Anwaltskosten im Strafrecht

Dr. Brauer Rechtsanwälte

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren stellt man sich die Frage „Lohnt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten?“ Schnell stellt sich auch die Folgefrage: „Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?“

Die Kosten eines Rechtsanwalts und Strafverteidiger regelt das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Umfang des Mandats spielt hierbei eine große Rolle.

Dr. Brauer Rechtsanwälte bieten in der Regel ein Pauschalangebot. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, welche Kosten bei Ihrem konkreten Fall anfallen.

Dr. Matthias Brauer im Mandantengespräch

Pauschalangebot nach kostenloser Ersteinschätzung

Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten der Abrechnung eines Rechtsanwalts bzw. Strafverteidigers. Zudem erläutern wir Ihnen, warum wir als Dr. Brauer Rechtsanwälte in den meisten Fällen ein Pauschalhonorar mit unseren Mandanten vereinbaren.

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt nutzen. Hierbei erfahren Sie, welche konkreten strafrechtlichen Probleme auf Sie zukommen können, wie Sie sich in Ihren konkreten Fall nun am besten verhalten sollten und welche Kosten für Ihre Verteidigung durch uns anfallen. Anschließend liegt es Ihnen frei, ob Sie uns mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen.

Rechtsanwalt Matthias Brauer studiert die Akte

Kostenlose Ersteinschätzung vereinbaren

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom zuständigen Anwalt sowie transparente Kosten. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns für ein Pauschalangebot beauftragen.

Jetzt anrufen

0228 25 999 361

oder nutzen Sie unser Formular

Zum Kontaktformular

Sie erreichen uns auch über WhatsApp:

WhatsApp Kontakt

Was ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und was besagt es?

20.10.2024

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Arbeit von Rechtsanwälten. Es besteht aber keine Pflicht, die dort aufgeführten Anwaltsgebühren zu verlangen. So sind auch die Vereinbarung von pauschalen Vergütungen und in einem gewissen Umfang auch höhere Gebühren möglich.

Das RVG kennt verschiedene Gebührenarten:

  • Grundgebühr
  • Verfahrensgebühr für das Vorverfahren
  • Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren
  • Terminsgebühr (unterschieden nach Amtsgericht oder Landgericht)

Für all diese Gebührenarten gibt es wiederum als Rahmengebühren die Mindestgebühr, Mittelgebühr und Höchstgebühr für Wahlverteidiger sowie Pflichtverteidigergebühren. Hinzu kommen noch Auslagen für die Akteneinsicht und eine Pauschale für Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

Sie sehen: Die gesetzlichen Gebühren sind für den Normalbürger schwer zu überblicken und nicht sehr transparent. Deshalb schließen viele Anwaltskanzleien mit ihren Mandanten Vergütungsvereinbarungen ab. Das unübersichtliche Berechnen von einzelnen Gebühren entfällt damit. Vergütungsvereinbarungen enthalten einen Pauschalbetrag für konkret bezeichnete Leistungen. Das kann entweder das gesamte Verfahren sein oder (eher üblich) ein Verfahrensabschnitt.

Eine weitere Alternative ist die Abrechnung nach Zeitstunden zu einem vorher festgelegten Stundensatz. Wie hoch dieser ist, wird grundsätzlich von ähnlichen Faktoren wie das Pauschalhonorar beeinflusst, zum Beispiel ob sich ein Fachanwalt mit der Akte beschäftigt.

Woher weiß ich als Mandant, was mich die Beauftragung des Anwalts kosten wird?

20.10.2024

Ein guter Anwalt klärt seinen Mandanten bereits zu Beginn offen über die zu erwartenden Kosten auf. Er erläutert ihm, ob nach dem RVG abgerechnet wird oder ein Pauschalbetrag zu zahlen ist. Dabei muss auch klargestellt werden, was diese Pauschale alles umfasst.

