Changa enthält DMT – ein halluzinogenes Betäubungsmittel, das in Deutschland dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) unterliegt und somit verboten ist.
Der Konsum selbst ist nicht strafbar der Besitz oder Handel hingegen schon.
Schon geringe Mengen können ein Ermittlungsverfahren auslösen und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Wer eine Strafanzeige wegen Changa oder DMT erhält, sollte sofort einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für BtM - Drogenstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was ist Changa?
- Wie wirkt eine Changa-Rauchmischung?
- Ist der Konsum von Changa in Deutschland legal oder illegal?
- Welche Strafen drohen beim Besitz oder Handel mit Changa (DMT)?
- Wie sollte ich mich als Beschuldigter in einem Drogenverfahren verhalten?
- Strafanzeige wegen Changa oder DMT erhalten? Jetzt anwaltliche Hilfe sichern!
Was ist Changa?
Changa ist eine psychedelische Rauchmischung aus DMT (Dimethyltryptamin) in Pulverform und verschiedenen Kräutern. Sie wird meist in Ritualen und spirituellen Séancen, aber auch auf Festivals konsumiert. Aufgrund der intensiven Wirkung gilt Changa jedoch nicht als klassische Partydroge.
Das DMT wird in Pulverform mit getrockneten Kräutern wie etwa Damiana oder Passionsblume vermischt und so in eine rauchbare Form gebracht. Dimethyltryptamin ist als Freebase nicht direkt rauchbar, sondern muss – beispielsweise in einer Glaspfeife – verdampft werden, damit der Wirkstoff nicht vollständig verbrennt.
Häufig werden Kräuter verwendet, die sogenannte Monoaminoxidase-Hemmer (MAO-Hemmer) enthalten. Diese verlängern oder verstärken die Wirkung des DMT, das als eines der stärksten bekannten Halluzinogene gilt. Changa wird deshalb auch als „rauchbares Ayahuasca“ bezeichnet, da dieser südamerikanische Pflanzensud dieselben Wirkstoffe enthält.
Wie wirkt eine Changa-Rauchmischung?
Die Wirkung von Changa verursacht eine kurzzeitige Euphorie, den Verlust des Zeitgefühls sowie intensive optische und akustische Halluzinationen. Häufig wird der Eindruck einer Trennung von Geist und Körper, einer Auflösung des „Ichs“ oder sogar einer nahtodähnlichen Erfahrung beschrieben.
Changa ohne MAO-Hemmer wirkt in der Regel zwischen 15 Minuten und einer Stunde. Diese vergleichsweise kurze Zeitspanne kann subjektiv jedoch als „Ewigkeit“ empfunden werden. Werden MAO-Hemmer hinzugefügt, kann die Wirkung auf bis zu zwei bis drei Stunden verlängert werden.
Zu den möglichen Nebenwirkungen des Konsums zählen unter anderem Erbrechen, Blutdruck- und Herzrhythmusstörungen, epileptische Anfälle, Kopfschmerzen, starke Verwirrung bis hin zu Panikattacken sowie in der Nachwirkung anhaltende Störungen der Realitätserkennung, Traumata oder Psychosen. Wie bei allen psychedelischen Substanzen kann ein unachtsamer Umgang zu verstörenden Erlebnissen führen.
Die Dosis für eine vollwertige Erfahrung mit Changa liegt höher als beim Verdampfen der Reinform von DMT. Der Wirkstoff ist im Blut etwa 24 Stunden und im Urin ungefähr eine Woche lang nachweisbar.
Ist der Konsum von Changa in Deutschland legal oder illegal?
Der Hauptwirkstoff von Changa, das DMT (Dimethyltryptamin), gilt als halluzinogenes Betäubungsmittel und unterliegt damit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Wie bei vielen anderen Substanzen ist der reine Konsum zwar nicht strafbar, jedoch nahezu jede andere Form des Umgangs damit.
Das bedeutet: Wer Changa konsumiert, macht sich theoretisch nicht durch den Konsum selbst strafbar – allerdings ist bereits der Besitz strafbar. Da man Changa zum Rauchen oder Verdampfen zwangsläufig kurzzeitig besitzen muss, führt der Konsum in der Praxis regelmäßig zu einem Verstoß gegen das BtMG.
Welche Strafen drohen beim Besitz oder Handel mit Changa (DMT)?
Für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht § 29 BtMG grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor. Die konkrete Strafhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, also etwa nach der sichergestellten Menge des DMT, der Art des Vergehens sowie nach möglichen Vorstrafen der beschuldigten Person.
In besonders schweren Fällen kann sich der Strafrahmen gemäß § 29a BtMG auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Das ist etwa dann der Fall, wenn in organisierter Form mit Drogen Handel betrieben oder Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben werden.
Darüber hinaus können neben der eigentlichen Strafe weitere Konsequenzen drohen – etwa der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn die Tat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder der Drogenkonsum als charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen gewertet wird.
Wie sollte ich mich als Beschuldigter in einem Drogenverfahren verhalten?
Bei Drogendelikten kommt es häufig vor, dass die Ermittlungsbehörden eine Hausdurchsuchung beim Verdächtigen anordnen – in der Hoffnung, dort Beweismaterial sicherstellen zu können. Viele Betroffene erfahren von einem gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren erst in dem Moment, wenn morgens die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht.
- Schweigen ist Ihr gutes Recht.
Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht, die Aussage zu verweigern. Wenn Sie keine Angaben machen möchten, müssen Sie auch nicht zu einer polizeilichen Anhörung erscheinen. Dieses Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Sie sollten von diesem Recht unbedingt Gebrauch machen, um zu vermeiden, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten. - Frühzeitig einen Anwalt einschalten.
Auch wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt, wird in der Regel zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung aufzubauen, sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte und prüft die Beweislage. Im besten Fall kann der Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Strafanzeige wegen Changa oder DMT erhalten? Jetzt anwaltliche Hilfe sichern!
Die Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist auf die Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert und vertritt Mandanten bundesweit. Unsere erfahrenen Strafverteidiger unterstützen Sie kompetent bei Ermittlungen oder Anklagen im Zusammenhang mit Changa, DMT oder anderen illegalen Substanzen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte unterhält Zweigstellen in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München und ist somit auch in Ihrer Nähe erreichbar. Schildern Sie uns Ihren individuellen Fall – Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und erfahren, welche Verteidigungsstrategien in Ihrem Fall möglich sind.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.







