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Notwehr & Nothilfe: Was ist erlaubt?

Notwehr & Nothilfe: Was ist erlaubt?

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2023

Das Recht zur Verteidigung nach § 32 StGB

Im Alltag gibt es immer wieder Fälle, in denen von Notwehr die Rede ist. Doch wann ist Notwehr wirklich erlaubt? Welche Grenzen gilt es zu beachten? Und wie sollte man sich verhalten, wenn man strafrechtlich verfolgt wird, obwohl man der Meinung ist, in Notwehr gehandelt zu haben?

Diese und weitere Fragen zu Voraussetzungen, Umfang und Grenzen des Notwehrrechts beantworten wir in diesem Artikel. Sie erfahren außerdem, was unter den Begriffen Nothilfe und rechtfertigender Notstand zu verstehen ist.





Was ist der Unterschied zwischen Notwehr und Nothilfe?

06.07.2023

Neben Notwehr ist oft auch von Nothilfe die Rede. Beide Begriffe sind eng miteinander verwandt, aber nicht deckungsgleich. Der Unterschied besteht darin, welches Rechtsgut geschützt werden soll. Kurz gesagt: Geht es um ein eigenes Rechtsgut, z. B. die eigene körperliche Unversehrtheit? Dann spricht man von Notwehr. Oder soll ein fremdes Rechtsgut, z. B. die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen geschützt werden? Dann handelt es sich bei der Verteidigungshandlung um Nothilfe.

Strafrechtlich sind beide in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Laut § 32 Absatz 2 StGB ist Notwehr,

... die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Notwehr und Nothilfe als Rechtfertigungsgrund

Notwehr und Nothilfe sind beide sogenannte Rechtfertigungsgründe. Darunter versteht man die Begründung, warum eine an sich rechtswidrige Handlung, z. B. eine gefährliche Körperverletzung, nicht strafbar ist.

Eine weitere Voraussetzung von Notwehr und Notstand ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff. Zur Erläuterung wieder der typische Fall: Sie werden von einer anderer Person körperlich angegriffen und wehren diesen Angriff durch den Einsatz von körperlicher Gewalt ab.

Die Tat des Angreifers muss selbst rechtswidrig sein. Er darf über keinen Rechtfertigungsgrund verfügen, Sie anzugreifen. Ein Rechtfertigungsgrund könnte z. B. sein, dass Sie ihn selbst vorher körperlich angegriffen haben. Außerdem muss der Angriff in der Gegenwart erfolgen. Unter dem Gebot „gegenwärtig“ versteht man „im gleichen Augenblick“ oder zumindest das unmittelbare Bevorstehen. Eine körperliche Auseinandersetzung zu einem früheren Zeitpunkt rechtfertigt keine Notwehr.

Eine rechtliche Besonderheit bei der Nothilfe ist das notwendige Vorliegen des subjektiven Verteidigungswillens des Angegriffenen. Wenn dieser gar nicht will, dass man ihn verteidigt, kann sich derjenige, der ihm gegen den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff helfen will, nicht auf § 32 StGB berufen.




Welche Notwehrmaßnahmen sind gerechtfertigt?

06.07.2023

Notwehr (und Nothilfe) haben Grenzen. Man kann sich nicht beliebig gegen einen rechtswidrigen Angriff wehren.

In einer Notwehrsituation darf man sich so verteidigen, wie man aus eigener Sicht glaubt, die Gefahr am besten abwehren zu können. Es gibt keine Verpflichtung, erst ausführlich abzuwägen, welche Art der Verteidigung geboten ist. Grundsätzlich soll aber das mildeste Mittel gewählt werden.

In der Praxis kann das dazu führen, dass man subjektiv zu einem stärkeren Verteidigungsmittel greift, als eigentlich notwendig wäre. Das Gericht hat dann zu entscheiden, ob es sich wirklich noch um Notwehr oder den Tatbestand der Körperverletzung gehandelt hat. Dabei müssen die Richter aber berücksichtigen, dass eine sofortige erfolgreiche Abwehr des Angriffs beabsichtigt war.

Ein typischer Fall ist die Verletzung eines Angreifers durch ein Messer, dass sein Opfer zur Abwehr eingesetzt hat. Grundsätzlich ist man als Angegriffener berechtigt, eine Waffe zu gebrauchen, die das Leben des Angreifers gefährden kann – wie hier z. B. ein Messer. Allerdings sollte das Messer nur so eingesetzt werden, dass keine lebensgefährlichen Verletzungen entstehen – was im Einzelfall oft schwierig ist.




