Verfahren eingestellt
Einstellung nach Durchsuchung bei einem Vorwurf nach § 184c StGB
Jugendpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Nach einer Durchsuchung stand die Verbreitung jugendpornografischer Inhalte im Raum. Das Verfahren wurde eingestellt, das sichergestellte Mobiltelefon wird zurückgegeben.
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Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte ermittelt, insbesondere wegen Verbreitung nach § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB. Grundlage war ein Durchsuchungsbeschluss.
Ergebnis
Wir haben die Auswertung der sichergestellten Geräte und die Tragfähigkeit des Verdachts hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das sichergestellte Mobiltelefon wird an unseren Mandanten herausgegeben.
Nordrhein-Westfalen · Philipp Neumann
Verfahren eingestellt
Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung jugendpornografischer Inhalte eingestellt
Jugendpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt.
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Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Verbreitung jugendpornografischer Inhalte nach § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB ermittelt.
Ergebnis
Wir haben nach Akteneinsicht dargelegt, dass sich eine Verbreitungshandlung nicht tragfähig feststellen lässt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Mecklenburg-Vorpommern · Max Bartusch LL.M.
Verfahren eingestellt
Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung eingestellt
Politisches Strafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Volksverhetzung ermittelt und sein Mobiltelefon beschlagnahmt. Das Verfahren wurde eingestellt, das Gerät wird herausgegeben.
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Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde nach einer Anzeige wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB ermittelt. Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmten dabei sein Mobiltelefon als mögliches Beweismittel. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben nach Akteneinsicht aufgezeigt, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zugleich wurde die Herausgabe des beschlagnahmten Mobiltelefons verfügt. Eine Verurteilung ist nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Brandenburg · Max Bartusch LL.M.
Verfahren eingestellt
Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs kinderpornografischer Inhalte eingestellt
Kinderpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
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Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Besitzes oder Sichverschaffens kinderpornografischer Inhalte nach § 184b Abs. 3 StGB ermittelt. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Nach Auswertung der Ermittlungsakte haben wir für unseren Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung genommen. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Nordrhein-Westfalen · Philipp Neumann
Verfahren eingestellt
Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO bei einem Vorwurf nach § 184b StGB
Kinderpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Der Vorwurf lautete auf Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Nach unserer Stellungnahme hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt.
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Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB ermittelt. Der Vorwurf umfasste sowohl die Verbreitung nach Absatz 1 als auch den Besitz nach Absatz 3. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben die Ermittlungsakte ausgewertet und die tatsächlichen Grundlagen des Verdachts hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Nordrhein-Westfalen · Philipp Neumann
Verfahren eingestellt
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen besonders schweren Betruges
Wirtschaftsstrafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Unserem Mandanten wurde ein besonders schwerer Fall des Betruges vorgeworfen, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
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Ausgangslage
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war der Vorwurf eines besonders schweren Falles des Betruges nach § 263 Abs. 3 StGB. Der Strafrahmen reicht hier von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Eine Anklage wurde nicht erhoben.
Ergebnis
Wir haben nach Akteneinsicht dargelegt, dass sich der Verdacht in tatsächlicher Hinsicht nicht tragen lässt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Schleswig-Holstein · Philipp Neumann
Verfahren eingestellt
Geldwäscheverfahren mangels Tatverdachts eingestellt
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Geldwäsche ermittelt. Nach unserer Stellungnahme stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
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Ausgangslage
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Geldwäsche nach § 261 StGB ermittelt, auch in der leichtfertigen Begehungsform nach Absatz 6. Im Raum stand der Vorwurf, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte verschleiert zu haben. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben die Herkunft der betroffenen Vermögenswerte aufgearbeitet und gegenüber der Staatsanwaltschaft dargestellt. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Brandenburg · Max Bartusch LL.M.
Verfahren eingestellt
Ermittlungsverfahren wegen jugendpornografischer Inhalte eingestellt
Jugendpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Der Vorwurf lautete auf Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Inhalte, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das Verfahren wurde ohne Anklage eingestellt.
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Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Verbreitung und jedenfalls Besitzes jugendpornografischer Inhalte nach § 184c Abs. 3 StGB ermittelt. Die Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage nach Akteneinsicht im Einzelnen hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Brandenburg · Max Bartusch LL.M.
Verfahren eingestellt
Einstellung des Verfahrens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Politisches Strafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Vorgeworfen wurden das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eine Beleidigung. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
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Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB sowie eine Beleidigung nach § 185 StGB vorgeworfen. § 86a StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, § 185 StGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift aufgezeigt, dass die Voraussetzungen beider Tatbestände nicht tragfähig belegt sind. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zu einer Anklage kam es nicht. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Brandenburg · Max Bartusch LL.M.