Lohnwucher (§ 291 StGB): Als Arbeitgeber wegen geringer Löhne angezeigt?
Wenn Arbeitgeber etwa eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit ausnutzen und einem Arbeitnehmer oder Praktikanten zu wenig Lohn bezahlen, kann eine Straftat vorliegen.…
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Arbeitgeber bei jeglichen Vorwürfen aus dem Arbeitgeberstrafrecht.
Wird Ihnen als Arbeitgeber eine Straftat vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Arbeitgeberstrafrecht kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger.
Nutzen Sie unsere Erfahrung im Arbeitgeberstrafrecht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
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Ihnen als Arbeitgeber wird eine Straftat vorgeworfen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Arbeitgeber erfahren von Beschuldigungen aus dem strafrechtlichen Bereich meist durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Durchsuchung der Geschäftsräume. Danach stellen sich viele Fragen:
Im Arbeitgeberstrafrecht drohen empfindliche Strafen. Sie sollten deshalb nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für Arbeitgeberstrafrecht raten wir Ihnen:
Bleiben Sie ruhig und besonnen. Alles was Sie jetzt unternehmen, kann weitreichende Konsequenzen haben.
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen oder zu relativieren. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Arbeitgeberstrafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Als Arbeitgeber tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und den Betrieb Ihres Unternehmens. Doch in dieser Rolle können auch strafrechtliche Risiken lauern. Ob es sich um Vorwürfe im Bereich der Schwarzarbeit, Arbeitszeitverstöße, Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz oder den Mindestlohn handelt – das Arbeitgeberstrafrecht ist komplex und kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Sie und Ihr Unternehmen haben.
Wenn Sie als Arbeitgeber strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt sind, ist es entscheidend, schnell und professionell zu handeln. Eine frühzeitige und kompetente Strafverteidigung kann den entscheidenden Unterschied machen. Als erfahrene Strafverteidiger im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts unterstützen wir Sie bei allen strafrechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit Ihrer Rolle als Arbeitgeber auftreten können.
Wir bieten Ihnen eine umfassende und maßgeschneiderte Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und die Besonderheiten Ihres Falles abgestimmt ist. Unser Ziel ist es, das Verfahren so schnell wie möglich zu Ihren Gunsten zu beenden – sei es durch eine Verfahrenseinstellung oder eine Minimierung der drohenden Strafen. Dabei überprüfen wir die Vorwürfe sorgfältig, analysieren die Beweislage und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Rechte und Interessen bestmöglich schützt.
Das Arbeitgeberstrafrecht ist ein sensibles und vielschichtiges Rechtsgebiet, in dem eine spezialisierte Verteidigung unverzichtbar ist. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn gegen Sie ermittelt wird. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite, damit Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Anwälte für Arbeitgeberstrafrecht sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für Arbeitgeberstrafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Wenn Arbeitgeber etwa eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit ausnutzen und einem Arbeitnehmer oder Praktikanten zu wenig Lohn bezahlen, kann eine Straftat vorliegen.…
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Das Arbeitgeberstrafrecht umfasst strafrechtliche Vergehen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Unternehmens stehen, wie z.B. Schwarzarbeit, Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz oder den Mindestlohn.
Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen, je nach Schwere des Verstoßes. Auch hohe finanzielle Belastungen durch Schadensersatzforderungen oder Bußgelder sind möglich.
Häufige Vorwürfe sind die Beschäftigung von Schwarzarbeitern, Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften, fehlender Arbeitsschutz und Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
Ein Anwalt prüft die Vorwürfe, untersucht die Beweise und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um das Verfahren möglichst ohne Verurteilung zu beenden oder Strafen zu minimieren. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitgeberstrafrecht steht als kompetenter Streiter an der Seite seines Mandanten.
Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Anwalt, um frühzeitig eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und mögliche Fehler zu vermeiden, die Ihre Position verschlechtern könnten. Bis dahin sollten Sie keine Aussage tätigen. Jedes Wort wird protokolliert und kann nicht zurückgenommen werden.
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