitz von geringen Mengen Drogen kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. In leichten Fällen ist es jedoch möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Das Strafmaß richtet sich insbesondere nach der Schwere des Vergehens.
Ziel einer Hausdurchsuchung ist es auch, den Umfang des Besitzes von Drogen oder Handeltreibens mit Betäubungsmitteln genauer festzustellen, was für eine spätere Strafe von großer Bedeutung ist. Werden z. B. Drogen in Mengen gefunden, die den Eigenbedarf übersteigen oder wird Zubehör gefunden, dann begründet das für die Polizei den Verdacht auf Handel mit Drogen. Stellen die Ermittler fest, dass sie eine Cannabis-Plantage betreiben, dann wird man grundsätzlich eine Verkaufsabsicht annehmen.
Hinsichtlich der Folgen erheblich sein können auch Funde von sogenannten gefährlichen Gegenständen wie einem Baseballschläger oder einem Messer. Erst recht gilt das natürlich für Schreckschusspistolen, Elektroschocker oder Schlagringe. Man wird Ihnen dann bewaffneten Handel vorwerfen, der deutlich höher bestraft wird als bloßer Besitz oder „einfaches“ Handeltreiben.
Falls keine Drogen bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden bedeutet das nicht automatisch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, da die Polizei noch über andere Beweismittel verfügen kann. Welche das im Einzelnen sind, kann nur durch Einsicht in die Ermittlungsakte festgestellt werden, die nur ein Anwalt erhält. Deshalb ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht auch dann sinnvoll, wenn bei der Hausdurchsuchung keine Drogen gefunden wurden.
Was muss ich nach einer Hausdurchsuchung tun?
Verhalten nach der Hausdurchsuchung:
Spätestens jetzt sollten Sie schnell Kontakt zu einem BtM-Anwalt aufnehmen und ihm alle Aufzeichnungen übergeben, die Sie während der Hausdurchsuchung gemacht bzw. am Ende erhalten haben. Er kann dann die Situation realistisch einschätzen und die Hausdurchsuchung auch auf formelle Fehler prüfen.
Vor allem aber kann ein BtM-Anwalt dafür sorgen, dass das Strafmaß so niedrig wie möglich ausfällt. Im allerbesten Fall (sofern es eine mangelhafte Beweislage hergibt) kann er sogar eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen.
Ich habe schon zahlreiche BtM-Verfahren geführt und dabei viele Mandanten vertreten, bei denen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hatte. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen bundesweit zur Verfügung und übernehme den weiteren Kontakt mit den Ermittlungsbehörden für Sie. Melden Sie sich einfach bei mir über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer, gern auch über WhatsApp.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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