Darf man einen Angreifer aus Notwehr töten?

06.07.2023

Noch schwerwiegender kann der Einsatz einer Schusswaffe zur Abwehr sein. Hier muss der Gebrauch vorher angekündigt und möglichst ein Warnschuss abgegeben werden. Außerdem soll der Waffeneinsatz so wenig gefährlich wie möglich sein, z. B. ein Schuss ins Bein und nicht in den Kopf.

Grundsätzlich gilt aber: Die Notwehr darf schwerere Folgen haben als der Angriff selbst. Damit ist eine Tötung aus Notwehr denkbar. Es kommt dann immer auf die Umstände des Einzelfalls an, was eine Einschätzung oft schwierig macht und eine kompetente Verteidigung des Beschuldigten um so notwendiger.




Wann ist das Notwehrrecht eingeschränkt?

06.07.2023

Trotz des umfassenden Rechts auf Notwehr gibt es eine Reihe von Einschränkungen, die darauf abzielen, ein Missverhältnis zwischen dem Angriff und der Verteidigung zu verhindern.

Angriff durch schuldlos handelnde Personen

Als schuldlos handelnde Personen werden Menschen angesehen, die im strafrechtlichen Sinne nicht schuldfähig sind. Darunter fallen u. a.:

  • Kinder,
  • Volltrunkene,
  • psychisch erkrankte Personen.

in diesen Fällen ist ein dreistufiges System zu beachten. Danach ist (in dieser Reihenfolge) folgende Reaktion erforderlich:

  1. Ausweichen (Flucht)
  2. Schutzabwehr (passive Verteidigung)
  3. Trutzabwehr (Gegenangriff mit maximalem Schutz des Angreifers).

Erst wenn das jeweils mildere Verhalten nicht möglich ist, darf man demnach zu einem härteren Mittel greifen. Die aktive Notwehr ist damit immer nur das allerletzte Mittel, das zum Einsatz kommen darf.

Notwehrprovokation

Hat die angegriffene Person den Angriff selbst mutwillig herbeigeführt oder mitverursacht, liegt eine Notwehrprovokation vor. In diesem Fall muss das Notwehrrecht aber nicht völlig verloren gegangen sein. Vielmehr hängt es vom Grad der Provokation und von der subjektiven Absicht des Provokateurs. Es macht demnach einen Unterschied, ob die Provokation vorsätzlich, absichtlich oder nur fahrlässig erfolgte. Bei der Vorsatzprovokation ist in der Regel davon auszugehen, dass kein Notwehrrecht bestand. Im Fall der absichtlichen Notwehrprovokation wollte der Angegriffene bewusst eine Situation schaffen, in der er sich dann auf das Notwehrrecht berufen kann. Die Rechtsprechung erkennt dann aber keine Notwehrlage an.

Lediglich bei der fahrlässigen Notwehrprovokation besteht eine Chance auf die Anerkennung einer Notwehrhandlung. Diese Form wird dann so behandelt wie der Angriff von schuldlos handelnden Personen.

Extremes Missverhältnis von Angriff und Notwehr

Trotz der erlaubten Notwehr dürfen das angegriffene Rechtsgut und die Notwehrhandlung nicht in einem extremen Missverhältnis stehen. Ein Beispiel dafür ist das Erschießen eines Apfeldiebes mit einer Waffe durch den Besitzer des Obstbaumes.

Weitere Einschränkungen des Notwehrrechts

Über die bereits erwähnten Fällen hinaus gibt es weitere Konstellationen, bei denen die Berufung auf Notwehr nicht in Betracht kommt. Das kann bei bestimmten Delikten der Fall sein (z. B. Erpressung), aber bei sehr speziellen Phänomenen wie der sogenannten Gefahrabwehrfolter. Dabei werden einem Angreifer Schmerzen angedroht oder zugefügt, um Informationen zu bekommen, mit denen man die Gefahr für ein Rechtsgut (häufig das Leben einer anderen Person) abwehren kann.

Früher wurde auch der Angriff von engen Angehörigen zu den Konstellationen gerechnet, in denen ein Notwehrrecht nur eingeschränkt besteht. Die Rechtsprechung hat diese Bewertung in verschiedenen Verfahren zu Fällen von häuslicher Gewalt aufgegeben.




Überschreitung der Notwehr – der Notwehrexzess

06.07.2023

Nach § 33 StGB wird nicht bestraft, wer aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitet. Man spricht dann von einem Notwehrexzess. Allerdings wendet die Rechtsprechung nicht bei allen Formen des Notwehrexzesses diesen Paragrafen an.