Unsere Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeitet in der Regel mit Pauschalhonoraren, die das Verfahren mit Ausnahme der gerichtlichen Hauptverhandlung umfassen. Der Grund: Durch den Prozess – die wir möglichst im Interesse des Mandanten vermeiden wollen – entstehen zusätzliche Kosten, etwa für die Anreise und Übernachtung, die wiederum vom Standort des zuständigen Gerichts abhängig sind.

In jedem Fall garantieren wir eine höchstmögliche Kostentransparenz für unsere Mandanten.

Welche Faktoren sind für die Höhe des Pauschalhonorars ausschlaggebend?

20.10.2024

Viele Strafverfahren sind vergleichbar, aber trotzdem hat jeder Fall seine individuellen Seiten. Wichtige Faktoren sind der Umfang der Verfahrensakte und die Schwierigkeit der Rechtslage. Hinzu kommt der jeweilige Verfahrensstand, in dem das Mandat übernommen wird. Er bestimmt darüber, welche Tätigkeiten anstehen, ob schriftliche Anträge im Ermittlungsverfahren oder Zwischenverfahren gestellt werden müssen oder eine Gerichtsverhandlung ansteht. Daraus ergibt sich der jeweils notwendige Zeitaufwand.

Und schließlich spielen auch die Ziele des Mandanten in seinem Strafverfahren eine Rolle: Was will er erreichen? Eine Einstellung, einen Freispruch oder eine mildere Strafe bei einer Verurteilung? Nicht immer geht es um die Höhe einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Manchmal kann auch die Abwehr von Nebenfolgen ein wichtiges Ziel sein.

Alle genannten Faktoren sind von Bedeutung und fließen in das Angebot für das pauschale Honorar ein. Schildern Sie uns einfach Ihre Angelegenheit und wir machen Ihnen ein preisliches Angebot! Bereits die erste und unverbindliche Beratung unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Wer trägt die Kosten des Strafverteidigers wenn die Ermittlungen eingestellt werden?

20.10.2024

Im Fall der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gemäß StPO trägt leider nicht die Staatskasse die Kosten des Beschuldigten für seinen Rechtsanwalt, sondern der Betreffende selbst. Nur die Gerichtskosten spart man dann. Aus Erfahrung wissen wir jedoch, dass die Einstellung eines Strafverfahrens und somit die Abwendung einer Strafe durchaus die Kosten für den Anwalt Wert sind.

Wer zahlt die Anwaltskosten im Falle eines Freispruchs?

20.10.2024

Im Fall eines Freispruchs übernimmt die Staatskasse die Kosten bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe. Ein darüber hinausgehender Betrag muss vom Freigesprochenen selbst getragen werden.

Können Beschuldigte im Strafverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?

20.10.2024

In Strafverfahren ist eine Prozesskostenhilfe ausgeschlossen. Beschuldigte müssen ihre Kosten selbst tragen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Strafverfahren?

20.10.2024

Die meisten Rechtsschutzversicherungen beinhalten keine Deckung für Kosten aus Strafverfahren, wenn es sich um vorsätzliche Taten handelt. Dagegen sind Verkehrsstrafsachen und fahrlässige Delikte in der Regel umfasst. Wir beraten Sie gern zur Frage der Erstattung der Kosten und prüfen Ihren Vertrag.

Sind Anwaltskosten für Strafsachen steuerlich absetzbar?

20.10.2024

Kosten für einen Rechtsanwalt wegen eines Strafverfahrens sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar. Das ist der Fall, wenn es sich um ein Verfahren im beruflichen oder betrieblichen Zusammenhang handelt. Übrigens selbst dann, wenn es sich um eine vorsätzliche Straftat handelt. In diesen Fällen sind die Ausgaben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Ein weiterer Fall ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung im steuerrechtlichen Sinn. Das ist aber nur dann gegeben, wenn das Verfahren mit einem Freispruch endete, die Honorarvereinbarung mit dem Anwalt aber über dem gesetzlich vorgesehenen Betrag liegt. Diese Mehrkosten können gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Was kostet ein Strafverteidiger in einem Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren?

