Ist „From the River to the Sea“-Parole strafbar?
Mit der politischen Parole „From the River to the Sea“ will der Protagonist ausdrücken, dass Palästina vom Fluss bis zum Meer frei…
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir bundesweit Mandanten bei jeglichen Vorwürfen von politisch motivierten Straftaten.
Wird Ihnen eine politische Straftat oder ein sog. Staatsschutzdelikt vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für politisches Strafrecht kontaktieren.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger bei politischen Strafdelikten.
Wir helfen schnell, kompetent und unkompliziert.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Wir sorgen für Schutz und Verteidigung und bieten eine langjährige Erfahrung bei politischen Delikten.
Ihnen wird ein Delikt mit politischem Hintergrund vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für politisches Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Bei politischen Strafdelikten erfahren Beschuldigte meist durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einer Festnahme von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Bei Straftaten mit politischem Hintergrund und Staatsschutzdelikten drohen harte und drastische Konsequenzen. Nicht selten werden hierbei Strafen im oberen Bereich des möglichen Strafmaß ausgesprochen. Deshalb sollten Sie besonnen handeln und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene Anwälte für politisches Strafrecht raten wir Ihnen:
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Wichtig ist, dass Sie einen Verteidiger an Ihrer Seite haben, der bereits Erfahrungen bei politisch motivierten Straftaten gesammelt hat. Ein kompetenter Anwalt wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Spätestens seitdem “Hate Speech” ein gängiger Begriff ist, nehmen auch die strafrechtichen Verfahren aufgrund von Meinungsäußerungen zu. Am häufigsten werden Kritiker wegen Meinungsdelikten wie Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Dabei kommen nicht nur “Holocaustleugner” oder “Neonazis” damit in Verbindung. Gerade auch Einwanderungskritiker oder Kritiker der Flüchtlingspolitik werden oftmals verfolgt, obwohl sie sich zuvor überhaupt nicht im Klaren darüber waren, dass sie mit ihrem Kommentar in den sozialen Medien eine Straftat begehen.
Meistens erfahren die Beschuldigten durch eine Vorladung der Polizei oder durch eine Hausdurchsuchung von den Vorwürfen. Sobald solche Maßnahmen durchgeführt wurden, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt kontaktieren, der sich mit Verfahren in diesem speziellen Bereich des Strafrechts auskennt. Bedenken Sie: Bei politisch motivierten Delikten drohen empfindliche Strafen.
Wir verteidigen bei Meinungsdelikten, Propagandadelikten sowie bei Delikten mit politischem Hintergrund.
Ziel unserer Strafverteidigung ist stets die Einstellung des Strafverfahrens oder die Verhinderung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Kommt es dennoch zu einem Gerichtsverfahren, entwickeln wir in Absprache mit unseren Mandanten eine starke und richtungsführende Verteidigungsstrategie.
Unsere Kanzlei verfügt über Räumlichkeiten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Als erfahrene Anwälte bei Meinungs-, Propaganda- und Politdelikten sind wir bundesweit in ganz Deutschland tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten und in jeder Instanz des Verfahrens.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind ein spezialisiertes Team von jungen und erfahrenen Anwälten für politisches Strafrecht. Dabei verbindet uns die Leidenschaft zur Strafverteidigung und der energische Einsatz für unsere Mandanten.
Sie erhalten bei uns einen direkten Ansprechpartner, der für Sie und Ihren Fall zuständig ist. Dennoch tauschen sich unsere Anwälte aus, so dass jeder einzelne Mandant von der Erfahrung der gesamten Kanzlei profitieren kann.
Dr. Matthias Brauer
Max Bartusch
Philipp Neumann
Mattis Mayer
Olaf Beismann
Patrick Bass
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Mit der politischen Parole „From the River to the Sea“ will der Protagonist ausdrücken, dass Palästina vom Fluss bis zum Meer frei…
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Wie oben beschrieben, ist das Rechtsgebiet äußerst vielfältig, und manche Delikte sind sehr kleinteilig im Strafgesetzbuch geregelt. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind ständig im Fluss. Im Jahr 2021 sind viele Strafnormen des Strafgesetzbuches aus diesem Bereich verschärft worden.
Ob bei ein bestimmtes Verhalten oder eine Äußerung tatsächlich strafbar ist, kann man als juristischer Laie kaum noch überblicken. Deshalb sollte immer der fachkundige Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden. Der Anwalt wird nach der Übertragung des Mandats die Ermittlungsakte anfordern und auf dieser Grundlage eine fundierte Einschätzung des Falles geben sowie eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Bevor Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen haben, sollten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Angaben zur Sache machen. Dieses Recht steht nach der Strafprozessordnung jedem Beschuldigtem zu und darf vor Gericht nicht gegen ihn verwendet werden.