Ein Notwehrexzesses liegt vor, wenn der Angegriffene

  • das notwendige Maß der Verteidigung überschreitet,
  • der Angriff noch gar nicht begonnen hat oder bereits beendet ist,
  • die Situation fälschlich als Notwehrlage einschätzt und gleichzeitig unangemessen handelt.

In allen Fällen ist sein Handeln immer rechtswidrig. Im ersten Fall liegt ein Entschuldigungsgrund vor, die Tat ist damit nach § 33 StGB nicht strafbar. In den anderen beiden Fällen geht die Rechtsprechung überwiegend von einer Strafbarkeit aus. Im letzten Fall ist ein Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB denkbar und eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit.




Was ist der Unterschied zwischen der Notwehr und dem rechtfertigenden Notstand?

06.07.2023

Neben Notwehr und Nothilfe gibt es im Strafrecht noch den Begriff „rechtfertigender Notstand“. Darunter versteht man eine Situation, in der es nicht um einen Angriff durch einen Menschen geht, sondern um eine durch andere Umstände geschaffene Notsituation – eine gegenwärtige Gefahr statt eines gegenwärtigen Angriffs.

Ein typischer Fall ist die zwangsweise Rettung eines anderen Menschen aus einer lebensbedrohlichen Situation. Wer z. B. eine Person bei einem Brand mit einfacher körperlicher Gewalt aus dessen Wohnung bringt, weil diese sich aufgrund des Feuers aus Furcht dazu nicht selbst entschließt, der kann sich auf einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB berufen.

Hier steht das Rechtsgut Leben eindeutig über dem Straftatbestand der Nötigung. Anders als bei Notwehr und Nothilfe müssen die Rechtsgüter vor dem Handeln gegeneinander abgewogen werden. Die Verhältnismäßigkeit spielt damit eine größere Rolle.




Ist Notwehr gegen Polizisten erlaubt?

06.07.2023

Manche Bürger haben das Gefühl, von der Polizei ungerecht behandelt zu werden. Doch wer sich dann zur Wehr setzt und sich auf sein Notwehrrecht beruft, der hat in der Praxis meistens schlechte Karten. Notwehr gegen Polizeibeamte ist nur dann erlaubt, wenn es sich um eindeutig unrechtmäßiges Verhalten handelt. Dabei sind nicht persönliche Ansichten von Bedeutung, sondern wie sich die Situation aus Sicht eine objektiven Dritten darstellen würde.

Aufgrund ihrer Stellung sind Polizisten berechtigt, verschiedene Maßnahmen durchzusetzen, sofern erforderlich auch mit unmittelbarem Zwang, z. B. bei Festnahmen. Sie haben insoweit eine andere Stellung als Normalbürger. Wer sich gegen rechtlich zulässige Polizeimaßnahmen wehrt, läuft Gefahr wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder sogar wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) verfolgt zu werden.




Freispruch bei Notwehr - Anwalt einschalten!

06.07.2023

Wie Sie in unserem Artikel gelesen haben, besteht zwar grundsätzlich ein Recht auf Notwehr, und niemand muss sich einen Angriff einfach gefallen lassen. Doch in der Realität geraten Menschen, die ihrer Meinung nach in Notwehr gehandelt haben, in die Mühlen der Strafverfolgung.

Vor allem die für juristische Laien nur schwer zu beurteilende Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel und die Abgrenzung vom teilweise strafbaren Notwehrexzess sorgt verständlicherweise für Unsicherheit. Mitunter ist für die Polizei nicht sofort klar, wer Opfer und wer Täter ist. Deshalb kann es leicht sein, dass beide Beteiligte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Sobald Sie von einer Anzeige gegen Sie erfahren haben, etwa durch eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Bis dahin sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Als Beschuldigter haben Sie nach der Strafprozessordnung ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Sie sind nur zur Angabe Ihrer Personalien verpflichtet. Weitere Angaben zur Sache sollten erst nach der Akteneinsicht erfolgen, die Ihr Strafverteidiger für Sie beantragen wird. Gerade aufgrund der schwierigen Abgrenzungsfragen im Bereich des Notwehrrechts kommt es auf jedes Detail an. Ein Rechtsanwalt, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht, kann aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung kompetent einschätzen, welche Aussagen sinnvoll sind und welcher eher nicht.



Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Notwehr & Nothilfe: Was ist erlaubt? Zuletzt aktualisiert: 06.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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