20.10.2024

Die Kosten hängen wie in anderen Verfahren auch hier vom Umfang der notwendigen Tätigkeit ab. Die Erstellung der Begründung für eine Berufung und erst recht für eine Revision kann sehr zeitintensiv sein. Genau kann man das nur im konkreten Fall beurteilen.

Trotzdem sollte das für einen Beschuldigten kein Hindernis sein, sein Urteil überprüfen zu lassen. Unsere Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen Mandanten sowohl in Berufungsverfahren als auch in Revisionsverfahren. Sprechen Sie uns einfach an und wir geben Ihnen eine Einschätzung der Kosten, die im Fall der Verurteilung auf Sie zukommen können.

Hierbei sei erwähnt, dass wir keine Berufungen oder Revisionen vertreten, die wir als völlig aussichtslos halten. Auch damit können Sie Geld sparen. Bei uns erhalten Sie bereits in einer Erstberatung unsere konkrete Einschätzung in Ihrem individuellen Fall.

Pflichtverteidigung im Strafrecht – welche Anwaltskosten kommen auf mich zu?

20.10.2024

Die Pflichtverteidigung hat nichts mit den Kosten für den Anwalt oder weiteren Verfahrenskosten zu tun. Pflichtverteidigung bedeutet nur, dass das Gericht einem Angeklagten einen Verteidiger an die Seite stellt, weil es sich um einen Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung handelt. Das ist etwa bei einer drohenden hohen Strafe, Untersuchungshaft oder bei komplizierten Rechtsmaterien der Fall.

Die Kosten des Pfichtverteidigers müssen also vom Beschuldigten getragen werden. Bezüglich der Höhe sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Grenzen vor, die sich von der Wahlverteidigung unterscheiden. Die Gebühren des Pflichtverteidigers liegen unter denen der Mittelgebühr eines Wahlverteidigers, die meistens berechnet wird, wenn eine Abrechnung nach dem RVG erfolgt.

Die Auswahl seines Strafverteidigers sollte man nicht dem Gericht überlassen. Es ist zwar ein Missverständnis, dass ein Pflichtverteidiger für den Staat arbeitet und er ist auch kein Anwalt zweiter Klasse. Es gibt aber Richter, die wenig durchsetzungsstarke Anwälte auswählen. Eine solche Vertretung liegt selbstverständlich nicht im Interesse des Mandanten. Deshalb sollten Sie grundsätzlich selbst aktiv werden und sich einen Strafverteidiger aussuchen.

Der Unterschied der Bezahlung eines Pflichtverteidigers und eines Wahlverteidigers liegt im groben darin, von wem der Angeklagte die Rechnung bekommt. Ein Wahlverteidiger rechnet mit Ihnen direkt ab. Ein Pflichtverteidiger rechnet mit der Staatskasse ab. Die Staatskasse reicht Ihnen die Gebühren weiter, in der Regel geschieht dies im Zusammenspiel mit den Gerichtskosten.

Kompetente Hilfe im Strafrecht – Jetzt Kontakt aufnehmen!

Erstkontakt

Nehmen Sie Kontakt auf. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.

Beauftragung

Wir sollen Sie vertreten? Unsere Mandatserteilung ist 100 % digital und unkompliziert.

Prüfung

Wir beantragen sofort Akteneinsicht und werden Ihren Fall genauestens prüfen.

Problemlösung

Wir entwickeln eine auf Ihr Problem zugeschnittene Lösung und verteidigen Sie.

Jetzt anrufen

0228 25 999 361

oder nutzen Sie unser Formular

Zum Kontaktformular

Sie erreichen uns auch über WhatsApp:

WhatsApp Kontakt

Anwaltskosten Zuletzt aktualisiert: 20.10.2024 von Kanzlei_Brauer_Webadmin