Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bei Absprachen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (§ 298 StGB). Auch bloße Gebiets- oder Preisabsprachen unter Mitbewerbern können strafbar sein. Bereits die Abgabe eines…