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Ihre Anwälte bei Gewaltdelikten
Dr. Brauer Rechtsanwälte

Ihre Anwälte bei Gewaltdelikten

Erfahren bei Gewaltstraftaten

Ob gefährliche Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Ob Mord oder Totschlag. Unsere Anwälte sind erfahren bei Gewaltdelikten aller Art.

Fachanwalt für Strafrecht

Unsere Kanzlei hat sich auf Strafrecht spezialisiert. Dr. Matthias Brauer ist zudem Fachanwalt für Strafrecht. Unsere Erfahrung und ein verhandlungssicheres Auftreten sorgen für eine starke Strafverteidigung.

Bundesweit bei Strafdelikten

Von unseren Kanzleistandorten in Bonn, Dresden, Hamburg, Frankfurt und Berlin aus vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland. Durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel sind wir unkompliziert erreichbar.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie sollen eine Gewalttat begangen haben? Sie haben eine Anzeige erhalten? Verlieren Sie jetzt keine Zeit und beachten Sie unbedingt folgende Punkte:

1. Keine Aussage machen!
2. Strafverteidiger kontaktieren!

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Strafverteidigung auf. Wir versuchen zunächst Ihr Verfahren außergerichtlich zu lösen und vertreten Sie auch energisch bei allen gerichtlichen Instanzen.

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    Strafverteidigung in ganz Deutschland!

    Bundesweite Verteidigung bei Gewaltdelikten

    Unsere Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit bei allen vorgeworfenen Gewaltstraftaten.

    Wir streben zunächst stets eine Einstellung des Verfahrens oder eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung an. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und vertreten Sie konsequent vor allen Gerichten in Deutschland. Sämtliche Einzelheiten des Verfahrens besprechen wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch.

    Bei allen Gewaltstraftaten!

    Anwalt bei Gewaltkriminalität mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg und Berlin

    Wird gegen Sie wegen eines Gewaltdelikts ermittelt? Ist ein Angehöriger von Ihnen deswegen in Untersuchungshaft? Egal, ob Körperverletzung oder Totschlag – unsere Anwälte und Strafverteidiger vertreten Sie in ganz Deutschland. Bei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist Ihnen eine individuelle Betreuung und eine durchsetzungsstarke Vertretung garantiert.

    Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Dr. Matthias Brauer auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Unsere Strafverteidiger können auf eine Vielzahl an Mandanten zurückblicken, die wegen Gewaltdelikten angeklagt und von uns erfolgreich verteidigt wurden. Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden sehr genau und können gerade auch bei Gewaltstraftaten schnelle und kompetente Hilfe leisten.

    Körperverletzung & Gewaltstraftaten: Es drohen harte Strafen!

    Kommt es zu einer Verurteilung aufgrund eines Gewaltdelikts wie etwa einer gefährlichen Körperverletzung, drohen langjährige Freiheitsstrafen. Kommt es zur Anklage und sind die Beweise erdrückend, hilft oft nur noch die Argumentation eines erfahrenen Strafverteidigers, um durch „mildernde Umstände“ zumindest am unteren Ende des Strafmaßes zu bleiben.

    Vom Erstkontakt bis zur Problemlösung

    Ablauf unserer Strafverteidigung bei Gewaltstraftaten

    1.

    Kontakt + Ersteinschätzung

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, über E-Mail, WhatsApp oder rufen Sie uns an. Gemeinsam besprechen wir Ihr Problem.
    2.

    Mandatserteilung

    Wenn Sie sich für eine durchsetzungsstarke Vertretung durch uns entscheiden, unterschreiben Sie eine Vollmacht und beauftragen uns mit den weiteren Schritten.
    3.

    Akteneinsicht

    Wir werden sofort Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe gegen Sie genauestens prüfen. Anschließend besprechen wir sämtliche Inhalte und Maßnahmen mit Ihnen.
    4.

    Verteidigung

    Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das Verfahren außergerichtlich zu beenden. Sollte Ihr Fall dennoch vor Gericht gehen, werden wir Sie dort mit allen Mitteln verteidigen.

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    Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon - direkt vom Anwalt
    Straftatbestände im StGB

    Gewaltverbrechen im deutschen Strafrecht

    • Schwere Körperverletzung (§ 226))
    • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)
    • Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231)
    • Vergewaltigung (§ 177)

    Alle Gewaltdelikte:


    • Körperverletzungsdelikte
    • Tötungsdelikte
    • Vergewaltigung

    Verteidigungsstrategie:


    • Anforderung und Prüfung der Akte
    • Absprache mit dem Mandanten
    • Individuelle Vertretung

    Vertretung vor Gericht:


    • Durchsetzungsstark
    • Kompetent
    • Verhandlungssicher

    Fachanwalt für Strafrecht

    Erstklassige Verteidigung

    Leidenschaftlicher Einsatz

    Dr. Matthias Brauer, LL.M.

    Ihr erfahrener Anwalt bei Gewaltstraftaten

    „Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.

    Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Strafrecht. Wir haben schon viele Mandanten als Strafverteidiger vertreten, denen ein Gewaltdelikt vorgeworfen wurde. Wenn auch gegen Sie deswegen ermittelt wird, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Ganz gleich ob es sich dabei um einen vermeintlichen Totschlag, eine schwere Körperverletzung oder ein anderes Gewaltdelikt handelt.

    Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft und kann nach einer Akteneinsicht sofort Gegenmaßnahmen planen und durchführen. Das Ziel unserer Strafverteidigung ist stets Schadensbegrenzung und im besten Fall die Einstellung des Verfahrens.

    Sie brauchen eine starke Verteidigung? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr spezielles Problem. Wir stehen an Ihrer Seite!

    Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Matthias Brauer LL.M.

