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Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei auf. Wir versuchen zunächst, Ihr Verfahren außergerichtlich zu beenden. Wenn nötig verteidigen wir Sie deutschlandweit in allen gerichtlichen Instanzen.
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Strafverteidigung im politischen Strafrecht
Spätestens seitdem “Hate Speech” ein gängiger Begriff ist, nehmen auch die strafrechtichen Verfahren aufgrund von Meinungsäußerungen zu. Am häufigsten werden Kritiker wegen Meinungsdelikten wie Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Dabei kommen nicht nur “Holocaustleugner” oder “Neonazis” damit in Verbindung. Gerade auch Einwanderungskritiker oder Kritiker der Flüchtlingspolitik werden oftmals verfolgt, obwohl sie sich zuvor überhaupt nicht im Klaren darüber waren, dass sie mit ihrem Kommentar in den sozialen Medien eine Straftat begehen.
Meistens erfahren die Beschuldigten durch eine Vorladung der Polizei oder durch eine Hausdurchsuchung von den Vorwürfen. Sobald solche Maßnahmen durchgeführt wurden, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt kontaktieren, der sich mit Verfahren in diesem speziellen Bereich des Strafrechts auskennt. Bedenken Sie: Bei politisch motivierten Delikten drohen empfindliche Strafen.
Verfahrenseinstellung bei politisch motivierten Taten
Ziel unserer Strafverteidigung ist stets die Einstellung des Strafverfahrens oder die Verhinderung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Kommt es dennoch zu einem Gerichtsverfahren, entwickeln wir in Absprache mit unseren Mandanten eine starke und richtungsführende Verteidigungsstrategie. Wir vertreten Sie vor allen Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
Bei politischen Delikten in ganz Deutschland
Dank moderner Kommunikationsmittel stehen wir unseren Mandanten in ganz Deutschland zur Seite. Kanzleiräume befinden sich zudem in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg und Berlin. Wenn gegen Sie wegen eines Staatsschutzdeliktes ermittelt wird, können Sie sich auf eine starke, kompetente und leidenschaftliche Verteidigung durch uns verlassen.
Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Dr. Matthias Brauer auf die Strafverteidigung spezialisiert. Dadurch kennen wir auch die Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden sehr genau und können früh Gegenmaßnahmen einleiten. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Ablauf unserer Strafverteidigung im politischen Strafrecht
Kontakt + Ersteinschätzung
Mandatserteilung
Akteneinsicht
Verteidigung
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Wir verteidigen bei allen politischen Straftaten
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Volksverhetzung
- Verhetzende Beleidigung
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
- Bildung terroristischer Vereinigungen
- Terrorismusfinanzierung
- Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund
- Gewaltdelikte mit politischem Hintergrund
- Allgemeine Propagandadelikte
Alle politischen Delikte:
- Meinungsdelikte
- Propagandadelikte
- Delikte mit politischem Hintergrund
Verteidigungsstrategie:
- Anforderung und Prüfung der Akte
- Absprache mit dem Mandanten
- Individuelle Vertretung
Vertretung vor Gericht:
- Durchsetzungsstark
- Kompetent
- Verhandlungssicher
Fachanwalt für Strafrecht
Erstklassige Verteidigung
Leidenschaftlicher Einsatz
Ihr erfahrener Anwalt bei politischen Straftaten
„Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Strafrecht. Wir haben schon viele Beschuldigte vertreten, denen eine politisch motivierte Straftat vorgeworfen wurde. Falls auch gegen Sie in einem solchen Fall ermittelt wird, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Ganz gleich ob es sich dabei um ein Staatsschutzdelikt im engeren Sinne, eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung oder ein anderes Delikt handelt.
Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und kann nach der Akteneinsicht sofort Gegenmaßnahmen einleiten. Das Ziel unserer Strafverteidigung ist immer eine Schadensbegrenzung – im besten Fall die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Wenn das nicht möglich ist, werden wir Sie engagiert vor Gericht verteidigen.
Sie brauchen einen starken Verteidiger? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihren speziellen Fall. Wir stehen an Ihrer Seite!“
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Unsere Rechtstipps zum Thema politische Straftaten
FAQ: Politisches Strafrecht
Was ist politisch motivierte Kriminalität?
Unter “politisch motivierter Kriminalität” (PMK) versteht man zunächst alle Straftaten, die Straftatbestände der klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen.
Die Masse der Verfahren dreht sich um Straftaten wegen Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 bis 91 StGB) und bestimmte Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.
Dazu kommen in der Praxis zudem eher seltene Delikte wie Friedensverrat und Hochverrat, Straftaten gegen ausländische Staaten, Verfassungsorgane oder die Landesverteidigung. Relevanter ist dagegen noch der Vorwurf des Landesverrats, der in Spionagefällen einschlägig ist.
Darüber hinaus werden auch noch § 234a (Verschleppung) und § 241a (Politische Verdächtigung) zu diesem Deliktsbereich gerechnet.
Im weiteren Sinne werden alle Straftaten zur PMK gerechnet, die aus einem politischen Motiv begangen wurden. Dazu zählen Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltdelikte, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und auch Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag.
Erfasst wird die PMK als besonderer Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht wird. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Eingangsstatistik. Was als links- oder rechtsextremistische oder islamistische Tat eingestuft wird, obliegt der Einschätzung der Polizei. Die Zahlen zu den einzelnen Phänomenbereichen in der PKS sind deshalb nicht mit tatsächlichen Verurteilungen gleichzusetzen, da spätere Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche nicht berücksichtigt werden.
