Strafe bei illegalem Waffenbesitz nach dem Waffengesetz
Neben Schusswaffen oder Kriegswaffen fallen viele weitere Gegenstände unter das Waffengesetz und sind mit empfindlichen Strafen belegt. In Deutschland sind beispielsweise viele…
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Wird Ihnen eine Straftat mit Waffen vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Waffen-Strafrecht kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger bei Waffendelikten.
Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Viele Beschuldigte erfahren durch eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahmung von den Anschuldigungen. Wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder ein Delikt mit einer Waffe vorgeworfen wird, stellen sie sich bestimmt folgende Fragen:
Bei Waffendelikten drohen empfindliche Strafen. Nehmen Sie die Vorwürfe deshalb nicht auf die leichte Schulter, sondern beachten Sie folgende Punkte.
Als erfahrene Anwälte bei Waffendelikten raten wir Ihnen:
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Waffen-Strafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Das deutsche Waffenrecht ist kompliziert und unterliegt einer ständigen Veränderung. Es gibt nur wenige Rechtsgebiete, die so häufig Gesetzesänderungen – meistens Verschärfungen – erleben wie das Waffengesetz (WaffenG). Zudem sind zahlreiche vermeintlich eher ungefährliche Waffen von Verboten betroffen, wie etwa ein Wurfstern oder ein Butterflymesser. Dadurch verstoßen nicht wenige unbewusst gegen das Waffenrecht.
Neben der Verfolgung von Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten von Waffenbesitzern sind es oft auch Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten wegen des Besitzes, Mitsichführens oder auf den Verkauf von verbotenen Waffen, die zu einer Anzeige führen. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei Verstößen schnell und unkompliziert.
Wird man Beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, erfährt man häufig durch eine Hausdurchsuchung oder einer Vorladung der Polizei von dem Ermittlungsverfahren. Doch auch Zufallsfunde bei Grenzübertritt, einer Fahrzeugkontrolle oder auch einer Taschenkontrolle führen oft zu einer Anklage wegen dem Besitz von verbotenen Waffen. Dabei ist den Betroffenen in vielen Fällen gar nicht bewusst, dass sie eine illegale Waffe mit sich führen.
Viele Messer (z. B. Faustmesser, Butterflymesser), Wurfsterne, bestimmte Elektroschocker und auch Teleskopschlagstöcke sind in Deutschland verbotene Gegenstände. Selbst wenn Sie in ausländischen Onlineshops oder auch an grenznahen Ständen verkauft werden. Bereits bei diesen Gegenständen können empfindliche Strafen verhängt werden.
Haben Sie von einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes gegen Sie erfahren oder wurde ein verbotener Gegenstand bei Ihnen gefunden, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt aufnehmen. Machen Sie bis dahin auf keinem Fall eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Anwälte für Waffen-Strafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Waffenstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Neben Schusswaffen oder Kriegswaffen fallen viele weitere Gegenstände unter das Waffengesetz und sind mit empfindlichen Strafen belegt. In Deutschland sind beispielsweise viele…
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Der Begriff „Waffe“ wird gleich in § 1 des WaffenG definiert. Man unterscheidet dort in Absatz 2 unter Nummer 1 in „Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände“ und unter Nummer 2 in tragbare Gegenstände, die a) „ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“ oder b) „die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
In Absatz 3 folgt dann eine weitere wichtige Definition: „Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.“
Schließlich verweist Absatz 4 auf nähere Regelungen zum Begriff der Waffen und der Munition sowie zu Arten des Umgangs und weiteren waffenrechtlichen Begriffen in der Anlage 1 zum WaffenG.
Das WaffenG sieht in den §§ 51 und 52 verschiedene Strafrahmen vor, abhängig davon, gegen welche Vorschrift des Gesetzes konkret verstoßen wurde. Der Umgang mit verbotenen Waffen wird mit einer Freiheitsstrafe entweder von sechs Monaten oder einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei Fahrlässigkeit muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gerechnet werden.
Außerdem enthält § 53 WaffenG noch einen umfangreichen Katalog mit Ordnungswidrigkeiten. Sie können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Ein Anwalt kann gleich zu Beginn einschätzen, welche ungefähre Strafe droht. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und beantragt Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt erhält Einsicht in die Ermittlungsakte und kann dadurch die Beweislast überprüfen. Im besten Fall kann durch einen Anwalt früh eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Kommt es zum Gerichtsprozess oder zu einem Strafbefehl, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung bei Waffendelikten an Ihrer Seite haben.
Wenn Sie ein Problem rund um das Waffenrecht haben, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen mit, was voraussichtlich auf Sie zukommen wird. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, für eine individuelle und kostenlose Ersteinschätzung!
Auch bei Strafsachen wegen Waffenbesitz oder Waffenhandel richtet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Aufwand sind hierbei die Kosten selbstverständlich unterschiedlich. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hier besprechen wir auch sämtliche Kosten, die im Zuge der Strafsache auf Sie zukommen.
Sie können sich keinen Anwalt leisten? Auch hier kann es Wege und Möglichkeiten geben. Ratenzahlungen oder auch eine Pflichtverteidigung sind gängige Mittel. Sprechen Sie uns darauf an.
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