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    Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Problem im Strafrecht. Wir kämpfen für Sie und Ihre Rechte!

    FAQ: Strafverteidigung bei Körperverletzung & Gewaltdelikten

    Welche Delikte zählen unter Gewaltstraftaten?

    19.03.2024

    In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden folgende Tatbestände im Zusammenhang mit der Anwendung von körperlicher Gewalt durch einen Täter gegen das Opfer unter dem Begriff Gewaltkriminalität erfasst. Dazu zählen:

    • Mord (§ 211 StGB)
    • Totschlag (§ 212 StGB)
    • Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
    • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
    • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
    • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
    • Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)
    • Vergewaltigung (§ 177 StGB)
    • Schwere sexuelle Nötigung (§ 178 StGB)
    • verschiedene Delikte im Zusammenhang mit Raub (§ 249 bis § 252, § 255, § 316a StGB)
    • Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB)
    • Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme (§ 239b StGB)

    Bei den oben genannten Strafdelikten handelt es sich um gravierende Gewaltstraftaten. Zudem gibt es auch weitere Delikte im Zusammenhang mit Gewalt, die jedoch hierzu nicht dazugezählt werden. Weitere Straftatbestände sind beispielsweise die "einfache" Körperverletzung (§ 223 StGB).


    Welche Strafen drohen bei Gewaltkriminalität?

    19.03.2024

    Bei den meisten oben aufgeführten Tatbeständen des Strafgesetzbuches handelt es sich um Verbrechen, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bestraft werden. Im Fall von Mord droht sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Bei den meisten Delikten ist für die Strafbarkeit ein Vorsatz erforderlich.

    Daneben werden häufig auch noch andere Tatbestände wie die einfache und die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung oder die Misshandlung von Schutzbefohlenen zu den Gewaltdelikten gezählt, also Handlungen, die ebenfalls mit Gewalttätigkeiten verbunden sind. Hier ist das Strafmaß geringer.

    In minder schweren Fällen wird statt einer Freiheitsstrafe nur eine Geldstrafe verhängt. Oder eine Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. In manchen Fällen wird das Strafverfahren sogar ohne Strafe eingestellt oder die Strafverfolgung endet mit einem Freispruch, z. B. bei Notwehr. Doch für all diese Möglichkeiten bedarf es einer guten Argumentation durch einen Rechtsanwalt.


    Soll ich beim Vorwurf eines Gewaltdelikts einen Anwalt einschalten?

    19.03.2024

    Es handelt sich um mittelschwere und schwere Straftaten, die dementsprechend mit hohen Strafen für die Täter belegt sind. Es droht in den meisten Fällen eine Freiheitsstrafe. Der Vorwurf ist deshalb nicht zu unterschätzen und eine kompetente Strafverteidigung unbedingt notwendig. In vielen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung von angeklagten Straftätern sogar gesetzlich vorgeschrieben.

    Außerdem können die geschädigten Opfer von körperlicher Gewalt vom Täter ein Schmerzensgeld für ihre Verletzungen oder bei erheblicher Gesundheitsschädigung eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen.In vielen Fällen machen die Betroffenen von Gewalttätigkeiten zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist eine anwaltliche Vertretung (selbst bei fahrlässigen Delikten) unbedingt anzuraten.


    Was ist der richtige Zeitpunkt für die Kontaktaufnahme zum Anwalt?

    19.03.2024

    Es gilt immer der Grundsatz: so früh wie möglich! Nur ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Die Akteneinsicht ist die Grundlage jeder effektiven Verteidigung. Wenn schon Anklage erhoben oder sogar ein Strafbefehl erlassen wurde, ist eine erfolgreiche Strafverteidigung nur noch schwer zu bewerkstelligen. Deshalb sollte ein Anwalt möglichst zu einem frühen Zeitpunkt im Ermittlungsverfahren eingeschaltet werden.

    Vor der Einschaltung eines Anwalts sollten Sie jede Aussage zur Sache verweigern. Nehmen Sie auch nicht von sich aus Kontakt zum Opfer auf, weil das unter Umständen als Bedrohung des Opfers durch den Straftäter ausgelegt werden könnte.


    Was kostet ein Anwalt in Verfahren wegen Körperverletzung oder anderen Gewalttaten?

    19.03.2024

    Ebenso wie in den anderen Rechtsgebieten richtet sich das Honorar des Rechtsanwalts auch hier nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe ist je nach Aufwand unterschiedlich und kann deshalb an dieser Stelle nicht pauschal beantwortet werden.

    Bei der kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles besprechen wir auch sämtliche Kosten, die in der Strafsache auf Sie zukommen.

    Sie können sich keinen Anwalt leisten? Auch in diesem Fall gibt es Wege und Möglichkeiten: Ratenzahlungen oder auch eine Pflichtverteidigung sind denkbar. Sprechen Sie uns einfach darauf an.


    Warum sollte man bei Gewaltverbrechen einen Fachanwalt für Strafrecht wählen?

    19.03.2024

    Angesichts des hohen Strafmaßes, das droht, ist eine fachlich kompetente Verteidigung enorm wichtig. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über besondere Kenntnisse, die er gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen muss.

    Dr. Matthias Brauer hat sich bereits früh auf das Strafrecht konzentriert, dadurch viele Erfahrungen gesammelt und schließlich den Titel als Fachanwalt für Strafrecht erworben.


    Ihnen wird eine Gewalttat vorgeworfen?

    Schreiben Sie uns Ihr Problem übers Kontaktformular
    Wir melden uns bei Ihnen!

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      53111 Bonn

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      Friedrichstraße 171
      10117 Berlin

      030 303 660 350

      berlin@rechtsanwalt-brauer.com


      Gewaltdelikte Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M
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