Die Dr. Brauer Rechtsanwälte haben schon viele Mandanten wegen des Vorwurfs von politisch motivierter Kriminalität verteidigt und haben dadurch große Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt.
Die Strafandrohungen im StGB ist so unterschiedlich wie die Art der Delikte. Sie reichen von Geldstrafe bis zu langen Freiheitsstrafen. An dieser Stelle kann man dazu keine pauschalen Aussagen machen.
Da die Bekämpfung des Rechtsextremismus seitens des Gesetzgebers als besonders wichtig angesehen wird, ist hier mit einer höheren Intensität der Strafverfolgung zu rechnen. In der Folge kommt es häufig auch zu härteren Urteilen. So sieht § 46 Abs. 2 StGB, der die Grundsätze der Strafzumessung regelt, eine rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Motivation des Täters ausdrücklich als strafschärfend an. Im Jahr 2021 wurde der Antisemitismus als strafverschärfendes Tatmotiv ausdrücklich mit in den Paragraphen aufgenommen.
Zweck ist insbesondere die Bekämpfung der öffentlichen Verbreitung von Parolen, die als Hass und Hetze eingestuft werden können. Im Fokus steht dabei gegenwärtig vor allem sogenannte Hasskriminalität rechtsextremistischer Täter. Aber auch die Bekämpfung von islamistisch motivierten Gewalttaten hat in den letzten Jahren zugenommen.
Wie hoch die Strafe im Fall einer Verurteilung letztendlich sein wird, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Die Abgrenzung einer noch zulässigen Meinungsäußerung von einer rechtlich verbotenen Tatsachenbehauptung ist selbst für Juristen in manchen Fällen schwierig. Im Laufe der Zeit hat die Rechtsprechung, vor allem der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, Kriterien dafür entwickelt. So ist nicht jede Äußerung, die in den Augen der Staatsanwaltschaft eine Störung des öffentlichen Friedens darstellt, nach Meinung der Gerichte tatsächlich strafbar. Nur wegen seiner Weltanschauung oder religiösen Überzeugung darf niemand verfolgt werden. Die Meinungsfreiheit ist grundsätzlich weit auszulegen. Deshalb lohnt es sich, bei Ermittlungsverfahren einen Anwalt einzuschalten.
Für das Verständnis von Gesetzgebung und Rechtsprechung der Bundesrepublik spielt die historische Entwicklung in Deutschland eine wichtige Rolle. Deshalb sind die Verherrlichung des Nationalsozialismus, von Willkürmaßnahmen in dieser Zeit, die öffentliche Verwendung nationalsozialistischer Propagandamittel, aber auch die Leugnung des Holocaust, unter Strafe gestellt worden. Angriffe auf die Menschenwürde oder den Gedanken der Völkerverständigung werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls verfolgt.
Viele Tatbestände, die zur politisch motivierten Kriminalität gezählt werden (z. B. Volksverhetzung gemäß § 130 StGB), gelten als schwere Straftaten. Deshalb darf nach § 100a Absatz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung (StPO) eine Überwachung der Telekommunikation erfolgen. Ebenso dürfen die für den Staatsschutz zuständigen Beamten bei diesen sogenannten Katalogstraftaten nach § 100g Absatz 1 Nr. 1 die Verkehrsdaten der Telekommunikation erhoben werden, wenn das für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Tatverdächtigen erforderlich ist.
Zulässig ist unter bestimmten Voraussetzungen auch noch:
Unter “politisch motivierter Kriminalität” (PMK) versteht man zunächst alle Straftaten, die Straftatbestände der klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen.
Die Masse der Verfahren dreht sich um Straftaten wegen Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 bis 91 StGB) und bestimmte Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.
Dazu kommen in der Praxis zudem eher seltene Delikte wie Friedensverrat und Hochverrat, Straftaten gegen ausländische Staaten, Verfassungsorgane oder die Landesverteidigung. Relevanter ist dagegen noch der Vorwurf des Landesverrats, der in Spionagefällen einschlägig ist.
Darüber hinaus werden auch noch § 234a (Verschleppung) und § 241a (Politische Verdächtigung) zu diesem Deliktsbereich gerechnet.
Im weiteren Sinne werden alle Straftaten zur PMK gerechnet, die aus einem politischen Motiv begangen wurden. Dazu zählen Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltdelikte, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und auch Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag.
Erfasst wird die PMK als besonderer Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht wird. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Eingangsstatistik. Was als links- oder rechtsextremistische oder islamistische Tat eingestuft wird, obliegt der Einschätzung der Polizei. Die Zahlen zu den einzelnen Phänomenbereichen in der PKS sind deshalb nicht mit tatsächlichen Verurteilungen gleichzusetzen, da spätere Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche nicht berücksichtigt werden.
Diese Tatbestände sind in den §§ 84 bis 91 StGB geregelt. Sie gefährden nach Auffassung des Gesetzgebers die freiheitliche demokratische Grundordnung.
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