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Gefährliche Körperverletzung – ein Fall für den Anwalt

Gefährliche Körperverletzung – ein Fall für den Anwalt

Zuletzt aktualisiert am 8. Oktober 2021

Wer mit dem Vorwurf „Gefährliche Körperverletzung“ gemäß § 224 StGB konfrontiert wird, sollte die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen Anwalt kontaktieren, denn die Strafe kann empfindlich sein, und eine bloße Geldstrafe ist im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung hier nicht mehr vorgesehen.

Unser Artikel erläutert, wann mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gerechnet werden muss und welche Strafe dafür droht.




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Was versteht man unter gefährlicher Körperverletzung?

08.10.2021

Zunächst muss der Tatbestand einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt sein. Darunter versteht man die körperliche Misshandlung oder die gesundheitliche Schädigung einer anderen Person. Bei der Gefährlichen Körperverletzung muss mindestens ein weiteres der folgenden Tatbestandsmerkmale hinzukommen:

Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen

Als Gift gilt jeder Stoff, der schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. Unter gesundheitsschädlichen Stoffen versteht man Substanzen, die auf mechanischem oder thermischem Weg in den Körper eindringen bzw. einwirken können. Dazu zählen z. B. Glassplitter, radioaktive Stoffe oder heiße Flüssigkeiten. Auch Krankheitserreger wie Viren oder Bakterien können darunter fallen.

Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands

Die Begehung durch Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs ist neben der gemeinschaftlichen Begehung der häufigste Fall in der rechtlichen Praxis.

Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung Menschen erheblich verletzen soll, indem er auf den Körper einwirkt. Unter gefährlichen Werkzeugen versteht man bewegliche Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art ihrer Verwendung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Das kann z. B. eine Eisenstange sein oder eine Rasierklinge. Auch feste Schuhe wie Springerstiefel können ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB darstellen oder ein haushaltsübliches Messer mit einer Mindestlänge der Klinge von 8,5 cm.

Hinterlistiger Überfall

Wenn ein Täter sein Opfer angreift und dabei seine Verletzungsabsicht verbirgt, spricht man von einem hinterlistigen Überfall. Typische Fälle sind das Anschleichen oder Auflauern. Das Opfer ist dem Täter dadurch unvorbereitet ausgeliefert und kann deshalb die Attacke nicht abwehren. Denkbar ist auch eine gespielte Freundlichkeit, auf die dann aus heiterem Himmel ein körperlicher Angriff folgt.

Gemeinschaftliche Begehung

Neben der Verwendung einer Waffe ist die gemeinschaftliche Begehung in der Praxis die häufigste Form. Die Tat muss mit mindestens einem weiteren Beteiligten begangen werden, z. B. durch gemeinsames Verprügeln eines Opfers.

Es müssen aber nicht beide Täter die Körperverletzung begehen, sondern es reicht aus, wenn einer der beiden z. B. nur die Flucht des Opfers verhindert oder dem Haupttäter eine Waffe reicht.

Lebensgefährdende Behandlung

Der Angriff muss generell dazu geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden. Eine konkrete Gefährdung ist dabei nicht notwendig. Ein typisches Beispiel ist das Hetzen eines Hundes auf das Opfer.




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Wie wird gefährliche Körperverletzung bestraft?

08.10.2021

§ 224 StGB legt als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren fest. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Vor Gericht muss auch geklärt werden, ob die Strafe zu einer Bewährung ausgesetzt werden kann. Hierfür benötigen Sie einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger.




Strafverschärfung bei schwerer Körperverletzung

08.10.2021

Falls das Opfer dauerhafte Schäden davonträgt, kommt auch eine Bestrafung als schwere Körperverletzung nach § 226 StGB in Betracht. Dann droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.




Warum sollte man einen Anwalt einschalten?

08.10.2021

Da eine gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe geahndet wird, ist der Gang zu einem Rechtsanwalt auf jeden Fall sinnvoll, denn es steht einiges auf dem Spiel. Die Gerichte bestrafen das Delikt in der Regel hart. Außerdem sollten Sie bedenken, dass neben der strafrechtlichen Verurteilung auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durch das Opfer erhoben werden können.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen und nur Ihre Personalien mitteilen. Nachdem Sie einen Anwalt eingeschaltet haben, wird dieser Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage entscheiden, welche Verteidigungsstrategie zu wählen ist. Er wird einerseits prüfen, ob wirklich der Tatbestand erfüllt ist, und andererseits, ob eventuell sogar eine schwere Körperverletzung vorliegen könnte, die höher bestraft wird.

Noch ein wichtiger Hinweis: Nehmen Sie den Kontakt mit einem Rechtsanwalt möglichst frühzeitig auf. Wenn bereits Anklage erhoben wurde oder sogar schon ein Strafbefehl ergangen ist, sind die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung geringer als wenn Sie sich schon melden, nachdem Ihnen eine Vorladung durch die Polizei zugegangen ist. Es gilt die Regel: Je früher umso besser!

Falls Ihnen der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung gemacht wird, dann wenden Sie sich an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht. Nehmen Sie einfach per Telefon, E-Mail, das Kontaktformular oder WhatsApp Verbindung mit uns auf. Die Erstscheinätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Gefährliche Körperverletzung – ein Fall für den Anwalt Zuletzt aktualisiert: 08.10.2021 von Dr. Matthias Brauer LL.M

2 Kommentare

  • Thomas Bender

    9. Mai 2022 - 12:27

    Schönen guten Tag!
    Wurde letztes Jahr tätlich angegriffen. Dabei wurde mein Arm gebrochen mit Platte und 11 Schrauben fixiert.
    Leider kann ich mir kein Anwalt leisten.
    Hab was von ein Beratungshilfeschein gehört, kann mir damit geholfen werden das Täter bestraft wird?

    MfG Bender

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      9. Mai 2022 - 15:14

      Guten Tag,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier öffentlich keine Rechtsberatung am konkreten Fall erteilen können. Gerne können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Nehmen Sie einfach über Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp Kontakt zu uns auf.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Dr. Matthias Brauer

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