Anscheinswaffen sind täuschend echt aussehende Nachbildungen von Schusswaffen, deren offenes Tragen („Führen“) in der Öffentlichkeit nach § 42a WaffG verboten ist, um eine Bedrohung anderer zu vermeiden.
Das Führen einer Anscheinswaffe ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 10.000€, und die Polizei kann die Waffe einziehen.
Ein Anwalt kann helfen, Bußgeldbescheide anzufechten oder die Strafe zu reduzieren, insbesondere bei hohen Geldstrafen.
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- Einleitung – Bringen mich Spielzeug- oder Dekowaffen in den Knast?
- Was ist eine Anscheinswaffe?
- Was fällt im Einzelnen unter den Begriff der Anscheinswaffe?
- Anscheinwaffen: Was ist nun genau verboten bzw. strafbar?
- Ausnahmen: Hier dürfen Anscheinwaffen geführt werden
- Welche Strafen drohen, wenn man mit einer Anscheinswaffe erwischt wird?
- Bußgeld erhalten: Kann mir ein Anwalt helfen?
Bringen mich Spielzeug- oder Dekowaffen in den Knast?
Spielzeug ist im Internet schnell bestellt. Für einen Politiker in der Schweiz wurde das nun aber teuer! Umgerechnet fast 7.000€ Geldbuße wurden fällig, nach dem dieser für seine Kinder zwei Wasserpistolen über das Portal „temu“ geordert hatte. Der Vorwurf: fahrlässige widerrechtliche Einfuhr von Waffen. Ob sowas auch in Deutschland droht, das klärt unser Rechtstipp!
Ohne jede Wertung muss man feststellen: Waffen strahlen auf viele Menschen einen großen Reiz aus. Doch da dieses „Vergnügen“ in der Bundesrepublik kaum jemandem offensteht, greifen Waffenfreunde zu sogenannten Anscheinswaffen.
Aber kann es ein Verstoß gegen das Waffengesetz sein, mit Spielzeugwaffen zu hantieren? Als Laie würde man wohl denken, dass das gar nicht geht. In diesem Artikel erfahren Sie, was im Umgang mit Anscheinswaffen zu beachten ist.
Was ist eine Anscheinswaffe?
Der Begriff der „Anscheinswaffe“ ist eher weniger geläufig. Er bezeichnet zunächst neutral einen Gegenstand, der den Anschein einer Waffe hat. Ob es sich dann tatsächlich um eine Waffe handelt – oder eben nicht - bliebe also offen.
Gemeint sind im Sinne des Waffengesetzes (§ 42a WaffG) aber allein Nachbauten von Schusswaffen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die so täuschend echt aussehen, dass sie von einer tatsächlich schussfähigen Schusswaffe nur schwer zu unterscheiden sind.
Was fällt im Einzelnen unter den Begriff der Anscheinswaffe?
Die verschiedenen Typen von Anscheinswaffen im Waffengesetz können vereinfacht gesagt alles umfassen, was den Anschein einer Schusswaffe hervorruft.
Klare Fälle sind etwa echte Schusswaffen, die mittlerweile unbrauchbar sind bzw. gemacht wurden. Aber auch Nachbildungen wie z.B. gute Attrappen, Modelle oder Requisiten sind erfasst. Zudem hindert es nicht an der Einstufung, wenn es sich eigentlich um Spielzeug handelt. Auch eine echt wirkende Wasser- oder Karnevalspistole kann eine Anscheinswaffe darstellen. Ferner auch Softair-Waffen, die Plastikbällchen verschießen oder „Arcade“-Waffen, die bei Videospielen dazu dienen, auf einen Bildschirm zu ballern.
Anscheinwaffen: Was ist nun genau verboten bzw. strafbar?
Das Waffengesetz verbietet das „Führen“ einer Anscheinswaffe. Unter dem Führen versteht man das offene Tragen bzw. das Ausüben einer tatsächlichen Gewalt über die Waffe.
Einfacher gesagt: Es ist verboten, diese Waffe so bei sich zu haben, dass man sie theoretisch jederzeit zum Gebrauch einsetzen könnte. Also zum Beispiel das Umschnallen eines Gewehrs über die Schulter oder das Tragen einer Pistole im Holster oder dem Hosenbund. Das Führen in der Hand bzw. in Vorhalte ist selbstredend auch verboten.
Letztlich soll diese Regelung verhindern, dass durch solche Waffen eine scheinbare Bedrohung für andere Menschen oder auch die Allgemeinheit erweckt wird. Insofern geht es insbesondere darum, zu verhindern, dass andere Personen Ihre Anscheinswaffe irgendwo zu Augen kriegen.
Gibt es Ausnahmen, die das Führen einer Anscheinwaffe erlauben?
Ja, aber in der Praxis in begrenztem Rahmen. Zunächst gilt das Verbot per se nur im öffentlichen Raum bzw. außerhalb befriedeter Grundstücke im Besitz des Betroffenen. Aber Vorsicht: Hantieren Sie in Ihrem Haus oder Garten mit einem täuschend echten Gewehr, wird auch das unter Umständen die Nachbarn oder Passanten verschrecken und einen Polizeieinsatz auslösen.
Sind anscheinend echte Waffen im Spiel erfolgt ein Polizeieinsatz dann sogar regelmäßig unter Zuziehung eines Sondereinsatzkommandos. Ärger, den man sich gewiss sparen kann und sollte.
Das Verbot gilt ferner nicht für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und sofern sofern ein „berechtigtes Interesse vorliegt.“
Klassische Fälle sind also Brauchtumsveranstaltungen wie Schützenumzüge, bei dem Vereine und Schützen ihre Gewehre präsentieren. Filmaufnahmen hingegen meint nicht jedes private Aufnehmen eines „Films“ im weitesten Sinne. Ambitionierte Nachwuchsrapper z.B. sollten mit solchen Anscheinswaffen nicht öffentlich posieren, ohne die Behörden zu informieren und dafür zu sorgen, dass auch Passanten unmittelbar erkennen, dass es sich hier um eine Filmaufnahme handelt.
Welche Strafen drohen, wenn man mit einer Anscheinswaffe erwischt wird?
Das Führen einer Anscheinswaffe allein ist keine Straftat, sondern „nur“ eine Ordnungswidrigkeit. Als Strafe drohen bis zu 10.000€ Bußgeld, es kann also teuer werden.
Zudem kann es passieren, dass die Polizei eine illegal geführte Anscheinswaffe einzieht. Ebenfalls ärgerlich, denn entsprechende Sammlerstücke, Requisiten oder auch Soft-Air-Waffen sind durchaus teure „Spielzeuge“.
Eine konkrete Bußgeldhöhe kann nicht pauschal vorhergesagt werden.
Die Höhe eines Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich nach der Schwere der Tat, dem Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Letztlich hat die Behörde hier einen gewissen Ermessenspielraum.
Bußgeld erhalten: Kann mir ein Anwalt helfen?
Im Falle einfacher Ordnungswidrigkeiten kommt es drauf an. Insbesondere darauf, welche Höhe die Behörde für das Bußgeld ansetzt und welche weiteren Konsequenzen für Sie auf dem Spiel stehen.
Ein Anwalt kann Ihnen in jedem Fall dabei helfen, einen Bescheid anzufechten bzw. Widerspruch zu erheben. Auch die Höhe des Bußgeldes kann anwaltlich angegriffen werden. Gerade dann, wenn Bußgelder im oberen Feld des Strafenkataloges verhängt werden, kann es sich lohnen, dagegen aktiv zu werden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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