Was sind Straftaten wegen Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates?
Diese Tatbestände sind in den §§ 84 bis 91 StGB geregelt. Sie gefährden nach Auffassung des Gesetzgebers die freiheitliche demokratische Grundordnung.
- § 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
- § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
- § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
- § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
- § 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
- § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
- § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- § 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- § 89c Terrorismusfinanzierung
- § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
- § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
- § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
- § 90c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
- § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Welche Straftaten gegen die öffentliche Ordnung sind Staatsschutzdelikte?
- § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
- § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
- § 130 Volksverhetzung
Welche Strafen drohen bei politisch motivierten Taten?
Die Strafandrohungen im StGB ist so unterschiedlich wie die Art der Delikte. Sie reichen von Geldstrafe bis zu langen Freiheitsstrafen. An dieser Stelle kann man dazu keine pauschalen Aussagen machen.
Da die Bekämpfung des Rechtsextremismus seitens des Gesetzgebers als besonders wichtig angesehen wird, ist hier mit einer höheren Intensität der Strafverfolgung zu rechnen. In der Folge kommt es häufig auch zu härteren Urteilen. So sieht § 46 Abs. 2 StGB, der die Grundsätze der Strafzumessung regelt, eine rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Motivation des Täters ausdrücklich als strafschärfend an. Im Jahr 2021 wurde der Antisemitismus als strafverschärfendes Tatmotiv ausdrücklich mit in den Paragraphen aufgenommen.
Zweck ist insbesondere die Bekämpfung der öffentlichen Verbreitung von Parolen, die als Hass und Hetze eingestuft werden können. Im Fokus steht dabei gegenwärtig vor allem sogenannte Hasskriminalität rechtsextremistischer Täter. Aber auch die Bekämpfung von islamistisch motivierten Gewalttaten hat in den letzten Jahren zugenommen.
Wie hoch die Strafe im Fall einer Verurteilung letztendlich sein wird, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Welche Ermittlungsmaßnahmen können zur Aufdeckung dieser Straftaten eingesetzt werden?
Viele Tatbestände, die zur politisch motivierten Kriminalität gezählt werden (z. B. Volksverhetzung gemäß § 130 StGB), gelten als schwere Straftaten. Deshalb darf nach § 100a Absatz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung (StPO) eine Überwachung der Telekommunikation erfolgen. Ebenso dürfen die für den Staatsschutz zuständigen Beamten bei diesen sogenannten Katalogstraftaten nach § 100g Absatz 1 Nr. 1 die Verkehrsdaten der Telekommunikation erhoben werden, wenn das für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Tatverdächtigen erforderlich ist.
Zulässig ist unter bestimmten Voraussetzungen auch noch:
- das Abhören außerhalb der Wohnung
- die heimliche Anfertigung von Bildaufnahmen des Verdächtigen
- der Einsatz von technischen Observationsmitteln
- die Ermittlung von Mobilfunkgeräten (Gerätenummer, Kartennummer und Standort)
Bestraft die Justiz politische Meinungsäußerungen?
Die Abgrenzung einer noch zulässigen Meinungsäußerung von einer rechtlich verbotenen Tatsachenbehauptung ist selbst für Juristen in manchen Fällen schwierig. Im Laufe der Zeit hat die Rechtsprechung, vor allem der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, Kriterien dafür entwickelt. So ist nicht jede Äußerung, die in den Augen der Staatsanwaltschaft eine Störung des öffentlichen Friedens darstellt, nach Meinung der Gerichte tatsächlich strafbar. Nur wegen seiner Weltanschauung oder religiösen Überzeugung darf niemand verfolgt werden. Die Meinungsfreiheit ist grundsätzlich weit auszulegen. Deshalb lohnt es sich, bei Ermittlungsverfahren einen Anwalt einzuschalten.
Für das Verständnis von Gesetzgebung und Rechtsprechung der Bundesrepublik spielt die historische Entwicklung in Deutschland eine wichtige Rolle. Deshalb sind die Verherrlichung des Nationalsozialismus, von Willkürmaßnahmen in dieser Zeit, die öffentliche Verwendung nationalsozialistischer Propagandamittel, aber auch die Leugnung des Holocaust, unter Strafe gestellt worden. Angriffe auf die Menschenwürde oder den Gedanken der Völkerverständigung werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls verfolgt.
Warum bei politischen Straftaten immer einen Anwalt einschalten?
Wie oben beschrieben, ist das Rechtsgebiet äußerst vielfältig, und manche Delikte sind sehr kleinteilig im Strafgesetzbuch geregelt. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind ständig im Fluss. Im Jahr 2021 sind viele Strafnormen des Strafgesetzbuches aus diesem Bereich verschärft worden.
Ob bei ein bestimmtes Verhalten oder eine Äußerung tatsächlich strafbar ist, kann man als juristischer Laie kaum noch überblicken. Deshalb sollte immer der fachkundige Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden. Der Anwalt wird nach der Übertragung des Mandats die Ermittlungsakte anfordern und auf dieser Grundlage eine fundierte Einschätzung des Falles geben sowie eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Bevor Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen haben, sollten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Angaben zur Sache machen. Dieses Recht steht nach der Strafprozessordnung jedem Beschuldigtem zu und darf vor Gericht nicht gegen ihn verwendet werden.
Die Dr. Brauer Rechtsanwälte haben schon viele Mandanten wegen des Vorwurfs von politisch motivierter Kriminalität verteidigt und haben dadurch große Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt.
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