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Totschlag (§ 212 StGB) – immer ein Fall für den Rechtsanwalt

Totschlag (§ 212 StGB) – immer ein Fall für den Rechtsanwalt

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2022

Was unterscheidet den Totschläger vom Mörder?

Mord und Totschlag gehören zu den bekanntesten Delikten des StGB. Doch worin besteht genau der Unterschied zwischen diesen beiden Tötungsdelikten? Welchen Strafrahmen sieht das Gesetz vor? Und welche Tötungsdelikte gibt es noch? Diese und weitere Fragen rund um das Thema beantworten wir in diesem Artikel.




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Was ist ein Totschlag?

10.03.2022

Die Tötungsdelikte Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212) hängen eng zusammen. Nach § 212 ist ein Totschläger, „wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein“. Dieser Paragraf bezieht sich also direkt auf den davor.

Die Bezeichnung „Totschlag“ ist allerdings etwas irreführend, weil man nicht unbedingt jemand aktiv totschlagen muss, um verurteilt zu werden. So ist auch ein Totschlag durch Unterlassen möglich. Damit es sich um einen Totschlag im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Handlung des Straftäters und dem Eintritt des Todes als sogenanntem Taterfolg bestehen.

Opfer eines Totschlags ist immer ein Mensch. Als Mensch gilt man rechtlich von der Geburt (im Normalfall mit dem Einsetzen der Wehen) bis zum Hirntod. Für die Tötung ungeborenen Lebens gibt es den speziellen § 218 StGB, der auch in der allgemeinen Öffentlichkeit aufgrund der häufigen Diskussionen um die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs sehr bekannt ist.

Neben den §§ 211 und 212 StGB enthält das Gesetz weitere Tatbestände von Tötungsdelikten, z. B. die fahrlässige Tötung. Dazu erfahren Sie weiter unten mehr.




Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

10.03.2022

Wie oben bereits erläutert, setzt die strafrechtliche Einstufung der Tötung eines Menschen als Totschlag gemäß § 212 StGB voraus, dass es sich nicht um einen Mord handelt. Aus diesem Grund müssen wir hier etwas näher auf § 211 StGB eingehen.

Wenn eine Verurteilung wegen Mordes erfolgen soll, muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein. Die Tatbestandsmerkmale für Mord sind in § 211 Abs. 2 StGB aufgeführt. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen.

Beweggründe als Mordmerkmale

  • Mordlust
  • Befriedigung des Geschlechtstriebs
  • Habgier
  • sonstige niedrige Beweggründe

Begehungsweisen als Mordmerkmale

  • heimtückisch
  • grausam
  • mit gemeingefährlichen Mitteln

Absichten als Mordmerkmale

  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder
  • um eine andere Straftat zu verdecken

Für die Erfüllung des Tatbestandes reicht das Vorliegen eines der hier aufgeführten Mordmerkmale aus. Es droht dann eine lebenslange Haftstrafe – im Gegensatz zu einer Verurteilung wegen Totschlags, für den im Normalfall „nur“ eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren droht. Lediglich in einem besonders schweren Fall ist auch hier die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich.

Sind sogar mehrere Mordmerkmale erfüllt, kann das zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld führen. Dann ist eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren gemäß § 57a Absatz 1 Nr. 2 StGB nicht möglich. Außerdem kann es zu negativen Auswirkungen bei der Strafzumessung bei Eingreifen einer Strafrahmenverschiebung durch einen Strafmilderungsgrund kommen.

Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Tötungsdelikten liegt in der Verjährung. Während Totschlag nach 20 Jahren verjährt ist, gibt es bei Mord keine Verjährung. Der Täter muss damit sein Leben lang mit einer Strafverfolgung rechnen.




Welche Strafe droht nach § 212 StGB wegen Totschlags?

10.03.2022

Für Totschlag ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vorgesehen. Die maximale Strafe beträgt 15 Jahre. In einem besonders schweren Fall droht lebenslange Haft. Da die Mindeststrafe bei über zwei Jahren Haft liegt und es sich damit um ein Verbrechen handelt, kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.




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Was ist die Höchststrafe für Totschlag nach dem Jugendstrafrecht?

10.03.2022

Nach § 18 Jugendgerichtsgesetz beträgt die Höchststrafe für Jugendliche zehn Jahre, wenn die Tat nach allgemeinem Strafrecht mit mehr als zehn Jahren bestraft wird. Da das bei § 212 StGB mit bis zu 15 Jahren der Fall ist, muss ein Jugendlicher bei einer Verurteilung mit maximal zehn Jahren Haft rechnen.




Was ist ein minder schwerer Fall des Totschlags?

10.03.2022

Weil die Gründe für einen Totschlag sehr unterschiedlich sein können, sieht das Strafgesetzbuch in besonderen Fällen jeweils ein spezielles Strafmaß vor. Das ist auch beim minder schweren Fall des Totschlags so.

Als minder schweren Fall gemäß § 213 StGB wird die sogenannte Tötung im Affekt angesehen. Das setzt voraus, dass der Täter (oder ein naher Angehöriger) ohne eigene Schuld durch das Opfer zuvor eine Misshandlung oder schwere Beleidigung erfahren hat. Der getötete Mensch muss ihn zum Zorn gereizt und dadurch zur Tat auf der Stelle hingerissen haben. Das muss nach der Rechtsprechung aber nicht gleich nach der Provokation gewesen sein. Entscheidend ist nur ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem verursachten Zorn und der Tötungshandlung.

Darüber hinaus kann ein minder schwerer Fall auch bei anderen Konstellationen vorliegen. Dazu hat die Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen Kriterien entwickelt, auf die wir aber aufgrund ihrer Vielzahl an dieser Stelle nicht näher eingehen können.




Wie wird ein minder schwerer Fall des Totschlags bestraft?

10.03.2022

§ 213 StGB sieht für minder schwere Fälle des Totschlags eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.




Was bedeutet versuchter Totschlag und welche Strafe gibt es dafür?

10.03.2022

Der versuchte Totschlag unterscheidet sich vom vollendeten Totschlag lediglich im Ausbleiben des „Taterfolgs“, also des Eintretens des Todes beim Opfer. Versuchter Totschlag ist ebenso strafbar wie vollendeter.

Das Strafmaß unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom vollendeten Delikt. Allerdings kann das Gericht den Versuch milder bestrafen. Damit kann das Strafmaß unter der an sich vorgesehenen Mindeststrafe von fünf Jahren Haft liegen.




Kann man Totschlag durch Unterlassen begehen?

10.03.2022

Wie weiter oben schon erwähnt, kann ein Totschlag nicht nur durch eine aktive Handlung, sondern auch durch Unterlassen erfolgen. Das setzt voraus, dass der Täter eine sogenannte Garantenpflicht gegenüber seinem Opfer innehatte. Das ist z. B. bei medizinischem Personal (wie Ärzten und Pflegern) der Fall, das die medizinisch gebotene Behandlung eines Patienten unterlässt. Ein weiteres Beispiel ist eine Mutter, die ihr Kind verhungern lässt. Ein besonderes Strafmaß hierfür gibt es nicht.




Gibt es fahrlässigen Totschlag?

10.03.2022

Beim Totschlag handelt es sich immer um die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Es ist zumindest ein bedingter Vorsatz notwendig. Darunter versteht man, dass der Täter den Tod des Opfers wenigstens billigend in Kauf genommen hat. Ihm muss bewusst gewesen sein, dass durch sein Handeln oder Unterlassen der Tod eintreten kann.

Liegt kein Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit vor, kann die begangene Tat als fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB strafbar sein. Das Strafmaß dafür beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Wollte der Täter sein Opfer nur verletzen und hat dennoch den Tod verursacht, kann eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB infrage kommen. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorgesehen, in minder schweren Fällen von Körperverletzung mit Todesfolge droht eine Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.




Bei Totschlag immer Verteidigung durch Rechtsanwalt notwendig

10.03.2022

Angesichts der langen Freiheitsstrafen, die für Totschlag oder Mord vorgesehen sind, muss sich der Beschuldigte immer durch einen Strafverteidiger vertreten lassen. Aufgrund der oftmals schwierigen Abgrenzung der einzelnen Tötungsdelikte im konkreten Fall und der damit verbundenen großen Unterschiede bei der Bestrafung ist eine Verteidigung durch einen Anwalt auch gesetzlich zwingend vorgesehen. Es liegt nach § 140 Strafprozessordnung ein Fall der notwendigen Verteidigung vor.

Wird vom Beschuldigten kein Wahlverteidiger benannt, wird das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen. Anders als häufig vermutet, hat die Pflichtverteidigung nichts mit den Kosten für den Anwalt zu tun. Die Kosten des Pflichtverteidigers müssen ebenso vom Beschuldigten getragen werden wie bei einer Wahlverteidigung. Allerdings sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hier Obergrenzen vor. Die Gebühren des Pflichtverteidigers liegen unter der Mittelgebühr eines Wahlverteidigers, wenn die Abrechnung nach dem RVG erfolgt. Bei so komplexen Verfahren wie beim Totschlag arbeiten viele Rechtsanwälte aber mit Pauschalsätzen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite
Anwaltskosten im Strafrecht.

Wir empfehlen, die Auswahl des Strafverteidigers gerade bei einem so schwerwiegenden Vorwurf wie Totschlag nicht dem Gericht zu überlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Immerhin besteht unter Umständen die Gefahr einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Nach einer Anzeige wegen Totschlags gilt für Beschuldigte die goldene Regel: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und verweigern Sie jede Aussage zur Sache! Das Aussageverweigerungsrecht steht jedem Beschuldigten uneingeschränkt zu. Es darf auch später vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden.

Sollten Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person mit dem Vorwurf eines Totschlags konfrontiert worden sein, stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei gern als Strafverteidiger zur Seite. Wir sind bundesweit tätig und haben Standorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Nehmen Sie per Telefon, E-Mail, das Kontaktformular und gern auch über WhatsApp Verbindung mit uns auf. Unsere Ersteinschätzung des Falles ist für Sie kostenlos und unverbindlich.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Totschlag (§ 212 StGB) – immer ein Fall für den Rechtsanwalt Zuletzt aktualisiert: 10.03.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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