Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht? Sie benötigen einen Strafverteidiger mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen?
Dr. Matthias Brauer ist ein bundesweit renommierter Strafverteidiger und zertifizierter Fachanwalt für Strafrecht (FAStrR).
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Nicht jeder gute Rechtsanwalt ist auch ein guter Strafverteidiger. Viele Beschuldigte in einem Strafverfahren suchen deshalb auch gezielt nach einem Fachanwalt für Strafrecht. Das macht auch Sinn, da der Fachanwalt für Strafrecht über zusätzliche Qualifikationen, eine umfassende Rechtskenntnis und eine ausgewiesene praktische Erfahrung speziell im Strafrecht verfügt.
Entscheidend bei einem Ermittlungsverfahren sowie in jeder gerichtlichen Instanz ist in erster Linie nicht, wie sich etwas in Wahrheit zugetragen hat, sondern was dem Angeklagten nachgewiesen werden kann. Oftmals verfügen die Ermittlungsbehörden nur über Indizien. Durch Beschuldigtenvernehmungen, Hausdurchsuchungen und weitere Ermittlungsmethoden versucht die Polizei anschließend hieb- und stichfeste Beweise gegen den Beschuldigten zu sammeln.
Aus diesem Grund ist es für den Beschuldigten einer Straftat immer sinnvoll, so früh wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten. Auf keinem Fall sollte der Beschuldigte eine Aussage machen, auch wenn er zu diesem Zeitpunkt glaubt, hiermit Sachen gerade zu rücken oder sich rausreden zu können.
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Sobald Berufung eingelegt wird, wird das vorherige Urteil nicht rechtskräftig. Es besteht die Chance auf einen Freispruch oder zumindest auf ein milderes Urteil.
Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich als Fachanwalt für Strafrecht bezeichnen. Gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) verfügt der Fachanwalt für Strafrecht über eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Somit kann sich der Rat- oder Hilfesuchende sicher sein, dass er bei einem Fachanwalt für Strafrecht eine hohe fachliche Qualifikation sowie eine besondere praktische Erfahrung vorfindet.
Alle Fachanwaltstitel werden von der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Zuvor müssen jedoch eine besondere praktische Erfahrung als Strafverteidiger sowie eine außerordentliche Qualifikation in einem Fachanwaltslehrgang mit anschließender Prüfung nachgewiesen werden.
Praktische Erfahrung ist im Strafrecht wichtig. Hierbei zählt nicht nur juristische Kompetenz, sondern nicht zuletzt ein durchsetzungsstarkes Auftreten sowie eine gewisse rhetorische Raffinesse für Zeugenbefragungen und das Plädoyer. Als Fachanwalt für Strafrecht muss man folgende praktische Erfahrungen nachweisen:
Neben der praktischen Erfahrung muss ein Fachanwalt für Strafrecht auch besondere Kenntnisse nachweisen. In einem mehrwöchigen Fachanwaltslehrgang wird der Rechtsanwalt in folgenden Bereichen geschult:
Diese theoretischen Kenntnisse muss der Anwalt mit Klausuren abschließen, die von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet werden.
Wurde ein Anwalt mit dem Fachanwaltstitel für Strafrecht ausgezeichnet, muss er eine stete Fortbildung auf diesem Gebiet nachweisen. Es wird eine jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt.
Salopp gesagt umfasst das Strafrecht alle Straftatbestände und die damit verbundenen Rechtsfolgen.
Grundsätzlich dient das Strafrecht dem Schutz der Bürger und ihrer Rechtsgüter sowie der Sicherung der sozialen Werte des Staates. Dazu gehört der Schutz des Lebens, die körperliche Unversehrtheit, die Ehre und Würde und der Schutz von Vermögen.
Im Strafgesetzbuch finden sich sämtliche Straftatbestände und der zu verhängende Strafrahmen, wenn ein Bürger gegen einen der dargelegten Paragrafen verstößt. Die Strafprozessordnung regelt zudem die Durchführung eines Strafverfahrens.
Mit Stand zum 01.01.2024 gibt es insgesamt 3.994 Fachanwälte für Strafrecht in Deutschland. Diese Zahl wird jährlich durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veröffentlicht. Zum Vergleich: 2024 gab es in Deutschland 165.776 zugelassene Rechtsanwälte. Von allen zugelassenen Anwälten dürfen sich also nur 2,41 Prozent Fachanwalt für Strafrecht nennen.
Durch eine breite Erfahrung bei Strafverfahren weiß ein Fachanwalt für Strafrecht genau, welche Strafen eventuell drohen und wie man in dieser Situation am besten vorgeht. Durch die Prüfung der Akte kann ein erfahrener Strafverteidiger zudem die genaue Beweislast prüfen und darauf zugeschnitten die beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Ein Fachanwalt für Strafrecht bezieht Position für seinen Mandanten und schützt seine Rechte. Dazu gehört selbstverständlich der Schutz vor unrechten Maßnahmen der Ermittlungsbehörden.
Ein Fachanwalt für Strafrecht hilft somit dem Beschuldigten einer Straftat dabei, den Schaden gering zu halten. Er wird darauf hinwirken, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder die Strafe so gering wie möglich ausfällt.
Im Strafrecht drohen meist empfindliche Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Auch Einträge ins Führungszeugnis sowie weitere Folgen (z. B. Verlust des Führerscheins) sind keine Seltenheit. Ein Ermittlungsverfahren sollte man deshalb niemals auf die leichte Schulter nehmen. Kontaktieren Sie am besten sofort, wenn Sie von einer Ermittlung erfahren, einen kompetenten Fachanwalt für Strafrecht.
Hier gilt ganz klar: Umso früher Sie Ihre Verteidigung mit einem Anwalt in die Hand nehmen, umso besser können Sie Schaden von sich abwenden.
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich muss eine Beauftragung eines Fachanwalts nicht teurer sein als die eines Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel.
Wir bieten in den meisten Fällen Pauschalangebote an. Die Kosten erfahren Sie bereits nach einer kostenlosen Ersteinschätzung. Uns sind transparente Kosten für unsere Mandanten wichtig. Mehr erfahren Sie hierbei auf unserer Seite: Anwaltskosten im Strafrecht
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