Anwälte bei Geldwäsche
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit bei allen Anschuldigungen rund um Geldwäsche.
Wird Ihnen das Waschen von Geld vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger für Geldwäsche.
Unsere Anwälte haben sich auf Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert. Nutzen Sie diese Kompetenz und Erfahrung für Ihr Verfahren.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
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Ihnen wird Geldwäsche vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Bei Geldwäsche erfahren Beschuldigte meist durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einer Festnahme von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Bei Geldwäsche droht eine Freiheitsstrafe. Leichtfertigkeit ist im Umgang mit einer solchen Straftat nicht angebracht. Sie sollten nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für Geldwäsche raten wir Ihnen:
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen oder zu relativieren. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Strafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Der Vorwurf der strafbaren Geldwäsche ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die weitreichende strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Deutschland regelt § 261 StGB (Strafgesetzbuch) den Gegenstand der Geldwäsche und ahndet die Verschleierung der Herkunft illegal erworbener Vermögenswerte. Betroffene sehen sich nicht nur strafrechtlichen Ermittlungen, sondern oft auch öffentlichen und beruflichen Reputationsschäden ausgesetzt. Eine effektive und frühzeitige Verteidigung ist daher unerlässlich.
Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung in Geldwäscheverfahren und auf Taten im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz spezialisiert und bietet Ihnen umfassende Unterstützung, wenn Sie mit solchen Straftaten konfrontiert werden. Oft sind die Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche komplex und von einer Vielzahl von Beweisen und rechtlichen Fragen geprägt. Wir setzen unsere Erfahrung und Expertise im Strafrecht ein, um die Vorwürfe detailliert zu prüfen und die besten Verteidigungsstrategien für Sie zu entwickeln.
Einer der wichtigsten Schritte in Geldwäscheverfahren ist die sorgfältige Analyse der Ermittlungsakten sowie die Überprüfung der Beweisführung. Oftmals können Unklarheiten bei der Herkunft der Gelder oder Verfahrensfehler zu Ihren Gunsten genutzt werden. Unser Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig einzustellen oder eine möglichst geringe Strafe zu erreichen, falls ein Verstoß gegen das StGB nicht vollständig auszuräumen ist.
Sollten Sie in strafbaren Zusammenhängen im illegalen Umgang mit Geld beschuldigt werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen kompetent und diskret zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die negativen Auswirkungen eines Strafverfahrens so gering wie möglich zu halten.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Köln, Essen, Hamburg, Lübeck, Greifswald, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Als erfahrene Anwälte bei Geldwäsche sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Strafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Eine Auswahl anonymisierter Verfahren aus dem Bereich Geldwäsche, die wir für unsere Mandanten erfolgreich abgeschlossen haben.
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Geldwäsche nach § 261 StGB ermittelt, auch in der leichtfertigen Begehungsform nach Absatz 6. Im Raum stand der Vorwurf, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte verschleiert zu haben. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben die Herkunft der betroffenen Vermögenswerte aufgearbeitet und gegenüber der Staatsanwaltschaft dargestellt. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Brandenburg · Max Bartusch LL.M.
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten bestand der Verdacht der Geldwäsche nach § 261 StGB.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift dargestellt, wie sich die beanstandeten Vorgänge erklären lassen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und dies damit begründet, dass kein begründeter Tatverdacht mehr besteht. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Hessen · Max Bartusch LL.M.
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten bestand der Verdacht der Geldwäsche nach § 261 StGB.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift die wirtschaftlichen Hintergründe der beanstandeten Zahlungen dargestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Bayern · Olaf Beismann LL.M.
Geldwäsche · Amtsgericht · 2025
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde leichtfertige Geldwäsche in mehreren Fällen nach § 261 StGB zur Last gelegt, weil er betrügerisch erlangte Gelder weitergeleitet haben soll. Für die leichtfertige Geldwäsche sieht § 261 Abs. 5 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Im Raum stand zudem eine Einziehungsentscheidung.
Ergebnis
Wir haben die Umstände der Geldbewegungen und die Frage der Leichtfertigkeit in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Gericht konnte sich von einem leichtfertigen Handeln unseres Mandanten nicht überzeugen und hat ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Eine Einziehung wurde nicht angeordnet, da eine Entreicherung nach § 73e Abs. 2 StGB vorlag. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen unseres Mandanten wurden der Staatskasse auferlegt.
Bayern · Olaf Beismann LL.M.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
Geldwäsche wird gemäß dem Gesetz § 261 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. In schweren Fällen, wie bei bandenmäßiger Geldwäsche, kann die Strafe bis zu zehn Jahren betragen. Ob man mit einer Geldstrafe davonkommt, hängt natürlich von der Schwere des Deliktes, dem Vorsatz und der Nachweisbarkeit von illegalen Transaktionen und rechtswidrigen Handlungen im Bezug auf Vermögenswerte ab. Leichtfertigkeit ist also angesichts der hohen Strafen bei Taten im rechtswidrigen Umgang mit Geld nicht angebracht. Die Staatsanwaltschaft kennt da oft keine Gnade.
Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine Aussagen machen, bevor Sie einen Rechtsanwalt konsultiert haben. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Bei einem Verdacht sollten Sie auf keinen Fall auf eigene Faust handeln und versuchen, etwaige kriminelle Handlungen zu verschleiern. Selbst wenn Sie nur nach dem Gesetz legal gehandelt haben, sollten Sie nichts ohne die Beratung eines Strafrechtsanwaltes unternehmen.
Am besten sofort, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren, sei es durch eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder andere Hinweise. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden.
Ein spezialisierter Anwalt prüft die Ermittlungsakten, analysiert die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um das Verfahren möglichst frühzeitig zu Ihren Gunsten zu beeinflussen oder das Strafmaß zu minimieren.
Auch wenn Sie unschuldig im Sinne des Strafrechts sind, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Unschuld zu beweisen und das Verfahren schnellstmöglich zu beenden. Versuchen Sie nicht, sich aus der Sache durch eine Aussage rauszureden. Das kann ohne Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalt nach hinten losgehen.
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