Beleidigung von Politikern: Strafe gemäß § 188 StGB
Politiker stehen strafrechtlich unter einem besonderen Schutz. Bei einer Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung drohen härtere Strafen. Der § 188 StGB regelt die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern. Es drohen dabei sogar Freiheitsstrafen. Als Beschuldigter sollte man unter keinen Umständen eine Aussage tätigen und möglichst sofort Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger aufnehmen. Inhaltsverzeichnis…Ist „From the River to the Sea“-Parole strafbar?
Mit der politischen Parole „From the River to the Sea“ will der Protagonist ausdrücken, dass Palästina vom Fluss bis zum Meer frei sein wird. Sie ist deshalb ein pro-palästinensische Parole, im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt. In Deutschland ist diese Parole gemäß § 86a StGB strafbar. Es kann dadurch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt…