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Anzeige wegen Gutscheinbetrug

Gutscheinkarte gefälscht - Betrug und Urkundenfälschung wegen Gutscheinbetrug

Betrug und Urkundenfälschung bei Geschenkkarten von IKEA & Co.

Immer wieder sorgen Meldungen über Betrug mit Gutscheinen des Einrichtungshauses IKEA und anderen Anbietern für Schlagzeilen. Mit verschiedenen Begehungsweisen gelingt es den Tätern, die Gutscheinkarten zu fälschen und damit bei dem schwedischen Unternehmen einzukaufen. Der Gutscheinbetrug fliegt auf, wenn andere Kunden ihre Gutscheine einlösen wollen.

In diesem Artikel erläutern wir, wie diese Betrugsmaschen funktionieren, worauf man beim Kauf von Gutscheinen in Geschäften unbedingt achten sollte und mit welcher Strafe Täter wegen Betrug (§ 263 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) rechnen müssen.




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Wie werden Gutscheinkarten gefälscht?

Beim Betrug mit Gutscheinkarten gibt es verschiedene Begehungsweisen. Das genaue Vorgehen ist von der Gestaltung des Gutscheins abhängig. Die Geschenkgutscheinkarten haben jeweils eine eigene Nummer und einen entsprechenden Barcode oder Magnetstreifen.

Das Guthaben wird immer erst aktiviert, wenn die Karte an der Kasse eingelesen wird. Aus Gründen der einfacheren Handhabung an der Kasse steht der Barcode nicht nur auf der Gutscheinkarte, sondern auch auf dem Pappträger der Karte oder es gibt in dem Pappträger eine Aussparung, damit der Barcode sichtbar ist.



Austausch von Gutscheinkarten

Das Problem dabei: An der Kasse wird nur selten der Barcode auf dem Pappträger mit dem Barcode auf der Gutscheinkarte verglichen. Wer nun einen Gutscheinbetrug begehen will, der tauscht im Geschäft einfach zwei Karten aus. Kauft dann ein Kunde eine Geschenkgutscheinkarte, erfolgt an der Kasse die Aktivierung des Barcodes, der auf dem Pappträger steht. Die eigentliche Gutscheinkarte, auf die es eigentlich ankommt, wird dagegen nicht aktiviert. Der Täter muss dann nur noch dafür sorgen, dass er an die tatsächlich aktivierte Geschenkgutscheinkarte kommt.


Überkleben des Barcodes

Im Fall der Sichtbarkeit des Barcodes an einer Aussparung erfolgt die Fälschung, in dem der sichtbare Barcode mit einer anderen Gutscheinkarte überklebt wird. Auch in diesem Fall wird das Guthaben auf einer anderen Karte aktiviert als jener, die ein ahnungsloser Kunde gekauft hat.

Eine weitere Variante besteht darin, im Geschäft echte Gutscheinnummern abzufotografieren und zuhause die passenden Barcodes dafür auszudrucken. Sobald jemand eine Karte kauft, deren Barcode der Täter kennt, klebt dieser den Barcode einfach auf eine bereits benutzte Karte und kann nun über das Guthaben verfügen.

Weil für diese Betrugsmaschen ein gewisser Aufwand notwendig ist, wird häufig nicht nur eine Gutscheinkarte manipuliert, sondern gleich mehrere. Der Gutscheinbetrug fällt auf, wenn die Besitzer von Gutscheinkarten ihr Guthaben bei IKEA oder anderen Anbietern solcher Karten einlösen wollen. Nur zum Teil können die Täter dann ermittelt werden.




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Wie kann man sich vor Gutscheinbetrug schützen?

Als Käufer von Geschenkgutscheinen sollte man unbedingt darauf achten, dass an den Karten einschließlich den Pappträgern nicht manipuliert wurde und auf jeden Fall die Nummern auf den Gutscheinkarten vergleichen.

Außerdem sollte man möglichst nur Gutscheine kaufen, die mit einer PIN aktiviert werden müssen. Leider sehen das nicht alle Anbieter von Gutscheinkarten vor, die man im Laden kaufen kann. Bei Karten, die man im Internet kaufen kann, ist eine PIN dagegen die Regel.

Auf keinen Fall darf man ein Foto einer Gutscheinkarte einfach in den sozialen Medien veröffentlichen. Zumindest muss der Barcode unkenntlich gemacht werden. Dessen Abbildung könnten sonst Betrüger für sich nutzen.

Vorsicht walten lassen sollte man auch beim Kauf von Geschenkkarten bei eBay. Dort versuchen manche professionellen Betrüger, Kunden hinters Licht zu führen und bieten gefälschte Karten an.




Welche Strafe gibt es für Gutscheinbetrug?

Rechtlich handelt es sich beim Fälschen von Gutscheinkarten und ihrem Einsatz um Urkundenfälschung und Betrug.

Betrug begeht nach § 263 Abs. 1 StGB, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“.

Eine Urkundenfälschung begeht nach § 267 Abs. 1 StGB, „wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht“.

Beide Paragrafen sehen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Wie wir oben erläutert haben, erfolgt Gutscheinbetrug oft nicht nur mit einer Geschenkkarte, sondern in größerem Umfang. Dann kann wegen des gewerbsmäßigen Vorgehens ein besonders schwerer Fall von Betrug und Urkundenfälschung nach § 263 Abs. 2 und § 267 Abs. 2 StGB vorliegen. In beiden Fällen ist im Strafgesetzbuch dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. Eine Geldstrafe ist in diesen besonders schweren Fällen nicht mehr möglich.




Anwalt bei Anzeige wegen Gutscheinbetrug einschalten

Wer einen Betrug bzw. Urkundenfälschung mit Geschenkgutscheinen begangen hat, sollte unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten, sobald er Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekommen hat. Oft geschieht das durch eine Hausdurchsuchung. Mit dieser Maßnahme will die Polizei Beweismittel sicherstellen und ermitteln, ob möglicherweise in größerem Umfang Geschenkgutscheine manipuliert wurden.

In diesem Fall gilt für Betroffene: Verhalten Sie sich ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten!

Weitere wichtige Hinweise zum Verhalten bei einer Hausdurchsuchung finden Sie in unserem umfangreichen „Ratgeber Hausdurchsuchung“.

Vorladung wegen Gutscheinbetrug erhalten? Das ist jetzt zu tun

Falls Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, sollten Sie ebenfalls keine Aussage machen, sondern den Termin absagen und Verbindung mit einem Strafverteidiger aufnehmen.

Ein Rechtsanwalt wird nach der Übernahme des Mandats Akteneinsicht beantragen und so prüfen, über welche Beweismittel Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen. Mit diesen Informationen kann dann eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie aufgebaut werden.

Sie haben eine Anzeige wegen Gutscheinbetrug erhalten? Dann nehmen Sie Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und haben Kanzleistandorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Melden Sie sich einfach per WhatsApp, Telefon oder E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Anzeige wegen Gutscheinbetrug Zuletzt aktualisiert: 01.04.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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