Hingehen, absagen oder ignorieren? Eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei ist für die meisten Betroffenen eine unangenehme Sache. Nicht selten ist es der erste Hinweis, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen läuft. Für Beschuldigte, die noch nie zuvor etwas mit der Polizei zu tun hatten, ist diese Situation besonders belastend.
Das Wichtigste vorweg: einer Vorladung der Polizei muss niemand Folge leisten - weder als Beschuldigter, noch als Zeuge! Zudem hat man als Beschuldigter einer Straftat ein Aussageverweigerungsrecht. Bevor Sie in dieser Situation einen Fehler begehen, sollten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Strafverteidiger halten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung!
Was will die Polizei mit einer Vorladung erreichen?
21.10.2024
Der Hauptzweck der polizeilichen Vernehmung eines Beschuldigten ist regelmäßig seine Überführung als Täter. Mögen die vernehmenden Beamten noch so freundlich und offen auftreten, ihr Hauptaugenmerk wird sich immer auf die Bestätigung des Tatverdachts richten. Wenn dieser in ihren Augen nicht vorliegen würde, dann hätte es erst gar keine Vorladung als Beschuldigter gegeben.
Durch diesen Hintergrund ist eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden fast immer problematisch - gerade auch, wenn man unschuldig ist. Nicht selten werden Aussagen durch die Protokollierung in einer Weise wiedergegeben, die nicht den Absichten des Vernommenen entsprechen, sondern ihnen sogar zuwiderlaufen. Der Beschuldigte selbst erkennt das in dieser Stresssituation oft nicht und unterzeichnet gutgläubig das Vernehmungsprotokoll, welches der Staatsanwaltschaft als Grundlage für die Entscheidung dient, ob Anklage erhoben wird oder nicht.
Egal wie sich die Polizeibeamten während der Vernehmung geben – sie haben nicht die letztendliche Entscheidungsgewalt, denn diese liegt bei der Staatsanwaltschaft bzw. im Fall der Anklage am Ende beim Gericht.
Lassen Sie sich auch nicht von den Angaben zum Gegenstand der Vernehmung in dem Schreiben beeinflussen. Die Formulierungen in der Betreffzeile sind oft bewusst unklar gehalten und für juristische Laien schwer nachvollziehbar. Außerdem muss sich die Vernehmung nicht allein auf genau den Tatverdacht beziehen, der dort angegeben ist. Zudem wird oftmals suggeriert, dass man ihr Folge leisten muss, was aber gar nicht der Fall ist. Nur die Angabe der Personalien kann verlangt werden. Diese sind aber der Polizei im Regelfall ohnehin schon bekannt.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?
21.10.2024
Kurz und knapp: Nein! - Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet, einer Vorladung nachzukommen. Anders sieht es jedoch bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft aus, wie wir später noch genauer ausführen werden.
Vorladung erhalten: Termin absagen oder einfach fernbleiben?
21.10.2024
Eine Verpflichtung zur Abmeldung gibt es nicht. Aus diesem Grund können Sie auch fernbleiben, ohne vorab abzusagen. Sofern bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde, können Sie diesen darum bitten, den Termin bei der Polizei für Sie abzusagen.
Ich bin unschuldig! Kann ich mich durch eine Aussage entlasten?
21.10.2024
Als Beschuldigter ist man nur selten in der Lage, wirklich einschätzen zu können, ob man sich nicht nur selbst für unschuldig hält, sondern auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen kann. Deshalb sollte man auch in diesem Fall den Termin zur Vernehmung nicht wahrnehmen und – noch besser – einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen.
Ein typischer Fall, in denen Beschuldigte von ihrer Unschuld überzeugt sind und sich mit einer Aussage entlasten möchten, ist eine Notwehrsituation. Doch ob diese wirklich vorlag, kann der Betroffene selbst kaum entscheiden. Durch unbedachte Äußerungen in der Vernehmung kommt es nicht selten zu einer Selbstbelastung, zu der nach der Strafprozessordnung aber niemand verpflichtet ist. Deshalb gilt gerade auch in diesem Fall: keine Aussage zur Sache machen!
Kontaktieren Sie hierbei lieber einen Strafverteidiger, der für Sie die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernimmt, Akteneinsicht beantragt und für Sie eine Verteidigungsstrategie aufbaut.
Wirkt die Verweigerung einer Aussage wie ein Schuldeingeständnis?
21.10.2024
Im normalen Leben mag derjenige, der zu etwas schweigt, keinen guten Stand haben und sogar den Eindruck erwecken, dass er lügt. In einem Strafverfahren darf einem Beschuldigten sein Schweigen aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden, weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Lassen Sie sich deshalb von Sprüchen nicht beeinflussen. Gerne üben Ermittler hierbei Druck auf den Beschuldigten aus.
Wenn etwas zu den Tatvorwürfen gesagt werden muss, kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Wichtig hierbei ist, dass man die Aktenlage kennt und die genauen Vorwürfe analysiert.
Vom Zeugen zum Beschuldigten - was ist zu beachten?
21.10.2024
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich zwar eine Vorladung als Zeuge erhalten habe, mir aber nicht sicher bin, ob ich vielleicht noch zum Beschuldigten werde?
Die Antwort liegt klar auf der Hand: Gerade in dieser Situation sollte man jede Aussage gegenüber der Polizei verweigern. Falls eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Polizei in deren Auftrag erfolgt, muss man zwar erscheinen, sollte sich aber vorher unbedingt an einen Anwalt für Strafrecht wenden, der Akteneinsicht beantragt und danach die Lage rechtlich bewerten kann. Wenn unklar ist, ob man in dem Verfahren weiterhin nur Zeuge ist oder vielleicht doch zum Beschuldigten erklärt wird, ist die Begleitung durch einen Anwalt bei der Vernehmung sehr wichtig. Wann Sie ein Aussageverweigerungsrecht oder Zeugnisverweigerungsrecht haben, erfahren Sie hier: Aussageverweigerungsrecht & Zeugnisverweigerungsrecht.
Sofern ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht (weil man dadurch z. B. nahe Verwandte belasten würde) muss man zwar ebenfalls erscheinen, braucht aber keine Aussage zu machen. Besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht ist man als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft oder bei einer ausdrücklich in ihrem Auftrag stattfindenden Vernehmung durch die Polizei zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Die Begleitung durch einen Anwalt ist auf jeden Fall angebracht, um seine eigenen Interessen zu wahren und sich nicht möglicherweise selbst zu belasten.
Vorladung durch die Staatsanwaltschaft - muss ich hingehen?
21.10.2024
Eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft muss man wahrnehmen. Das bedeutet aber nicht, dass man als Beschuldigter zu einer Aussage verpflichtet ist. Das umfassende Aussageverweigerungsrecht besteht auch in diesem Fall. Dabei sind Sie nur verpflichtet Ihre Personalien anzugeben.
Personalien bei polizeilicher Vorladung angeben - Welche Angaben sind Pflicht?
21.10.2024
Folgende Angaben sind hierbei Pflicht:
Vollständiger Name inklusive weitere Vornamen oder Geburtsname,
aktuelle Wohnanschrift,
Geburtsdatum und Geburtsort,
Beruf (wobei Sie hierbei nicht den Arbeitnehmer oder die konkrete Berufsbezeichnung angeben müssen und sollten. Es reicht die Bezeichnung Angestellter, Beamter, Selbstständiger etc.).
Weitere Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. brauchen nicht angegeben werden und sollten auch verweigert werden. Bei jugendlichen Beschuldigten unter 18 Jahren müssen zudem die Erziehungsberechtigten angegeben werden.
Welche Rechte hat ein Beschuldigter bei einer polizeilichen Vorladung?
21.10.2024
Wie bereits beschrieben haben Sie erst einmal das Recht, einer polizeilichen Vorladung nicht Folge zu leisten. Entscheiden Sie sich doch für eine Aussage, müssen die Polizeibeamten Sie vor Beginn der Vernehmung über Ihre Rechte gemäß § 163a Strafprozessordnung (StPO) belehren. Anschließend haben Sie das Recht die Aussage zu verweigern. Selbstverständlich können Sie bereits vor der Vernehmung jederzeit einen Strafverteidiger hinzuziehen.
Weitere Rechte und Verhaltensweisen erfahren Sie in unserem: Ratgeber für Beschuldigte.
Dauer und Ablauf einer polizeilichen Vernehmung?
21.10.2024
Zuerst zum Ablauf: Zu Beginn muss Sie der Sachbearbeiter über Ihre Rechte gemäß der Strafprozessordnung (StPO) hinweisen und Ihre Personalien aufnehmen. Anschließend wird er Sie über die vorgeworfene Straftat bzw. den verletzten Tatbestand aufklären, insbesondere den Ort und Zeitpunkt. Anschließend können Sie sich zu der vorgeworfenen Straftat äußern oder - was Sie unbedingt machen sollten - die Aussage verweigern. Machen Sie eine Aussage, wird der Polizeibeamte sämtliche Äußerungen von Ihnen protokollieren und Ihnen auch konkrete Fragen zum Sachverhalt stellen. Zum Schluss wird Ihnen das Protokoll zur Durchsicht und Unterschrift vorgelegt. Sollten inhaltliche Fehler vorhanden sein, sollten Sie dies konkret äußern und eine Korrektur verlangen. Die Unterschrift können und sollten Sie verweigern.
Die konkrete Dauer hängt von mehreren Umständen ab. Wird eine Aussage getätigt, kommt es dabei selbstverständlich darauf an, wie umfangreich die Aussage ist. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, so wird die Beschuldigtenvernehmung etwa 15 bis 30 Minuten dauern.
Vorladung als Beschuldiger erhalten - so hilft ein Anwalt
21.10.2024
Wenn eine Vorladung durch die Polizei als Beschuldiger erfolgt ist, dann wird es höchste Zeit, einen Rechtsanwalt, möglichst einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten. Auf keinen Fall sollte man die Sache auf die leichte Schulter nehmen. Als Betroffener verfügt man oft nicht über die notwendige Urteilskraft, um die Situation rechtlich richtig einschätzen zu können.
Die Vorteile durch die Vertretung eines Strafverteidigers liegen auf der Hand. Zum einen hat ein Anwalt ein vollumfängliches Recht auf Akteneinsicht und kann aus Erfahrung daraus auch Schlüsse ziehen. Zum anderen befindet sich man sich nach dem Verdacht und der schriftlichen Vorladung in einer Drucksituation, welche jeder Ermittler nutzen möchte. Ein Verteidiger wird dabei mit der nötigen Sachlichkeit herangehen und nach Möglichkeit auf die Einstellung des Verfahrens drängen.
Falls Sie eine Vorladung von der Polizei für eine Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind bundesweit als Strafverteidiger tätig. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über eine große Erfahrung im Umgang mit polizeilichen Vernehmungen. Melden Sie sich einfach bei uns per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir stehen an Ihrer Seite!
Über den Autor Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2024
von Dr. Matthias Brauer
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