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Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Strafverteidigung auf. Als Erstes versuchen wir, Ihr Verfahren außergerichtlich zu beenden, andernfalls verteidigen wir Sie in allen gerichtlichen Instanzen.
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Von Diebstahl bis Betrug: Bundesweite Strafverteidigung
Bei Vermögensdelikten und im Wirtschaftsstrafrecht drohen harte Strafen. Umso wichtiger ist eine starke Strafverteidigung. Wir verteidigungen bundesweit bei allen Vorwürfen rund um Vermögensstraftaten. Kanzleiräume befinden sich in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg und Berlin.
Höchstes Ziel für unsere Anwälte ist die Einstellung des Strafverfahrens beziehungsweise eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung. Nach der Akteneinsicht werden wir daran arbeiten. Kommt es trotzdem zu einem Gerichtsprozess, können Sie sich auf unsere Strafverteidiger verlassen. Wir geben immer 100 % und vertreten jeden Mandanten durchsetzungsstark, konsequent und mit viel Einsatz und Leidenschaft. Gerne besprechen wir alle Einzelheiten in einem ersten Gespräch. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Anwalt für Vermögensdelikte mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt Dresden, Hamburg und Berlin
Straftaten, die sich gegen das Eigentum oder Vermögen eines anderen richten kommen in Deutschland häufig vor. Von allen registrierten Straftaten machen Diebstahldelikte bereits etwa 50 % aus. Dazu kommen alle anderen Eigentumsdelikte (Unterschlagung, Raub, Räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung) sowie die Vermögensdelikte (Betrug, Untreue oder Hehlerei).
Als erfahrene Anwälte für Strafrecht stehen wir bei einem Ermittlungsverfahren und einer Anklage an Ihrer Seite. Verlieren Sie jedoch keine Zeit, wenn Sie von Ermittlungen gegen Sie erfahren. Sobald eine Hausdurchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat oder Sie von der Polizei vorgeladen wurden, sollten Sie Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen und sämtliche Aussagen verweigern. Mit einer frühen Verteidigung kann man oftmals das Verfahren schnell abwenden oder in die richtige Richtung lenken.
Ablauf unserer Strafverteidigung bei Vermögensstraftaten
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Vermögensdelikte und Eigentumsdelikte
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Raub
- Räuberische Erpressung
- Betrug
- Untreue
- Hehlerei
- Unterschlagung
- Leistungserschleichung
- Steuerhinterziehung
- Subventionsbetrug
- Versicherungsbetrug
Bei allen Delikten:
- Eigentumsdelikte
- Vermögensdelikte
- Steuerdelikte
Verteidigungsstrategie:
- Anforderung und Prüfung der Akte
- Absprache mit dem Mandanten
- Individuelle Vertretung
Vertretung vor Gericht:
- Durchsetzungsstark
- Kompetent
- Verhandlungssicher
Fachanwalt für Strafrecht
Erstklassige Verteidigung
Leidenschaftlicher Einsatz
Ihr erfahrener Anwalt bei Vermögensdelikten
„Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Strafrecht. Wir haben schon viele Mandanten als Strafverteidiger vertreten, denen ein Vermögensdelikt vorgeworfen wurde. Falls auch gegen Sie in einer solchen Sache ermittelt wird, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Ganz gleich ob es sich dabei um einen vermeintlichen Betrug, einen Diebstahl oder ein anderes Vermögensdelikt handelt.
Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden sehr genau und kann nach der Akteneinsicht sofort Gegenmaßnahmen für meinen Mandanten ergreifen. Das Ziel unserer Strafverteidigung ist immer eine Schadensbegrenzung und im besten Fall die Einstellung des Strafverfahrens.
Sie brauchen einen starken Strafverteidiger? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr strafrechtliches Problem und stehen in allen Verfahrensabschnitten an Ihrer Seite!“
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Unsere Rechtstipps zum Thema Vermögensdelikte
FAQ: Strafverteidigung im Vermögensstrafrecht
Was versteht man unter Vermögensdelikten und Eigentumsdelikten?
Man unterscheidet Vermögensdelikte im engeren und im weiteren Sinne. Unter Letzterem versteht man auch Eigentumsdelikte, die aber strenggenommen eine eigene Deliktart sind.
Die Einteilung hat für das Strafmaß keine praktische Bedeutung, sondern ist eher theoretischer Natur. Bei den Vermögensdelikten im engeren Sinne erfolgt die Schädigung durch eine Handlung des Opfers, die vom Täter veranlasst wurde, etwa im Fall des Betrugs. Hier tritt durch die Täuschung auf der Opferseite ein Vermögensschaden ein. Bei den Eigentumsdelikten steht eher das “Nehmen” durch einen Täter im Mittelpunkt, etwa beim Diebstahl. Hier steht die Schädigung des Eigentums im Mittelpunkt. Es muss in diesem Fall nicht zwingend zu einem Vermögensnachteil gekommen sein, sondern nur zum Schaden an einer fremden Sache, unabhängig von deren Wert.
Vermögensdelikte im engeren Sinne sind folgende Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB):
- Erpressung (§ 253) und Räuberische Erpressung (§ 255)
- Begünstigung (§ 257)
- Hehlerei (§ 259)
- Betrug (einschließlich Warenbetrug, Warenkreditbetrug, Versicherungsbetrug – alle § 263
- Computerbetrug (§ 263a)
- Subventionsbetrug (§ 264)
- Kapitalanlagebetrug (§ 264a)
- Versicherungsmissbrauch (§ 265)
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a) mit den Varianten Automatenmissbrauch, Erschleichen der Leistungen des Fernmeldenetzes, Beförderungserschleichung (“Schwarzfahren”), Zutrittserschleichung
- Kreditbetrug (§ 265b)
- Untreue (§ 266)
- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b)
Zum Teil wird auch die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) als Vermögensdelikt im weiteren Sinne angesehen. In diesem Fall versucht sich der Beschuldigte sich durch das Vorenthalten von Steuern bzw. relevanten Informationen einen Vermögensvorteil gegenüber dem Staat zu verschaffen.
Eigentumsdelikte und damit ebenfalls Vermögensdelikte im weiteren Sinne sind u. a.:
- Diebstahl (§§ 242 ff. StGB)
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Raub (§§ 249 ff. StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Welche Strafen drohen bei Vermögensdelikten?
Die Strafandrohungen für die einzelnen Straftaten sind so vielfältig wie die Delikte, bei denen es zu einer Schädigung des Vermögens kommt. Und selbst wenn Taten unter den gleichen Straftatbestand fallen, können die am Ende vom Gericht ausgesprochenen Strafen sehr unterschiedlich sein. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an, nicht zuletzt auch um persönliche Faktoren wie etwa eine bereits bestehende Vorstrafe.
Für Untreue und Betrug – besonders häufigen Tatbeständen des Vermögensstrafrechts – sieht das Strafgesetzbuch jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Für gewerbsmäßigen Betrug drohen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.
Muss man z. B. bei Betrug mit einer Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft rechnen?
Sofern der Tatbestand in einem größeren Umfang verwirklicht wurde, ist eine Hausdurchsuchung nicht unwahrscheinlich. Die Strafverfolgungsbehörden wollen damit Beweismittel sichern, also Unterlagen oder gegebenenfalls Gegenstände, die sie für Diebesgut halten.
Untersuchungshaft wird insbesondere bei Verdunkelungs- und Fluchtgefahr angeordnet. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte feststellen, aus denen sich das ergibt, dann werden sie einen entsprechenden Haftbefehl beantragen. Als Beschuldigter sollte man es daher während des laufenden Ermittlungsverfahrens unterlassen, schnell noch Beweismittel zu vernichten. Fluchtgefahr kann bei schweren Straftaten gegeben sein, für die ein langer Freiheitsentzug droht.
Warum bei Vermögensstraftaten einen Anwalt einschalten?
Wird ein Beschuldigter erstmals mit dem Strafvorwurf konfrontiert, stellt sich schnell die Frage, wie man sich jetzt richtig verhalten sollte. Doch selbst wenn die für das Delikt vorgesehene Strafe vielleicht gering erscheinen mag: Der Gang zum Anwalt sollte immer erfolgen. Juristische Laien können selbst bei “einfachen” Straftaten kaum überblicken, was da auf die zukommt. Unter ungünstigen Umständen entwickeln sich die Dinge während des Ermittlungsverfahren anders als anfangs gedacht.
Bei vielen Delikten, die zur Schädigung des Vermögens anderer Personen führen, droht nicht gleich eine Freiheitsstrafe, aber eine empfindliche Geldstrafe, die ebenfalls sehr schmerzen kann. In den allermeisten Fällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts unter dem Strich günstiger als der Versuch, sich irgendwie selbst zu verteidigen.
Außerdem ist bei einem Teil der hier behandelten Straftaten sowieso die Vertretung durch einen Strafverteidiger gesetzlich vorgesehen.
Ein weiterer Aspekt, den man gerade bei Vermögensdelikten nicht unterschätzen darf, sind die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche. Hier kann ein Anwalt beratend zur Seite stehen und dafür sorgen, dass die Forderungen in dem tatsächlich notwendigen Umfang bleiben.
Der Strafverteidiger wird zunächst immer die Ermittlungsakte anfordern und kann auf dieser Grundlage dann eine fundierte Einschätzung des Falles abgeben. Gemeinsam mit dem Mandanten wird er eine sinnvolle Verteidigungsstrategie planen.
Bevor Sie als Beschuldigter Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, sollten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht steht Ihnen in vollem Umfang zu und darf nicht negativ bewertet werden. Lassen Sie sich auch nicht von scheinbar freundlichen Polizeibeamten zu einer Aussage überreden, mag sie auch noch so harmlos erscheinen.
Die Dr. Brauer Rechtsanwälte haben zahlreiche Mandanten wegen Vermögensdelikten verteidigt und dadurch eine große Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet gesammelt.
Wirtschaftsstrafrecht
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