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Neuer Straftatbestand: Verhetzende Beleidigung (§ 192a)

Neuer Straftatbestand: Verhetzende Beleidigung §192 a

Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2022

Vorsicht: kritische Nachrichten an Prominente können strafbar sein

13.01.2022

Der Ton bei Diskussionen zu gesellschaftlich relevanten Themen ist in den letzten Jahren zweifellos rauer geworden. Während der Corona-Krise hat sich dieses Phänomen weiter verschärft. Vor allem Personen aus Politik, Kultur und Medien werden oft scharf attackiert. Die Bundesregierung hat sich deshalb dazu entschlossen, mehrere Gesetzesverschärfungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört der neue Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“, der seit dem 22. September 2021 im Strafgesetzbuch als § 192a zu finden ist.

Ob diese Verschärfung des Strafrechts notwendig war, sei dahingestellt. Es ist fraglich, ob Äußerungen, die weder den öffentlichen Frieden bedrohen noch einen anderen Menschen persönlich beleidigen, strafrechtlich verfolgt werden sollten. Hier erfahren Sie, worum es bei der „verhetzenden Beleidigung“ geht und was Sie beachten müssen.




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Wozu dient der neue § 192a StGB?

13.01.2022

Mit dem neuen Straftatbestand will der Gesetzgeber eine Lücke in der Strafbarkeit von Beleidigungen schließen. Beleidigende Veröffentlichungen in sozialen Medien wie Facebook waren schon vorher als Beleidigung (§ 185 ff. StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB) strafbar. Das Gleiche gilt für die persönliche Beleidigung gegenüber einer anderen Person. Im letzteren Fall war aber bisher immer eine persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer erforderlich.

Ohne persönlichen Bezug war eine Beleidigung nicht strafbar. Ein Brief, eine E-Mail, SMS oder eine Nachricht über einen Messanger fiel nicht unter diesen Straftatbestand. Das hat sich nun geändert.




Wer soll vor einer verhetzenden Beleidigung geschützt werden?

13.01.2022

Schutzgut des neuen § 192a ist die Menschenwürde, die bereits allgemein durch Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt ist. Im neuen Paragrafen geht es nun um Gruppen und Einzelpersonen, die wegen ihrer

  • nationalen,
  • rassischen,
  • religiösen oder
  • ethnischen Herkunft,
  • ihrer Weltanschauung
  • ihrer Behinderung oder
  • sexuellen Orientierung

durch die Zusendung eines entsprechenden Inhalts

  • beschimpft,
  • böswillig verächtlich gemacht oder
  • verleumdet werden.

Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: Wer zum Beispiel Personen mit Migrationshintergrund, Muslimen oder Homosexuellen eine Nachricht zukommen lässt, die diesen Personenkreis beleidigen könnte, riskiert ab jetzt eine Strafverfolgung. Dabei muss die angegriffene Person nicht persönlich angesprochen werden. Es reicht die einfache Zusendung einer Nachricht mit einem entsprechenden Inhalt.

Auch die Form der Weiterleitung einer Nachricht, die man von jemand anderem bekommen hat, fällt darunter. Straflos bleibt die Weiterleitung einer Nachricht, wenn sie auf ausdrückliche Anforderung der betreffenden Person zugesendet wurde. Sie also beispielsweise darum gebeten werden, eine Nachricht mit einer „verhetzenden Beleidigung“, die Sie erhalten haben, an eine Dritte Person weiterzuleiten.

Es geht bei 192a StGB also nicht um allgemein sichtbare Veröffentlichungen wie Postings bei Facebook oder Instagram, sondern um die direkte und private Kommunikation mit dem Opfer.

Denken vorm Versenden: Worauf Sie zukünftig achten sollten

Man kann davon ausgehen, dass in der Praxis vor allem kritische und zugespitzte Nachrichten an (mehr oder weniger) prominente Personen mit entsprechendem Hintergrund Gegenstand der Strafverfolgung sein werden. Aber auch Äußerungen gegenüber Durchschnittsmenschen können problematisch sein und als Diskriminierung empfunden werden. Etwa dann, wenn die Empfänger sich aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung angegriffen fühlen.

Also Vorsicht beim Verschicken von Nachrichten an die oben beschriebenen Personenkreise! Auch wenn Sie sich vielleicht von ihnen durch Äußerungen oder Handlungen angegriffen fühlen: Überlegen Sie sich sehr genau, ob und was Sie ihnen schreiben!




Strafverteidigung aus Leidenschaft - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Ist bei verhetzender Beleidigung ein Strafantrag erforderlich?

13.01.2022

Grundsätzlich zählen die Beleidigungsdelikte zu den Antragsdelikten. Das Opfer muss also einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Wie viele andere Delikte auch, ist die verhetzende Beleidigung aber über die Regelung in § 194 StGB ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das heißt, in der Regel muss das Opfer einen Strafantrag stellen, die Staatsanwaltschaft kann aber die Tat von sich aus verfolgen, wenn sie ein öffentliches Interesse daran sieht.

Angesichts der emotionsgeladenen Diskussionen um Strafverschärfungen bei Hasskriminalität ist davon auszugehen, dass vor allem in der Anfangszeit die Staatsanwaltschaften häufig das öffentliche Interesse bejahen werden, vor allem wenn es um prominente Fälle geht. Es ist deshalb mit zahlreichen Strafverfahren zu rechnen.




Muss ich mit einer Hausdurchsuchung wegen § 192a StGB rechnen?

13.01.2022

Es ist möglich, dass die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt. Hierbei ist das Ziel Beweismittel zu finden, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die beleidigende Nachricht tatsächlich von einem Ihrer elektronischen Geräte gesendet wurde. In der Regel sucht die Polizei bei einer Hausdurchsuchung wegen verhetzender Beleidigung nach dem Smartphone, Tablet, Laptop oder PC.

Nähre Informationen zum richtigen Verhalten in dieser Situation erhalten Sie in unserem Ratgeber:

13 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung - Ratgeber




Welche Strafe gibt es für verhetzende Beleidigung?

13.01.2022

Der neue § 192a sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Damit liegt die Strafandrohung über der einfachen Beleidigung und auf dem gleichen Niveau wie eine öffentliche Beleidigung (§ 185 StGB).




Warum bei § 192a StGB einen Anwalt einschalten?

13.01.2022

Da der Paragraf neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ist mit einer verstärkten Strafverfolgung zu rechnen, um die Möglichkeiten und Grenzen der Strafverfolgung zu diesem Straftatbestand auszuloten. Naturgemäß kann niemand genau vorhersagen, wo die Grenzen bei „verhetzender Beleidigung“ liegen werden.

Man kann sich aber an der bisherigen Rechtsprechung zu Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und Volksverhetzung orientieren. Dazu ist aber eine hohe Fachkenntnis auf diesem Gebiet Voraussetzung. Deshalb sollte man bei einer Anzeige immer sofort einen Rechtsanwalt, möglichst einen Fachanwalt für Strafrecht, kontaktieren. Warten Sie nicht erst, bis ein Strafbefehl ergangen ist oder es zu einer Anklage kommt.

Bevor Sie einen Anwalt kontaktieren: Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage gegenüber der Polizei, wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben! Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Gerade bei Beleidigungsdelikten kommt es auf viele Details an, die nur schwer zu überblicken sind.

Die zwei Goldenen Regeln, auch bei verhetzender Beleidigung:

  1. Vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
  2. Rechtsanwalt einschalten.

Der Anwalt wird Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und auf dieser Grundlage in Absprache mit Ihnen eine sinnvolle und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Falls Sie eine Anzeige wegen verhetzender Beleidigung erhalten haben, können Sie sich gerne an Dr. Brauer Rechtsanwälte wenden. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und haben schon oft Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf der Beleidigung vertreten. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht. Nehmen Sie unkompliziert per Telefon, E-Mail, das Kontaktformular oder WhatsApp Kontakt mit uns auf. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist immer kostenlos und unverbindlich.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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