Lohnwucher (§ 291 StGB): Als Arbeitgeber wegen geringer Löhne angezeigt?
Wenn Arbeitgeber etwa eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit ausnutzen und einem Arbeitnehmer oder Praktikanten zu wenig Lohn bezahlen, kann eine Straftat vorliegen. Der Paragraf 291 des Strafgesetzbuches sieht Geldstrafen sowie langjährige Freiheitsstrafen beim sogenannten „Lohnwucher“ vor. Zudem drohen arbeitsrechtliche Folgen. Arbeitgeber, die eine Anzeige erhalten haben, sollten keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt…