Einstellung nach § 47 JGG – Durchsuchung nach „Bauchgefühl“ reicht nicht
Ermittlungsmaßnahmen dürfen nicht auf bloßem Bauchgefühl beruhen – schon gar nicht, wenn es um schwerwiegende Vorwürfe wie bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geht. Rechtswidrige Durchsuchung – kein…